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UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (auch: 2030 Agenda and the sustainable development goals - SDGs)

Unser Handeln in Europa darf nicht länger von der Sucht nach Wirtschaftswachstum getrieben sein. Die LINKE im Europaparlament fordert, dass wir uns neue Ziele stecken und zum Maßstab des Erfolges machen.

Tatsächlich konnte sich die Welt bereits auf einen Katalog von 17 Zielen einigen, deren Erreichen eine Verbesserung des Lebens für alle Menschen bedeuten würde. Am 25. September 2015 nahm die UN-Generalversammlung die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung an. Mit dieser Agenda versprechen 193 UN-Mitgliedstaaten, nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, soziale Inklusion und Umweltschutz zu gewährleisten, und dafür Partnerschaften und Frieden zu fördern. Im September 2023 bestätigte der UNO-Gipfel in New York die hohe Dringlichkeit der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs).

Um dem Erreichen dieser Ziele endlich hohe Priorität zu geben, haben wir gemeinsam mit einzelnen fortschrittlich denkenden Abgeordneten aus anderen Fraktionen die Beyond Growth - Konferenzen im Europaparlament organisiert. Über Wachstum hinaus zu denken fällt vielen Entscheidern und Entscheiderinnen in Politik, Wirtschaft und Medienredaktionen noch schwer. Mit mehr als 5000 Teilnehmenden konnten wir im größten Event dieser Legislaturperiode der EU Kommission aufzeigen, wie stark die Unterstützung in der Gesellschaft für eine Neuausrichtung der Politiken bereits ist. In den EU-Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene müssen nun die Ambitionen gesteigert werden, die Erfüllung der UNO-Agenda tatsächlich in Gesetze zu gießen.

Der aktuelle Fokus auf wirtschaftliches Wachstum auf Kosten von sozialen, kulturellen und Umweltbelangen führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Nachhaltigkeit. Bilaterale Freihandelsabkommen, die nachhaltiger Entwicklung zuwiderlaufen, führen zu weiterer Zerstörung unserer Lebensgrundlagen und wachsenden Ungleichgewichten in der Welt. Die Europäische Union muss die Indikatoren des Europäischen Semesters (wirtschaftliche Langzeitplanung der Europäischen Union) und die Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen (sieben-Jahre-Budget der Europäischen Union) ganz im Sinne der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung überarbeiten.

Agenda 2030PDF-Datei

Agenda 2030 UNO SDGs Nachhaltigkeitsziele Vereinte Nationen Agenda 2030

Seit Jahren hält sich der massive Druck auf die Verlängerung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa. Auf Seiten der Arbeitgeber wird regelmäßig ins Feld geführt, dass angeblich nur die Ausweitung der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit in der Lage sei, die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten, die dann -quasi automatisch -zu mehr und sichereren Arbeitsplätzen führen würde. Diese Diskussion findet jedoch nicht nur in Deutschland, sondern auch auf der Europäischen Ebene statt.

Der Rahmen für die gesetzlichen Arbeitszeiten ist auf europäischer Ebene in Form einer Europäischen Richtlinie geregelt. Diese europäische Arbeitszeit-Richtlinie (AZRL) wurde in Deutschland in Form des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt. Sie regelt u.a. die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit einschließlich Überstunden, tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, Jahresurlaub, Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus und der entsprechenden Bezugszeiträume und eine Reihe von Ausnahmen.

Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie steht auf der europäischen Tagesordnung. Die Anhörung der europäischen Gewerkschaften und der europäischen Arbeitgeberverbände durch die Europäische Kommission verlief aufgrund der unvereinbaren Positionen ergebnislos. Insbesondere in den Fragen der Erhöhung der Maximalarbeitszeiten, über das individuell vereinbarte Überschreitung der Höchstarbeitszeiten (opt-out), die Flexibilisierung von Ausgleichszeiträumen und Bewertung von Arbeitsverhältnissen (es soll nicht mehr der einzelne Arbeitnehmer mit seiner Gesamtarbeitszeit, sondern jedes Arbeitsverhältnis einzeln bewertet werden) sind die Positionen unvereinbar.

Auch bei den Arbeitszeiten ist das Credo der Kommission offensichtlich: „Hauptsache Arbeit, gleich zu welchen Bedingungen“. Von „Guter Arbeit“, dringend nötiger Begrenzung der Höchstarbeitszeiten oder gar Arbeitszeitverkürzung - keine Spur. Die beabsichtigte Revision der AZRL soll sich nun wie ein passendes Mosaikteil in diese Strategie einfügen.

Die Frage der Arbeitszeit ist eine Priorität der linken Delegation im Europäischen Parlament. Wir setzen uns dafür ein, für menschwürdigen und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten.

Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer darf nicht wirtschaftlichen oder finanziellen Erwägungen untergeordnet werden. Dazu gehört zwingend der Schutz vor langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten. Um das grenzüberschreitende Arbeitszeit-Dumping zu verhindern, sind klare und eindeutige Mindest- und Höchststandards festzuschreiben.

Das opt-out muss dringend fallen. Zum einen widerspricht es dem Grundsatz der Gleichbehandlung innerhalb der EU. Und zum anderen ist es nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes. Die Arbeitszeit muss auch für außergewöhnliche Fälle strikt auf 48 Stunden begrenzt werden. Ein zeitlich nahe liegender Ausgleich auf maximal 40 Stunden Regelarbeitszeit muss verbindlich festgeschrieben werden. Die Ausgleichsruhezeiten müssen sofort nach einer Periode von normalem Dienst und anschließender Bereitschaftszeit gewährt werden.

Weiter muss gelten: Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit. Neue Kategorien von "inaktiver" Arbeitszeit zwischen aktiver Arbeit und Zeiten, in denen keine Arbeit anfällt sind Umgehungstatbestände, die die Bedingungen für die Betroffenen wieder erheblich verschlechtern würden.

Jede geleistete Arbeitszeit muss künftig zwingend dokumentiert und kontrolliert werden, um die rechtliche Durchsetzung der AZRL zu stärken. Dazu sind Investitionen in die Gewerbeaufsicht erforderlich.

Die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit fordert Lösungen, die möglichst viele Menschen in Beschäftigung halten bzw. bringen können: maximal 40 Stunden Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitverkürzung, kurze Vollzeit mit auskömmlichen Entgelten und voller sozialer Absicherung. Das schafft Spielräume, die es Frauen und Männer ermöglicht, sowohl gleichberechtigt am Erwerbsleben teilzunehmen, als auch Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeiten zu gleichen Teilen schultern zu können.

Menschenwürdige und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten sind ein wesentlicher Teil des Konzepts „Gute Arbeit“ – unbefristete und armutsfeste Arbeit, von der man eigenständig und ohne Transferleistungen leben kann, bei der die Beschäftigten mitreden und mit -gestalten können, mit nachhaltigem Arbeits- und Gesundheitsschutz, mit sozialer Sicherheit und ohne Diskriminierung. Dieses alternative Leitbild für die Europäische Beschäftigungspolitik ist ein klarer Gegenkurs gegen die neoliberale Parole „Hauptsache Arbeit – gleich zu welchen Bedingungen“ und dem Flexicurity-Kurs von Kommission und Rat. Parlamentarisch allein ist dieser Kampf nicht zu gewinnen – es kommt auch auf die breite Unterstützung der Gewerkschaften und der politischen und sozialen Bewegungen an.

Arbeit Armut DIE LINKE Diskriminierung Gewerkschaften Liberalisierung Mindestlohn Mitbestimmung Privatisierung Protest Rentenpolitik

In der Europäischen Union leben mehr als 504 Millionen Menschen. Im Jahr 2012 waren etwa 124 Millionen Menschen von Armut betroffen. Das ist jeder vierte Mensch in der EU. Darunter sind 23 Millionen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Das Armutsrisiko unterscheidet sich je nach Mitgliedstaat und Region. In Deutschland leben etwa 15 Millionen Menschen in Armut, das sind 19,6 Prozent der Bevölkerung. Am höchsten ist das Armutsrisiko in den besonders stark von der Krise getroffenen Ländern. In Spanien lebten 28,2 Prozent der Bevölkerung in Armut, in Griechenland 34,6 Prozent und in Bulgarien war jede bzw. jeder zweite Staatsbürgerin oder -bürger arm.

In "Armut lebende Personen" sind aus Sicht des Europäischen Rates "Einzelpersonen oder Familien, die über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat als Minimum annehmbar ist, in welchem sie leben". Menschen müssen nicht erst am Hungertuch nagen, um als arm zu gelten. Arme Menschen sind von Möglichkeiten ausgeschlossen, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Kultur, die für eine volle Teilnahme an unseren demokratischen Gesellschaften grundlegend sind. In einem Haushalt kann Geld für Essen vorhanden sein, aber nicht für Wasser, Wärme, Energie und, im Extremfall, für ein Dach über dem Kopf reichen. Das verletzt die Menschenrechte der Betroffenen.

Die Regierenden in der EU haben als Teil ihrer Wachstumsstrategie "Europa 2020" die Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung beschlossen. Ihr Hauptziel hört sich erst einmal nicht schlecht an: Die EU will mindestens 20 Millionen Menschen bis zum Jahr 2020 aus der Armut holen. Die Realität sieht anders aus. Seit 2010 hat sich die Zahl der armen Menschen EU-weit um 8 Millionen erhöht. Die in vielen Mitgliedstaaten durchgesetzten marktradikalen Sparprogramme haben massiv dazu beigetragen. Das Konzept der Sparpolitik ist immer das gleiche: Kürzungen in den Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystemen, von Renten und Löhnen und der Zwang zur Privatisierung und Liberalisierung von öffentlichem Eigentum. In vielen Ländern explodierten Arbeitslosigkeit und Armut, während Sozialleistungen gekürzt wurden. Obwohl die Staats- und Regierungschefs nicht einmal ihre Minimalziele erfüllen werden, kürzten sie die Mittel der Struktur- und Sozialfonds für die nächsten Jahre, die auch für den Kampf gegen Armut verwendet werden.

Um Armut mit all ihren Aspekten zu messen, einigten sich die Regierungen in der EU auf unterschiedliche Kennwerte. Zum Beispiel erfasst der Kennwert "Relative Einkommensarmut" Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens des jeweiligen Mitgliedstaates verfügen. Allerdings kann jede Regierung die für sie vorteilhafteste Kennzahl wählen, um Armut zu bestimmen. Eine wirkliche Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten wird so erschwert. Das zeigt wieder: Die Regierenden wollen keine gemeinsame Armutsbekämpfung, keine verbindlichen Kriterien, keine sozialen Minimalstandards, mit der Armut wirklich beseitigt werden kann. Sozialpolitik wird der Wettbewerbspolitik geopfert. Nach dem Motto: Kommt das erhoffte wirtschaftliche Wachstum, verschwindet Armut automatisch. Eine sozialpolitische Sackgasse, wie die Vergangenheit zeigt.

DIE LINKE. im EP fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, die gescheiterte neoliberale Sparpolitik sofort zu stoppen, die Millionen Menschen in Armut gestürzt hat. Die Regierenden lassen die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für Schulden büßen, die von gewissenlosen Spekulanten und einem deregulierten Finanzsektor verursacht wurden. Damit muss Schluss sein. Armut ist kein Schicksal, sondern die Folge politischer Entscheidungen. Das hat die Krisenpolitik wieder in aller Deutlichkeit gezeigt. Wir wollen eine Sozialunion und eine soziale Fortschrittsklausel in den EU–Verträgen. Der Schutz sozialer Rechte ist wichtiger als wirtschaftliche Freiheiten großer Konzerne. Die Bürgerinnen und Bürger werden die EU nicht weiter unterstützen, wenn die EU Sozialsysteme und soziale Errungenschaften untergräbt. Deshalb wollen wir Sozialdumping beenden. Dazu brauchen wir unter anderem EU–weite armutsfeste Mindestlöhne, Mindestrenten und Mindesteinkommen. Denn nicht nur Menschen ohne Arbeit sind von Armut bedroht, sondern auch Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch und viele Menschen können sich ihren Lebensunterhalt trotz Arbeit nicht mehr leisten. Deshalb setzen wir uns für „Gute Arbeit“ ein und fordern den Ausbau der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Obdachlosigkeit als extreme Form von Armut muss mit allen Mitteln verhindert werden. Als erster Schritt ist der soziale Wohnungsbau massiv zu fördern, um in Ballungszentren ausreichend Wohnraum zu schaffen. Gerade im Winter darf es keine Zwangsräumungen und Stromabschaltungen mehr geben. Wir wollen die Versorgung der Grundbedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger mit Wasser, Wärme und Energie sicherstellen. Die EU braucht einen auf Menschenrechten basierenden Ansatz der Armutsbekämpfung, um alle Armutsformen zu erkennen und zu beseitigen. Dazu müssen gemeinsame Kriterien, verbindliche Regeln und Sanktionsmechanismen zur Armutsbekämpfung beschlossen werden. Außerdem muss ein flächendeckender Zugang für alle zu hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit, Pflege und zu sozialen Dienstleistungen gesichert werden. Arme Menschen sind oft in ihrer Mobilität eingeschränkt. Deshalb fordern wir, Initiativen für kostenfreien öffentlichen Nahverkehr auszubauen und zu fördern.

