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UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (auch: 2030 Agenda and the sustainable development goals - SDGs)

Unser Handeln in Europa darf nicht länger von der Sucht nach Wirtschaftswachstum getrieben sein. Die LINKE im Europaparlament fordert, dass wir uns neue Ziele stecken und zum Maßstab des Erfolges machen.

Tatsächlich konnte sich die Welt bereits auf einen Katalog von 17 Zielen einigen, deren Erreichen eine Verbesserung des Lebens für alle Menschen bedeuten würde. Am 25. September 2015 nahm die UN-Generalversammlung die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung an. Mit dieser Agenda versprechen 193 UN-Mitgliedstaaten, nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, soziale Inklusion und Umweltschutz zu gewährleisten, und dafür Partnerschaften und Frieden zu fördern. Im September 2023 bestätigte der UNO-Gipfel in New York die hohe Dringlichkeit der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDGs).

Um dem Erreichen dieser Ziele endlich hohe Priorität zu geben, haben wir gemeinsam mit einzelnen fortschrittlich denkenden Abgeordneten aus anderen Fraktionen die Beyond Growth - Konferenzen im Europaparlament organisiert. Über Wachstum hinaus zu denken fällt vielen Entscheidern und Entscheiderinnen in Politik, Wirtschaft und Medienredaktionen noch schwer. Mit mehr als 5000 Teilnehmenden konnten wir im größten Event dieser Legislaturperiode der EU Kommission aufzeigen, wie stark die Unterstützung in der Gesellschaft für eine Neuausrichtung der Politiken bereits ist. In den EU-Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene müssen nun die Ambitionen gesteigert werden, die Erfüllung der UNO-Agenda tatsächlich in Gesetze zu gießen.

Der aktuelle Fokus auf wirtschaftliches Wachstum auf Kosten von sozialen, kulturellen und Umweltbelangen führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Nachhaltigkeit. Bilaterale Freihandelsabkommen, die nachhaltiger Entwicklung zuwiderlaufen, führen zu weiterer Zerstörung unserer Lebensgrundlagen und wachsenden Ungleichgewichten in der Welt. Die Europäische Union muss die Indikatoren des Europäischen Semesters (wirtschaftliche Langzeitplanung der Europäischen Union) und die Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen (sieben-Jahre-Budget der Europäischen Union) ganz im Sinne der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung überarbeiten.

Agenda 2030PDF-Datei

Agenda 2030 UNO SDGs Nachhaltigkeitsziele Vereinte Nationen Agenda 2030

Ein Drittel der Mittel der EU werden für Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Landwirtschaft wurde in der EU und durch die EU liberalisiert. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist nicht genutzt worden, um den überfälligen sozialökologischen Umbau auch in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen im erforderlichen Maß voranzubringen.

Die Linke im EP erkennt die Ursache der dramatischen Situation der Landwirte in einer Politik, die Lebensmittelkonzerne und Großinvestoren bevorzugt.

Sie sichert vor allem die Profite der Agrarkonzerne. Große Teile der Landwirtschaft sind für den Verlust der Artenvielfalt mitverantwortlich. Die EU-Kommission muss ihre Orientierung an Wettbewerb und Export aufgeben. Stattdessen sollen regionale Erzeugung, Verarbeitung und Wertschöpfung, die umweltfreundlich, gesünder und sozial sind, gefördert werden. Voraussetzung für lebendige ländliche Räume ist die Ausgestaltung lokaler Ernährungsstrategien und regionaler Kreislaufwirtschaft in Kooperation aller Akteur*innen.

Wir wollen, dass Handelskonzerne Lebensmittel nicht unter Produktionswert einkaufen dürfen. Es müssen rechtliche Voraussetzungen für faire Verhandlungen zwischen Landwirt*innen und Lebensmitteleinzelhandel über allgemeine Bedingungen, Lieferbedingungen und Preise geschaffen werden.

Die EU-Subventionen bevorzugen Großbetriebe. Statt Flächenprämien wollen wir mit zielgerichteten Subventionen nach ökologischen Kriterien die Landwirtschaft zukunftssicher machen - damit sie langfristig nicht mehr von Subventionen abhängig ist. Die Linke im EP fordert, dass die EU-Agrarförderung, insbesondere die sogenannten Flächenprämien, künftig nach sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien eingesetzt wird und für einen nachhaltigen Umbau von Landwirtschaft und Ernährung.

Die Linke im EP setzt sich für das Konzept „Gute Arbeit“ auch in der Landwirtschaft ein mit flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhnen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze müssen auch für mitarbeitende Familienangehörige und Saisonarbeitskräfte Normalität sein. Die Förderung von jungen Landwirt*innen wollen wir ausweiten. Die pauschale Förderung von Junglandwirt*innen der GAP wollen wir in der gesamten EU durch eine nicht flächengebundene Förderung ersetzen.

Um das an sich reißen von Land, auch Land Grabbing genannt, von Großkonzernen zu verhindern, braucht es mehr Transparenz am Bodenmarkt. Dafür wollen wir Grundbücher öffentlich machen. Böden dürfen nicht zu Spekulationsobjekten gemacht werden. Wir wollen Land Grabbing – auch durch intransparente Share Deals – verbieten und die Ernährungssouveränität sichern. Die Linke im EP fordert ein EU-Bodengesetz, das eine sozial gerechte Verteilung landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Bodenfruchtbarkeit sicherstellt. Staatliche Pachtverträge müssen nach sozialen und ökologischen Kriterien vergeben werden. Wir wollen eine Pachtpreis- und Kaufpreisbremse einführen, die den Zugang zu Land für Akteure ohne oder mit wenig Geld, gemeinwohlorientierte Bodenträger und landwirtschaftliche Existenzgründer*innen erleichtert.

Die Bauernproteste in Deutschland sind das direkte Ergebnis einer Agrarpolitik, die die Lebensrealitäten kleiner und mittlerer Landwirtschaftsbetriebe ignoriert und stattdessen den Interessen großer Agrarkonzerne und Lebensmittelproduzenten Vorrang gibt. Die Bäuerinnen und Bauern haben gute Gründe für ihren Aufstand. 30 Jahre verfehlte Agrarpolitik haben die Landwirtschaft so zerstört, dass sie jetzt ohne Subventionen nicht mehr überleben kann. Sie ist durch Preisdumping der Handelsketten und steigende Pachtpreise aufgrund von Bodenspekulation gebeutelt.

Bei den Kürzungen in Deutschland fehlte es an Dialogbereitschaft des verantwortlichen Finanzministers von der FDP und der gesamten Regierung. Die von den Kürzungen betroffenen Landwirte wurden bei der Erarbeitung der Agrarpolitik außer Acht gelassen. Eine lebenswerte Zukunft auf dem Land kann nur in Zusammenarbeit mit den dort Lebenden und Arbeitenden gestaltet werden. Die für die Landwirtschaft getroffenen politischen Entscheidungen zerstören nicht nur die ökonomische Basis vieler bäuerlicher Betriebe, sondern gefährden auch die ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in Deutschland.

Wir wollen die Distanz zwischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen reduzieren: Wo verbraucht wird, soll auch bevorzugt hergestellt werden. Dadurch werden Lieferketten kürzer und ökologischer. Das sichert lokale Arbeitsplätze und stärkt die Regionen abseits der Metropolen. Dabei gilt: Produktion so lokal wie möglich, so global wie nötig! Um das zu unterstützen, setzen wir uns im Europaparlament für eine EU-weite transparente und verlässliche Herkunfts-, Nachhaltigkeits- und Regionalkennzeichnung ein (Sustainable Food System Law).

Die Linke im EP setzt sich für mehr Bienen, mehr Käfer, für eine insektenfreundliche Landwirtschaft. Wir wollen den Einsatz von chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln und chemischen Unkrautvernichtungsmitteln drastisch reduzieren. Eine Aufteilung in Schutz- und Schmutzgebiete lehnen wir ab. Pflanzenschutzmittel und vielgliedrige Fruchtfolgen müssen verringert werden. Wir setzen uns für das Grundprinzip des integrierten Pflanzenschutzes ein: Vorrang für biologische, züchterische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen vor chemischen Mitteln.

Die Linke im EP stellt sich konsequent gegen eine Verlängerung der Zulassung für Glyphosat, das von der WHO als wahrscheinlich krebserregend eingestuft wurde. Damit soll unsere Landbevölkerung nicht in Kontakt kommen müssen. Wir fordern ein Produktions- und Exportverbot von hochgefährlichen Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel. Die Monopole und Oligopole bei Saatgut, Agrochemie und Düngemittelindustrie, in der Lebensmittelherstellung und im Lebensmittelhandel müssen zerschlagen werden. Die Entwicklung sicherer Pflanzenschutzmethoden soll durch EU-Mittel gefördert werden.

Die Linke im EP hört den Bauernprotesten zu und unterstützt die Forderungen nach fairen Preisen und guten Arbeitsbedingungen, die es den Landwirten ermöglichen, nachhaltig zu wirtschaften. Bäuerinnen und Bauern und ihre Angestellten müssen für ihre Leistungen im Bereich Umwelt-, Klima- und Tierschutz angemessen entlohnt werden. Agrarpolitik darf nicht zu Lasten kleiner und mittelständischer Betriebe gehen, sondern muss diese gezielt fördern.

Wir setzen uns für die Ausweitung der Prämien in der Landwirtschaft für das Anpflanzen von Hülsenfrüchten ein, für die Förderung des Verzehrs und für die Aufwertung von Böden. Das ist Teil einer Eiweiß-/Proteinstrategie und eines nachhaltigen Ackerbaukonzepts. Wir wollen Futtermittelimporte abbauen. Mit Nahrungsmitteln darf nicht spekuliert werden. Der Import von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln wie Mais und Getreide in die EU (und nach Deutschland) sollte verboten werden. Solange auf der Erde Menschen hungern, gehört Nahrung nicht in den Tank. Auch die Spekulation mit Nahrungsmitteln, die wenige Reiche reicher macht, muss verboten werden, damit die Menschen in Europa und weltweit nicht wegen hoher Lebensmittelpreise hungern müssen.

Wir wollen ein umfassendes Förder- und Weiterbildungsprogramm für Landwirt*innen entwickeln, das finanzielle Unterstützung leistet und Wissen für die sozialökologische Agrarwende schafft.

Agrarpolitik Bauern Bauernproteste Böden EU Landgrabbing Lohnpolitik Özlem Demirel Regionalförderung

Gegen Airbnb vorzugehen, heißt die Mieten vor Ort zu senken. Wohnungen, die auf Kurzzeitvermietungsplattformen, wie AirBnB, angeboten werden, stehen dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Dadurch fehlen dem Wohnungsmarkt Wohnungen, die langfristig vermietet werden können. Damit sich alle wieder die Miete ihrer Wohnung leisten können, setzt sich Die Linke im EP für eine konsequente Regulierung von Kurzzeitvermietungsplattformen ein.

Wohnen ist Menschenrecht und kein Spekulationsgut. Mehr als 60% aller angemeldeten Wohnungen auf Airbnb verfolgen ein unternehmerisches Ziel. Gleichzeitig verweigert Airbnb den notwendigen Datenaustausch mit den örtlichen Behörden und verteidigt sein Geschäftsmodell auf Kosten der Mieter:innen. Wir müssen diejenigen regulieren, die mit Wohnraum spekulieren und diejenigen schützen, die lange darin wohnen wollen. An der Seite von über 20 europäischen Städten könnten wir die Europäische Kommission dazu bringen ein Gesetz zur Regulierung von Kurzzeitvermietung auf den Weg zu bringen.

Airbnb Martin Schirdewan Mieten Mietpreise Wohnungsmarkt Wohnungsnot

Seit Jahren hält sich der massive Druck auf die Verlängerung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa. Auf Seiten der Arbeitgeber wird regelmäßig ins Feld geführt, dass angeblich nur die Ausweitung der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit in der Lage sei, die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten, die dann -quasi automatisch -zu mehr und sichereren Arbeitsplätzen führen würde. Diese Diskussion findet jedoch nicht nur in Deutschland, sondern auch auf der Europäischen Ebene statt.

Der Rahmen für die gesetzlichen Arbeitszeiten ist auf europäischer Ebene in Form einer Europäischen Richtlinie geregelt. Diese europäische Arbeitszeit-Richtlinie (AZRL) wurde in Deutschland in Form des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt. Sie regelt u.a. die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit einschließlich Überstunden, tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, Jahresurlaub, Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus und der entsprechenden Bezugszeiträume und eine Reihe von Ausnahmen.

Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie steht auf der europäischen Tagesordnung. Die Anhörung der europäischen Gewerkschaften und der europäischen Arbeitgeberverbände durch die Europäische Kommission verlief aufgrund der unvereinbaren Positionen ergebnislos. Insbesondere in den Fragen der Erhöhung der Maximalarbeitszeiten, über das individuell vereinbarte Überschreitung der Höchstarbeitszeiten (opt-out), die Flexibilisierung von Ausgleichszeiträumen und Bewertung von Arbeitsverhältnissen (es soll nicht mehr der einzelne Arbeitnehmer mit seiner Gesamtarbeitszeit, sondern jedes Arbeitsverhältnis einzeln bewertet werden) sind die Positionen unvereinbar.

Auch bei den Arbeitszeiten ist das Credo der Kommission offensichtlich: „Hauptsache Arbeit, gleich zu welchen Bedingungen“. Von „Guter Arbeit“, dringend nötiger Begrenzung der Höchstarbeitszeiten oder gar Arbeitszeitverkürzung - keine Spur. Die beabsichtigte Revision der AZRL soll sich nun wie ein passendes Mosaikteil in diese Strategie einfügen.

Die Frage der Arbeitszeit ist eine Priorität der linken Delegation im Europäischen Parlament. Wir setzen uns dafür ein, für menschwürdigen und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten.

Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer darf nicht wirtschaftlichen oder finanziellen Erwägungen untergeordnet werden. Dazu gehört zwingend der Schutz vor langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten. Um das grenzüberschreitende Arbeitszeit-Dumping zu verhindern, sind klare und eindeutige Mindest- und Höchststandards festzuschreiben.

Das opt-out muss dringend fallen. Zum einen widerspricht es dem Grundsatz der Gleichbehandlung innerhalb der EU. Und zum anderen ist es nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes. Die Arbeitszeit muss auch für außergewöhnliche Fälle strikt auf 48 Stunden begrenzt werden. Ein zeitlich nahe liegender Ausgleich auf maximal 40 Stunden Regelarbeitszeit muss verbindlich festgeschrieben werden. Die Ausgleichsruhezeiten müssen sofort nach einer Periode von normalem Dienst und anschließender Bereitschaftszeit gewährt werden.

Weiter muss gelten: Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit. Neue Kategorien von "inaktiver" Arbeitszeit zwischen aktiver Arbeit und Zeiten, in denen keine Arbeit anfällt sind Umgehungstatbestände, die die Bedingungen für die Betroffenen wieder erheblich verschlechtern würden.

Jede geleistete Arbeitszeit muss künftig zwingend dokumentiert und kontrolliert werden, um die rechtliche Durchsetzung der AZRL zu stärken. Dazu sind Investitionen in die Gewerbeaufsicht erforderlich.

