Cornelia Ernst in der Aussprache zum EU-US-Datenschutzschild

Cornelia Ernst, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – 
Frau Präsidentin! Die Evaluierung des Privacy Shield hat doch eins ziemlich klar gezeigt: Das Privacy Shield ist überhaupt kein Schutzschild für die Grundrechte, sondern es ist ein Feigenblatt für die Schönredner. Weder die Ombudsperson in den USA ist unabhängig – und das haben wir von Anfang an kritisiert – noch findet irgendeine ordentliche Aufsicht durch die zuständige Handelsbehörde statt, und gegenüber der US-Regierung haben die Europäer nicht wirklich ein echtes Rechtsmittel, ein wirksames Rechtsmittel. Und die Überwachungsgesetze sind nicht geändert, sondern verlängert worden. Die Massendatensammlung geht kräftig weiter, als sei nichts geschehen. Vielleicht sollten sich die USA erst mal ein vernünftiges Datenschutzsystem zulegen, dann müssten wir den Zirkus, den wir hier pausenlos veranstalten, wirklich nicht länger machen.

Ich erinnere Sie nochmal daran: Ja, Safe Harbour wurde wegen der Massenüberwachung vom EuGH annulliert und nicht wegen eines unschönen Namens. Wir nennen das jetzt einfach anders. Und die Amerikaner hatten auch einige Zusagen gemacht, z. B. FISA 702 zu ändern, z. B. Klagewege für die Europäer zu schaffen. Passiert ist aber nicht viel. Mit dem Privacy Shield gibt es eben keinen angemessenen Datenschutz, und das steht nicht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Wenn man so will, ist das illegal.

US-Firmen machen fröhlich Milliardengewinne, während wir zuschauen, wie Tag für Tag EU-Recht mit Füßen getreten wird. Die Kommission ist die Hüterin der Verträge, und deswegen fordern wir sie auf, das Privacy Shield zu suspendieren, wenn nicht bis zum 1. September alle Mängel beseitigt sind. Und wenn die Kommission das nicht tut, müssen wir über eine Untätigkeitsklage gegen sie sprechen. 

Ich sage es noch mal am Ende: Wir machen uns wirklich mittlerweile zum Affen, wenn wir unsere eigenen Gesetze nicht ernst nehmen und die Grundrechte der Bürger nicht tatsächlich schützen. 

„Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes (Aussprache)“
Strasbourg, 4. 7. 2018