Armut Ausgrenzung Bildung DIE LINKE Diskriminierung Finanzkrise Frauenrechte Gesundheitspolitik Menschenrechte Soziales

(deutsch: AVMD-Richtlinie, englisch: AVMSD (Audio-visual Media Services Directive))

Die erste EU-Regulierung von Mediendiensten wurde mit der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen 1989 geschaffen. Im Jahr 2010 gab es die Nachfolgerin, die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL). Es dauerte weitere acht Jahre um auf die Medienkonvergenz zwischen den linearen (traditionelles TV) und nichtlinearen Mediendiensten (Video on Demand - VOD, Video-Sharingplattformen - VSP) zu reagieren. Inzwischen ähneln sich Formate sowohl in der Unterhaltungsbranche als auch in den Nachrichten. Printmedien binden Videos in ihre Onlineberichterstattung ein, was in den Debatten zur Reform eine Rolle spielte, aber nicht rechtskräftig eingearbeitet wurde. Andererseits hat sich die Mediennutzung verändert. Jüngere sehen wenig fern, auch wenn das Fernsehen noch immer breit genutzt wird. Internet-basierte, Video-on-Demand- (VOD) und Over-The-Top-TV-Angebote erreichen Zuschauer*innen in der ganzen EU. Im Jahr 2014 gab es schon 2.500 Anbieter, die insbesondere Werbe-Einnahmen aus den Abruf-Diensten in den damals noch 28 EU-Ländern schon 2,5 Mrd. Euro generierten. Sie waren zwischen 2010 und 2014 um 272 % gewachsen.

Videos gehören heute zur frühesten Internet-Aktivität von Kindern. Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten, aber auch aller Mediennutzer*innen gegenüber Hassreden, Fake News usw. ist nur unzureichend gewährleistet. Bisher unterlagen TV-Übertragungen und VOD (Video on Demand), sowie benutzergenerierte Inhalte (User Generated Content, UGC) unterschiedlichen Regeln und unterschiedlichem Verbraucherschutz. Dies änderte sich tendenziell mit Revision der AVMD-RL, die am 8. Oktober 2018 vom Parlament angenommen wurde. Deren Umsetzung in den Mitgliedsländern fiel dann in die Pandemie-Zeit und wurde entsprechend schleppend verwirklicht.

Am 9. Mai 2023 wurde ein kritischer Implementierungsbericht angenommen. „Die sogenannte ‚Netflix-Richtlinie‘ von 2018 kam … ziemlich spät. Ergebnis damals war unter anderem die Einbeziehung von Video-Sharing-Plattformdiensten in diese Richtlinie, um modernen Plattformen mehr Verantwortung für die Verwaltung ihrer Inhalte abzufordern, ohne dafür zu haften. Die Umsetzung ist nicht nur schleppend vorangegangen, sie wurde auch denkbar schlecht von der EU-Kommission analysiert. Genau das dokumentiert der sehr kritische Implementierungsbericht der audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie, der heute verabschiedet wurde.“

Wir fanden das Ergebnis schon 2018 unbefriedigend. Die Richtlinie sollte faire Wettbewerbsbedingungen für das Fernsehen, für Video on Demand und Video-Sharing-Plattformen schaffen, indem sie beim Verbraucherschutz und bei der redaktionellen Haftung für Inhalte Gleichbehandlung regulieren sollte. Überdies sollten europäische Filme auf modernen Streaming-Plattformen mehr gefördert und Werbung liberalisiert werden.

Medial am lautesten beachtet wurde damals die 30 %-Quote europäischer Werke, die entgegen dem Kommissionsvorschlag von 20 % nun in den Katalogen von Streamingdiensten durchgesetzt werden soll, wenn auch nicht rechtlich bindend. Weitere Maßnahmen zur Filmförderung in den Mitgliedstaaten wurden durch Abgaben aus Umsätzen vereinbart. Letztlich muss man festhalten, dass die Förderung des europäischen Films nicht allein eine Frage der besseren Verbreitung ist. Sie hängt ebenso an guten Drehbüchern, mutigen Produktionen und vielen Einzelmaßnahmen, wie besserer Bezahlung, Untertitelung, Zugänglichkeit nach Ablauf der kommerziellen Verwertungsphasen in öffentlichen Mediatheken und hier sind noch viele Wünsche offen, die - nach unserer Auffassung - keine Quote allein lösen kann.

Lichtblick der 2018er Richtlinie war die Aufwertung der ERGA (European Regulators Group for Audio Visual Media Services) als unabhängige europäische Regulierungsbehörde.

Unsere Fraktion hatte die Richtlinie 2018 letztlich mehrheitlich abgelehnt, weil sie - nach unserer Auffassung - ihre selbstgesteckten Ziele schon vor der Umsetzung verfehlte.

  • Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf audiovisuelle online Mediendienste, sowie Sharing-Plattformen war nur halbherzig geglückt. Video-Sharing-Plattformen werden durch den Verweis auf die Artikel 12 bis 15 der e-Commerce-Richtlinie letztlich von redaktioneller Verantwortung für programmähnliche Beiträge entlastet und einzig zu den schon üblichen Melde- und nachvollziehbaren Löschungsmechanismen gegenüber Hass, Gewalt, Rassismus, Sexismus etc. strenger verpflichtet. Dies war aber im Grundsatz auch ohne neue Richtlinie schon geregelt. Das Ungleichgewicht bei der redaktionellen Verantwortlichkeit zwischen linearen und modernen Medien bleibt dadurch weiterhin bestehen.
  • Wir lehnen die Liberalisierung der Produktplatzierung in der Werbung ab und sehen bei 20 Prozent Werbelimits pro Tag - was den Medien zwar mehr Spielraum gibt - keine Verbesserungen bei der massiven Bewerbung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
  • Die Einigung zur Barrierefreiheit (Artikel 7) war letztlich sehr weichgespült und ohne spezifische Maßnahmen aufgenommen worden, wie Untertitel für Gehörlose, Audiodeskription, gesprochene Untertitel und Gebärdensprache.

Im Implementierungsbericht haben wir zusammen mit anderen Abgeordneten die Frage nach mehr kultureller Vielfalt und der Investitionensabgaben für die Filmindustrie, was gerade nach der Pandemie nochmals wichtig wurde, stark gemacht und speziell

  • mehr Datentransparenz für Nutzer:innen von Plattformen wie Filmproduzent:innen und
  • die Qualifizierung der Quotenmessung, sowie der Auffindbarkeit gefordert.

Bei der Datentransparenz gibt es jetzt klare Forderungen, bei er qualitativ gestützten Quotenmessung und der besseren Auffindbarkeit europäischer Werke müssen wir weiter um mehr Verbindlichkeit streiten.

 

Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie AVMD Medien Medienpluralismus Medienpolitik

Europäische Beschäftigungspolitik: Gute Arbeit statt Sozialabbau dringend erforderlich

Mit ihrer EU2020 Strategie strebt die europäische Kommission nach einem ehrgeizigen Ziel: bis 2020 wolle man eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter (d.h. zwischen 20 und 64 Jahren) erreichen, weniger als 10 Prozent Schulabbrecher, mindestens 40 Prozent der 30-40 Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss und die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Personen um mindestens 20 Millionen senken.

Die Sparmaßnahmen, die schon seit ein paar Jahren in ganzen und insbesondere im Südeuropa herrschen, sollen dazu beitragen, die hohe Arbeitslosigkeit zu begegnen.

Die Bilanz dieser Politik ist allerdings mehr wie ernüchtern. Die EU-Beschäftigungsquote in den 27 (jetzt 28) Mitgliedstaaten ist von 71,6 Prozent (2009) auf 70,1 Prozent (2011) gesunken. Alleine in den Ländern der Eurozone hatten im November 2013 rund 19,24 Millionen Männer und Frauen im erwerbstätigen Alter keine Arbeit. Atypische  -meist prekäre und schlecht bezahlte- Arbeit ist europaweit zwischen 1990 und 2010 um 80 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist das Lohnniveau drastisch gesunken. Allein in Deutschland ist davon auszugehen, dass fast ein Drittel der Beschäftigten unter oder nahe der OECD-Armutsgrenze leben - viele trotz Arbeit.

Die Jugendarbeitslosigkeit erreicht in ganz Europa fast 24 Prozent mit Spitzenwerte in Griechenland (54,8 Prozent) und Spanien (57,7 Prozent).

Die Stoßrichtung lautet "Beschäftigung um jeden Preis". Gerade die wachsende Anzahl atypischer Arbeitsverträge für junge Menschen hat katastrophale soziale und wirtschaftliche Konsequenzen. Kündigungsschutz wird geschliffen, Löhne bis in den sittenwidrigen Bereich gedrückt. Dazu sagen wir: so nicht!

Diese Gesamtbilanz zeigt nichts anderes als der Bankrott des sogenannten europäischen Sozialmodells.

Die Delegation DIE LINKE. im Europäischen Parlament setzt sich massiv gegen eine weitere Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeitsmärkte in Europa ein. Wir wollen ein Europa der Solidarität, der sozialen Integration mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Europa.

Die aktuelle Sparpolitik und die permanente Steigerung der „Wettbewerbsfähigkeit“ geht einher mit zunehmenden Angriffen auf Löhne, Renten und Sozialleistungen sowie massiven Angriffe in Arbeits-, Sozial- und demokratische Rechte. Der Kampf um die besten Köpfe - schadet jeden Tag dem Leben von Millionen Menschen in ganz Europa. Die Beispiele sind zahlreich: Durchsetzung der Entsende-Richtlinie (noch in Diskussion), Konzernleihe, Angriffe auf die Arbeitszeit, Renten...

Die wenigen guten Initiativen die es gibt - wie die Jugendgarantie – greifen zu kurz. Heute ist demokratischer Widerstand angesagt, und deshalb engagiert sich die Delegation DIE LINKE. im Europäischen Parlament für eine alternative Politik.

Die Delegation DIE LINKE. im EP setzt sich ein für ein kooperatives, solidarisches Europa mit guter Arbeit, hohen sozialen Standards und Sicherheit und dem mittelfristigen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Wir fordern ein Europa mit guter Arbeit, von dem man eigenständig und ohne Armut leben kann, qualifizierte Arbeitsplätzen, eine Arbeit, die die Gesundheit erhält, mit Löhnen, die mehr sind als die bloße Existenzsicherung, und mit guter sozialen Sicherung. Wir kämpfen auch für den Schutz und die Sicherung von kollektiven sozialen Rechten. Diese Ziele sind mittelfristig nur mit anderen Mehrheiten in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament erreichbar.

Ein soziales gerechtes und solidarisches Europa geht nur mit Guter Arbeit, guten Löhne, guten Renten und sozialem Fortschritt für alle, der vor Armut schützt und ein Leben ohne Angst sichert. Eine öffentliche Debatte über eine umfassende Demokratisierung Europas ist bitter nötig, damit wir entscheiden können, wie wir künftig arbeiten und leben wollen.

Die EU muss endlich umsteuern und mit Ausgleichunion, Marshallplan und massiven Investitionen Gute Arbeit schaffen.

Arbeit Armut Bildung Freizügigkeit Gewerkschaften Krise Liberalisierung Mindestlohn Privatisierung Rentenpolitik Soziales

CCS steht für "Carbon Capture and Storage" - eine Technologie zur Abscheidung und unterirdischen Verpressung von CO2 aus Kraftwerksemissionen.

CCS ist die neue Lösung der Europäischen Union um die klimaschädliche Nutzung fossiler Brennstoffe zu verlängern. CCS steht für "Carbon Capture and Storage" - eine Technologie zur Abscheidung und unterirdischen Verpressung von CO2 aus Kraftwerksemissionen. DIE LINKE.
im Europäischen Parlament lehnt diese Technologie konsequent ab. CCS ist eine Scheinlösung mit Gefahren für Mensch und Umwelt, die unvereinbar ist mit einer ökologischen und sozialen Energiewende.

Anstatt in zukunftsfähige Energien zu investieren, ebnet die EU mit CCS den Weg für die weitere Nutzung fossiler Brennstoffe in Industrie und Energiewirtschaft und verlängert vor allem die Nutzung von Braunkohle zur Stromversorgung.

Die CCS-Richtlinie aus dem Jahre 2009 bildet europaweit den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung und geologische Speicherung von CO2-Emissionen. Auch in Forschung und Entwicklung legt die EU einen Fokus auf CCS-Technologien, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befindet. So ist die Langzeitsicherheit der unterirdischen Speicherung von CO2 noch völlig ungeklärt. Neben den unverantwortlichen Risiken der CCS-Technik ist die Abscheidung von Kraftwerksemissionen bei der Energiegewinnung zudem extrem teuer, verringert die Energieausbeute um bis zu ein Drittel und schafft ein neues Endlagerproblem. Dennoch hat die EU bis zum Jahre 2020 für CCS-Projekte Fördermittel in Höhe von 13 Milliarden Euro eingeplant, Gelder die besser in zukunftsfähige Energien investiert werden sollten. CCS sichert Energiekonzernen weiterhin Gewinne, indem Emissions-Zertifikaten für die Energiegewinnung aus Kohlekraft eingespart werden können.

Die LINKE. fordert ein Verbot von CCS auf dem gesamten deutschen Bundesgebiet, welches nach einer Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie möglich ist. CCS ist eine gefährliche Scheinlösung, die eine Systementscheidung erfordert: mit Kohlekraft und CCS kann es keine europäische Energiewende geben! CCS birgt hohe Risiken und blockiert eine konsequente Klimaschutzpolitik.