Die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit fordert Lösungen, die möglichst viele Menschen in Beschäftigung halten bzw. bringen können: maximal 40 Stunden Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitverkürzung, kurze Vollzeit mit auskömmlichen Entgelten und voller sozialer Absicherung. Das schafft Spielräume, die es Frauen und Männer ermöglicht, sowohl gleichberechtigt am Erwerbsleben teilzunehmen, als auch Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeiten zu gleichen Teilen schultern zu können.

Menschenwürdige und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten sind ein wesentlicher Teil des Konzepts „Gute Arbeit“ – unbefristete und armutsfeste Arbeit, von der man eigenständig und ohne Transferleistungen leben kann, bei der die Beschäftigten mitreden und mit -gestalten können, mit nachhaltigem Arbeits- und Gesundheitsschutz, mit sozialer Sicherheit und ohne Diskriminierung. Dieses alternative Leitbild für die Europäische Beschäftigungspolitik ist ein klarer Gegenkurs gegen die neoliberale Parole „Hauptsache Arbeit – gleich zu welchen Bedingungen“ und dem Flexicurity-Kurs von Kommission und Rat. Parlamentarisch allein ist dieser Kampf nicht zu gewinnen – es kommt auch auf die breite Unterstützung der Gewerkschaften und der politischen und sozialen Bewegungen an.

Arbeit Armut DIE LINKE Diskriminierung Gewerkschaften Liberalisierung Mindestlohn Mitbestimmung Privatisierung Protest Rentenpolitik

Laut Eurostat leben in der EU 95 Millionen Menschen in Armut. Hinzu kommen 20 Millionen Menschen, die trotz Erwerbsarbeit als arm gelten. Eines von vier Kindern in Europa gilt als arm. Expert*innen weisen darauf hin, dass die offiziellen Zahlen das tatsächliche Ausmaß der Armut in Europa unterschätzen.

Die Linke im EP hat das Ziel, die Armut abzuschaffen. Der Reichtum von wenigen ist die Armut der vielen. Wir streiten für eine gerechte (Um-)Verteilung des Reichtums, einen starken Sozialstaat und eine ausgebaute öffentliche Daseinsvorsorge überall in Europa.

Gegen Armut hilft Geld! Die Sozialleistungen müssen in der gesamten EU wirksam vor Armut schützen (entsprechend den jeweiligen Armutsgrenzen in den Mitgliedstaaten). In Deutschland zum Beispiel kritisieren die Sozialverbände, dass die Sozialleistungen zu niedrig sind. Sie fordern für alleinlebende Erwachsene ein Bürgergeld von 813 Euro (statt derzeit 563 Euro). Gegenwärtig liegt die Armutsrisikogrenze in Deutschland bei 1.250 Euro.

Armut in der EU abzuschaffen, würde 135 Milliarden Euro kosten. Zum Vergleich: die EU-Mitgliedstaaten geben 350 Milliarden Euro für Militär und Rüstung aus.  Die Linke im EP schlägt vor, zur Abschaffung der Armut Einkünfte aus einer europaweiten Vermögenssteuer einzusetzen. Oxfam schätzt, dass aus einer solchen Steuer 285 Milliarden Euro eingenommen und umverteilt werden könnten.

Was muss passieren:

Die EU muss dafür sorgen, dass in allen Staaten ein sicheres soziales Netz geschaffen wird: Sozialleistungen und gesetzliche Mindestlöhne müssen sicher vor Armut schützen. Sie müssen Mindeststandards und dem europäischen Mindesteinkommen entsprechen. Für Deutschland fordern wir: Renten und Sozialleistungen müssen ein Einkommen von mindestens 1.250 Euro gewährleisten!

Die Linke im EP setzt sich ein für gute Sozialleistungen. Wir kämpfen für gute Löhne, sichere Arbeitsverhältnisse und gute öffentliche Dienstleistungen. So sollen weniger Menschen auf Sozialleistungen angewiesen sein, weil ihre Löhne und Renten für ein gutes Leben reichen. Weil die öffentlichen Dienstleistungen gebührenfrei sind. Weil Wohnen und Energie bezahlbar sind.

Das Europäische Parlament hat im März 2023 auf unseren Antrag hin eine verbindliche Richtlinie für ein Mindesteinkommen beschlossen, das sicher gegen Armut schützt. Jetzt muss sie umgesetzt werden. Das Europäische Mindesteinkommen muss allen Menschen in der EU ein Leben in Würde garantieren.

Mindesteinkommensleistungen sind bedarfsabhängige Hilfen, die von den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung angeboten werden. In Deutschland wird in diesem Kontext von „Grundsicherung“ gesprochen.

Kommission und Rat haben dazu eine Empfehlung gegeben, die erst ab 2030 greifen soll. Aber bereits jetzt leben viele Menschen in Armut, weil die nationalen Mindestsicherungen nicht ausreichen.

Wir fordern daher, dass sich ihre Höhe an den jeweiligen Armutsgefährdungsgrenzen der Länder ausrichtet. Sie entsprechen 60% des mittleren Nettoeinkommens (Medianeinkommen) der Bevölkerung eines Landes. Da die wirtschaftliche Situation und das Einkommensniveau in den EU-Staaten sehr unterschiedlich sind, macht es keinen Sinn, für alle Staaten dieselbe absolute Zahl zu fordern. Stattdessen geht es darum, in allen EU-Ländern zu garantieren, dass niemand weniger als 60% des jeweiligen nationalen Medianeinkommens (netto) zur Verfügung hat (Erläuterung siehe unten).

Wenn diese 60% des Medianeinkommens nicht durch eigene Kraft erwirtschaftet werden können, dann sollen steuerfinanzierte staatliche Transferleistungen bis zu dieser Grenze greifen. In Deutschland fordern wir dementsprechend ein armutsfestes Mindesteinkommen von 1.250 Euro in allen Lebenslagen (z.B. Erwerbslosigkeit, Alter, Ausbildung oder Studium).

  • Verbindliche Mindeststandards in den sozialen Sicherungssystemen der EU-Länder. Die Sozialleistungen für Kinder und Erwerbslose und die Renten müssen in allen Mitgliedstaaten mindestens so hoch sein, dass sie wirksam vor Armut schützen. Soziale Standards in den EU-Ländern dürfen niemals nach unten, sondern nur nach oben angeglichen werden.
  • Eine europaweite Mindestrente, die garantiert, dass alle Menschen im Alter sicher vor Armut sind.
  • Die Europäische Kindergarantie soll sicherstellen, dass jedes Kind in Europa, das von Armut oder Ausgrenzung bedroht ist, einen Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Bildung hat. Um jedoch Kinderarmut wirksam zu bekämpfen soll, braucht es europaweit eine Kindergrundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in allen EU-Staaten garantiert.

In Europa sind ungefähr 700 000 Menschen obdachlos. In den vergangenen zehn Jahren ist ihre Zahl um 70% gestiegen. Das ist ein Skandal! Wir wollen Obdachlosigkeit abschaffen, indem in bezahlbaren Wohnraum investiert wird und Obdachlose sozialpädagogisch unterstützt werden. Obdachlosen Menschen müssen als erstes eine Mietwohnung vermittelt bekommen, damit sie einen Stabilitätsanker für ihr Leben haben. Danach folgen andere soziale Leistungen wie Suchthilfe, Arbeitsplatzsuche oder Qualifizierung. Dieser Ansatz wird in der Fachsprache als „Housing First“ bezeichnet. Dass er funktioniert, haben einzelne Länder, wie z.B. Finnland, erfolgreich vorgemacht.

Die Linke im EP fordert: Verbot der Zwangsräumung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dann kann niemand einfach auf die Straße gesetzt werden.

Die Unterschiede zwischen den reichsten und den ärmsten Regionen in der EU wachsen weiter. Das liegt an der rigiden Kürzungspolitik (Austeritätspolitik). Wenn die öffentlichen Dienste und die Sozialleistungen gekürzt werden, trifft es die Ärmsten am härtesten. Der „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ verpflichtet die EU-Staaten, die Maastricht-Kriterien einzuhalten. Als Folge wurden öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Wohnungsgesellschaften, Verkehrsbetriebe u.a.) verkauft, sozialstaatliche Leistungen zurückgefahren und arbeitsmarktpolitische Schutzrechte der Beschäftigten geschliffen. Das Angebot in der Daseinsvorsorge ist eine Klassenfrage. Mit einer gut ausgebauten öffentlichen Daseinsvorsorge bekämpfen wir Armut in Europa.

 

Wie wir das bezahlen

Wenn dafür Unternehmen und Reiche stärker in die Pflicht genommen werden, dann ist das überall finanzierbar.

  • Daher fordern einen europaweiten Korridor für die Besteuerung hoher Vermögen, Erbschaften und Schenkungen,
  • eine globale Mindeststeuer für Unternehmen von 25%,
  • Übergewinnsteuer von 90% auf die Krisengewinne großer Konzerne.

Die EU-Kommission verspricht seit Jahren, die Armut in Europa zu bekämpfen. Zuletzt kündigte sie im Frühjahr 2021 an, die Zahl der armen Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen (davon mindestens 5 Millionen Kinder) zu verringern. Passiert ist jedoch wenig. Wenn die EU so weitermacht, dauert es noch 229 Jahre, bis Armut abgeschafft ist.

Stattdessen ist die Kluft zwischen Arm und Reich größer geworden. Mittlerweile ist in der EU mehr als jede*r Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Zudem sind mehr als 20 Millionen Menschen trotz Erwerbsarbeit von Armut bedroht.

 

Begriffsklärungen:

Das Medianeinkommen bezeichnet die Einkommenshöhe genau zwischen der unteren Hälfte der Bevölkerung und der oberen Hälfte. Es wird verwendet, um Armut zu berechnen. Dabei wird das Risiko, in Armut zu leben, bei einem Schwellenwert von 60% des Medianeinkommens festgemacht. Dies markiert die sog. Armutsrisiko- oder Armutsgefährdungsgrenze. Menschen, die weniger als das zur Verfügung haben, gelten als armutsgefährdet. Haben sie weniger als 50% des Medianeinkommens, dann unterschreiten sie damit das sozio-kulturelle Existenzminimum und gelten als manifest arm.

Die Niedriglohnschwelle markiert einen Bruttostundenlohn, der zwei Dritteln des  Median-Bruttostundenlohns entspricht. Dieser Schwellenwert lag im April 2023 bei einem Bruttoverdienst von 13,04 Euro pro Stunde. Der Median-Bruttoverdienst lag bei 19,56 Euro pro Stunde. 16% der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im April 2023 im Niedriglohnsektor. Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes 2015 sinkt die Zahl der Niedriglöhner*innen konstant.

Armut EU Mindesteinkommen Özlem Demirel Rentenpolitik Sozialpolitik

(deutsch: AVMD-Richtlinie, englisch: AVMSD (Audio-visual Media Services Directive))

Die erste EU-Regulierung von Mediendiensten wurde mit der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen 1989 geschaffen. Im Jahr 2010 gab es die Nachfolgerin, die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL). Es dauerte weitere acht Jahre um auf die Medienkonvergenz zwischen den linearen (traditionelles TV) und nichtlinearen Mediendiensten (Video on Demand - VOD, Video-Sharingplattformen - VSP) zu reagieren. Inzwischen ähneln sich Formate sowohl in der Unterhaltungsbranche als auch in den Nachrichten. Printmedien binden Videos in ihre Onlineberichterstattung ein, was in den Debatten zur Reform eine Rolle spielte, aber nicht rechtskräftig eingearbeitet wurde. Andererseits hat sich die Mediennutzung verändert. Jüngere sehen wenig fern, auch wenn das Fernsehen noch immer breit genutzt wird. Internet-basierte, Video-on-Demand- (VOD) und Over-The-Top-TV-Angebote erreichen Zuschauer*innen in der ganzen EU. Im Jahr 2014 gab es schon 2.500 Anbieter, die insbesondere Werbe-Einnahmen aus den Abruf-Diensten in den damals noch 28 EU-Ländern schon 2,5 Mrd. Euro generierten. Sie waren zwischen 2010 und 2014 um 272 % gewachsen.

Videos gehören heute zur frühesten Internet-Aktivität von Kindern. Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten, aber auch aller Mediennutzer*innen gegenüber Hassreden, Fake News usw. ist nur unzureichend gewährleistet. Bisher unterlagen TV-Übertragungen und VOD (Video on Demand), sowie benutzergenerierte Inhalte (User Generated Content, UGC) unterschiedlichen Regeln und unterschiedlichem Verbraucherschutz. Dies änderte sich tendenziell mit Revision der AVMD-RL, die am 8. Oktober 2018 vom Parlament angenommen wurde. Deren Umsetzung in den Mitgliedsländern fiel dann in die Pandemie-Zeit und wurde entsprechend schleppend verwirklicht.

Am 9. Mai 2023 wurde ein kritischer Implementierungsbericht angenommen. „Die sogenannte ‚Netflix-Richtlinie‘ von 2018 kam … ziemlich spät. Ergebnis damals war unter anderem die Einbeziehung von Video-Sharing-Plattformdiensten in diese Richtlinie, um modernen Plattformen mehr Verantwortung für die Verwaltung ihrer Inhalte abzufordern, ohne dafür zu haften. Die Umsetzung ist nicht nur schleppend vorangegangen, sie wurde auch denkbar schlecht von der EU-Kommission analysiert. Genau das dokumentiert der sehr kritische Implementierungsbericht der audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie, der heute verabschiedet wurde.“

Wir fanden das Ergebnis schon 2018 unbefriedigend. Die Richtlinie sollte faire Wettbewerbsbedingungen für das Fernsehen, für Video on Demand und Video-Sharing-Plattformen schaffen, indem sie beim Verbraucherschutz und bei der redaktionellen Haftung für Inhalte Gleichbehandlung regulieren sollte. Überdies sollten europäische Filme auf modernen Streaming-Plattformen mehr gefördert und Werbung liberalisiert werden.

Medial am lautesten beachtet wurde damals die 30 %-Quote europäischer Werke, die entgegen dem Kommissionsvorschlag von 20 % nun in den Katalogen von Streamingdiensten durchgesetzt werden soll, wenn auch nicht rechtlich bindend. Weitere Maßnahmen zur Filmförderung in den Mitgliedstaaten wurden durch Abgaben aus Umsätzen vereinbart. Letztlich muss man festhalten, dass die Förderung des europäischen Films nicht allein eine Frage der besseren Verbreitung ist. Sie hängt ebenso an guten Drehbüchern, mutigen Produktionen und vielen Einzelmaßnahmen, wie besserer Bezahlung, Untertitelung, Zugänglichkeit nach Ablauf der kommerziellen Verwertungsphasen in öffentlichen Mediatheken und hier sind noch viele Wünsche offen, die - nach unserer Auffassung - keine Quote allein lösen kann.

Lichtblick der 2018er Richtlinie war die Aufwertung der ERGA (European Regulators Group for Audio Visual Media Services) als unabhängige europäische Regulierungsbehörde.

Unsere Fraktion hatte die Richtlinie 2018 letztlich mehrheitlich abgelehnt, weil sie - nach unserer Auffassung - ihre selbstgesteckten Ziele schon vor der Umsetzung verfehlte.

  • Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf audiovisuelle online Mediendienste, sowie Sharing-Plattformen war nur halbherzig geglückt. Video-Sharing-Plattformen werden durch den Verweis auf die Artikel 12 bis 15 der e-Commerce-Richtlinie letztlich von redaktioneller Verantwortung für programmähnliche Beiträge entlastet und einzig zu den schon üblichen Melde- und nachvollziehbaren Löschungsmechanismen gegenüber Hass, Gewalt, Rassismus, Sexismus etc. strenger verpflichtet. Dies war aber im Grundsatz auch ohne neue Richtlinie schon geregelt. Das Ungleichgewicht bei der redaktionellen Verantwortlichkeit zwischen linearen und modernen Medien bleibt dadurch weiterhin bestehen.
  • Wir lehnen die Liberalisierung der Produktplatzierung in der Werbung ab und sehen bei 20 Prozent Werbelimits pro Tag - was den Medien zwar mehr Spielraum gibt - keine Verbesserungen bei der massiven Bewerbung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
  • Die Einigung zur Barrierefreiheit (Artikel 7) war letztlich sehr weichgespült und ohne spezifische Maßnahmen aufgenommen worden, wie Untertitel für Gehörlose, Audiodeskription, gesprochene Untertitel und Gebärdensprache.

Im Implementierungsbericht haben wir zusammen mit anderen Abgeordneten die Frage nach mehr kultureller Vielfalt und der Investitionensabgaben für die Filmindustrie, was gerade nach der Pandemie nochmals wichtig wurde, stark gemacht und speziell

  • mehr Datentransparenz für Nutzer:innen von Plattformen wie Filmproduzent:innen und
  • die Qualifizierung der Quotenmessung, sowie der Auffindbarkeit gefordert.

Bei der Datentransparenz gibt es jetzt klare Forderungen, bei er qualitativ gestützten Quotenmessung und der besseren Auffindbarkeit europäischer Werke müssen wir weiter um mehr Verbindlichkeit streiten.

 

Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie AVMD Medien Medienpluralismus Medienpolitik

Inklusion: Barrierefreiheit und Verbraucherschutz

Die Linke im Europaparlament kämpft für eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch Rahmenbedingungen findet, in denen er seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talente entfalten kann, niemand außerhalb der Gesellschaft steht und jede und jeder sich einbringen kann.

Deswegen müssen Barrieren abgebaut werden – auch in den Köpfen und in der digitalen Welt. Barrierefreiheit ist Grundlage für gleiche Teilhabe und fördert den solidarischen Zusammenhalt. Daher geht die Forderung für Barrierefreiheit weit über die lokale Ebene und den öffentlichen Personennahverkehr hinaus.

Um ein inklusives Europa für alle Menschen unter dem Motto „nichts ohne uns über uns“ Wirklichkeit werden zu lassen, müssen Menschen mit Behinderung und ihre Selbstvertretungsorganisationen uneingeschränkt an demokratischen Prozessen teilhaben können. Hierfür müssen inklusive, barrierefreie Strukturen geschaffen werden. Das muss auch digitale Barrierefreiheit einschließen und vor allem barrierefreie Kommunikation.

Deswegen fordert Die Linke im Europaparlament, dass barrierefreie Kommunikation für alle Menschen mit Behinderung möglich sein muss und das entsprechend ihrem individuellen Bedarf (blinde und sehbehinderte Menschen, gehörlose und hörbehinderte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten). Barrierefreiheit muss auch in der Privatwirtschaft einschließlich dem Onlinehandel verpflichtend sein.

Dafür hat sich die Die Linke im Europaparlament in zahlreichen Gesetzesvorschlägen auf europäischer Ebene eingesetzt. In Bezug auf den Online-Handel, insbesondere im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act), aber auch beim Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) forderten wir einen breiteren Anwendungsbereich. Das Gleiche gilt für das Gesetz über künstliche Intelligenz und zahlreichen Verbraucherschutz Dossiers. Im Kulturausschuss wurden sowohl für die Umsetzung des Marrakesch-Vertrages als auch im Zusammenhang mit der Audio-Visuellen Mediendienste-Richtlinie schon 2017/2018 viele Schritte für inklusive Medienangebote gegangen, sei es durch Untertitelungen und Audiodeskriptionen, bei denen Die Linke im Europaparlament einen großen Anteil hatte.

Politik für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen muss als menschenrechtliche Aufgabe gestaltet werden – die Konvention der Vereinten Nationen macht hier klare Vorgaben. Die sind auch für Deutschland und in den der Konvention beigetretenen Mitgliedstaaten der EU verbindlich und müssen umgesetzt werden. Dafür treten wir ein.

Barrierefreiheit Behindertenrechte EU

Europäische Beschäftigungspolitik: Gute Arbeit statt Sozialabbau dringend erforderlich

Mit ihrer EU2020 Strategie strebt die europäische Kommission nach einem ehrgeizigen Ziel: bis 2020 wolle man eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter (d.h. zwischen 20 und 64 Jahren) erreichen, weniger als 10 Prozent Schulabbrecher, mindestens 40 Prozent der 30-40 Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss und die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Personen um mindestens 20 Millionen senken.

Die Sparmaßnahmen, die schon seit ein paar Jahren in ganzen und insbesondere im Südeuropa herrschen, sollen dazu beitragen, die hohe Arbeitslosigkeit zu begegnen.

Die Bilanz dieser Politik ist allerdings mehr wie ernüchtern. Die EU-Beschäftigungsquote in den 27 (jetzt 28) Mitgliedstaaten ist von 71,6 Prozent (2009) auf 70,1 Prozent (2011) gesunken. Alleine in den Ländern der Eurozone hatten im November 2013 rund 19,24 Millionen Männer und Frauen im erwerbstätigen Alter keine Arbeit. Atypische  -meist prekäre und schlecht bezahlte- Arbeit ist europaweit zwischen 1990 und 2010 um 80 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist das Lohnniveau drastisch gesunken. Allein in Deutschland ist davon auszugehen, dass fast ein Drittel der Beschäftigten unter oder nahe der OECD-Armutsgrenze leben - viele trotz Arbeit.

Die Jugendarbeitslosigkeit erreicht in ganz Europa fast 24 Prozent mit Spitzenwerte in Griechenland (54,8 Prozent) und Spanien (57,7 Prozent).

Die Stoßrichtung lautet "Beschäftigung um jeden Preis". Gerade die wachsende Anzahl atypischer Arbeitsverträge für junge Menschen hat katastrophale soziale und wirtschaftliche Konsequenzen. Kündigungsschutz wird geschliffen, Löhne bis in den sittenwidrigen Bereich gedrückt. Dazu sagen wir: so nicht!

Diese Gesamtbilanz zeigt nichts anderes als der Bankrott des sogenannten europäischen Sozialmodells.

Die Delegation DIE LINKE. im Europäischen Parlament setzt sich massiv gegen eine weitere Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeitsmärkte in Europa ein. Wir wollen ein Europa der Solidarität, der sozialen Integration mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Europa.

Die aktuelle Sparpolitik und die permanente Steigerung der „Wettbewerbsfähigkeit“ geht einher mit zunehmenden Angriffen auf Löhne, Renten und Sozialleistungen sowie massiven Angriffe in Arbeits-, Sozial- und demokratische Rechte. Der Kampf um die besten Köpfe - schadet jeden Tag dem Leben von Millionen Menschen in ganz Europa. Die Beispiele sind zahlreich: Durchsetzung der Entsende-Richtlinie (noch in Diskussion), Konzernleihe, Angriffe auf die Arbeitszeit, Renten...

Die wenigen guten Initiativen die es gibt - wie die Jugendgarantie – greifen zu kurz. Heute ist demokratischer Widerstand angesagt, und deshalb engagiert sich die Delegation DIE LINKE. im Europäischen Parlament für eine alternative Politik.

Die Delegation DIE LINKE. im EP setzt sich ein für ein kooperatives, solidarisches Europa mit guter Arbeit, hohen sozialen Standards und Sicherheit und dem mittelfristigen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Wir fordern ein Europa mit guter Arbeit, von dem man eigenständig und ohne Armut leben kann, qualifizierte Arbeitsplätzen, eine Arbeit, die die Gesundheit erhält, mit Löhnen, die mehr sind als die bloße Existenzsicherung, und mit guter sozialen Sicherung. Wir kämpfen auch für den Schutz und die Sicherung von kollektiven sozialen Rechten. Diese Ziele sind mittelfristig nur mit anderen Mehrheiten in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament erreichbar.

Ein soziales gerechtes und solidarisches Europa geht nur mit Guter Arbeit, guten Löhne, guten Renten und sozialem Fortschritt für alle, der vor Armut schützt und ein Leben ohne Angst sichert. Eine öffentliche Debatte über eine umfassende Demokratisierung Europas ist bitter nötig, damit wir entscheiden können, wie wir künftig arbeiten und leben wollen.

Die EU muss endlich umsteuern und mit Ausgleichunion, Marshallplan und massiven Investitionen Gute Arbeit schaffen.

Arbeit Armut Bildung Freizügigkeit Gewerkschaften Krise Liberalisierung Mindestlohn Privatisierung Rentenpolitik Soziales

Die Linke im Europaparlament kämpft gegen die Steuertrickserei multinationaler Großkonzerne und setzt sich für Verteilungsgerechtigkeit ein

Großkonzerne verschieben jährlich 50 Milliarden Euro Gewinne aus Deutschland über die Grenzen in Steueroasen von Luxemburg bis Singapur. In Deutschland gehen uns dadurch jährlich 15 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren. Multinationale Konzerne vermeiden so, ihren fairen Beitrag in den Ländern zu leisten, in denen sie tatsächlich tätig sind und Gewinne erwirtschaften. Dieses Geld, das letztlich den Unternehmenseigentümern zugutekommt, fehlt dann dem Staat und trägt dazu bei, dass Straßen nicht saniert werden oder die Altenpflege nicht angemessen ausgestattet wird.

Insbesondere Digitalunternehmen wie Microsoft oder Facebook (Meta) sind für ihre aggressiven Steuervermeidungstaktiken berüchtigt. Digitalunternehmen zahlen in der EU im Durchschnitt einen effektiven Steuersatz von nur 9,5 Prozent, während traditionelle Geschäftsmodelle mit über 23 Prozent zur Kasse gebeten werden. Booking.com beispielsweise hat zwischen 2010 und 2022 weltweit rund 2,8 Milliarden Euro an Steuern vermieden, und der Mutterkonzern von Microsoft zahlt an seinem Sitz in Irland einen Steuersatz von gerade einmal 7,2 Prozent. Im Ergebnis zahlen diese Digitalkonzerne damit deutlich niedrigere Steuersätze als mittlere und kleine Unternehmen. Unterstützt werden sie dabei nicht nur von kleinen Steueroasen, sondern auch von Steuergeschenken großer Industriestaaten wie den Niederlanden, Irland oder den USA.

Die herrschende Politik verspricht immer wieder Besserung im Kampf gegen die Steuerumgehung von Konzernen. Das aus zwei Säulen bestehende internationale OECD/G20-Abkommen sollte zu einer „Steuerrevolution“ führen, doch die Revolution blieb aus! Die Konzerne mobilisierten ihre Unterstützer:innen in der US-amerikanischen und europäischen Politik, um das Abkommen zu verwässern und teilweise auf Eis zu legen. Bei der so genannten Säule 1 des Abkommens zur Neuverteilung der Besteuerungsrechte (um Gewinnverschiebungen in Briefkastenfirmen in Steueroasen einzudämmen) wurden die Schwellenwerte so hoch angesetzt und zusätzliche Schlupflöcher eingebaut, dass nur etwa 69 Großkonzerne weltweit (mit einem kleinen Teil ihrer Gewinne) steuerlich betroffen wären. Die Säule 2 zur Einführung einer globalen Mindeststeuer verfehlt zudem ihr Ziel, da der Steuersatz mit 15 Prozent genauso niedrig ist wie in Niedrigsteuerländern und somit den internationalen Unterbietungswettlauf bei der Unternehmensbesteuerung nicht aufhalten kann. Zu allem Überfluss droht das Abkommen an innenpolitischen Auseinandersetzungen in den USA zu scheitern. Als Plan B setzt sich Die Linke im Europaparlament für die Einführung einer Digitalsteuer in der EU ein. Nach französischem Modell könnte die EU damit 1,8 Milliarden Euro zusätzlich an Steuern einnehmen.

Die Linke fordert die Anhebung des internationalen Mindeststeuersatzes auf 25% (der Satz orientiert sich am OECD-Durchschnittssteuersatz für Unternehmen). Umgehungsmodelle von Digitalkonzernen über Länder wie Irland, die Niederlande und die USA müssen unterbunden werden und dürfen von der OECD nicht anerkannt werden. Darüber hinaus brauchen wir eine ambitioniertere Reform der Unternehmensbesteuerung, die über die bisherigen OECD-Vereinbarungen und EU-Vorschläge hinausgeht. Mit dem richtigen Ansatz könnte beispielsweise der Steuerbeitrag von Microsoft und Alphabet in der EU von rund 600 Millionen Euro auf 6 Milliarden Euro erhöht werden.

Apple Besteuerung Digitalsteuer Gewinnsteuer Martin Schirdewan Microsoft Multinationale Konzerne Verteilungsgerechtigkeit

Am 23. Juni 2016 haben die Briten bei einem Referendum mit 51,9 Prozent der Stimmen für den Brexit - den Austritt aus der Europäischen Union - gestimmt. Nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft und komplizierten Verhandlungen haben die Briten am 31. Januar 2020 als erstes Land die Europäische Union verlassen. Die Konsequenzen des Brexit sind jedoch noch immer spürbar: nicht nur in der EU, sondern vor allem in Großbritannien.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Ökonomen spekulierten darüber, dass der Brexit sich negativ auf die Wirtschaften des Vereinigten Königreichs und zumindest auf einen Teil der EU27-Länder auswirken würde. Insbesondere herrschte unter Ökonomen breiter Konsens darüber, dass der Brexit voraussichtlich das reale Pro-Kopf-Einkommen des Vereinigten Königreichs mittel- und langfristig reduzieren würde und dass bereits das Brexit-Referendum selbst die Wirtschaft schädigen würde. Studien ergaben, dass die durch den Brexit verursachte Unsicherheit das britische BIP, das nationale Einkommen, die Unternehmensinvestitionen, die Beschäftigung und den internationalen Handel des Vereinigten Königreichs ab Juni 2016 verringerte.

Eine Analyse aus dem Jahr 2019 ergab, dass britische Unternehmen nach dem Brexit-Referendum erheblich verstärkt Offshoring in die EU betrieben, während europäische Unternehmen neue Investitionen im Vereinigten Königreich reduzierten. Die eigene Brexit-Analyse der britischen Regierung, die im Januar 2018 durchgesickert war, zeigte, dass das britische Wirtschaftswachstum in den 15 Jahren nach dem Brexit um 2–8 % gedrosselt würde, je nach dem gewählten Austrittsszenario. Ökonomen warnten davor, dass die Zukunft Londons als internationales Finanzzentrum von Passabkommen mit der EU abhängig sei. Befürworter und Politiker des Brexit haben argumentiert, Handels- und Migrationsabkommen mit den “CANZUK”-Ländern (Kanada, Australien, Neuseeland und Vereinigtes Königreich) auszuhandeln, aber Ökonomen haben erklärt, dass Handelsabkommen mit diesen Ländern für das Vereinigte Königreich bei weitem weniger wertvoll wären als die EU-Mitgliedschaft. Weiter prognostizierten Studien, dass der Brexit die regionale wirtschaftliche Ungleichheit im Vereinigten Königreich verschärfen würde, da er strukturschwache Regionen am stärksten treffen würde.