Weitere Themen:
Fracking
Klimaschutz

Umweltpolitik
 

 

Atomausstieg Energiepolitik Fracking Klimaschutz Umweltpolitik Wasser

Im Auftrag des EU-Rates, d.h. Mitgliedstaaten der EU verhandelt die EU-Kommission seit einigen Jahren ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Kanada. Abgekürzt wird das Abkommen CETA. Kanada, mit einer Bevölkerung von knapp 35 Millionen, ist heute der 12-wichtigste Handelspartner der EU. Das Handelsvolumen beträgt mehr als 61 Milliarden Euro in Waren und 27 Milliarden Euro in Dienstleistungen. Zu Beginn des Jahres 2014 sind die Verhandlungen fast abgeschlossen. Das Abkommen geht weit über reinen Warenaustausch hinaus und enthält explizit Kapitel über Dienstleistungen und deren Erbringung, die Anerkennung von Berufsqualifikationen, das öffentliche Beschaffungswesen, zu Ursprungsregeln, Qualitätsanforderungen, Patentschutz, Niederlassungsbestimmungen, Finanzdienstleistungen, Investitionsschutz, Agrarprodukte-Handel, und zur Nachhaltigkeit der Handelsbeziehungen, d.h. zu Sozial- und Umweltschutzbestimmungen. Zu den umstrittensten Inhalten gehört eine Vereinbarung über die Aufnahme eines Investor-gegen-Staat Klagerechts (ISDS) im entsprechenden Investitionsschutz-Kapitel.

Während diese Bestimmung in den Verhandlungen über ein Abkommen mit den USA (TTIP) in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, entging es der medialen Aufmerksamkeit weitgehend, dass mit dem CETA erstmals ein solcher Mechanismus in ein von der EU geschlossenes Abkommen aufgenommen würde. Das Kanada-Abkommen wird von Fachleuten in vielen Aspekten als Blaupause und Testballon für das Abkommen mit den USA, aber auch anderen ähnlichen Verträgen gesehen. Dabei argumentiert die Kommission, dass Mitgliedsländer der EU dieses Verfahren in entsprechenden bilateralen Verträgen mit den USA bzw. Kanada mit den USA über das NAFTA-Abkommen bereits verankert hätten.

Viele US-amerikanische Unternehmen verfügen über Niederlassungen in Kanada und beide Ökonomien sind über das nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA (Freihandelszone zwischen Kanada, USA, Mexiko) eng verwoben; deshalb wird auch diskutiert, ob das CETA-Abkommen als Hintertür für den Zugang zum EU Markt genutzt werden könnte. In Kanada wird das Abkommen inzwischen breit und kontrovers diskutiert, was mit dazu beitrug, dass die Verhandlungen zu wichtigen Sachthemen trotz politischer Einigung noch nicht final abgeschlossen wurden. Strittig bleiben insbesondere die Bereiche Investitionsschutz und Verlängerung des Patentschutzes für Medikamente, wodurch die Gesundheitskosten in Kanada steigen würden. Wichtig ist auch, dass das CETA-Abkommen erstmalig die Provinzen, die weitgehend autonom auch über ihre Einbeziehung in nationale Vertragspolitiken zu solchen Fragen wie Öffentliches Beschaffungswesen, entscheiden können, explizit mit einbindet und dieser Prozedur zugestimmt haben.

Nach Abschluss der Verhandlungen entscheiden EU-Rat und das Europäische Parlament als Ko-Gesetzgeber über die Ratifizierung.

Die Abgeordneten der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament haben den Text des Abkommens geprüft und lehnen CETA ab. Die Aufnahme eines Klagerechts für Investoren gegen Regierungen vor Sondertribunalen (ISDS) ist völlig inakzeptabel und muss zur Ablehnung der Ratifizierung im Europäischen Parlament führen. Die Bewertung des Abkommens erfolgte in enger Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kanada. Deren Hauptsorge betrifft den Verlust der Versorgungssicherheit der kanadischen und europäischen Bevölkerung in Folge der Liberalisierung der öffentlichen Beschaffung durch das Abkommen.

Das Patentschutzkapitel würde Generika vom Markt drängen und die Kosten des kanadischen Gesundheitssystems in die Höhe treiben und zugleich legislative Veränderungen im Patenschutz Kanadas erfordern. Ein Klagerecht für Konzerne wird von einer großen Mehrheit der kanadischen Bevölkerung abgelehnt. In Europa hat die französische Regierung bereits dagegen protestiert, dass in den Verhandlungen eine sehr hohe Einfuhrquote für kanadisches Fleisch vereinbart wurde. Sie sieht dadurch die Existenz französischer Bauern gefährdet. Würde das CETA ratifiziert, so wäre nach Einschätzung der Abgeordneten der LINKEN eine wichtige Säule im zunehmend bilateral organisierten, über die WTO-Bestimmungen weit hinausgehenden, Welthandel gesetzt. Das wiederum schafft dann auch einen ernst zu nehmenden, gefährlichen Präzedenzfall für das TTIP Freihandelsabkommen mit den USA.

Außenpolitik DIE LINKE Vereinte Nationen UN Wirtschaft

Neben Pilotprojekten, Mitteln für auswärtige Kulturpolitik und Querunterstützungen kultureller Infrastruktur innerhalb diverser Regionalfonds gibt es auf EU-Ebene ein Programm, das speziell der Kultur- und Medienförderung gewidmet ist: Creative Europe/Kreatives Europa.

Innerhalb der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2017 (MFR) wollte das Parlament den Kultur- und Kreativsektor mit 2,806 Milliarden Euro fördern und damit das vorangegangene Budget verdoppelt. Die Kommission hatte 1,9 Milliarden Euro vorgeschlagen.

Dann gab es einen Programmaufwuchs auf 2,2 Mrd. Euro. Neu waren im strukturell unveränderten Programm, dass Kultur (33% ), Medien/Film (MEDIA 58%) und sektorübergreifende Projekte (9%) gefördert werden und die Projekte geschlechtergerechter und inklusiver werden sollten, wofür wir besondern in en Verhandlungen gestritten haben. Das ist für uns kein caritatives Moment und es geht dabei nicht um allein um Publikumszugänge, sondern es geht um die reale Vielfalt unseres Alltags, die sich auch in der künstlerischen Produktion, bei Evaluierungen und Forschungen widerspiegeln muss. Neu ist auch, dass ausdrücklich Medienfreiheitsprojekte Förderungen beantragen können. Die Europäische Medienlandschaft ist bedroht wie nie. Angriffe auf Journalist*innen gibt es inzwischen in vielen Mitgliedsstaaten. Investigative Nachrichten sind keine Selbstläufer.

Wir sollten uns jedoch nicht scheuen, Kulturproduzenten zu ermuntern auch andere Europäische Programme zu nutzen, da das Creative Europe Programm auch angesichts von Pandemie und steigenden Energiepreisen - auch auch ohne diese aktuellen Probleme - hoffnungslos unterfinanziert ist. was einer stärkeren Europäischne Kulturförderung nicht entgegensteht.

Uns war und ist ein konsequenterer Blick auf die Kleinteiligkeit und Vielgestaltigkeit des Kulturbereichs wichtig, der nicht allein von der stetig wachsenden kommerziellen Kultur- und Kreativbranche getragen wird, sondern auch die geförderten und gemeinfreien Bereiche ernst nimmt, da er ebenso - nicht nur durch die Digitalisierung - vor großen Herausforderung steht, den kulturellen Wandel in den Gesellschaften zu begleiten. Der Fokus auf die nachhaltige Ausgestaltung koordinierender und digitaler Infrastrukturen für die europäische Kulturlandschaft ist im Programmansatz noch immer zu schwach ausgefallen, auch wenn der Fokus auf Netzwerke gestärkt wurde.

Das neue Programm ‚Kreatives Europa‘ enthält wesentlich mehr Maßnahmen zur Mobilität von Künstler*innen, für Musik, Erbe und Architektur und viele bekannte Förderungen, wie beispielsweise die Kulturhauptstädte oder den LUX-Filmpreis. Im MEDIA-Bereich werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen bei der Entwicklung, Produktion und Verbreitung ihrer audiovisuellen Werke unterstützt. Besonderes Augenmerk gilt erneut der Publikumsgewinnung, insbesondere den jungen Zuschauer*innen, und der Filmbildung.

Das Programm hat der Förderung eines freiheitlichen pluralistischen Medienumfelds, das die Medienkompetenz und das kritische Denken und zum Beispiel Universitätsfunknetze fördern soll, ausgebaut und es war ein Verdienst der LINKEN, dass nun dezidiert im Programm verstärkt wurde, dass der ‚politische und zivilgesellschaftliche Dialog zu Bedrohungen der Medienfreiheit und des Medienpluralismus‘ in Europa‘* gesichert werden muss.

In einem gerade erarbeiteten Implementierungsbericht (November 2023) stehen einmal mehr die klassischen Kritiken am Programmen zur Debatte:

  • die komplizierten Antragsprozesse, die Ko-Finanzierung und die unpassenden Bericht-Tools, die vom Programm Horizon geborgt sind, passen nicht bei diesem Programm und müssen angepasst werden.
  • Es ist weiterhin für kleine Gruppen schwer, Unterstützung zu beantragen und für Individuen ist es bis heute gänzlich unmöglich, was dem Kulturbereich nicht angemessen ist.

 

Creative Europe Kreativwirtschaft Kultur Film Medien Regionalpolitik

Wie hoch ist das Gehalt der Mitglieder des Europäischen Parlaments und auf welche Zulagen haben sie Anspruch?

Dienstbezüge

Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten dieselben Dienstbezüge. Sie entsprechen 38,5 % der Grundbezüge der Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof.

Mit Stand 1. Januar 2024 erhalten die Europaabgeordneten 12 Monatsdiäten 10.075,18 EUR vor Steuern (Weihnachts- oder Urlaubsgehalt ist nicht vorgesehen). Nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und einer EU-Steuer beträgt der Nettoverdienst 7.853,89 EUR. Einige Mitgliedstaaten erheben außerdem eine innerstaatliche Steuer auf die Dienstbezüge.

Seit 2009 werden alle Abgeordneten einheitlich vergütet. Wer dem Parlament bereits vor dieser Reform angehörte, konnte das bis dahin geltende nationale System für Dienstbezüge, Übergangsgeld und Versorgungsbezüge für die gesamte Mandatsdauer beibehalten.

Abgeordnete, die ein Kind erwarten, sind ab drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und bis sechs Monate nach der Geburt bei offiziellen Sitzungen entschuldigt. Ihre Abwesenheit wirkt sich nicht auf die monatlichen Dienstbezüge aus, jedoch ggf. auf die Tagegelder.

Vergütungen

Abgeordnete erhalten verschiedene Vergütungen zur Deckung der Kosten, die ihnen durch ihre Arbeit für das Parlament entstehen.

Reisekosten

Das Parlament erstattet den Abgeordneten alle Reisekosten, die durch die Teilnahme an Parlamentssitzungen entstehen. Das gilt – gegen Vorlage der Belege – für Flugtickets bis zur Businessklasse bzw. einem ähnlichen Tarif und für Bahnfahrten bis zur ersten Klasse. Bei Reisen mit dem Pkw bis höchstens 1000 km werden Kosten in Höhe von 0,58 EUR/km erstattet. Dazu kommt noch ein Pauschalbetrag, der von der Entfernung und der Reisedauer abhängt.

Die Mitglieder müssen außerdem Reisen innerhalb und außerhalb ihrer Heimatländer unternehmen, und zwar sowohl im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeiten als auch für andere Zwecke. Daher haben die Abgeordneten für Tätigkeiten außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten, der Kosten für die Unterkunft und der anfallenden Nebenkosten. Dabei gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4 886 EUR. Für Tätigkeiten innerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats werden nur die Reisekosten erstattet. Der Jahreshöchstbetrag hängt dabei vom Mitgliedstaat ab.

Tagegeld

Eine Pauschalvergütung von 350 EUR deckt die Kosten für die Unterkunft und die damit zusammenhängenden Ausgaben an den Tagen, an denen sich die Abgeordneten aufgrund offizieller Tätigkeiten in Brüssel oder Straßburg aufhalten. Um ihre Anwesenheit zu bestätigen, müssen sie sich in die Anwesenheitsliste eintragen. Während der Plenartagungen wird dieses Tagegeld für Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilnehmen, um die Hälfte gekürzt. Für Sitzungen außerhalb der Europäischen Union liegt das Tagegeld bei 175 EUR.

Während der Lockdowns in der Corona-Krise wurden keine Tagegelder gezahlt, wenn die MdEP im Homeoffice in ihrem Heimatland gearbeitet haben.

Allgemeine Kostenvergütung

Diese Vergütung ist zur Deckung der Kosten bestimmt, die in dem Mitgliedstaat anfallen, in dem das Mitglied gewählt wurde. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Büromiete und -verwaltung, Telefonrechnungen und Abonnements sowie Computer- und Telekommunikationsausstattung. Auch deckt sie die Kosten für Repräsentationstätigkeiten und die Veranstaltung von Konferenzen und Ausstellungen. Der Betrag wird halbiert, wenn das Mitglied ohne triftigen Grund innerhalb eines parlamentarischen Jahres bei weniger als der Hälfte der Plenartagungen anwesend ist. Im Jahr 2024 liegt die monatliche Vergütung bei 4 950 EUR. Abwesenheiten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes gelten als gerechtfertigt und wirken sich nicht auf die Zahlung der allgemeinen Kostenvergütung aus.

Weitere Informationen

Quelle: Europäisches Parlament

Europaabgeordnete

DIE LINKE. im Europaparlament will den Aufbau von Wertschöpfungsketten im globalen Süden fördern.

Entwicklungszusammenarbeit muss eine Priorität europäischer Außenpolitik werden, fordert Die LINKE im Europaparlament. In Artikel 208 des EU-Vertrages wurden die Ziele der Zusammenarbeit einst bestimmt: Beseitigung von Armut, Förderung nachhaltigen Wachstums, Schutz von Menschenrechten und Demokratie sowie der Klima- und Umweltschutz. Für die Mehrheit der Menschen auf dem Planeten hat sich jedoch die Lage kaum verbessert und immer mehr Menschen versuchen, aus ihrer aussichtslosen Situation zu fliehen.