Regionale Auswirkungen

Der Brexit hat besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die Lage in Nordirland. Die Gefahr einer harten Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland, die das Karfreitagsabkommen von 1998 gefährden könnte, musste unbedingt vermieden werden. Daher wurde im Herbst 2019 das sogenannte Irland/Nordirland-Protokoll zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart. Dieses Protokoll stellt sicher, dass es keine Zollkontrollen zwischen Nordirland und dem Rest der Insel gibt. Stattdessen wurde eine de facto Zollgrenze in der Irischen See für Waren aus Großbritannien eingerichtet, was bei Unionisten für Unruhe gesorgt hat.

Im Jahr 2022 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet, da es das Protokoll nicht eingehalten hat und sowohl Boris Johnson als auch Liz Truss damit gedroht haben, die Vereinbarung aufzukündigen. Verhandlungen über Änderungen sind seit Oktober im Gange, nicht zuletzt aufgrund einer Reihe problematischer Gesetzesvorlagen, die die britische Regierung unter Rishi Sunak in den letzten Monaten verabschiedet hat.

Die Retained EU Law Bill beispielsweise sieht vor, dass etwa 3.000 bis 4.000 Gesetze, die über ein halbes Jahrhundert der Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU verabschiedet wurden, nun von Ministern und nicht vom Parlament umgeschrieben werden müssen, was effektiv die Rolle des Parlaments bei der Überprüfung und Verabschiedung von Gesetzen an die Exekutive übergeben und wichtige Arbeitnehmerrechte wie Urlaubsanspruch, sichere Arbeitszeiten und Schutz vor Diskriminierung gefährden würde.

Zusätzlich dazu kritisiert Die Linke im EP unter anderem im Rahmen der gemeinsamen Parlamentarischen Versammlung von Europaparlament und Vereinigtem Königreich eine Vielzahl von Gesetzen, die gegen Arbeitnehmer und Migranten gerichtet sind. Die Illegal Migration Bill etwa sieht vor, neue Befugnisse zur Inhaftierung im Zusammenhang mit irregulärer Migration mit nur begrenzter gerichtlicher Aufsicht einzuführen, bestimmte rechtliche Herausforderungen und Menschenrechtsargumente zur Verhinderung von Abschiebungen zu beschränken, keine Bestimmungen für unbegleitete Kinder, schwangere Frauen und Opfer von Sklaverei oder Menschenhandel zu treffen, die Liste sicherer Drittstaaten zu erweitern und eine jährliche Obergrenze für die Anzahl der Personen festzulegen, die auf “sicheren und legalen” Wegen in das Vereinigte Königreich einreisen können.

Zivilgesellschaftliche Organisationen und die Vereinten Nationen haben das Vereinigte Königreich nachdrücklich aufgefordert, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung des Illegal Migration Bill zu stoppen und das nationale Recht in Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der Rechte von Migranten zu bringen, sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie warnten insbesondere davor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes de facto das Asylrecht im Vereinigten Königreich verbieten würde, indem der Innenminister angewiesen wird, jeden, der illegal ins Vereinigte Königreich einreist, zu inhaftieren und abzuschieben, bevor ihre Fälle geprüft werden können. Dies untergräbt und gefährdet das Recht auf Asyl und das Verbot von Refoulement, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Verbot der Kollektivausweisung von Ausländern, sowie die Rechte und das Wohl des Kindes.

Auch die „Strikes Bill” wird von den Europaabgeordneten der Linken stark kritisiert.  Diese wurde im Juli 2023 im Rahmen der beispiellosen Agenda der konservativen Regierung zur Einschränkung von Arbeiterrechten verabschiedet und beinhaltet, dass Streikende gezwungen werden können, zur Aufrechterhaltung sogenannter “Mindestversorgungsniveaus” in Schlüsselindustrien wieder zur Arbeit zu gehen. In diesem Zusammenhang fordert Die Linke im EP, dass jegliche Handelsabkommen, die die EU mit dem Vereinigten Königreich ausverhandelt, den Schutz des Vereinigungsrechts und des Streikrechts sicherstellen sollten.

Abschließend stimmte das House of Commons 6. September gegen eine Reihe von Änderungsvorschlägen des House of Lords zur „Legacy and Reconciliation Bill”. Diese Gesetzgebung wird in ihrer derzeitigen Form die Möglichkeit für Familien einschränken, die während des Konflikts in Nordirland Angehörige verloren haben, Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechenschaft einzufordern. Trotz des Widerstands einer breiten Palette von Interessengruppen, einschließlich Menschenrechtsexperten, Kirchen, den Vereinten Nationen, dem Europarat und der irischen Regierung, ist die britische Regierung entschlossen, das Gesetz zu verabschieden. Dies ist umso erstaunlicher, als dass sogar der Gemeinsame Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments festgestellt hat, dass das Gesetz das Vereinigte Königreich in Gefahr bringt, die Europäische Menschenrechtskonvention nicht einzuhalten, insbesondere Artikel 6 (Recht auf Zugang zu einem Gericht) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Abhilfe). Darüber hinaus ignoriert die Regierung ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 2 (Rechte der Einzelpersonen) des Austrittsabkommens (Protokoll über Irland/Nordirland).

Die Linke im EP steht bereit, um die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter, der Migrantinnen und Migranten und der nordirischen Bevölkerung gegen den beispiellosen Angriff der britischen Konservativen Regierung zu verteidigen.

Die Linke tritt im Europaparlament entschieden für ein soziales, demokratisches, ökologisches und friedliches Europa ein, das sich auf die Bedürfnisse seiner Bürgerinnen und Bürger konzentriert und nicht auf die Interessen von Großkonzernen und Finanzinstitutionen. Wir sind überzeugt, dass eine radikale Neugestaltung der EU notwendig ist, um eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft für alle Europäerinnen und Europäer zu gewährleisten.

Außenpolitik Brexit Demokratie EU-Verträge Helmut Scholz Vereinigtes Königreich Zukunft der EU

CBAM ergänzt das Emissionshandelssystem der EU. Die Linke im Europaparlament steht dem System des Emissionshandels (ETS) in der EU kritisch gegenüber. ETS war bislang wenig wirksam. Ausgerechnet die am meisten CO2 ausstoßende energieintensive Industrie erhält noch weitere Jahre kostenlose Ausstoßmengen, während Privathaushalte künftig durch die Einbeziehung von Wärme und Verkehr in das ETS stark belastet werden. Es fehlt die benötigte öffentliche finanzielle Unterstützung, damit wir durch Nutzung von Alternativen die Klimaziele erreichen können.

Mit Energieversorgung aus öffentlicher Hand werden bezahlbare und sozial gestaffelte Preise möglich. Wir kämpfen für eine Versorgung mit Strom und Wärme, nicht in der Hand von Konzernen, sondern von Bürger*innen, von Kommunen und Genossenschaften. Wir wollen ihre Erzeugung und Verteilung so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig organisieren. Der Energiebinnenmarkt der EU leitet Strom und Gas durch ganz Europa und vermarktet sie über Börsen. Wir wollen dagegen Strom aus dem Stadtwerk, den kommunalen Solar- oder Windkraftanlagen.

Auch viele mittelständische Unternehmen kritisieren den Emissionshandel und die daraus entstehenden höheren Produktionskosten am Wirtschaftsstandort Europa. Sie befürchten eine Abwanderung von Produktion in Länder mit geringeren Energiekosten. Die EU-Kommission antwortet auf diese Sorgen mit CBAM. Statt die Energiekosten in der EU durch eine Neuorganisation des Strommarktes zu senken, gezielte Förderung von Alternativen anzubieten und Reinvestition der Übergewinne von Stromkonzernen in ein verbessertes Stromnetz für die Dezentralisierung der Produktion einzuleiten, versucht die EU-Kommission mit der Einführung einer Grenzabgabe eine Angleichung nach oben von Preisen für bestimmte Produkte auf dem EU-Markt. Sollte es auf diesem Weg tatsächlich gelingen, Produktionsstandorte in aller Welt anzuregen, ihren CO2 Ausstoß zu verringern, fände Die Linke das natürlich gut. Solange Emissionshandelssysteme in der EU und anderen Staaten wie zum Beispiel China zur Anwendung kommen, macht CBAM etwas strukturell Falsches besser.

Als Teil des Green Deals ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (engl. kurz CBAM) ein Instrument zur Bekämpfung der Klimakrise und zielt auf die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens ab. Der Grundgedanke ist, dass zur Herstellung von Produkten eine bestimmte Menge CO2 aufgewendet wird. Mit CBAM hat die EU eine Möglichkeit entwickelt, ihre Ziele zur klimafreundlichen Produktion auch außerhalb der eigenen Grenzen anzuwenden, indem auf CO2 intensive Güter, die aus dem Ausland importiert werden, eine CO2-Abgabe gezahlt werden muss, die den Preis für die gleichen Güter zwischen EU und nicht-EU Produzenten angleicht.  Damit wird einerseits die Benachteiligung von Produzenten innerhalb der EU verhindert - diese müssen sich an striktere Umweltstandards halten - und andererseits wird Nicht-EU-Ländern ein stärkerer Anreiz geboten, ihre Produktion umweltfreundlicher zu gestalten. Auch soll dadurch das Abwandern CO2-intensiver Industrie in Drittländer verhindert werden (Stichwort Verlagerung von CO₂-Emissionen oder engl. carbon leakage), weil es durch CBAM keine finanziellen Anreize gibt.

CBAM basiert auf dem EU-Emissionshandelssystem, in dem europäische Firmen CO2-Zertifikate für ihre Produktion erwerben müssen. Um ein im Ausland produziertes Gut zu importieren muss nach der Anwendung von CBAM ebenfalls ein Zertifikat erworben werden - so als wäre es innerhalb der EU produziert worden. Sollte bereits eine CO2-Abgabe in dem exportierenden Land gezahlt worden sein, muss nur noch die Differenz zu dem EU-Zertifikat beglichen werden. Für Länder mit gleichen Standards entfallen alle zusätzlichen Kosten.

Zu Beginn umfasst CBAM nur Aluminium, Düngemittel, Eisen, Elektrizität, Stahl und Zement. Hierbei handelt es sich um Güter, bei deren Produktion besonders viel CO2 ausgestoßen wird. Prinzipiell sollen bis 2030 alle dem EU Emissionshandel unterliegenden Produkte auch unter CBAM fallen.

Leider wurde das Instrument während der Verhandlungen zwischen Rat und Europaparlament durch den Rat abgeschwächt. Indirekte Emissionen werden erst ab 2030 miteinbezogen, auch wenn noch unklar ist wie genau. Es gibt keine verbindliche Unterstützung für am wenigsten entwickelte Ländern. Generell ist eine Ergänzung des EU-Emissionshandelssystem durch einen Grenzausgleichsmechanismus zu befürworten, aber die konkrete Ausgestaltung hat Chancen verpasst. So wird potentiell grüner Protektionismus den am wenigsten entwickelten Ländern nicht helfen. Anstatt das eingenommene Geld zur Unterstützung grünerer Produktionswege in diesen auszugeben, macht die EU nichts dergleichen, sondern hofft auf eigene Vorteile am Markt.

CBAM Entwicklungspolitik EU-Kommission Handelspolitik Helmut Scholz Klimaschutz Wirtschaft

CCS steht für "Carbon Capture and Storage" - eine Technologie zur Abscheidung und unterirdischen Verpressung von CO2 aus Kraftwerksemissionen.

CCS ist die neue Lösung der Europäischen Union um die klimaschädliche Nutzung fossiler Brennstoffe zu verlängern. CCS steht für "Carbon Capture and Storage" - eine Technologie zur Abscheidung und unterirdischen Verpressung von CO2 aus Kraftwerksemissionen. DIE LINKE.
im Europäischen Parlament lehnt diese Technologie konsequent ab. CCS ist eine Scheinlösung mit Gefahren für Mensch und Umwelt, die unvereinbar ist mit einer ökologischen und sozialen Energiewende.

Anstatt in zukunftsfähige Energien zu investieren, ebnet die EU mit CCS den Weg für die weitere Nutzung fossiler Brennstoffe in Industrie und Energiewirtschaft und verlängert vor allem die Nutzung von Braunkohle zur Stromversorgung.

Die CCS-Richtlinie aus dem Jahre 2009 bildet europaweit den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung und geologische Speicherung von CO2-Emissionen. Auch in Forschung und Entwicklung legt die EU einen Fokus auf CCS-Technologien, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befindet. So ist die Langzeitsicherheit der unterirdischen Speicherung von CO2 noch völlig ungeklärt. Neben den unverantwortlichen Risiken der CCS-Technik ist die Abscheidung von Kraftwerksemissionen bei der Energiegewinnung zudem extrem teuer, verringert die Energieausbeute um bis zu ein Drittel und schafft ein neues Endlagerproblem. Dennoch hat die EU bis zum Jahre 2020 für CCS-Projekte Fördermittel in Höhe von 13 Milliarden Euro eingeplant, Gelder die besser in zukunftsfähige Energien investiert werden sollten. CCS sichert Energiekonzernen weiterhin Gewinne, indem Emissions-Zertifikaten für die Energiegewinnung aus Kohlekraft eingespart werden können.

Die LINKE. fordert ein Verbot von CCS auf dem gesamten deutschen Bundesgebiet, welches nach einer Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie möglich ist. CCS ist eine gefährliche Scheinlösung, die eine Systementscheidung erfordert: mit Kohlekraft und CCS kann es keine europäische Energiewende geben! CCS birgt hohe Risiken und blockiert eine konsequente Klimaschutzpolitik.

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Kanada, mit einer Bevölkerung von knapp 35 Millionen, ist heute der 10-wichtigste Exportpartner der EU. Das Handelsvolumen in beiden Richtungen beträgt mehr als 77,1 Milliarden Euro in Waren und 30,1 Milliarden Euro in Dienstleistungen.

Im Auftrag des EU-Rates, d.h. Mitgliedstaaten der EU verhandelte die EU-Kommission über mehrere Jahre ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Kanada. Abgekürzt wird das Abkommen CETA. Obwohl auf die Verhandlungen der Schatten der in der Öffentlichkeit sehr negativ aufgenommenen TTIP-Verhandlungen zwischen EU und USA fiel, gelang 2016 der Abschluss der Verhandlungen. Die Europaabgeordneten der Linken waren gegen den Abschluss dieses Freihandelsabkommens.

Das Abkommen geht weit über reinen Warenaustausch hinaus und enthält explizit Kapitel über Dienstleistungen und deren Erbringung, die Anerkennung von Berufsqualifikationen, das öffentliche Beschaffungswesen, zu Ursprungsregeln, Qualitätsanforderungen, Patentschutz, Niederlassungsbestimmungen, Finanzdienstleistungen, Investitionsschutz, Agrarprodukte-Handel, und zur Nachhaltigkeit der Handelsbeziehungen, d.h. zu Sozial- und Umweltschutzbestimmungen. Viele US-amerikanische Unternehmen verfügen über Niederlassungen in Kanada und beide Ökonomien sind über das nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA (Freihandelszone zwischen Kanada, USA, Mexiko) eng verwoben. CETA wird deshalb als Hintertür für den Zugang zum EU Markt genutzt.

Zu den umstrittensten Inhalten gehört eine Vereinbarung über die Aufnahme eines Investor-gegen-Staat Klagerechts (ISDS) im entsprechenden Investitionsschutz-Kapitel. Während diese Bestimmung in den Verhandlungen über ein Abkommen mit den USA (TTIP) in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden, entging es der medialen Aufmerksamkeit weitgehend, dass mit dem CETA erstmals ein solcher Mechanismus in ein von der EU geschlossenes Abkommen aufgenommen werden sollte. Das Kanada-Abkommen wurde von Fachleuten in vielen Aspekten als Blaupause und Testballon für das Abkommen mit den USA, aber auch anderen ähnlichen Verträgen gesehen. Dabei argumentiert die Kommission lange, dass Mitgliedsländer der EU dieses Verfahren in entsprechenden bilateralen Verträgen bzw. im Energiecharta-Vertrag (ECT) bereits verankert hätten. Inzwischen gibt die EU-Kommission der Kritik der Linken von damals Recht. Auf ihre Empfehlung haben Rat und Europaparlament jüngst den Austritt aus dem ECT beschlossen, da mit den Fesseln des ISDS-Systems die Green Deal Politik der EU nicht umzusetzen wäre.

Auch in Kanada wurde das Abkommen breit und kontrovers diskutiert. Strittig waren insbesondere die Bereiche Investitionsschutz und Verlängerung des Patentschutzes für Medikamente, wodurch die Gesundheitskosten in Kanada anstiegen. Das CETA-Abkommen band zudem erstmalig die kanadischen Provinzen, die sonst weitgehend autonom auch über ihr Öffentliches Beschaffungswesen entscheiden können, explizit mit ein.

2017 trat das CETA-Abkommen vorläufig in Kraft. Vorläufig deshalb, weil das Abkommen zu einem Meilenstein der Klarstellung der Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten in der Handels- und Investitionspolitik wurde. Der Europäische Gerichtshof stellte exemplarisch fest, dass über fast alle Aspekte solcher Freihandelsabkommen allein auf europäischer Ebene entschieden werden kann. Die Ratifizierung erfolgt dann durch den Europäischen Rat und durch das Europaparlament. Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben kein weiteres Mitspracherecht. Ausgenommen sind von dieser Kompetenz jedoch bestimmte Paragraphen des Handelsabkommens, in denen es um Investitionen, Investitionsschutz und Haftungsfragen geht. Für diese bedarf es der Zustimmung in den Mitgliedstaaten nach ihren jeweiligen Regeln. In 10 der 27 EU-Mitgliedstaaten waren parlamentarische Kammern bis heute nicht bereit, diese Aspekte des Abkommens zu ratifizieren. Im März 2024 lehnte der französische Senat die Ratifizierung von CETA mit 211 zu 44 Stimmen ab. Die Nationalversammlung hatte CETA zwar 2019 mit knapper Mehrheit zugestimmt, muss nun jedoch erneut abstimmen und die Mehrheitsverhältnisse haben sich seither verändert. Im Bundestag hingegen stimmten Grüne, SPD und FDP im Januar 2023 mit der Mehrheit und gegen die Stimmen der Linken für die Ratifizierung von CETA.

Die Abgeordneten der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament haben den Text des Abkommens geprüft und lehnten und lehnen CETA ab. Die Aufnahme eines Klagerechts für Investoren gegen Regierungen vor Sondertribunalen (ISDS) ist völlig inakzeptabel. Die Bewertung des Abkommens erfolgte in enger Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa und Kanada. Deren Hauptsorge betraf den Verlust der Versorgungssicherheit der kanadischen und europäischen Bevölkerung in Folge der Liberalisierung der öffentlichen Beschaffung durch das Abkommen. Das Patentschutzkapitel verdrängte in der Praxis bereits Generika vom Markt und trieb die Kosten des kanadischen Gesundheitssystems in die Höhe. Die Handelsbilanz zwischen Kanada und EU verschob sich durch das Abkommen deutlich zulasten Kanadas und bescherte der EU einen Überschuss von 17,7 Milliarden Euro Ende 2022. In Preisen gerechnet hat sich der Handel seit 2016 um über 60 Prozent erhöht, freut sich die EU Kommission. Hauptgrund sind jedoch Inflation und Wertverlust des Euro. Das gehandelte Warenvolumen erhöhte sich lediglich um 9 Prozent. Aus der EU werden nach Kanada nun 75 % mehr pharmazeutische Produkte, 50 % mehr Agrarprodukte und 42 % mehr Maschinen exportiert. Aus Kanada importiert die EU verstärkt Öl (darunter das besonders umweltbelastend gewonnene Öl aus Teersanden), Fisch, Aluminium, Maschinen und Gummi.

 

CETA Freihandel Handel Wirtschaft

Neben Pilotprojekten, Mitteln für auswärtige Kulturpolitik und Querunterstützungen kultureller Infrastruktur innerhalb diverser Regionalfonds gibt es auf EU-Ebene ein Programm, das speziell der Kultur- und Medienförderung gewidmet ist: Creative Europe/Kreatives Europa.

Innerhalb der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2017 (MFR) wollte das Parlament den Kultur- und Kreativsektor mit 2,806 Milliarden Euro fördern und damit das vorangegangene Budget verdoppelt. Die Kommission hatte 1,9 Milliarden Euro vorgeschlagen.

Dann gab es einen Programmaufwuchs auf 2,2 Mrd. Euro. Neu waren im strukturell unveränderten Programm, dass Kultur (33% ), Medien/Film (MEDIA 58%) und sektorübergreifende Projekte (9%) gefördert werden und die Projekte geschlechtergerechter und inklusiver werden sollten, wofür wir besondern in en Verhandlungen gestritten haben. Das ist für uns kein caritatives Moment und es geht dabei nicht um allein um Publikumszugänge, sondern es geht um die reale Vielfalt unseres Alltags, die sich auch in der künstlerischen Produktion, bei Evaluierungen und Forschungen widerspiegeln muss. Neu ist auch, dass ausdrücklich Medienfreiheitsprojekte Förderungen beantragen können. Die Europäische Medienlandschaft ist bedroht wie nie. Angriffe auf Journalist*innen gibt es inzwischen in vielen Mitgliedsstaaten. Investigative Nachrichten sind keine Selbstläufer.

Wir sollten uns jedoch nicht scheuen, Kulturproduzenten zu ermuntern auch andere Europäische Programme zu nutzen, da das Creative Europe Programm auch angesichts von Pandemie und steigenden Energiepreisen - auch auch ohne diese aktuellen Probleme - hoffnungslos unterfinanziert ist. was einer stärkeren Europäischne Kulturförderung nicht entgegensteht.

Uns war und ist ein konsequenterer Blick auf die Kleinteiligkeit und Vielgestaltigkeit des Kulturbereichs wichtig, der nicht allein von der stetig wachsenden kommerziellen Kultur- und Kreativbranche getragen wird, sondern auch die geförderten und gemeinfreien Bereiche ernst nimmt, da er ebenso - nicht nur durch die Digitalisierung - vor großen Herausforderung steht, den kulturellen Wandel in den Gesellschaften zu begleiten. Der Fokus auf die nachhaltige Ausgestaltung koordinierender und digitaler Infrastrukturen für die europäische Kulturlandschaft ist im Programmansatz noch immer zu schwach ausgefallen, auch wenn der Fokus auf Netzwerke gestärkt wurde.

Das neue Programm ‚Kreatives Europa‘ enthält wesentlich mehr Maßnahmen zur Mobilität von Künstler*innen, für Musik, Erbe und Architektur und viele bekannte Förderungen, wie beispielsweise die Kulturhauptstädte oder den LUX-Filmpreis. Im MEDIA-Bereich werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen bei der Entwicklung, Produktion und Verbreitung ihrer audiovisuellen Werke unterstützt. Besonderes Augenmerk gilt erneut der Publikumsgewinnung, insbesondere den jungen Zuschauer*innen, und der Filmbildung.

Das Programm hat der Förderung eines freiheitlichen pluralistischen Medienumfelds, das die Medienkompetenz und das kritische Denken und zum Beispiel Universitätsfunknetze fördern soll, ausgebaut und es war ein Verdienst der LINKEN, dass nun dezidiert im Programm verstärkt wurde, dass der ‚politische und zivilgesellschaftliche Dialog zu Bedrohungen der Medienfreiheit und des Medienpluralismus‘ in Europa‘* gesichert werden muss.

In einem gerade erarbeiteten Implementierungsbericht (November 2023) stehen einmal mehr die klassischen Kritiken am Programmen zur Debatte:

  • die komplizierten Antragsprozesse, die Ko-Finanzierung und die unpassenden Bericht-Tools, die vom Programm Horizon geborgt sind, passen nicht bei diesem Programm und müssen angepasst werden.
  • Es ist weiterhin für kleine Gruppen schwer, Unterstützung zu beantragen und für Individuen ist es bis heute gänzlich unmöglich, was dem Kulturbereich nicht angemessen ist.

 

Creative Europe Kreativwirtschaft Kultur Film Medien Regionalpolitik

Unternehmen wie Google, Facebook und Amazon kontrollieren den digitalen Markt nach Belieben und haben in den letzten Jahren unglaubliche Profite erwirtschaftet. Amazon konnte seinen Jahresgewinn zwischen 2019 und 2021 verdreifachen. In den letzten zehn Jahren haben die Unternehmen eine beherrschende Stellung auf dem digitalen Markt erlangt. Durch die digitalen Monopole entstanden massive Nachteile für Konkurrenten, aber auch ein enormer Einfluss auf Demokratie, Wirtschaft und Gesellschaft. Beispielsweise sind Verbraucher:innen in ihren Wahlmöglichkeiten im Internet eingeschränkt, da die Monopole als so genannte „Gatekeeper“ zwischen Nutzer:innen und Unternehmen gelten. Um das Ungleichgewicht auf dem digitalen Markt zu beseitigen, wurde das Gesetz über digitale Märkte (englisch: Digital Markets Act, kurz: DMA) auf den Weg gebracht.

Um die Lock-In-Effekte, also die de facto nicht vorhandene Möglichkeit, einen Online-Dienst zu wechseln, von Facebook, WhatsApp und Co. zu beenden, hat Die Linke im EP in den DMA Verhandlungen Interoperabilität von Messenger-Diensten durchgesetzt. Das bedeutet, dass wir keine fünf Messenger Apps mehr auf dem Handy brauchen, um mit unseren Freunden in Kontakt zu bleiben. Mit Interoperabilität werden Nachrichten wie Emails verschickt oder wie Telefonanrufe von einem Netz ins Andere. Eine Nachricht von WhatsApp zu Signal ist dann leicht verschickt. Wir können entscheiden, bei welchem App-Provider wir uns anmelden, unsere Daten anvertrauen und weiterhin mit allen Bekannten auf anderen Apps kommunizieren. Gleichzeitig wird Apps wie WhatsApp die Monopolstellung strittig gemacht.

Unternehmen erstellen weiterhin durch das Sammeln unserer persönlichen Daten maßgeschneiderte Werbung und versuchen so unsere Aufmerksamkeit möglichst lang an die Internetseite zu binden. Denn jede Sekunde, die wir länger auf der Seite verweilen, steigert ihren Profit. Die Linke im EP hat sich für ein komplettes Verbot von Tracking und personalisierter Werbung eingesetzt, um die skrupellosen Geschäftspraktiken der digitalen Konzerne zu beenden.

Im Gesetz für digitale Dienste (Englisch: Digital Services Act, kurz: DSA) konnte Die Linke im EP ein Verbot von personalisierte Werbung für Minderjährige und besseren Schutz von unser persönlichen Daten durchsetzen. Das Sammeln von hochsensiblen Daten, wie Gesundheitsdaten oder sexuelle und politische Orientierung, für Werbezwecke ist zukünftig untersagt. Das Gesetz über digitale Dienste soll neue Regeln schaffen, so dass alles, was illegal offline ist, auch illegal online ist. Hierbei bei wird anhand eines sogenannten „Notice and Action“-Verfahrens gewährleistet, dass User:innen Inhalte posten können, illegale Thematiken jedoch nach Erkennung gelöscht werden. Somit haben private Internetplattformen nicht mehr die Entscheidungsgewalt darüber, was (nicht) im Netz gesagt werden darf. Denn dies ist im DSA einheitlich gesetzlich festgelegt. Die Linke im EP im Europäischen Parlament hat sich gegen den Einsatz automatisierter Filtern eingesetzt. zum Erkennen und Entfernen möglicher illegaler Inhalte ist weiterhin die falsche Antwort. Filter zum Entfernen von möglicher illegaler Inhalte löschen mehr als sie sollen und ihnen ist eine große Fehleranfälligkeit nachgewiesen. Sie sind blind für den Kontext und gefährden so die Meinungsfreiheit im Netz.

DIE LINKE Digital Service Act Digitaler Binnenmarkt Digitalisierung DMA Martin Schirdewan

Wie hoch ist das Gehalt der Mitglieder des Europäischen Parlaments und auf welche Zulagen haben sie Anspruch?

Dienstbezüge

Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten dieselben Dienstbezüge. Sie entsprechen 38,5 % der Grundbezüge der Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof.

Mit Stand 1. Januar 2024 erhalten die Europaabgeordneten 12 Monatsdiäten 10.075,18 EUR vor Steuern (Weihnachts- oder Urlaubsgehalt ist nicht vorgesehen). Nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und einer EU-Steuer beträgt der Nettoverdienst 7.853,89 EUR. Einige Mitgliedstaaten erheben außerdem eine innerstaatliche Steuer auf die Dienstbezüge.

Seit 2009 werden alle Abgeordneten einheitlich vergütet. Wer dem Parlament bereits vor dieser Reform angehörte, konnte das bis dahin geltende nationale System für Dienstbezüge, Übergangsgeld und Versorgungsbezüge für die gesamte Mandatsdauer beibehalten.

Abgeordnete, die ein Kind erwarten, sind ab drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und bis sechs Monate nach der Geburt bei offiziellen Sitzungen entschuldigt. Ihre Abwesenheit wirkt sich nicht auf die monatlichen Dienstbezüge aus, jedoch ggf. auf die Tagegelder.

Vergütungen

Abgeordnete erhalten verschiedene Vergütungen zur Deckung der Kosten, die ihnen durch ihre Arbeit für das Parlament entstehen.

Reisekosten

Das Parlament erstattet den Abgeordneten alle Reisekosten, die durch die Teilnahme an Parlamentssitzungen entstehen. Das gilt – gegen Vorlage der Belege – für Flugtickets bis zur Businessklasse bzw. einem ähnlichen Tarif und für Bahnfahrten bis zur ersten Klasse. Bei Reisen mit dem Pkw bis höchstens 1000 km werden Kosten in Höhe von 0,58 EUR/km erstattet. Dazu kommt noch ein Pauschalbetrag, der von der Entfernung und der Reisedauer abhängt.

Die Mitglieder müssen außerdem Reisen innerhalb und außerhalb ihrer Heimatländer unternehmen, und zwar sowohl im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeiten als auch für andere Zwecke. Daher haben die Abgeordneten für Tätigkeiten außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten, der Kosten für die Unterkunft und der anfallenden Nebenkosten. Dabei gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4 886 EUR. Für Tätigkeiten innerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats werden nur die Reisekosten erstattet. Der Jahreshöchstbetrag hängt dabei vom Mitgliedstaat ab.