Artikel 208 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (EAUV) beschreibt, was der Grundgedanke von Entwicklungspolitik ist, nämlich „Hauptziel der Unionspolitik in diesem Bereich ist die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut.“. Weltweit sind die EU und ihre Mitgliedstaaten tatsächlich der größte Geber von Hilfsmitteln. Leider fehlt es jedoch am erfolgreichen Zusammenspiel mit anderen Politikfeldern.

So blieb zum Beispiel die Handelspolitik der EU bislang darauf ausgerichtet, am Ende immer das bessere Geschäft für die EU abzuschließen. Auch Investitionen in Infrastruktur und Energiesektoren sollen vorrangig die Versorgung der EU, nicht aber die Versorgung der jeweiligen Region absichern. Vermeintliche Entwicklungshilfemittel werden zunehmend in den Kontext von Geopolitik und militärischen Überlegungen gerückt. Statt Armut als Fluchtursache zu überwinden, werden Entwicklungshilfemaßnahmen zunehmend an die Bereitschaft von Ländern gekoppelt, Rücknahmeabkommen zu unterschreiben, die Abschiebungen und Flüchtlingsabwehr erleichtern sollen.

Eine wachsende Anzahl von Ländern des globalen Südens hat das bestehende Verhältnis zu Europa satt. Brasilien, Indonesien, Südafrika, Nigeria und andere Staaten treten mit einem neuen Selbstbewusstsein auf. Sie sind bereit zur Kooperation auf Augenhöhe, jedoch nicht mehr als Rohstofflieferant oder Bittsteller.

Die LINKE im Europaparlament setzt sich für eine grundlegende Neuorientierung unserer Beziehungen zu den Ländern des globalen Südens ein. Entwicklungspolitik muss an den strukturellen Problemen ansetzen, die bislang eine erfolgreiche wirtschaftliche und soziale Entwicklung in vielen Weltregionen verhindert haben.

Entwicklungskooperation muss die Süd-Süd-Beziehungen und regionale Märkte als Gegenpol zur globalen Handelspolitik stärken, die Verarbeitung von Rohstoffen in den Ländern des Südens fördern und für würdige Arbeitsplätze und gerechte Preise sorgen. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, angepasste Technologien und eine gerechte Land- und Ressourcenverteilung müssen ins Zentrum der Förderung rücken, die lokalen Produzentinnen und Produzenten vor Preis-Dumping und Verdrängungswettbewerb geschützt werden.

Wenn wir als Europäische Union ein attraktiver Partner sein wollen, sollten wir Technologietransfer fördern und Länder darin unterstützen, eigene nachhaltige Industrialisierung und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen in eigenen Wertschöpfungsketten aufzubauen.

Nur faire Wirtschaftsbeziehungen und zivile Konfliktlösung werden zu nachhaltiger Entwicklung beitragen.

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Entwicklungspolitik

Mehr als drei Viertel der Weltbevölkerung leben in Ländern, die als so genannte Entwicklungsländer eingestuft werden. Im Zuge der andauernden Welternährungskrise stieg die Zahl der Hungernden weltweit auf eine Milliarde Menschen an. Schon im EWG-Vertrag von 1958 wurden auf Betreiben der damaligen Kolonialmächte Regelungen für eine wirtschaftliche "Assoziierung" der außereuropäischen Länder und Gebiete vereinbart. Doch auch nach der Entkolonialisierung in den 60er Jahren änderte sich lange nichts an der versteckten Agenda der Europäer, mit ihrer Entwicklungspolitik vor allem Abhängigkeiten zu erhalten und sich die Lieferung von Rohstoffen zu sichern. Seit mit den Millennium-Entwicklungszielen (MEZ) durch die Vollversammlung der UNO erstmals das Erreichen messbarer Ziele international konkret vereinbart wurde, haben jedoch auch in der EU die Öffentlichkeit und die Europaabgeordneten ein starkes Instrument in der Hand, um Ziele und Wirksamkeit der Entwicklungsfinanzierung zu kontrollieren. Auf diesem Politikfeld hat das EP in der Gesetzgebung das Mitentscheidungsrecht.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind mit Abstand die größten Geldgeber im Bereich der Entwicklungshilfe. Mit dem Instrument der "Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung" versucht die EU zusätzlich, ihre unterschiedlichen Politikfelder im Sinne der Erreichung übergeordneter Entwicklungsziele abzustimmen. Trotz Verankerung im Primärrecht ist die EU jedoch weit davon entfernt, diesem Anspruch des "do no harm" gerecht zu werden. In krassem Widerspruch zu diesem Ansatz steht die EU Außenhandelspolitik. Mit Hinblick auf die zunehmende Konkurrenz im globalen Wettbewerb, ordnet die EU ihre Handelsinteressen den Entwicklungsinteressen unter. Somit werden selbst für AKP Staaten der Marktzugang zur EU ab Oktober 2014 nur dann gewährleistet, wenn diese bereit sind, Freihandelsabkommen mit der EU zu unterzeichnen. Die Neuorientierung der EU Entwicklungspolitik mit der "Agenda für den Wandel" setzt diesen Trend fort. Armutsbekämpfung konzentriert sich nicht mehr auf die ärmsten Menschen, sondern beschränkt sich nun lediglich auf die ärmsten Länder. Das ist deswegen problematisch, da die meisten ärmsten Menschen weltweit in Ländern mit mittleren Einkommen leben.

Die Europaabgeordneten der LINKEN sehen im weltweiten Kampf gegen Hunger, Unterernährung und Armut eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Das positive Image der Entwicklungskooperation wird leider häufig als Deckmantel für wenig ehrenhafte Interessen genutzt wird. So tarnt die Kommission das aggressive Handeln ihrer Abteilung für Außenhandel gern als Instrument der Entwicklungshilfe, obwohl sie tatsächlich vor allem Marktzugänge und Rohstofflieferungen für Europa absichern will.

Auch militärische Interventionen werden gern als Entwicklungshilfe verkauft. Schutz und Sicherheit der Zivilbevölkerung sind tatsächlich eine Grundvoraussetzung für Entwicklung, werden jedoch durch keine der laufenden Militärmissionen erreicht.

Fairer Welthandel wird nicht geschaffen, indem Entwicklungsländern in Freihandelsabkommen (EPAs) gepresst werden. Dabei geht es klar um einseitige Interessendurchsetzung der EU. Forderungen seitens der Entwicklungsländer nach Ansiedlung verarbeitender Industrien und dem damit verbundene Technologietransfer werden nicht aufgegriffen. Viele Entwicklungsländer produzieren hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die EU schottet ihren eigenen Markt so gut es geht gegen diese Produkte ab. Gleichzeitig werden Märkte beispielsweise in afrikanischen Ländern mit europäischen Agrarerzeugnissen überschwemmt. Dadurch werden die einheimischen Kleinbauern vom Markt gedrängt und verlieren ihre Lebensgrundlage. So verstärkt sich das Problem von Hunger und Armut in vielen Entwicklungsländern. Wir fordern deshalb, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und eine nachhaltige organische Landwirtschaft in Entwicklungsländern massiv zu unterstützen. Der Kampf gegen Hunger und Armut beginnt vor Ort.

Außerdem sorgten die exzessiven Spekulationen mit Nahrungsmitteln auf deregulierten Finanzmärkten dafür, dass die Preise für Grundnahrungsmittel 2008 und 2011 in die Höhe schossen. Millionen arme Menschen konnten ihre Grundnahrungsmittel nicht mehr bezahlen und mussten Hunger leiden, weil große Banken und Finanziers ihre Rendite steigern wollten. Deshalb fordert DIE LINKE. im EP, die Spekulationen mit Nahrungsmitteln sofort zu stoppen. Landraub ist ein weiteres drängendes Problem. Große Konzerne und Industriestaaten pachten oder kaufen riesige Landflächen in Entwicklungsländern, um für den eigenen Nahrungsmittel- oder Rohstoffbedarf anzubauen. Die ansässige Bevölkerung hat nichts davon oder wird gleich mit Gewalt vertrieben. Deshalb muss die lokale Bevölkerung effektiv geschützt und Verhandlungen über die Landnutzung offen und transparent werden. Die EU muss Landreformen unterstützen, die traditionelle Landnutzungsrechte der lokalen Bevölkerung respektieren und schützen.

Die Abgeordneten der LINKEN verteidigen im EP die Interessen der Entwicklungsländer gegen die Lobbyisten der europäischen Konzerne. Die Abgeordneten der LINKEN fordern, dass endlich die Zusage der Mitgliedsstaaten 0,7 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts für die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen eingehalten wird. Ebenso forderte die Delegation die Einführung der Finanztransaktionssteuer und Verwendung ihres Ertrags für die Armutsbekämpfung.

Das 1987 als Austauschprogramm für Student*innen ins Leben gerufene Förderprogramm hat schon 2014 sein Gesicht stark verändert. Damals wurden sieben Einzelprogramme zusammengelegt, die Austauschoptionen für Einzelpersonen und Organisationen unterstützen. Darunter fanden sich Universitäten, Bildungs- und Ausbildungsanbieter, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und auch private Unternehmen aus den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport.

Allein in den letzten 30 Jahren haben mehr als neun Millionen Menschen am Erasmus-Programm teilgenommen, was in 33 Ländern genutzt wird. Durch den Rechtsstaats-Mechanismus sind jedoch 2022 erstmalig 18.000 ungarische Student*innen vom Programm ausgeschlossen worden, so dass es eine Überlegung wert ist, ob dies der Sinn und die richtige Funktionsweise des Rechtstaatsmechanismus’ ist.

Das Programm verfügt über jetzt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das Parlament hatte ihn den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzplan 45 Mrd. Euro gefordert. Der jetzige Ansatz ist nicht immer fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Es unterstützt die Aktivitäten, die einen europäischen Bildungsraum bis 2025 begründen sollen, den Aktionsplan für digitale Bildung und die europäische Kompetenzagenda.

Der jetzige Budgetansatzes ist mit einem neuen Kapitel untersetzt, das der Beteiligung von Menschen mit geringeren Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen gewidmet ist, was wir gemeinsam mit den Sozialdemokrat*innen und Grünen durchsetzen konnten. Überdies unterstützt das neue Programm nun auch den Austausch von Vorschulkindern und Erzieher*innen und Lehrer*innen, mehr Sprachkurse und E-Learning-Angebote.

Die Bürgschaftsfazilität für Studierende - ein Kreditmodell, das wir für falsch halten- ist nicht Teil des neuen Programms. Trotzdem ist nicht zu übersehen, dass dieses Erfolgsprogramm der einseitigen Wettbewerbsideologie der EU in jeder Faser untergeordnet ist und damit auch die ‚Exzellenz‘-Förderung begründet wird, die selbst den Wettbewerb zwischen Studierenden und Institutionen befördert. Auch wurden die Partnerschaften mit dem privaten Sektor verstärkt. Trotzdem hat unsere Fraktion dem gesamten Vorschlag zur Parlamentsposition des neuen Erasmus+ zugestimmt.

 

Bildung Erasmus

Militär- und Polizeieinsätze

Seit Mitte 1992, mit der Formulierung der "Petersberger Aufgaben", verlor die EU-Außenpolitik ihren ausschließlich zivilen Charakter, da durch die Aufnahme dieser Aufgaben in die europäischen Verträge die EU nun auch militärisch, mit Kampfeinsätzen, aktiv werden konnte.

Ausgaben mit militärischem oder verteidigungspolitischem Bezug sind vom EU-Haushalt ausdrücklich ausgeschlossen, daher werden EU-Militäreinsätze aus nationalen Budgets und zu kleinen Teilen aus dem ATHENA-Mechanismus finanziert, in den jeder EU-Mitgliedsstaat (außer Dänemark) anteilig einzahlt (für 2014 sind 22 Mio. Euro vorgesehen). Mit dem Vertrag von Lissabon wurde erstmalig die Möglichkeit der Finanzierung von Militär und -Einsätzen neben dem ATHENA – Mechanismus durch so  genannte “Anschubfonds" (Art.41 VEU) eingeführt.

Bislang wurden mehr als 20 EU-Missionen durchgeführt, davon waren rund ein Viertel militärisch. 2003 wurde der erste EU-Kampfeinsatz „Artemis" in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) gestartet. In den Jahren 2005 und 2007 folgten die Militär– und Polizeiausbildungsmissionen „EUPOL“ und „EUSEC“ im Kongo (die bis heute andauern) und 2006 wurde die Bundeswehr zur Absicherung der Wahlen entsendet. Weitere große EU-Missionen sind die Ende 2008 gestartete „EULEX" Mission im Kosovo, die u. a. Polizeiausbildung beinhaltet, in deren Rahmen auch Aufstandsbekämpfung trainiert wird. Seit 2007 läuft die Polizeiausbildungsmission „EUPOL Afghanistan" und seit Ende 2008 ist die EU auch vor der Küste Somalias zur militärischen Piratenbekämpfung unterwegs (NAVFOR ATALANTA). Begründet wurde die Mission anfangs noch mit dem Schutz von Hilfslieferungen per Schiff nach Somalia, mittlerweile wird aber auch öffentlich zugegeben, dass es um die Absicherung der wichtigsten Schifffahrts– und damit –Handelsroute (am Horn von Afrika) geht. Seit 2010 wurde zudem die Mission EUTM-Somalia initiiert, die in Uganda somalische Truppen im Bürgerkrieg ausbildet. Nachdem die EUTM-Somalia nach Mogadischu verlegt wurde, werden dort auch deutsche Soldaten zur Ausbildung entsendet. Auch an der Ausbildungsmission in Mali seit 2013 (EUTM Mali) sind bis zu 250 deutsche Militärausbilder beteiligt. Schließlich beschloss die EU Anfang 2014 rund 500 Soldaten in die Zentralafrikanische Republik zu entsenden (EUFOR RCA Bangui), um die dort eingreifenden französischen Truppen zu unterstützen.