Tagegeld

Eine Pauschalvergütung von 350 EUR deckt die Kosten für die Unterkunft und die damit zusammenhängenden Ausgaben an den Tagen, an denen sich die Abgeordneten aufgrund offizieller Tätigkeiten in Brüssel oder Straßburg aufhalten. Um ihre Anwesenheit zu bestätigen, müssen sie sich in die Anwesenheitsliste eintragen. Während der Plenartagungen wird dieses Tagegeld für Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilnehmen, um die Hälfte gekürzt. Für Sitzungen außerhalb der Europäischen Union liegt das Tagegeld bei 175 EUR.

Während der Lockdowns in der Corona-Krise wurden keine Tagegelder gezahlt, wenn die MdEP im Homeoffice in ihrem Heimatland gearbeitet haben.

Allgemeine Kostenvergütung

Diese Vergütung ist zur Deckung der Kosten bestimmt, die in dem Mitgliedstaat anfallen, in dem das Mitglied gewählt wurde. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Büromiete und -verwaltung, Telefonrechnungen und Abonnements sowie Computer- und Telekommunikationsausstattung. Auch deckt sie die Kosten für Repräsentationstätigkeiten und die Veranstaltung von Konferenzen und Ausstellungen. Der Betrag wird halbiert, wenn das Mitglied ohne triftigen Grund innerhalb eines parlamentarischen Jahres bei weniger als der Hälfte der Plenartagungen anwesend ist. Im Jahr 2024 liegt die monatliche Vergütung bei 4 950 EUR. Abwesenheiten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes gelten als gerechtfertigt und wirken sich nicht auf die Zahlung der allgemeinen Kostenvergütung aus.

Weitere Informationen

Quelle: Europäisches Parlament

Europaabgeordnete

DIE LINKE. im Europaparlament will den Aufbau von Wertschöpfungsketten im globalen Süden fördern.

Entwicklungszusammenarbeit muss eine Priorität europäischer Außenpolitik werden, fordert Die LINKE im Europaparlament. In Artikel 208 des EU-Vertrages wurden die Ziele der Zusammenarbeit einst bestimmt: Beseitigung von Armut, Förderung nachhaltigen Wachstums, Schutz von Menschenrechten und Demokratie sowie der Klima- und Umweltschutz. Für die Mehrheit der Menschen auf dem Planeten hat sich jedoch die Lage kaum verbessert und immer mehr Menschen versuchen, aus ihrer aussichtslosen Situation zu fliehen.

Artikel 208 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (EAUV) beschreibt, was der Grundgedanke von Entwicklungspolitik ist, nämlich „Hauptziel der Unionspolitik in diesem Bereich ist die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut.“. Weltweit sind die EU und ihre Mitgliedstaaten tatsächlich der größte Geber von Hilfsmitteln. Leider fehlt es jedoch am erfolgreichen Zusammenspiel mit anderen Politikfeldern.

So blieb zum Beispiel die Handelspolitik der EU bislang darauf ausgerichtet, am Ende immer das bessere Geschäft für die EU abzuschließen. Auch Investitionen in Infrastruktur und Energiesektoren sollen vorrangig die Versorgung der EU, nicht aber die Versorgung der jeweiligen Region absichern. Vermeintliche Entwicklungshilfemittel werden zunehmend in den Kontext von Geopolitik und militärischen Überlegungen gerückt. Statt Armut als Fluchtursache zu überwinden, werden Entwicklungshilfemaßnahmen zunehmend an die Bereitschaft von Ländern gekoppelt, Rücknahmeabkommen zu unterschreiben, die Abschiebungen und Flüchtlingsabwehr erleichtern sollen.

Eine wachsende Anzahl von Ländern des globalen Südens hat das bestehende Verhältnis zu Europa satt. Brasilien, Indonesien, Südafrika, Nigeria und andere Staaten treten mit einem neuen Selbstbewusstsein auf. Sie sind bereit zur Kooperation auf Augenhöhe, jedoch nicht mehr als Rohstofflieferant oder Bittsteller.

Die LINKE im Europaparlament setzt sich für eine grundlegende Neuorientierung unserer Beziehungen zu den Ländern des globalen Südens ein. Entwicklungspolitik muss an den strukturellen Problemen ansetzen, die bislang eine erfolgreiche wirtschaftliche und soziale Entwicklung in vielen Weltregionen verhindert haben.

Entwicklungskooperation muss die Süd-Süd-Beziehungen und regionale Märkte als Gegenpol zur globalen Handelspolitik stärken, die Verarbeitung von Rohstoffen in den Ländern des Südens fördern und für würdige Arbeitsplätze und gerechte Preise sorgen. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, angepasste Technologien und eine gerechte Land- und Ressourcenverteilung müssen ins Zentrum der Förderung rücken, die lokalen Produzentinnen und Produzenten vor Preis-Dumping und Verdrängungswettbewerb geschützt werden.

Wenn wir als Europäische Union ein attraktiver Partner sein wollen, sollten wir Technologietransfer fördern und Länder darin unterstützen, eigene nachhaltige Industrialisierung und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen in eigenen Wertschöpfungsketten aufzubauen.

Nur faire Wirtschaftsbeziehungen und zivile Konfliktlösung werden zu nachhaltiger Entwicklung beitragen.

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Entwicklungspolitik

Das 1987 als Austauschprogramm für Student*innen ins Leben gerufene Förderprogramm hat schon 2014 sein Gesicht stark verändert. Damals wurden sieben Einzelprogramme zusammengelegt, die Austauschoptionen für Einzelpersonen und Organisationen unterstützen. Darunter fanden sich Universitäten, Bildungs- und Ausbildungsanbieter, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und auch private Unternehmen aus den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport.

Allein in den letzten 30 Jahren haben mehr als neun Millionen Menschen am Erasmus-Programm teilgenommen, was in 33 Ländern genutzt wird. Durch den Rechtsstaats-Mechanismus sind jedoch 2022 erstmalig 18.000 ungarische Student*innen vom Programm ausgeschlossen worden, so dass es eine Überlegung wert ist, ob dies der Sinn und die richtige Funktionsweise des Rechtstaatsmechanismus’ ist.

Das Programm verfügt über jetzt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das Parlament hatte ihn den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzplan 45 Mrd. Euro gefordert. Der jetzige Ansatz ist nicht immer fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Es unterstützt die Aktivitäten, die einen europäischen Bildungsraum bis 2025 begründen sollen, den Aktionsplan für digitale Bildung und die europäische Kompetenzagenda.

Der jetzige Budgetansatzes ist mit einem neuen Kapitel untersetzt, das der Beteiligung von Menschen mit geringeren Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen gewidmet ist, was wir gemeinsam mit den Sozialdemokrat*innen und Grünen durchsetzen konnten. Überdies unterstützt das neue Programm nun auch den Austausch von Vorschulkindern und Erzieher*innen und Lehrer*innen, mehr Sprachkurse und E-Learning-Angebote.

Die Bürgschaftsfazilität für Studierende - ein Kreditmodell, das wir für falsch halten- ist nicht Teil des neuen Programms. Trotzdem ist nicht zu übersehen, dass dieses Erfolgsprogramm der einseitigen Wettbewerbsideologie der EU in jeder Faser untergeordnet ist und damit auch die ‚Exzellenz‘-Förderung begründet wird, die selbst den Wettbewerb zwischen Studierenden und Institutionen befördert. Auch wurden die Partnerschaften mit dem privaten Sektor verstärkt. Trotzdem hat unsere Fraktion dem gesamten Vorschlag zur Parlamentsposition des neuen Erasmus+ zugestimmt.

 

Bildung Erasmus

Regionale und lokale Behörden, NGOs, Unternehmen, Fachleute, Bürgerinnen und Bürgern können über eine Vielzahl von EU-Fördertöpfen finanzielle Unterstützung für die verschiedensten Projekte beantragen.

In deutscher Sprache finden sich auf der von der LINKEN Delegation im Europaparlament gesponsorten Fördermittelwebsite weitere, konkrete und aktuelle Tipps und Tricks für vor allen für kleine und mittelständische Unternehmen, Kommunen, Bürger*innen-Initiativen und Nichtregierungsorganisation. Dazu gibt es ein Erklärvideo und -Flyer.

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat einen neuen „Leitfaden zur EU-Finanzierung“ erstellt, der Informationen über das gesamte Spektrum der EU-Finanzierungsquellen anbietet, übersichtlich nach Aktionsbereichen gruppiert. Er erspart nicht die eigene Recherche zum passgenauen EU-Fonds für das individuelle Projekt, aber die wichtigsten Förderthemen des Leitfadens sind in Unterabschnitte unterteilt, um diese Recherche zu erleichtern und der Text enthält eine Reihe von Hyperlinks, mit Verweisen auf die Finanzierungsquellen. Zur Erleichterung des Lesens wird am Ende jedes Abschnitts des Leitfadens eine Liste der wichtigsten potenziellen Begünstigten aufgeführt.

Auch die EU-Kommission bietet Informationen zu Fördermöglichkeiten an, unter anderem über Fördermöglichkeiten für KMU aus den wichtigsten EU-Strukturfonds EFRE, ESF+ und ELER in allen 16 deutschen Bundesländern. Konkrete Ansprechpartner finden sind hier.

https://www.eu-foerdermittel.eu/

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2023/747110/EPRS_STU(2023)747110_DE.pdf

https://germany.representation.ec.europa.eu/unternehmen-und-finanzierung/fordermittel-und-zuschusse_de

https://ec.europa.eu/regional_policy/in-your-country/managing-authorities/germany_en c

Kohäsionspolitik

Falsche Diagnose, falsche Behandlung

DIE LINKE im Europäischen Parlament fordert einen solidarischen Umgang der EU-Länder miteinander und eine gemeinsame Strategie für die Lösung der so genannten Euro-Krise, die nicht, wie zur Zeit, von den krisengeschüttelten Ländern drakonische Sparmaßnahmen verlangt und die wesentlichen Ursachen der Krise außer acht löst.

Es ist zwar richtig, dass durch die internationale Finanzkrise die Außenhandelsdefizite einiger Euro-Länder und die an einigen Stellen enorm hohe öffentliche Verschuldung stärker in den Blick gerückt wurden. Dabei wird jedoch übersehen, dass Länder wie Spanien und Irland enorme Summen in die Stabilisierung maroder Banken gesteckt haben, um einen Zusammenbruch des Zahlungssystems zu verhindern. Die eigentliche Ursache für die Ungleichgewichte, die als Begründung für die brutalen Sparprogramme im südlichen Europa herangeführt werden, liegen allerdings tiefer. Durch die Krise ist nur besonders krass zutage getreten, wovor zahlreiche Ökonomen schon vor Einführung der gemeinsamen Währung gewarnt haben: eine einheitliche Währung ohne gemeinsame Wirtschafts- und Sozialpolitik kann nicht funktionieren. Dennoch einigten sich die Euro-Länder auf lediglich zwei Punkte: Inflation knapp unter zwei Prozent, Verschuldungsgrenze 60 Prozent des BIP. Punkte, die auch Deutschland, dessen Regierung seit Beginn der Euro-Krise regelmäßig in oberlehrerhafter Pose auftritt, nicht durchgehend eingehalten hat.

In Deutschland herrschte über Jahre eine starke Lohnzurückhaltung vor, dadurch sind die Lohnstückkosten (also etwa der Lohn, der in einem Stück Nagel steckt) deutlich langsamer als bei den Nachbarn.

Die Folge: Die Preise deutscher Produkte wurden im Vergleich zu den Produkten aus anderen Euro-Ländern billiger, die Exporte in die Euro-Zone stiegen massiv an. Jetzt noch machen die Ausfuhren Deutschlands rund 36 Prozent der deutschen Exporte aus, vor der Krise waren es mehr als 40 Prozent. Damit häuft Deutschland ebenso wie zum Beispiel die Niederlande und Österreich einen Exportüberschuss auf, das heißt: wir kaufen unseren Nachbarn weniger ab als wir ihnen verkaufen. Was betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist volkswirtschaftlich gesehen blanker Unsinn, erst recht in einer Währungsgemeinschaft: dort kann zwangsläufig der Überschuss des einen nur das Defizit des anderen bedeuten, schließlich können nicht alle Mitglieder derselben Währungsgemeinschaft exportieren wie die Weltmeister. Die deutschen Exporte trafen in Ländern mit schwächerer Exportorientierung auf geeignete Abnehmer, die schon vorhandenen Ungleichgewichte verschärften sich und traten im Gewitter der Finanzkrise grell zutage.

Dieser Staatenkonkurrenz ist zu begegnen mit einer gemeinsamen, koordinierten Wirtschafts- und Sozialpolitik, die sich verabschiedet vom einseitigen Blick auf öffentliche Verschuldung und Handelsbilanzdefizite. Alle sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen daran überprüft werden, ob sie zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse in der EU auf einem hohen Standard beitragen. Zudem dürfen nicht mehr nur Defizite sanktioniert werden vielmehr müssen Staaten, die über längere Zeit mehr in die Euro-Zone exportieren als sie aus ihr importieren, dazu beitragen, die Situation in den importschwächeren Ländern zu verbessern indem sie entweder einen Teil der Exportüberschüsse in europäische Investitionsprogramme zugunsten der schwächeren Länder abführen oder andererseits die Binnennachfrage stärken und damit für mehr Einfuhren aus den schwächeren Ländern sorgen.

Eine solche Koordinierung kann nur auf europäischer Ebene stattfinden. Wie die exportstarken Mitgliedsstaaten bewiesen haben, arbeiten sie mit Erfolg gegen eine Sanktionierung von Exportüberschüssen: Deutschland hat zusammen mit anderen Ländern dafür gesorgt, dass Exportüberschüsse erst dann kritisch untersucht werden, wenn sie sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen bei Defiziten sind es drei Prozent. Sanktionen sind aber auch dann noch nicht vorgesehen.

Umdenken muss aber selbstverständlich auch auf europäischer Ebene stattfinden. Zwar hat das Europäische Parlament Sanktionen auch für exportstarke Länder verlangt und konnte sich damit gegen die Mitgliedsländer der EU nicht durchsetzen. Aber die Einführung eines Ausgleichsmechanismus etwa nach dem Vorbild des deutschen Länderfinanzausgleichs ist auch bei den Abgeordneten noch nicht durchgedrungen.

Die Linke im Europaparlament fordert eine Modernisierung fordert eine Modernisierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse.

Erinnern wir uns: die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde im Zusammenhang mit der letzten großen EU-Erweiterungswelle im Jahr 2004 entwickelt und richtet sich an 16 Staaten, die eine gemeinsame Land- oder Seegrenze mit der Europäischen Union haben. Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine zählen zu der geostrategisch in Konkurrenz und Rivalität zur Russischen Föderation konzipierten östlichen Nachbarschaft. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die besetzten palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien werden in der sogenannten südlichen Partnerschaft zusammengefasst. Im Rahmen der Nachbarschaftspolitik wird diesen EU Nachbarn eine privilegierte Partnerschaft angeboten, die auf einem Bekenntnis der Staaten zu gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung, nachhaltiger Entwicklung und den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhen soll.