Die Europaabgeordneten der LINKEN lehnen Militäreinsätze ab. Die EU darf nicht weiter als (wirtschafts- und handelspolitischer) Aggressor auftreten, sondern muss als neutraler und ziviler Mittler international agieren. Das heißt, die zivilen Institutionen und nicht-militärischen Konfliktlösungskapazitäten der EU müssen gestärkt werden, humanitäre Hilfe darf nicht militarisiert werden und wirksame Entwicklungshilfe muss weiter ausgebaut werden und Entwicklungshilfe darf nicht für militärische Zwecke missbraucht werden (--> EAD). Wir fordern ein Ende der zivil-militärischen Zusammenarbeit und die Umwidmung von militärischen Ausgaben zuungunsten rein ziviler Maßnahmen.

Regionale und lokale Behörden, NGOs, Unternehmen, Fachleute, Bürgerinnen und Bürgern können über eine Vielzahl von EU-Fördertöpfen finanzielle Unterstützung für die verschiedensten Projekte beantragen.

In deutscher Sprache finden sich auf der von der LINKEN Delegation im Europaparlament gesponsorten Fördermittelwebsite weitere, konkrete und aktuelle Tipps und Tricks für vor allen für kleine und mittelständische Unternehmen, Kommunen, Bürger*innen-Initiativen und Nichtregierungsorganisation.

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat einen neuen „Leitfaden zur EU-Finanzierung“ erstellt, der Informationen über das gesamte Spektrum der EU-Finanzierungsquellen anbietet, übersichtlich nach Aktionsbereichen gruppiert. Er erspart nicht die eigene Recherche zum passgenauen EU-Fonds für das individuelle Projekt, aber die wichtigsten Förderthemen des Leitfadens sind in Unterabschnitte unterteilt, um diese Recherche zu erleichtern und der Text enthält eine Reihe von Hyperlinks, mit Verweisen auf die Finanzierungsquellen. Zur Erleichterung des Lesens wird am Ende jedes Abschnitts des Leitfadens eine Liste der wichtigsten potenziellen Begünstigten aufgeführt.

Auch die EU-Kommission bietet Informationen zu Fördermöglichkeiten an, unter anderem über Fördermöglichkeiten für KMU aus den wichtigsten EU-Strukturfonds EFRE, ESF+ und ELER in allen 16 deutschen Bundesländern. Konkrete Ansprechpartner finden sind hier.

https://www.eu-foerdermittel.eu/

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2023/747110/EPRS_STU(2023)747110_DE.pdf

https://germany.representation.ec.europa.eu/unternehmen-und-finanzierung/fordermittel-und-zuschusse_de

https://ec.europa.eu/regional_policy/in-your-country/managing-authorities/germany_en c

Kohäsionspolitik

Falsche Diagnose, falsche Behandlung

DIE LINKE im Europäischen Parlament fordert einen solidarischen Umgang der EU-Länder miteinander und eine gemeinsame Strategie für die Lösung der so genannten Euro-Krise, die nicht, wie zur Zeit, von den krisengeschüttelten Ländern drakonische Sparmaßnahmen verlangt und die wesentlichen Ursachen der Krise außer acht löst.

Es ist zwar richtig, dass durch die internationale Finanzkrise die Außenhandelsdefizite einiger Euro-Länder und die an einigen Stellen enorm hohe öffentliche Verschuldung stärker in den Blick gerückt wurden. Dabei wird jedoch übersehen, dass Länder wie Spanien und Irland enorme Summen in die Stabilisierung maroder Banken gesteckt haben, um einen Zusammenbruch des Zahlungssystems zu verhindern. Die eigentliche Ursache für die Ungleichgewichte, die als Begründung für die brutalen Sparprogramme im südlichen Europa herangeführt werden, liegen allerdings tiefer. Durch die Krise ist nur besonders krass zutage getreten, wovor zahlreiche Ökonomen schon vor Einführung der gemeinsamen Währung gewarnt haben: eine einheitliche Währung ohne gemeinsame Wirtschafts- und Sozialpolitik kann nicht funktionieren. Dennoch einigten sich die Euro-Länder auf lediglich zwei Punkte: Inflation knapp unter zwei Prozent, Verschuldungsgrenze 60 Prozent des BIP. Punkte, die auch Deutschland, dessen Regierung seit Beginn der Euro-Krise regelmäßig in oberlehrerhafter Pose auftritt, nicht durchgehend eingehalten hat.

In Deutschland herrschte über Jahre eine starke Lohnzurückhaltung vor, dadurch sind die Lohnstückkosten (also etwa der Lohn, der in einem Stück Nagel steckt) deutlich langsamer als bei den Nachbarn.

Die Folge: Die Preise deutscher Produkte wurden im Vergleich zu den Produkten aus anderen Euro-Ländern billiger, die Exporte in die Euro-Zone stiegen massiv an. Jetzt noch machen die Ausfuhren Deutschlands rund 36 Prozent der deutschen Exporte aus, vor der Krise waren es mehr als 40 Prozent. Damit häuft Deutschland ebenso wie zum Beispiel die Niederlande und Österreich einen Exportüberschuss auf, das heißt: wir kaufen unseren Nachbarn weniger ab als wir ihnen verkaufen. Was betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist volkswirtschaftlich gesehen blanker Unsinn, erst recht in einer Währungsgemeinschaft: dort kann zwangsläufig der Überschuss des einen nur das Defizit des anderen bedeuten, schließlich können nicht alle Mitglieder derselben Währungsgemeinschaft exportieren wie die Weltmeister. Die deutschen Exporte trafen in Ländern mit schwächerer Exportorientierung auf geeignete Abnehmer, die schon vorhandenen Ungleichgewichte verschärften sich und traten im Gewitter der Finanzkrise grell zutage.

Dieser Staatenkonkurrenz ist zu begegnen mit einer gemeinsamen, koordinierten Wirtschafts- und Sozialpolitik, die sich verabschiedet vom einseitigen Blick auf öffentliche Verschuldung und Handelsbilanzdefizite. Alle sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen daran überprüft werden, ob sie zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse in der EU auf einem hohen Standard beitragen. Zudem dürfen nicht mehr nur Defizite sanktioniert werden vielmehr müssen Staaten, die über längere Zeit mehr in die Euro-Zone exportieren als sie aus ihr importieren, dazu beitragen, die Situation in den importschwächeren Ländern zu verbessern indem sie entweder einen Teil der Exportüberschüsse in europäische Investitionsprogramme zugunsten der schwächeren Länder abführen oder andererseits die Binnennachfrage stärken und damit für mehr Einfuhren aus den schwächeren Ländern sorgen.

Eine solche Koordinierung kann nur auf europäischer Ebene stattfinden. Wie die exportstarken Mitgliedsstaaten bewiesen haben, arbeiten sie mit Erfolg gegen eine Sanktionierung von Exportüberschüssen: Deutschland hat zusammen mit anderen Ländern dafür gesorgt, dass Exportüberschüsse erst dann kritisch untersucht werden, wenn sie sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen bei Defiziten sind es drei Prozent. Sanktionen sind aber auch dann noch nicht vorgesehen.

Umdenken muss aber selbstverständlich auch auf europäischer Ebene stattfinden. Zwar hat das Europäische Parlament Sanktionen auch für exportstarke Länder verlangt und konnte sich damit gegen die Mitgliedsländer der EU nicht durchsetzen. Aber die Einführung eines Ausgleichsmechanismus etwa nach dem Vorbild des deutschen Länderfinanzausgleichs ist auch bei den Abgeordneten noch nicht durchgedrungen.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde im Zusammenhang mit der letzten großen EU-Erweiterungswelle im Jahr 2004 entwickelt und richtet sich an 16 Staaten, die eine gemeinsame Land- oder Seegrenze mit der Europäischen Union haben. Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine zählen zu der geostrategisch in Konkurrenz und Rivalität zur Russischen Föderation konzipierten östlichen Nachbarschaft. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die besetzten palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien werden in der sogenannten südlichen Partnerschaft zusammengefasst. Im Rahmen der Nachbarschaftspolitik wird diesen EU Nachbarn eine privilegierte Partnerschaft angeboten, die auf einem Bekenntnis der Staaten zu gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung, nachhaltiger Entwicklung und den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhen soll. Geostrategisch ist die östliche Partnerschaft worden. 

Das Ziel der ENP besteht aus der Sicht der EU darin, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den an die EU unmittelbar angrenzenden Ländern zu stärken und zugleich neue Trennungslinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn zu vermeiden. Mit der ENP soll final ein Ring sogenannter befreundeter Staaten geschaffen werden, denen man zwar selbst keine eigene Beitrittsperspektive eröffnen will, mit denen man aber eine enge, friedliche und kooperative Beziehung pflegt. Die konkrete Ausgestaltung der Beziehungen basiert konzeptionell auf einer indirekten Ausweitung des europäischen Rechts- und Regelraums auf die betreffenden Staaten unter Verwendung der auch im Innern der EU zum Einsatz kommenden politischen und institutionellen Strategien. Dieser auch als Export des Acquis Communitaire bezeichneter Politikansatz stützt sich auf die Instrumente des politischen Dialogs, einer in Gestalt von Aktionsplänen verabredeten konkreten politischen und wirtschaftlichen Reformagenda sowie einer an präzise Konditionalitäten gebundenen finanziellen Unterstützung ab und er erfährt in Gestalt von Assoziierungsabkommen (AA) oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und sogenannten vertieften Freihandelsabkommen eine vertragsrechtliche Absicherung.

Die Aktionspläne sollen die Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten der beteiligten Länder hin zu demokratischen und sozial gerechten Gesellschaften widerspiegeln haben aber in der jüngsten Vergangenheit ihre Wirkung deutlich verfehlt. Gerade die jüngsten gesellschaftlichen Umbrüche im arabischen Raum haben die große Kluft zwischen formalem Anspruch und Realpolitik der EU im Bereich der ENP verdeutlicht. Vor diesem Hintergrund erfolgte 2011 eine gewisse Neuausrichtung der ENP: heute sollen die Zielgruppen der ENP neben den Regierungen auch verstärkt Akteure der Zivilgesellschaft sein und die Reformpläne gezielter auf die Besonderheiten der ENP-Länder ausgerichtet werden. Zur Absicherung der EU-Interessen wurde aber zugleich der Mechanismus der Konditionalisierung deutlich verschärft („Mehr für Mehr“).

Mittels der ENP will die EU politische und wirtschaftliche Reformen in die Zielländer exportieren und deren gesellschaftliche Entwicklung hierüber indirekt oder wie in der jüngsten Vergangenheit am Beispiel der Ukraine sichtbar wurde auch unmittelbar stark beeinflussen. Damit steht die ENP in einem starken Konflikt mit Grundprinzipien des Völkerrechts und des Systems der internationalen Beziehungen, wie es sich im Ergebnis des Westfälischen Friedens herausgebildet hat. Die Europaabgeordneten der LINKEN kritisieren die Grundausrichtung der ENP und verlangen ihre Neuausrichtung und grundsätzliche Verortung im System der internationalen Beziehungen. Die methodische Anbindung der ENP in die Binnenmarktlogik ist dabei zu überwinden und die ENP als eine Politik zu konzipieren, welche auf die Gestaltung zwischenstaatlicher Beziehungen basierend auf dem Interessenausgleich sowie zum beiderseitigen Vorteil zielt. Prinzipiell sollen sich derartige Beziehungen an einer Politik des fairen Handels sowie der Durchsetzung gemeinsamer Zielen wie der Überwindung von Armut, der Entwicklung einer Politik des sozialen Ausgleichs und hoher sozialer Standards sowie einer Stärkung der demokratischen Entwicklung der Gesellschaften ausrichten. In dieser Logik ist differenziert auf die konkreten Entwicklungen und Interessen auch der Partnerländer einzugehen.

Die Europaabgeordneten der LINKEN lehnen die geostrategische Ausrichtung der östlichen Partnerschaft gegen die Russische Föderation ab und plädieren für die Entwicklung einer realen Partnerschaft zwischen der EU und der RF. In den Partnerländer der ENP sollen letztlich die Bevölkerungen dieser Länder das Recht haben, über grundlegende außenpolitische Fragen wie z.B. die Ausgestaltung der Beziehungen zur EU entscheiden können.

Nicht zuletzt sollte die Europäische Union einen intensiven Beitrag zur friedlichen Beilegung offener bzw. so genannter "eingefrorener" Konflikte in ihrer Nachbarschaft leisten, den weiteren Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen in betreffende Konfliktregionen unterbinden und konkrete Abrüstungsinitiativen und vertrauensbildende Maßnahmen initiieren bzw. unterstützen.

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EU-Erweiterung
 

 

 

Fake News werden oft als neues Phänomen beschrieben, das vor allem mit der rasanten digitalen Verbreitung von Informationen, die auf seriösen Quellen und Recherchen beruhen, beschädigen und damit die Sachlichkeit öffentlicher Diskurse vergiften, manipulieren oder gar demokratische Entscheidungen beeinflussen.

Allerdings muss man zuerst festhalten, dass es Fake News schon immer gab, ob es der hohe Eisengehalt von Spinat war, der durch einen Druckfehler bei der Komma-Stelle in eine frühe Brockhaus-Ausgabe geriet oder die - später auch cineastisch persiflierte „Entdeckung“ von Hitlertagebüchern beim Stern. Zu allen Zeiten galt hier: Schnelligkeit - vor allem im Nachrichtenbereich - siegte im Verwertungsdruck vor Recherche und Überprüfung und es traf auch zu allen Zeiten durchaus seriöse Medien, wie in den vergangenen Jahren den Spiegel mit seinem Autor Relotius.