Das Ziel der ENP besteht aus der Sicht der EU darin, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den an die EU unmittelbar angrenzenden Ländern zu stärken und zugleich neue Trennungslinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn zu vermeiden. Mit der ENP sollte ursprünglich ein Ring sogenannter befreundeter Staaten geschaffen werden, denen man zwar selbst keine eigene Beitrittsperspektive eröffnen will, mit denen man aber eine enge, friedliche und kooperative Beziehung pflegt. Die konkrete Ausgestaltung der Beziehungen basierte konzeptionell auf einer indirekten Ausweitung des europäischen Rechts- und Regelraums auf die betreffenden Staaten unter Verwendung der auch im Innern der EU zum Einsatz kommenden politischen und institutionellen Strategien. Dieser auch als Export des Acquis Communitaire bezeichneter Politikansatz stützt sich auf die Instrumente des politischen Dialogs, einer in Gestalt von Aktionsplänen verabredeten konkreten politischen und wirtschaftlichen Reformagenda sowie einer an präzise Konditionalitäten gebundenen finanziellen Unterstützung ab und er erfährt in Gestalt von Assoziierungsabkommen (AA) oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und sogenannten vertieften Freihandelsabkommen eine vertragsrechtliche Absicherung.

Die Aktionspläne sollten die Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten der beteiligten Länder hin zu demokratischen und sozial gerechten Gesellschaften widerspiegeln, haben aber rückblickend ihre Wirkung deutlich verfehlt. Gerade gesellschaftlichen Umbrüche im arabischen Raum haben die große Kluft zwischen formalem Anspruch und Realpolitik der EU im Bereich der ENP verdeutlicht. Vor diesem Hintergrund erfolgte 2011 eine gewisse Neuausrichtung der ENP. Zielgruppen der ENP sollten neben den Regierungen auch verstärkt Akteure der Zivilgesellschaft sein und die Reformpläne gezielter auf die Besonderheiten der ENP-Länder ausgerichtet werden. Zur Absicherung der EU-Interessen wurde aber zugleich der Mechanismus der Konditionalisierung deutlich verschärft („Mehr für Mehr“).

Die Europaabgeordneten der LINKEN lehnten damals die geostrategische Ausrichtung der östlichen Partnerschaft gegen die Russische Föderation ab und plädierten für die Entwicklung einer realen Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation. In den Partnerländer der ENP sollten letztlich die Bevölkerungen dieser Länder das Recht haben, über grundlegende außenpolitische Fragen wie z.B. die Ausgestaltung der Beziehungen zur EU entscheiden können. Nicht zuletzt hätte die Europäische Union einen intensiven Beitrag zur friedlichen Beilegung offener bzw. so genannter "eingefrorener" Konflikte in ihrer Nachbarschaft leisten sollen, den weiteren Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen in betreffende Konfliktregionen unterbinden und konkrete Abrüstungsinitiativen und vertrauensbildende Maßnahmen initiieren bzw. unterstützen müssen.

Mit dem Befehl zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die russische Regierung eine völlig veränderte Situation geschaffen. Der schwelende Konflikt ist nun scharf. Besonders in den östlichen Mitgliedstaaten der EU ist die Erinnerung an alte Bedrohungsängste wieder wach. Die Solidarisierung mit den Angegriffenen schafft eine Bereitschaft zu neuen Beitrittsszenarios, nachdem es noch bei der Juncker-EU-Kommission hieß: "Keine neuen Mitgliedstaaten!".  Neun Staaten der Nachbarschaft haben inzwischen Kandidatenstatus. In Europaparlament und Rat und EU-Kommission wächst der Wille, die ENP von einem Mitgliedschaftsersatz in ein Instrument zur Mitgliedschaftsvorbereitung umzuwandeln.

Aus Sicht der Europaabgeordneten der Linken ist insbesondere für die Ukraine die wichtigste Beitrittsvoraussetzung der Frieden. EU-Kommission und alle, die einen Hebel dafür in den Händen halten, sollten daher alles unternehmen, um die Optionen für einen Frieden zu bereiten. Die Widerherstellung des Friedens und die Suche nach Wegen zur Versöhnung sollte sowohl in der östlichen Nachbarschaft, als auch in der ebenfalls von einem fürchterlichen Krieg getroffenen südlichen Partnerschaft das primäre Interesse der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sein.

Wenn die ENP in einen Beitrittsprozess münden soll, ist die weitere Voraussetzung dafür der Wille der jeweiligen Bevölkerung von Beitrittsstaaten, als auch die Bereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten, sich durch Vertragsveränderungen beitrittsfähig zu machen. Die LINKE fordert die Einberufung eines Verfassungskonvents um diese und andere notwendige Vertragsänderungen zur Errichtung einer sozialen und nachhaltigen Europäischen Union auszuhandeln.

 

Außenpolitik ENP - Europäische Nachbarschaftspolitik Zukunft der EU

Für Die Linke im Europaparlament gehörte die Arbeit am Europäischen Gesetz zur Einführung einer Sorgfaltspflicht für Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette zu den wichtigsten Aufgaben in der Legislaturperiode 2019 - 2024. Lieferketten sind der zentrale Aspekt der globalisierten Wirtschaft. Hier müssen die Veränderungen ansetzen, um soziale und ökologische Gerechtigkeit weltweit sicherzustellen und insbesondere die Achtung der Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Ein bedeutsamer Meilenstein für gerechtere, globale Wirtschaftsbedingungen war in diesem Zusammenhang die Zustimmung des EU-Parlaments zur Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen für Nachhaltigkeit im Juni 2023, trotz des Widerstands von CDU/CSU. Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern, sowie sicherzustellen, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns, auch in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas, effektiv angehen.

Das EU-Parlament hat hierbei in Übereinstimmung mit den Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas einen mutigen Schritt unternommen und ist weit über die Bestimmungen des deutschen Lieferkettengesetzes hinausgegangen. Die Linke ermutigt nun die Mitgliedsstaaten und insbesondere die deutsche Ampel-Regierung nachdrücklich, sich klar und entschieden für eine wirksame Lieferketten-Richtlinie einzusetzen.

In Verhandlungen mit dem Rat wurde im Dezember 2023 zunächst ein tragbarer Kompromiss erzielt. Der deutsche Finanzminister der FDP, Christian Lindner, brach jedoch das Wort seiner Regierung und verweigerte dem Kompromiss im Rat die Zustimmung. Erst als das Gesetz nur noch für die größten Konzerne in Europa direkt gelten sollte und die besonderen Verpflichtungen für Sektoren wie den Bergbau, in denen das Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung besonders groß ist, herausgestrichen worden waren, konnte das Gesetz erst mehrheitlich im Rat und dann im April 2024 auch mit den Stimmen der Linken im Europaparlament angenommen werden.

Die Linke im EP hält es für eine grundlegende Veränderung, wenn nun ab 2027 schrittweise die Verantwortung für Rechtsverletzungen von den Managementebenen der Konzerne übernommen werden muss. Entschädigungsklagen und Prinzipien des Opferschutzes sind wichtige neue Elemente der Gesetzgebung, mit denen wir die Hoffnung verbinden, dass sich Konzerne nicht länger aus der Verantwortung stehlen können. Wir sind der Überzeugung, dass die aktuellen Lieferkettenstrukturen zahlreiche Probleme verursachen und unmittelbare Maßnahmen erfordern, um eine nachhaltigere und faire Weltwirtschaft zu schaffen.

Zu oft werden Arbeiterinnen und Arbeiter in Staaten des Globalen Südens in prekären Bedingungen ausgebeutet, um unsere Konsumgüter herzustellen, und allzu häufig verlieren wir die Situation dieser Beschäftigten aus dem Blick, wenn wir Produkte erstehen, deren günstiger Preis zum Staunen bringt. Die eigentlichen Probleme liegen jedoch nicht primär in den sorglosen Entscheidungen der Konsument*innen, sondern vielmehr in den Handlungen von Unternehmen. Viele dieser Unternehmen lassen ihre Produkte beispielsweise in Asien herstellen, um Umwelt- und Sozial-Standards zu unterlaufen und exorbitant hohe Gewinnmargen aus ihren globalen Investitionsplänen zu erzielen. Dies führt nicht selten zu verheerenden Katastrophen, wie den Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik in Bangladesch, bei dem 2013 mehr als 1000 Menschen ums Leben kamen. Leider ist diese Katastrophe nur eine von vielen Verfehlungen in einem ungerechten System der internationalen Arbeitsteilung.

Die Linke im Europaparlament fordert daher nachdrücklich die Einführung verbindlicher internationaler Standards und einer geschlechtergerechten und wirksamen Gesetzgebung, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair entlohnt werden und unter sicheren Bedingungen arbeiten können.

Darüber hinaus fordert die Linke eine weitere Verschärfung der Richtlinie, um einen besseren Opferschutz zu erreichen und der Rechtsprechung einen größeren Einblick in interne Unternehmensprozesse zu ermöglichen.  In diesem Zusammenhang feiert Die Linke auch den Erfolg, dass gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und anderen progressiven Kräften im Europaparlament nun ein gesetzliches Handelsverbot für Produkte aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt beschlossen werden konnte.

Die Linke setzt sich auf globaler Handlungsebene weiter für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über einen verbindlichen UN-Vertrag über Wirtschaft und Menschenrechte ein.

due diligence Globalisierung Handelspolitik Helmut Scholz Lieferkettengesetz Rohstoffe Welthandel

Fake News werden oft als neues Phänomen beschrieben, das vor allem mit der rasanten digitalen Verbreitung von Informationen, die auf seriösen Quellen und Recherchen beruhen, beschädigen und damit die Sachlichkeit öffentlicher Diskurse vergiften, manipulieren oder gar demokratische Entscheidungen beeinflussen.

Allerdings muss man zuerst festhalten, dass es Fake News schon immer gab, ob es der hohe Eisengehalt von Spinat war, der durch einen Druckfehler bei der Komma-Stelle in eine frühe Brockhaus-Ausgabe geriet oder die - später auch cineastisch persiflierte „Entdeckung“ von Hitlertagebüchern beim Stern. Zu allen Zeiten galt hier: Schnelligkeit - vor allem im Nachrichtenbereich - siegte im Verwertungsdruck vor Recherche und Überprüfung und es traf auch zu allen Zeiten durchaus seriöse Medien, wie in den vergangenen Jahren den Spiegel mit seinem Autor Relotius.

Andererseits wissen wir, dass im Krieg die Wahrheit zuerst stirbt und extreme Konflikte schon immer von einem Informationskrieg begleitet waren. „Embedded journalism“, ein Instrument einer klar parteilichen Berichterstattung, nicht im Sinne von Werten, sondern im Sinne von Interessen einer handelnden Seite steht hier für eine kalkulierte Manipulation der Öffentlichkeit und ist eher dem Marketing als dem Journalismus zuzurechnen und durchaus auch immer bereit gewesen, mit Fake News zu arbeiten.

Im Netz ist die Quelle von Nachrichten oft noch schwerer zu beurteilen, was auf Sozialen Netzwerken Raum bietet innerhalb bestimmter vernetzter Milieus Fake News ähnlich der Kriegsberichterstattung durch einzelne Bilder und Kommentare zu erzeugen.

Dies führt dazu, dass innerhalb politischer Regulationsversuche die Verfolgung von Fake News oftmals vor allem zum Schutz Jugendlicher verfolgt werden soll. Doch die Mittel der Wahl können keine Überwachungsinstrumente jedweder Art gestatten oder die Einschränkung von Meinungsfreiheit in Kauf nehmen, sondern müssen auf aufklärende Mittel, wie Medien- und heute auch notwendige Internetkompetenz setzen. Hier ist die Vermittlung in Bildungsprozessen zu generalisieren und vor allem, wie bei vielen digitalen Kompetenzen die Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern gefragt.

Innerhalb der politischen Lösungen zu nachgewiesenen Fake News wird, wie in der Audio-Visuellen Mediendienste-Richtlinie, deren Reform 2018 verabschiedet wurde, bisher sinnvollerweise auf Meldung & Löschmechanismen gesetzt und zugleich die Haftungsfreiheit für nutzergenerierte Inhalte bei den Providern, in Einklang mit der eCommerce-Richtlinie, beibehalten. Diese Haftungsbefreiung der Sharing-Plattformen und Sozialen Netzwerke wird jedoch in politischen Regulationsversuchen immer wieder angegriffen. Wir erinnern uns an die EU-Urheberrechts-Reform (2019), in der dies tendenziell in dem umstrittenen Artikel 13 (heute 17) anders geregelt ist, auch wenn sich die großen Plattformen unter Umständen von der Haftung befreien können, nämlich, wenn sie letztlich die ebenso umstrittenen Uploadfilter (oder andere Verfahren) einsetzen.

Die Gefahr, aus privatisierten Zensurstrukturen dann auch die Überwachung von Nutzerinnen und Nutzern auszuweiten, ist ständig im Raum und sollte durch Auflagen der Gesetzgeberin und Medienaufsichtsbehörden nicht noch vergrößert werden. Lösungswege zur Regulierung einer modernen Öffentlichkeit und offenen Kommunikation müssen über Transparenz entwickelt werden, die Nutzer*innen und Produzentinnen gleichermaßen zugestanden werden müssen, wenn sie mit großen Plattformen und heutzutage mit KI-generierten Nachrichten (Wetter) und anderen Inhalten umgehen. Die Politik hinkt hier zumeist den Entwicklungsmöglichkeiten der Industrie hinterher und sollte sich daher an das alte Dreigestirn: Netzneutralität, nutzerfreundliches Urheberrecht und Datenschutz in geschützten und öffentlichen Umgebungen halten.

Problematisch ist, dass Medien, Kultur und Bildung nur mit Mühe den Europäischen Regulationen über KI nahe zu bringen waren und Kultur und Medien dabei immer wieder drohen, aus den dringenden Transparenz- und Regulationsgeboten rauszufallen. Dies bringt ganz neue Arten von Fake News und Manipulationen hervor, die die Europäische Gesetzgeber endlich behandeln müssen.

 

 

Fake News Medien Populismus

Die Position der Europäischen Linken zu den Rechten am geistigen Eigentum (Intellectual Property Rights, IPR) ist klar und dringlich. Wir fordern eine kritische Überprüfung der bestehenden IPR-Gesetzgebung und -praktiken sowie eine umfassende Reform in diesem Bereich, etwa in Bezug auf die Gesetzgebung der Welthandelsorganisation (WTO). Die Auswirkungen der IPR-Gesetzgebung auf die Gesellschaft, die Wirtschaft, die soziale Gerechtigkeit und die öffentliche Gesundheit sind erheblich, sowohl in Deutschland als auch weltweit.

Nirgendwo sind die gravierenden Nachteile des aktuellen IPR-Rahmens deutlicher zu erkennen als im Kontext des Zugangs zu Medikamenten und Impfstoffen.

In vielen europäischen Ländern bleibt der Zugang zu lebensrettenden Medikamenten, insbesondere zur Behandlung seltener Krankheiten, aufgrund exorbitanter Kosten ein unüberwindbares Hindernis. Dies zwingt viele Eltern zu einer zermürbenden Entscheidung: Entweder stehen sie vor dem finanziellen Ruin oder sie müssen das Leben ihres Kindes aufs Spiel setzen. Dies geschieht, weil Pharmaunternehmen sich allzu oft weigern, lebensnotwendige Medikamente zu einem erschwinglichen Preis anzubieten.