Andererseits wissen wir, dass im Krieg die Wahrheit zuerst stirbt und extreme Konflikte schon immer von einem Informationskrieg begleitet waren. „Embedded journalism“, ein Instrument einer klar parteilichen Berichterstattung, nicht im Sinne von Werten, sondern im Sinne von Interessen einer handelnden Seite steht hier für eine kalkulierte Manipulation der Öffentlichkeit und ist eher dem Marketing als dem Journalismus zuzurechnen und durchaus auch immer bereit gewesen, mit Fake News zu arbeiten.

Im Netz ist die Quelle von Nachrichten oft noch schwerer zu beurteilen, was auf Sozialen Netzwerken Raum bietet innerhalb bestimmter vernetzter Milieus Fake News ähnlich der Kriegsberichterstattung durch einzelne Bilder und Kommentare zu erzeugen.

Dies führt dazu, dass innerhalb politischer Regulationsversuche die Verfolgung von Fake News oftmals vor allem zum Schutz Jugendlicher verfolgt werden soll. Doch die Mittel der Wahl können keine Überwachungsinstrumente jedweder Art gestatten oder die Einschränkung von Meinungsfreiheit in Kauf nehmen, sondern müssen auf aufklärende Mittel, wie Medien- und heute auch notwendige Internetkompetenz setzen. Hier ist die Vermittlung in Bildungsprozessen zu generalisieren und vor allem, wie bei vielen digitalen Kompetenzen die Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern gefragt.

Innerhalb der politischen Lösungen zu nachgewiesenen Fake News wird, wie in der Audio-Visuellen Mediendienste-Richtlinie, deren Reform 2018 verabschiedet wurde, bisher sinnvollerweise auf Meldung & Löschmechanismen gesetzt und zugleich die Haftungsfreiheit für nutzergenerierte Inhalte bei den Providern, in Einklang mit der eCommerce-Richtlinie, beibehalten. Diese Haftungsbefreiung der Sharing-Plattformen und Sozialen Netzwerke wird jedoch in politischen Regulationsversuchen immer wieder angegriffen. Wir erinnern uns an die EU-Urheberrechts-Reform (2019), in der dies tendenziell in dem umstrittenen Artikel 13 (heute 17) anders geregelt ist, auch wenn sich die großen Plattformen unter Umständen von der Haftung befreien können, nämlich, wenn sie letztlich die ebenso umstrittenen Uploadfilter (oder andere Verfahren) einsetzen.

Die Gefahr, aus privatisierten Zensurstrukturen dann auch die Überwachung von Nutzerinnen und Nutzern auszuweiten, ist ständig im Raum und sollte durch Auflagen der Gesetzgeberin und Medienaufsichtsbehörden nicht noch vergrößert werden. Lösungswege zur Regulierung einer modernen Öffentlichkeit und offenen Kommunikation müssen über Transparenz entwickelt werden, die Nutzer*innen und Produzentinnen gleichermaßen zugestanden werden müssen, wenn sie mit großen Plattformen und heutzutage mit KI-generierten Nachrichten (Wetter) und anderen Inhalten umgehen. Die Politik hinkt hier zumeist den Entwicklungsmöglichkeiten der Industrie hinterher und sollte sich daher an das alte Dreigestirn: Netzneutralität, nutzerfreundliches Urheberrecht und Datenschutz in geschützten und öffentlichen Umgebungen halten.

Problematisch ist, dass Medien, Kultur und Bildung nur mit Mühe den Europäischen Regulationen über KI nahe zu bringen waren und Kultur und Medien dabei immer wieder drohen, aus den dringenden Transparenz- und Regulationsgeboten rauszufallen. Dies bringt ganz neue Arten von Fake News und Manipulationen hervor, die die Europäische Gesetzgeber endlich behandeln müssen.

 

 

Fake News Medien Populismus

Die EU-Struktur- und Regionalpolitik, in der Fachsprache Kohäsionspolitik genannt, ist das wichtigste solidarische Instrument der EU zur Angleichung und Verbesserung der Lebensbedingungen überall in der EU. Sie soll als langfristige Investitionspolitik im Zusammenwirken der europäischen, der nationalen, regionalen und kommunalen Ebenen zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen.

Am 29. Mai 2018 hat die Kommission ihren Vorschlag für die Dachverordnung über die EU-Struktur- und Regionalförderfonds für den Zeitraum zwischen 2021 und 2027 vorgelegt. Sie enthält gemeinsame Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), den Asyl- und Migrationsfonds (AMIF), das Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF).

  • DIE LINKE. im EP setzt sich dafür ein, dass die Mittelausstattung für wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion für den Zeitraum 2021 bis 2027 mindestens in derselben Höhe angesetzt wird, wie im laufenden Förderzeitraum (d. h. mindestens 378 Milliarden Euro in Preisen von 2018 statt der von der Kommission vorgesehenen Absenkung auf 330,6 Milliarden Euro). Bereits in der vergangenen Förderperiode wurde bei den Strukturfonds um acht Prozent gekürzt. Dieser Trend muss angesichts anhaltender Entwicklungsunterschiede gestoppt werden. Noch immer sind EU-Fördermittel in mehreren Mitgliedstaaten die Hauptquelle öffentlicher Investitionen. Jeder gekürzte Euro fehlt bei der öffentlichen Daseinsvorsorge und ist damit ein Schritt zu weniger Solidarität und zu mehr Privatisierung.
  • Die Ko-Finanzierungsraten, also der EU-Anteil an der Projektförderung, müssen - entgegen dem drastischen Kürzungsvorschlag der Kommission - in der aktuellen Höhe beibehalten werden (85 % für die weniger entwickelten Regionen, 65 % für die Übergangsregionen, zu denen auch die ostdeutschen Bundesländer gehören, und 50 % in den stärker entwickelten Regionen). Zugleich muss ein Sicherheitsnetz garantieren, dass keine Region mehr als 24 % der bisherigen Mittel auf einmal verliert - sei es durch Kürzungen, durch statistische Effekte oder den Wegfall von bisherigen Sonderbestimmungen.
  • Makro-ökonomische Konditionalitäten gehören abgeschafft.
  • Den immer stärkeren Einsatz von Finanzinstrumenten statt Zuschüssen in der Regionalförderpolitik, zumal wenn sie profitorientierten Großunternehmen offenstehen, betrachten wir als besorgniserregenden Paradigmenwechsel hin zu mehr Privatisierung. Wir sind strikt dagegen, dass Strukturfondsmittel auf den „InvestEU“, Nachfolger des Juncker-Investitionsfonds EFSI, übertragen werden können, weil sie dann nicht mehr den gemeinsam demokratisch verabredeten Politikzielen der Kohäsionspolitik unterliegen.
  • Wir wollen eine klare Ausrichtung auf öffentliche Daseinsvorsorge und die Ziele des Pariser Klimaabkommens und die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Es geht um die Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen heute und in künftigen Generationen sowie den Schutz des Planeten Erde: Bekämpfung von Hunger, Armut und sozialer Ausgrenzung, gute Gesundheit, Bildung, sauberes Wasser und Energie für alle, Geschlechtergerechtigkeit, gute Arbeit, Ausbildung, Klimaschutz einschließlich nachhaltiger Konsum, Wirtschaft, Industrie und Entwicklung sowie friedliches, inklusives und kooperatives Zusammenleben.
  • Im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation sollen die Regionalfonds eine sozial gerechte europäische Energiewende unterstützen. Wir befürworten das Ziel der Netto-Null-Emissionen-Wirtschaft bis spätestens 2050, eine Prüfung aller Vorhaben im Rahmen der Strukturfonds auf Klimaschutzkriterien („Climate-Proofing“), bevor Gelder ausgezahlt werden und die Forderung, mindestens 30 % der Fördermittel für Maßnahmen zum Klimaschutz zu reservieren.
  • Die ländliche Entwicklung, unterstützt durch den ELER, gehört selbstverständlich auch im Sinne der sozialen und ökologisch nachhaltigen Entwicklung weiterhin unter das Dach der Kohäsionspolitik.
  • Die Rolle der Regionen, Städte, Kommunen und der Zivilgesellschaft bei der vor-Ort-Umsetzung EU-weit vereinbarter gemeinsamer Ziele muss gestärkt werden. Eine Renationalisierung und Zentralisierung schadet dem europäischen Gedanken.

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Wir unterstützen die Allianz für die Kohäsionspolitik

Aktuelle Beiträge zum Thema im Dossier-Kohäsionspolitik

Schlagwort Makroökonomische Konditionalität

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EU-Haushalt Kohäsionspolitik

Immer wieder liest und hört man vom legendären Brüsseler Lobbyismus. Abertausende sollen in Brüssel unterwegs sein, die Zahlen schwanken zwischen 15.000 und 30.000 InteressenvertreterInnen, die an den Wirkungsstätten der europäische Institutionen Kommission, Rat und Parlament die Sichtweise ihrer Auftraggeber in Gesetzgebungsprozesse einbringen sollen.

Als Lobbyisten gelten sowohl Unternehmens- und Verbandsvertreter von Industrie und Gewerbe, von Finanzinstitutionen und digitalen Weltkonzernen. Bei Konservativen und Liberalen gelten aber auch die Gewerkschaften aller 28 Mitgliedstaaten plus europäische Dachverbände sowie hunderte kleine NGOs, die die unterschiedlichsten Interessen vertreten, vom Umweltverein bis zur Interessenvertretung der iranischen Exil-Opposition als «Lobbyisten». Diese sind allerdings den Wirtschafts- und Finanzlobbyisten nicht nur zahlenmäßig weit unterlegen. Gegen deren finanzielle Möglichkeiten zu Kampagnen, der Finanzierung von Studien bis hin zu «Zuwendungen» haben dann bessere Argumente oft keine Chance.

Nun ist die Vertretung von Interessen grundsätzlich legitim. Schließlich können weder Abgeordnete noch Beamte der Kommission oder gar die Kommissare selbst immer bei Gesetzesvorschlägen jeden Aspekt angemessen berücksichtigen. Meist ist nicht immer transparent, was diese Lobbygruppen in Brüssel so treiben. Zwar hat das Europäische Parlament mittlerweile ein verpflichtendes Lobby-Register, schon bei der Kommission ist die Eintragung in selbiges aber nur noch freiwillig. Auch werden längst nicht alle Lobbyisten erfasst, Anwälte und ihre Kanzleien zum Beispiel vertreten oft die Interessen wirtschaftlich mächtiger Unternehmen, brauchen sich aber nicht registrieren zu lassen. Auch wird bei der Registrierung nur der Name der Organisation oder des Lobbyisten erfasst, nicht jedoch was er in der Institution tut.

Die Aktivitäten vor allem der wirtschaftlichen Lobbygruppen nehmen in Brüssel und Strasbourg oft seltsame Züge an. So werden im Vorfeld von Haushaltberatungen schonmal riesige Freiflächen im Europäischen Parlament (EP) an EADS zur Selbstdarstellung vergeben, natürlich ohne darauf hinzuweisen, dass dies einer der grössten Rüstungskonzerne Europas ist. Oder es werden am Rande einer “Informationsveranstaltung” eines Energiekonzern zu den Vor- und Nachteilen von Kernenergie in Zusammenarbeit mit einem Abgeordneten ordentlich Champus und Häppchen aufgefahren, um die Teilnehmenden Entscheider aus der Politik die eigenen Wünsche zur Politikgestaltung am Stehtisch zu soufflieren.

Hoch problematisch ist jener Lobbyismus, den man nicht auf den ersten Blick sieht oder als solchen erkennt. Da wären zum einen die unzähligen Expertengruppen, die die Kommission bei Gesetzgebungsvorschlägen beraten sollen. Dort beruft die Komission, oder besser die jeweilige zuständige General-Direktion, also das Ministerium, Fachleute aus Wirtschaft, Gewerkschaften und NGOs. Selten jedoch ausgeglichen: Viel öfter sitzen acht Wirtschaftsvertretern ein Gewerkschafter, ein Vertreter eines Umweltverbandes oder einer Verbraucherschutz-Organisation gegenüber. Wie das Beratungsergebnis gegenüber der Kommission dann aussieht kann sich jeder lebhaft vorstellen.

Noch wichtiger ist jener verdeckte Lobbyismus, der entsteht, wenn VertreterInnen aus der Wirtschaft oder mächtiger Lobbygruppen plötzlich einen Direktoren-Posten in einem der Ministerien erhalten, ehemalige hohe Beamte der Kommission Berater Vorstände großer Konzerne mit dem Aufgabenbereich “Politik und Gesellschaft” werden.

Deshalb streitet DIE LINKE. im EP gegen diesen «Drehtüreffekt» und für ein umfassendes verpflichtendes Lobby-Register mit Angabe von Ort, Zeit und Grund eines Treffens in allen Institutionen, transparente und ausgeglichen besetzte Expertengruppen und angemessene Karenzzeiten bei Wechseln von Wirtschaftsvertretern in den europäischen öffentlichen Dienst und umgekehrt.

DIE LINKE Energiepolitik Finanzmarktpolitik Lobbyismus Rüstungsindustrie Wirtschaft

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist eine den Vereinten Nationen angegliederte regionale Staatenkonferenz, die sich der Friedenswahrung und der Konfliktvermeidung widmet. Sie entstand 1975 im Nachgang der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), auf der die Teilnehmerstaaten im Kontext einer Entspannungspolitik zwischen den beiden Blöcken Verabredungen über ein friedliches Zusammenleben in Europa trafen.

Neben der 1975er Schlussakte von Helsinki sind die Charta von Paris (1990), die Europäische Sicherheitscharta von Istanbul (1999) als auch die Erklärung von Astana (2010) wichtige Dokumente der OSZE. Insgesamt gehören der OSZE 57 Teilnehmerstaaten, darunter auch alle EU Mitgliedsstaaten an. Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen soll die OSZE nach dem Subsidiaritätsprinzip erster Ansprechpartner bei regionalen Konflikten sein.

Abgestützt auf das Völkerrecht befürwortet die OSZE die souveräne Gleichheit der Staaten, die Achtung ihrer territorialen Integrität, die Unverletzlichkeit der Grenzen als auch die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. Einseitige Zwangsmaßnahmen werden von ihr im Kontext ihrer vermittelnden Funktion ausgeschlossen. Trotz starker Bestrebungen, ihre Rolle zu minimieren hat sich die OSZE in der jüngsten Vergangenheit als ein bedeutendes Instrument der Frühwarnung, Konfliktverhütung, des zivilen Konfliktmanagements und der Konfliktnachsorge bewährt.

Sie führt u.a. Grenzbeobachtungsmissionen, Polizeitrainings und die Wahlbeobachtungen durch, stellt aber zugleich auch ein geeignetes Forum für Rüstungskontrolle und Abrüstung im konventionellen Bereich dar. Ein zentrales Instrument im Bereich der Konfliktverhütung und des zivilen Krisenmanagements sind sogenannte "Langzeitmissionen".

Derzeit ist die OSZE in 15 Feldpräsenzen mit ca. 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Balkan und in den GUS-Staaten, so im Südkaukasus oder auch Zentralasien im Einsatz. Eine wichtige Rolle spielte die OSZE in der jüngsten Vergangenheit auf Zypern, am Berg-Karabach, im Transnistrien-Konflikt und in Bosnien und Herzegowina wo es dank ihres Agieren gelang, eine Ausbreitung militärischer Konflikte zu verhindern und Verhandlungsprozesse zwischen den Kontrahenten zu implementieren. Die finale Lösung der oftmals ethnischen Ursachen der Konflikte und ihrer zum Teil historischen Wurzel muss jedoch unverändert und zu allererst Aufgabe der lokalen Politik und Politiker bleiben.

Zurückgehend auf eine Initiative des damaligen Russischen Präsidenten Medwedew wird seit 2009 auch wieder über eine stärkere Rolle und Verantwortung der OSZE im Kontext europäischer Sicherheitspolitik diskutiert.

Die Europaabgeordneten der LINKEN. im Europäischen Parlament (EP) betrachten das partnerschaftliche und kooperative Agieren der OSZE bei der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität als eine unmittelbare Antithese zu machtpolitisch getriebenen, oft einseitigen, zum Teil konfrontativen und militärischen Lösungsansätzen der EU- Mitgliedstaaten, die sie u.a. auch über ihre Mitgliedschaft in der NATO vorantreiben.

Die OSZE als Instrument regionaler Konfliktlösung hat sich nach unserer Einschätzung gerade wegen seiner vermittelnden Rolle sowohl historisch als auch in der Gegenwart bewährt. Wir sprechen uns dafür aus, dass die hieraus erwachsende unstrittige Modellwirkung der OSZE seitens der EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen im Interesse des Aufbaus regionaler kollektiver Sicherheitssysteme auch in anderen Teilen der Welt aktiv vermittelt wird.

Die OSZE soll damit zugleich auch als ein Beispiel genutzt werden, um reale politische Veränderungsprozesse in Richtung kollektiver und gegenseitig strukturell nicht angriffsfähiger Verteidigungssysteme zu organisieren, durch die sich Wege für die Überwindung bestehender machpolitischer Militärblöcke wie der NATO eröffnen können.

Wir sind für eine unmittelbare Stärkung und Weiterentwicklung der OSZE und ihrer Instrumente. Wir treten Versuchen entgegen, die OSZE aus machtpolitischer Rivalität auf eine Rolle als Wahlbeobachtungsorganisation zu reduzieren. Die Beziehungen zwischen der EU und der OSZE dürfen nicht wettbewerblich sein, sondern müssen sich prinzipiell davon leiten lassen, dass beide Seiten sich bei der Lösung der vielschichtige Probleme in Europa, sei es der Abrüstungsfrage oder der Fragen von Klimaschutz und Energieversorgung gegenseitig brauchen und auch jeweils eigenständige Kompetenzen und Erfahrungen einbringen können. Die Europaabgeordneten der LINKEN. im EP fordern somit von der Europäische Union und ihren Mitgliedstaaten, entschlossen zur Stärkung der OSZE auch durch angemessene materielle und finanzielle Mittel beizutragen.

Zugleich unterstreichen wir das Erfordernis, die OSZE an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Von zentraler Bedeutung ist für uns dabei die Stärkung von Mechanismen der gemeinsamen Diskussion und Zusammenarbeit, zum Beispiel durch die Implementierung regelmäßiger Treffen auf höchster Ebene, mittels ständiger gegenseitiger Unterrichtungen, Informationsaustausch und Beratungen zwischen der EU und der OSZE oder durch die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung zukunftsorientierter Konzepte für die gesamte Region.

Angesichts zahlreicher in Europa noch nicht gelöster sicherheitspolitischer Herausforderungen fordern wir, dass die OSZE wieder das zentrale Forum für eine gesamteuropäische Aussprache über die sicherheitspolitische Zukunft Europas und die Aushandlung einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur wird. Unser Ziel ist es dabei, auf dem europäischen Kontinent zu einem umfassenden, auf der strukturellen Nichtangriffsfähigkeit beruhenden kollektiven Sicherheitssystems zu kommen. Die OSZE stellt für die Umsetzung dieses Ziels einen zweckgemäßen und bestehenden Rahmen dar, welcher hierfür deutlich besser geeignet als andere Gremien, auch weil in ihr europäische Länder vertreten sind und eine aktive Rolle spielen (Ukraine, Kasachstan), die nicht Mitglied der EU sind.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Initiative des russischen Präsidenten Medwedew von Juni 2008, erneut einen Dialog über paneuropäische Sicherheit in Gang zu setzen und fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag Medwedews, einen gemeinsamen gesamteuropäischen Sicherheitsvertrag abzuschließen, ernsthaft zu prüfen und seiner Erörterung im Rahmen der OSZE zuzustimmen.

Die OSZE hat wiederholt ihre umfangreichen praktischen Erfahrungen unter Beweis gestellt, bei der „Einhegung“ von Konflikten deren verschiedenen möglichen Ebenen (militärische Sicherheit, Menschenrechte, soziale Stabilität) in Lösungsszenarien zusammen zu führen.

Weitere Themen:

Außenpolitik/Fairer Handel

EU-Erweiterung

 

 

DIE LINKE Krieg NATO Rüstungsindustrie Vereinte Nationen UN Wirtschaft

DIE LINKE. im Europäischen Parlament verurteilt Putins Krieg und fordert diplomatisches Engagement für einen Frieden.

Auch DIE LINKE. im Europäischen Parlament hat es in der Vergangenheit versäumt, die Situation in Russland in ihrer Komplexität zu analysieren und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Außenpolitik eines Staates ist nicht von ihrem inneren Bezugssystem zu trennen. DIE LINKE. im Europäischen Parlament hat seit vielen Jahren den Zustand der Demokratie und die Verletzung grundsätzlicher Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten kritisiert. Die Fixierung auf die Kritik an der EU und der NATO hatte uns jedoch blind gemacht für die Gefahren, die sich aus dem völkischen Nationalismus, dem Anspruch auf eine Weltmachtrolle und der Beteiligung Russlands an Kriegen und Konflikten in unter anderem Georgien, Tschetschenien, Syrien und Mali ergeben.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament verurteilt Putins Krieg als das, was er ist: eine Aggression gegen ein Nachbarland und eine eklatante Verletzung des als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Völkerrechts. Wir fordern, dass die Verantwortlichen für diesen Krieg zur Rechenschaft gezogen werden, dass alle Kriegsverbrechen geahndet werden und dass alle zur Verfügung stehenden Instrumente der internationalen Gerichtsbarkeit dafür angewandt werden. Wir fordern die russische Regierung auf, unverzüglich die Eskalation des Krieges zu beenden, das heißt zunächst

  • die Kampfhandlungen sofort einzustellen, einem Waffenstillstand zuzustimmen, sich als ersten Schritt auf die Positionen vor dem 24. Februar 2022 zurückzuziehen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren;
  • die Unabhängigkeit und die Unverletzlichkeit der international anerkannten Grenzen der Ukraine und aller Nachbarländer zu respektieren;
  • auf die Androhung und Anwendung von Kernwaffen sowie ihre Stationierung in Drittstaaten zu verzichten;
  • Verpflichtungen zum Wiederaufbau der Ukraine zu übernehmen.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament findet angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Sanktionen sinnvoll, die die Machtbasis von Putin schwächen: die russische Rüstungsindustrie, den militärisch-industriellen Komplex in Russland, die Auslandsvermögen der Millionäre und Milliardäre. Um die Auslandsvermögen angreifen zu können, wäre ein Vermögensregister sinnvoll. Das würde transparent machen, wer welche Vermögen, darunter auch Immobilien, Yachten, etc., in Deutschland und in der EU hat.

Die Zustimmung zu solchen Sanktionen hält uns jedoch nicht davon ab, jene von der EU verhängten Sanktionen, die darauf abzielen, Russland insgesamt finanziell und wirtschaftlich weiter zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskrieges zu beschränken, wegen ihrer Erfolglosigkeit kritisch zu betrachten. Eine Wirksamkeit dieser Sanktionen ist bisher nicht zu erkennen. DIE LINKE. im Europäischen Parlament bedauert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich einer Diskussion über die Effizienz der Sanktionen vollständig entziehen und einer Bestrafungslogik folgend immer weiter an der Sanktionsspirale drehen.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ging mit zunehmender Repression gegen Andersdenkende in Russland einher. Friedliche Antikriegsproteste wurden gewaltsam aufgelöst, und wer sich offen gegen den Krieg aussprach, musste mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Es wurden neue Gesetze eingeführt, um Proteste und Aktivitäten von NGOs und zivilgesellschaftlichen Aktivist*innen zu beschneiden. Die Standards für faire Gerichtsverfahren wurden häufig verletzt. Neue Gesetze führten zu einer noch stärkeren Stigmatisierung und Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGTBI+). DIE LINKE. im Europäischen Parlament verfolgt diese Entwicklung mit großer Sorge und hat sie in zahlreichen Resolutionen verurteilt. Wir fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, jenen Menschen, die das Russland Putins verlassen wollen, Asyl zu gewähren. Das gilt insbesondere auch für Kriegsdienstverweigerer. Fast 680.000 Russinnen und Russen leben in der EU, davon etwa 238.000 in Deutschland. Sie dürfen nicht pauschal für die Verbrechen des Putinschen Regimes verantwortlich gemacht werden, sondern müssen individuell mit Respekt behandelt werden. Wir kritisieren die sich häufenden Fälle der Diskreditierung der russischen Kultur und Sprache.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament befürwortet eine kritische Analyse der Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland während der Jahrzehnte seit dem Zerfall der Sowjetunion. Jedoch nicht, um Russlands Verantwortung für den Krieg in Frage zu stellen oder kleinzureden, sondern als Investition in die Zukunft. Russland bleibt unser Nachbar. Wenn der Krieg eines Tages beendet sein wird, müssen Vertrauen und normale gutnachbarschaftliche Beziehungen wiederaufgebaut werden. Daher ist eine Analyse unter anderem auch der Fehler im Umgang mit Russland unverzichtbar.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament bewertet die Aktivitäten zum Aufbau politischer und militärischer europäischer Allianzen gegen Russland als problematisch. Die militärische Konfrontation und die Aufrüstung auf beiden Seiten eskalieren die Gefahr eines großen Krieges, der die Zerstörung unseres Kontinents zur Folge haben würde. Wir sind besorgt angesichts einer politischen und medialen Atmosphäre, die Russland einseitig als ein verbrecherisches und feindliches Land behandelt und jegliche Option für eine positive Entwicklung der Beziehungen zwischen Russland und den anderen Staaten Europas infrage stellt.

Aus unserer Sicht sind Diplomatie und Dialog unverzichtbare Instrumente in den Beziehungen zwischen Staaten und Gesellschaften. Auch wenn es in den Beziehungen wenig Übereinstimmungen gibt, ist es wichtig, einander zuzuhören, kritische Positionen deutlich zu machen und gegenseitiges Verständnis zu entwickeln. Seit 2014, dem Jahr der Annexion der Krim durch Russland, hat das Europäische Parlament jegliche Beziehungen mit dem russischen Parlament unterbrochen. Dies hat zum gegenseitigen Misstrauen, zu Fehleinschätzungen und zur Konfrontation beigetragen. Daher setzen wir uns für die Wiederaufnahme des Dialogs auf parlamentarischer Ebene, sowie des Dialogs zwischen den Zivilgesellschaften ein, sobald dies wieder möglich ist.

Der Krieg Russlands, eines Mitglieds des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, gegen die Ukraine hat die Erosion des nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Systems der internationalen Beziehungen dramatisch beschleunigt. DIE LINKE. im Europäischen Parlament kritisiert, dass die Reaktion der EU auf die in vielen Regionen der Welt stattfindende Diskussion über die Entwicklung eines neuen Systems darauf ausgerichtet ist, die Dominanz des „kollektiven Westens“ abzusichern. Wir lehnen die Bildung neuer Machtblöcke und Definition von Einflusssphären ab. Wir sind überzeugt, dass Frieden, Stabilität und Entwicklung im 21. Jahrhundert nur erreichbar sind, wenn Europa mit anderen Akteure wie China, Brasilien, Indien, Indonesien, Nigeria und Südafrika und anderen Regionalinstitutionen wie der Afrikanischen Union zusammenarbeitet, um Kriege und Konflikte zu beenden. Gemeinsam könnten wir auch erfolgreich auf eine Beendigung des Krieges gegen die Ukraine drängen. Wir befürworten für die Zukunft eine stärkere Rolle einer reformierten UNO.

-> siehe auch: Verhältnis Russische Föderation - Ukraine, Krim: siehe Ukraine.

A-Z Russische FöderationPDF-Datei

Frieden Helmut Scholz internationale Beziehungen Krieg NATO Russland Ukraine

Europäische Reedereien treiben schmutzige Geschäfte mit Schrottschiffen

Ausgediente Schiffe gelten als gefährlicher Abfall. Asbest, Ölreste und etliche Chemikalien kann man in ihnen finden. Insbesondere an Stränden in Südasien werden Schiffe unter lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen unter nahezu keinen Umweltschutz-Maßnahmen verschrottet. Vergiftete und verdreckte Böden, Strände und Buchten sind die Folge. Die EU hat zwar im Herbst 2013 eine neue Verordnung zum Schiffrecycling erlassen, die für Schiffe unter EU-Flagge ein Abwracken in von der Kommission genehmigten Betrieben vorschreibt. Diese ist jedoch im entscheidenden Punkt zahnlos, da drei Viertel der Schiffe europäischer Eigner, die in Südasien verschrottet werden,  schon heute unter einer Nicht-EU-Flagge fahren gilt für sie diese Verordnung nicht. Als LINKE fordern wir daher endlich ein finanzielles Anreiz- oder Pfandsystem für Schiffe einzuführen. Dies soll sicherstellen, dass Schiffseigner nur noch in nachhaltigen Anlagen verschrotten, weil sie sonst einen Pfandbetrag, den sie beim Erwerb des Schiffes zahlen mussten, nicht zurückbekommen.

Hafenrichtlinie Nachhaltigkeit Umweltpolitik Wasser

DIE LINKE. im EP fordert, dass allen Tieren ein artgerechtes Leben ermöglicht wird. Für uns bedeutet Tierschutz, dass Tiere durch den Einfluss des Menschen nicht leiden und keine Schmerzen erfahren dürfen. Aus diesem Grund setzen wir und für eine tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Haustieren und den artgerechte Umgang mit Wildtieren ein. Haltungsformen müssen an die Tiere angepasst und quälerische Praktiken verboten werden. Die Europaabgeordneten von DIE LINKE. setzen sich für verbindliche Tierschutzvorschriften auf EU-Ebene ein. Die Belange des Tierschutzes müssen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens ausreichend berücksichtigt werden.

DIE LINKE. im EP unterstützt die Unterstützung der Einführung einer Tierschutzverbandsklage

DIE LINKE. im EP unterstützt Initiativen, die auf die Probleme der Produktion tierischer Lebensmittel und die Vorteile einer pflanzenorientierten Lebensweise hinweisen.

DIE LINKE. im EP fordert ein Umdenken der Konsumentinnen und Konsumenten in bezug auf Lebensmittelproduktion. Massentierhaltung und "Hauptsache billig" führen nicht nur regelmäßig zu medial kurzzeitig intensiven Lebensmittelskandalen, sondern zerstören dauerhaft den Planeten.Wichtig ist, Druck auf die mächtige Lebensmittelindustrie und ihre Lobby auszuüben um gegen Massentierhaltung, Tiertransporte und -versuche sowie unethische Produktionsweisen konsequent vorzugehen.

Obwohl der Tierschutz nach wie vor kein offizielles Ziel der Europäischen Union ist, hat das Wohl der Tiere heute einen höheren Stellenwert als vor einigen Jahren. Das ist dem anhaltenden Druck von Tierschutz- und Umweltverbänden, aber auch den Initiativen des Europäischen Parlaments zu verdanken. Mittlerweile gibt es in der EU gesetzliche Regelungen, die das Wohl der Tiere betreffen. Viele solcher Gesetze fallen in den Bereich der Agrarpolitik, wie z.B. Vorschriften über den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben, den Tiertransport oder das Schlachten und Töten von Tieren. Außerdem hat die Europäische Kommission Anfang 2012 einen „Aktionsplan für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren" für die Jahre 2012-2015 vorgelegt. Darin wird aufgelistet, welche Maßnahmen die EU im Bereich Tierschutz plant. Der Aktionsplan sieht vor strengere Mindestnormen für den Tierschutz zu erlassen, einheitliche Tierschutzindikatoren einzuführen, die Öffentlichkeit umfassender zu informieren, internationale Initiativen zu unterstützten und Ersatzmethoden zu Tierversuchen zu fördern. Der Tierschutzplan enthält eine weitere Neuerung: es soll ein allgemeines Tierschutzrecht für die EU geben, dessen Entwurf die Kommission bis spätestens 2014 vorstellen wird.

DIE LINKE. im EP fordert die Ablösung von Tierversuchen, sei es in der wissenschaftlichen Forschung, der medizinischen Ausbildung oder in der Produktentwicklung. Tierversuche sind nicht alternativlos und dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden. Um dies zu erreichen, muss die tierversuchsfreie Forschung stärker unterstützt werden. Unternehmen sollen die Öffentlichkeit ausreichend über laufende Tierversuche informieren und Genehmigungsverfahren verschärft werden.

Wir fordern tiergerechte und ethisch vertretbare Haltungs- und Transportbedingungen für Nutztiere und lehnen die industrielle Massentierhaltung konsequent ab! Sie muss schrittweise durch umwelt- und ressourcenschonende Haltungsformen ersetzt werden. Wir fordern ein nachhaltiges und tiergerechtes Wirtschaften aller Betriebe und eine Ausweitung des ökologischen Landbaus. Die LINKE.im EP setzt sich für ein EU-weites Tierschutzsiegel auf Lebensmitteln ein.

Der Schutz von Tieren ist in keiner marktwirtschaftlichen Rechnung aufgelistet. Deshalb fordern wir, dass das Wohl von Tieren nicht mehr wirtschaftlichen Interessen untergeordnet ist, sei es in der Landwirtschafts-, in der Handels- oder in der Umweltpolitik. Für DIE LINKE. ist das Wohlergehen von Tieren eine Herausforderung, die über gesetzliche Regelungen hinausgeht- der Handlungsbedarf ist nach wie vor sehr groß.

Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage muss mehr zählen als kurzfristige Profitinteressen. Ob es um die Bekämpfung des Klimawandels, die biologische Vielfalt, den Umgang mit Ressourcen oder den Verbraucherschutz geht: nach wie vor werden in der EU die Gewinne von Konzernen vor die Zukunft von Mensch und Umwelt gestellt. Die Europaabgeordneten der LINKEN treten dafür ein, dass die Erfordernisse des Umweltschutzes in allen Bereichen des politischen Handelns der EU eine entscheidende Rolle spielen. Wir fordern, dass bei Abwägung von Wirtschaftsinteressen und Naturschutzbelangen der Umweltschutz in allen Bereichen der EU  ausreichend berücksichtigt wird.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Umweltpolitik in der EU immer mehr an Bedeutung gewonnen. So haben mittlerweile die meisten deutschen Gesetze zum Umweltschutz ihren Ursprung in Brüssel. Dazu gehört eine Fülle von Richtlinien und Verordnungen, zu deren Schwerpunkten Richtlinien zur Reinhaltung der Luft, zur Reinhaltung des Wassers sowie Regelungen in den Bereichen Abfallpolitik und Natur- und Artenschutz gehören. Dabei gilt der Grundsatz der Subsidiarität, der sicherstellen soll, dass politische Entscheidungen in der EU so bürgernah wie möglich getroffen werden. Die Mitgliedstaaten der EU sollen, auch auf lokaler/regionaler Ebene soweit wie möglich selbst Schwerpunkte setzen und eigenverantwortlich handeln können. Zur Aufgabe der EU gehört es, zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die Vorgaben europäischer Rechtsakte erfüllen. Dies ist besonders in der Europäischen Umweltpolitik von Bedeutung, da hier die Mitgliedstaaten die eingegangen Verpflichtungen in vielen Fällen ungenügend ausführen. Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren ist in der Umweltpolitik so hoch wie in sonst keinem anderen Politikbereich der EU.

Seit 1974 bilden die so genannten Umweltaktionsprogramme den Rahmen für die EU-Umweltpolitik, bestimmen Ziele und legen Schwerpunkte der Gesetzgebung fest. Das gegenwärtig laufende siebte Programm für den Zeitraum 2013 bis 2020 beschäftigt sich z.B. mit dem Übergang zu einer „grünen“ Wirtschaft, der Nachhaltigkeit von Städten in der EU und den ökologischen Auswirkungen des EU-Haushaltes.

Die EU ist aufgefordert politische Antworten gegen die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage zu finden und dem drastischen Verlust der biologischen Vielfalt in Europa Einhalt zu bieten. Dabei ist die Umweltpolitik der EU zahlreichen Lobbyinteressen ausgesetzt. Um Märkte und Profite zu sichern übt die Industrie, meist erfolgreich, einen großen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung aus – die Umwelt und die Gesundheit der Menschen werden untergeordnet. Auch bestehende Umweltgesetze geraten dabei unter Druck. In den letzten Jahren führten Vorhaben zum Abbau von Bürokratie zu einer Deregulierung auf Kosten des Umweltschutzes, so zum Beispiel im Zuge des REFIT-Programmes der EU-Kommission (Regulatory Fitness and Performance Programme) zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften.

Mit dem Ziel bedrohte Lebensräume in Europa zu erhalten und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten hat die EU „Natura 2000“ geschaffen, ein europaweites Netzwerk von Naturschutzgebieten. Es besteht aus Gebieten, die durch die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie als besonders schützenswert ausgewiesen werden. Auch wenn „Natura 2000“ das größte ökologische Netzwerk der Welt ist, gibt es erhebliche Defizite in der Umsetzung. Die EU muss sich an Maßnahmen für zur Umsetzung von Natura 2000 stärker beteiligen und Umsetzungsdefizite in den Mitgliedsstaaten ahnden. DIE LINKE fordert die Stärkung des »Natura 2000«-Schutzgebietsnetzes auf dem Land und im Meer.

Wir streiten für eine konsequente Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Mit dem Ziel den ökologischen Zustand der Gewässer in Europa zu verbessern, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, Pläne zur Regulierung und Überwachung der Qualität von Oberflächengewässer aufzustellen. Um die Umweltqualität von Gewässern prüfen zu können beinhaltet die Richtlinie auch eine Liste von sogenannten prioritären Stoffen, darunter eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln oder Industriechemikalien, deren Eintrag reduziert werden muss.

Die Belastung der Meere und Küstengewässer muss durch höhere Anforderungen an die Schiffskonstruktion und an die Sicherheit des Seeverkehrs reduziert werden. Außerdem fordern wir eine umweltfreundliche Schiffsabfallentsorgung unter guten Arbeitsbedingungen, nicht nur in Europa sondern weltweit. Gleichzeitig muss energisch gegen die Überfischung der Meere und besonders zerstörerische Fischereipraktiken, wie die Grundschleppnetzfischerei vorgegangen werden.

Im Rahmen der Luftreinhaltepolitik hat die EU hat für Emissionen und bestimmte Luftschadstoffe sowohl verbindliche als auch unverbindliche Grenzwerte festgelegt. Diese sind völlig unzureichend und müssen dringend verschärft werden. Ebenso muss die EU besser sicherstellen, dass Luftqualitätsstandards in den Mitgliedstaaten eingehalten werden.

DIE LINKE. im EP setzt sich außerdem für europaweit verbindliche Regelungen zum Bodenschutz und das Gelingen der EU-Bodenschutzrichtlinie ein. Seit 2006 wird der Kommissionsvorschlag zur Bodenrahmenrichtlinie im Ministerrat, maßgeblich auch von Deutschland blockiert und könnte nun dem REFIT-Programm zum Opfer fallen.

Die Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU dazu Programme für die Vermeidung von Abfall aufzustellen. DIE LINKE. im EP fordert eine ökologische Umgestaltung der Abfallverwertung in Europa mit dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Dazu gehören die Abfallvermeidung, die ökologische Verantwortung von Produktherstellern und eine kommunale und umweltverträgliche Weiterverwertung von Abfällen. Mülltourismus muss unterbunden werden und schrittweise aus der Müllverbrennung ausgestiegen werden. Dabei ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Abfällen ist auch eine Frage des Ressourcenschutzes und des nachhaltigen Konsums.

Besonders katastrophal ist das hinter verschlossenen Türen ausgehandelte transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Das Abkommen über eine Freihandelszone zwischen der EU und den USA zielt darauf ab Handelshemmnisse abzubauen – auf diese Weise wird die gesamte umweltpolitische Regulierung zu Gunsten von Konzernen in Frage gestellt.

Die EU orientiert sich, besonders in den letzten Jahren an einem fast uneingeschränkten Wachstum - der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage muss dabei hinten anstehen. Wir fordern Alternativen zu einem Wachstumsmodell, das auf soziale Ungerechtigkeit und Umweltzerstörung setzt. DIE LINKE. im EP verbindet ökologisches Wirtschaften mit sozialer Gerechtigkeit. Europa braucht eine Entwicklung, die Jeder und Jedem einen sozialen und ökologisch nachhaltigen Lebensstil ermöglicht. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Umweltorganisationen kämpft DIE LINKE. im Europäischen Parlament weiterhin für eine europäische Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik, die sich an den Menschen und nicht an kurzfristigen Profitinteressen der Konzerne orientiert! Die Europaabgeordneten der LINKEN. werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, in der EU die Weichen zu stellen für den besseren Schutz von Boden, Wasser, Luft und biologischer Vielfalt und für einen konsequenten Klimaschutz einstehen.