Patente können tödlich sein. Unter dem Schutz von IPR stellen die pharmazeutische Industrie und Arzneimittelunternehmen ihre Gewinnmaximierung über das Leben von tausenden Menschen, die an Krankheiten wie zystischer Fibrose, Hepatitis C und Brustkrebs leiden. Diese Praxis ist inakzeptabel, insbesondere angesichts der Tatsache, dass einige dieser Unternehmen Milliarden Euro an Gewinnen aus öffentlichen Quellen - unseren Steuergeldern - generieren. Gleichzeitig beobachten wir in Europa einen Anstieg von Armut und sozialer Ungerechtigkeit, wodurch immer mehr Menschen ihre dringend benötigte Gesundheitsversorgung nicht mehr erhalten können.

In dieser kritischen Situation fordert die Linke nachdrücklich eine tiefgreifende Umgestaltung des Systems, um wieder Menschen anstelle von Aktionären in den Mittelpunkt zu rücken. Dies umfasst unter anderem die Nutzung von Zwangslizenzierung, um generische Versionen patentierter Medikamente zu sichern, sowie die Anknüpfung von klaren öffentlichen Interessenbedingungen an jegliche öffentliche Finanzierung von Forschung und Entwicklung, um sicherzustellen, dass jede Organisation, die Steuergelder erhält, Zugang und Erschwinglichkeit von Medikamenten gewährleisten muss. Auf unsere Initiative hin hat sich das Europaparlament für die Freigabe von Impfpatenten ausgesprochen.

Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, europäische Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer, öffentlich geführter Hersteller von generischen Arzneimitteln zu schaffen, um kostengünstige Medikamente für alle Europäer und Europäerinnen bereitzustellen, was nicht nur Geld für unsere Gesundheitsdienste einsparen, sondern auch Leben retten wird. Sämtliche erzielten Gewinne sollen in das bestehende Netzwerk öffentlich finanzierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen reinvestiert werden, um sowohl die Kosten für teurere Medikamente auszugleichen als auch die Finanzierung nicht medikamentenbasierter öffentlicher Gesundheitsinterventionen zur Verbesserung der Gesundheitsergebnisse zu ermöglichen.

Die Auswirkungen von IPR sind jedoch nicht nur auf europäischer Ebene spürbar, sondern besonders gravierend im Globalen Süden.

So hat nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie gezeigt, wie die bestehenden IPR-Gesetze den Zugang zu lebenswichtigen medizinischen Produkten für viele Entwicklungsländer einschränken können. Während die meisten Staaten eine vorübergehende Aussetzung von Patenten im Rahmen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen) forderten, um den Zugang zu Impfstoffen auf den Globalen Süden auszuweiten, blockierte die Europäische Union (EU) eine solche Maßnahme, trotz der Position des Europäischen Parlaments.

Die Folgen dieser Entscheidung waren verheerend. Fast 80 % der COVID-19-Impfdosen gingen an Länder mit hohem und oberem mittlerem Einkommen, während nur 4,4 % der Bevölkerung in Afrika geimpft wurden, wobei mehr als die Hälfte der afrikanischen Länder weniger als 2 % ihrer Bevölkerung impften. Diese ungleiche Verteilung von Impfstoffen führte zu vermeidbaren Krankheits- und Todesfällen und unterstrich die Verwundbarkeit der Gesundheitssysteme und Wirtschaften von Entwicklungsländern - ebenso wie das Nicht-Nachkommen der Verantwortung großer Pharmakonzerne, Gesundheit und Leben der Menschen zu schützen - was durch bestehende IPR-Gesetzgebung erst ermöglicht wird.

Die Europäische Linke fordert daher eine Reform der IPR-Gesetzgebung, die es Entwicklungsländern ermöglicht, ihre medizinische und wirtschaftliche Autonomie zu stärken. Erneut gilt es, klar zu fordern, dass die Gewinne der pharmazeutischen Industrie nicht über das Recht auf Gesundheit zu stellen sind: weder in Europa, noch anderswo. Die Forschung und Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen, die oft mit öffentlichen Geldern finanziert werden, darf nicht dazu führen, dass private Unternehmen die Kontrolle über den Zugang zu lebensrettenden Produkten haben, und diesen Menschen und Ländern verwehren können, die sich die oft exorbitanten Preise nicht leisten können. Patente, die einem einzigen Unternehmen die Monopolkontrolle über lebenswichtige pharmazeutische Produkte geben, müssen überdacht werden.

Fazit: Die Gesundheit aller Menschen ist ein Grundrecht, das nicht den Interessen von Konzernen und einem grenzenlosen IPR geopfert werden darf.

Geistiges Eigentum Gesundheitspolitik Handelspolitik Helmut Scholz Impfstoff Patentfreigabe

Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage muss mehr zählen als kurzfristige Profitinteressen. Ob es um die Bekämpfung des Klimawandels, die biologische Vielfalt, den Umgang mit Ressourcen oder den Verbraucherschutz geht: nach wie vor werden in der EU die Gewinne von Konzernen vor die Zukunft von Mensch und Umwelt gestellt. Die Europaabgeordneten von Die Linke treten dafür ein, dass die Erfordernisse des Umweltschutzes in allen Bereichen des politischen Handelns der EU eine entscheidende Rolle spielen. Wir fordern, dass bei Abwägung von Wirtschaftsinteressen und Naturschutzbelangen der Umweltschutz in allen Bereichen der EU ausreichend berücksichtigt wird.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Umweltpolitik in der EU immer mehr an Bedeutung gewonnen. So haben mittlerweile die meisten deutschen Gesetze zum Umweltschutz ihren Ursprung in Brüssel. Dazu gehört eine Fülle von Richtlinien und Verordnungen, zu deren Schwerpunkten Richtlinien zur Reinhaltung der Luft, zur Reinhaltung des Wassers sowie Regelungen in den Bereichen Abfallpolitik und Natur- und Artenschutz gehören. Dabei gilt der Grundsatz der Subsidiarität, der sicherstellen soll, dass politische Entscheidungen in der EU so bürgernah wie möglich getroffen werden. Die Mitgliedstaaten der EU sollen, auch auf lokaler/regionaler Ebene soweit wie möglich selbst Schwerpunkte setzen und eigenverantwortlich handeln können. Zur Aufgabe der EU gehört es, zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die Vorgaben europäischer Rechtsakte erfüllen. Dies ist besonders in der Europäischen Umweltpolitik von Bedeutung, da hier die Mitgliedstaaten die eingegangenen Verpflichtungen in vielen Fällen ungenügend ausführen. Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren ist in der Umweltpolitik so hoch wie in sonst keinem anderen Politikbereich der EU.

Seit 1974 bilden die so genannten Umweltaktionsprogramme den Rahmen für die EU-Umweltpolitik, bestimmen Ziele und legen Schwerpunkte der Gesetzgebung fest. Mit dem derzeit verfolgten Green Deal verfolgt die EU-Kommission bereits deutlich ambitioniertere Ziele für die ökologische und digitale Transformation Europas. Die Linke im EP hat bei jeder Gelegenheit klargemacht, dass die vereinbarten Ziele im Green Deal nicht ausreichen. Man kann den Kapitalismus nicht einfach nur grün anstreichen. Wir müssen endlich weg vom Wachstumswahn und die Grenzen unseres Planeten anerkennen.

Wir treten für einen Green New Deal an, ein Konzept, dass wir gemeinsamen mit unseren linken Partnerinnen und Partnern in den USA und vielen anderen Weltregionen entwickelt haben. In den 1930er Jahren war es dem US-Präsidenten Roosevelt mit seinem New Deal gelungen, durch massive staatliche Investitionsprogramme die Massenarbeitslosigkeit im Land zu beenden und die Wirtschaft wieder anzukurbeln, die in der marktwirtschaftlichen Sackgasse steckte. Geschäftsmodelle, die auf Ausbeutung der Beschäftigten beruhten, erteilte er eine klare Absage. Heute brauchen wir wieder eine gemeinsame Kraftanstrengung, um die drohende Klimakatastrophe abzuwenden.

Gemeinsam bedeutet für Die Linke, dass wir in der Bevölkerung niemand zurücklassen. Für können die Leute nicht einfach vor höhere Kosten stellen, sondern wir brauchen Investitionen aus dem Vermögen der Gemeinschaft, um die einzelnen Haushalte und Unternehmen bei ihren Anstrengungen für den Wandel zu unterstützen. Und wir wollen besonders große Privatvermögen durch Steuern für Superreiche dazu einladen, zur Abwechslung das Vermögen der Gemeinschaft zu erhöhen. Tax the Rich ist eine Forderung, die aktuell in sehr vielen Ländern zu hören ist. So wird der Green New Deal finanzierbar sein.

Green Deal Green New Deal Umweltpolitik

Helmut Scholz, handelspolitischer Sprecher von DIE LINKE im Europaparlament, über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu internationalen Handelsverträgen der EU:

Im Auftrag der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhandelt die Europäische Kommission derzeit mit vielen Ländern und Regionen über den Abschluss von umfassenden Freihandelsabkommen. Eine Reihe von Verträgen ist bereits geschlossen. Verhandelt wird aktuell unter anderem mit Thailand, Indonesien und den Philippinen. Weitere Ratsbeschlüsse zum Beginn von Verhandlungen mit Kirgistan und einer Modernisierung des Abkommens der EU mit der Türkei sind vorbereitet. Ein WTO-Abkommen zu e-commerce ist in einer späten Phase, doch das planetare Superwahljahr 2024 lässt viele Verhandlungsdelegationen erst das Wahlergebnis in ihren Heimatstaaten abwarten. Folgende Verhandlungen sind am weitesten fortgeschritten:

EU - USA: ein "Abkommen zu kritischen Mineralien" soll nach Abschluss vor allem europäischen Autobauern und anderen Herstellern den Zugang zu den US-amerikanischen Fördertöpfen aus dem Inflation Reduction Act (IRA) ermöglichen. Dieses massive staatliche Investitionsprogramm in Klimaschutztechnologien, darunter auch elektrisch angebtriebene Autos, kommt Firmen mit Sitz und Produktion in den USA zugute, aber auch Firmen aus Ländern, mit denen die USA ein Handelsabkommen haben. Es ist unklar, ob vor den Präsidentschaftswahlen in den USA im November 2024 ein Ergebnis erzielt werden kann und auch, ob ein Wahlsieger Trump den Vertrag nicht gleich wieder zerreißen würde.

EU - Mexiko: Seit 2016 versucht die EU-Kommission, eine so genannte Modernisierung des bestehenden Freihandelsabkommens mit Mexiko auszuhandeln. Nach seinem Wahlsieg weigerte sich der linke Präsident Mexikos Lopez Obrador jedoch, das bis dahin unterbreitete Angebot der EU zu unterzeichnen. Die linken Europaabgeordneten loben ihn dafür, denn das Abkommen würde Mexiko kaum Gutes bringen. Geschaffen würden mehr Schutz für europäische Investoren vor bspw. neuen Klimaschutzgesetzen oder Sozialschutzbestimmungen in Mexiko durch ein Klagerecht vor einem neuen Investorenschutzgerichtshof. Europäische Stromkonzerne wie Iberdrola könnten das Land weiter mit Wucherpreisen ausnehmen, über die sich der Präsident bereits persönlich in Madrid beschwert hat. Der Konzern Veola lässt sich seine Rechte an Trinkwasser versilbern und will das absichern. Danone will durch ein Abkommen abgesichert weiter Wasser zur Abfüllung in den Flaschen aus den Reserven in den Regenwaldgebieten und gegen den Willen und Widerstand der indigenen Bevölkerung entnehmen. Die in einem Nachhaltigkeitskapitel vorgeschlagenen Bestimmungen fallen wei hinter vergleichbare Kapitel in den Abkommen der EU mit Chile oder Neuseeland zurück. So gibt es keine Paragraphen zur Förderung von Frauen und auch nicht zur Partizipation der indigenen Bevölkerung an der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen. Lokale Bäuerinnen und Bauern mit ihren kleinen Produktionen sorgen sich um den wachsenden Druck durch die europäische Konferenz. Die Milchwirtschaft in Mexiko war bereits nach dem Abschluss der ersten Freihandelsabkommens mit der EU und dem mit den USA zum Erliegen gekommen. Das Abkommen würde die Pivatisierung des Energiesektors und anderer Versorgungssektoren festschreiben, welche die linke Regierung lieber wieder in die Verantwortung der öffentlichen Hand zurückführen würde. Die EU-Kommission setzt nun auf die Präsidentschaftswahlen in Mexiko im Juni 2024. Eine Frau wird die nächste Präsidentin sein, sollte es nicht doch noch eine überraschende Wendung geben. Aus welchem Lager sie kommt, müssen die 97,6 Millionen Wahlberechtigten entscheiden: Claudia Sheinbaum für den progessiven Kurs, oder Xóchitl Gálvez für ein Zweckbündnis der wirtschaftsnahen Opposition. Gewinnt Sheinbaum, würde der Text des neuen Handelsabkommens mit ihrem Regierungsprogramm nicht vereinbar sein, da sie Privatisierungen rückgängig machen will.

EU - Mercosur: Seit Jahrzehnten verhandelt die EU-Kommission mit den Staaten des Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Die Linke und große Teile der europäischen Bevölkerung lehnen dieses Abkommen ab, weil es als Brandbeschleuniger für die Regenwälder im Amazonasgebiet wirkt. Zudem ist nachhaltige Agrarwirtschaft in Europa durch Importe von Fleisch und Soja aus den gerodeten Gebieten gefährdet. Auch kommt besonders in Brasilien in erschreckendem Ausmaß Gift in der Landwirtschaft zum Einsatz, um fast konkurrenzlos billige Massenproduktion zu ermöglichen. Der faschistische Ex-Präsident Brasililiens Bolsonare förderte beide Tendenzen und machte sich als Vertragspartner der EU unmöglich. Die neue Regierung unter dem linken Präsidenten Lula verzeichnet bereits gute Erfolge im Kampf für den Schutz des Regenwaldes und gegen Pestizide. Dafür ist in Argentinien nun ein skrupelloser Marktradikaler ins Präsidentenamt gewählt worden. Vor den Europawahlen wird es mit Sicherheit keine Bereitschaft in Paris, Wien oder Dublin oder im Europaparlament geben, ein Abkommen EU - Mercosur zu unterzeichnen. Es wird wochtig sein, auch nach den Wahlen ausreichend kritische Stimmen der Linken im Europaparlament zu haben, um das gefährliche Abkommen zu verhindern oder völlig neu ausgerichtet mit neuem Mandat zu verhandeln.

EU - Australien: Auch diese Verhandlungen scheitern bislang an den Themen Schutz der Landwirtschaft in Europa vor zu großen Fleischeinfuhren aus Australien und dem Widerwillen Australiens, sich auf die EU-Ziele beim Klimaschutz einzulassen. Australien ist einer der größten Exporteure von Kohle in der Welt. Die Besitzer der Minen sind in der australischen Politik sehr einflussreich. Mit der aktuellen sozialdemokratischen Labour-Regierung ist ein Kompromiss denkbar, sofern die europäische Seite bei der Landwirtschaft symbolkräftig nachgibt. Die Linke würde lieber auf eine gezielte Kooperation mit Australien bspw. in der Produktion von grünem Wasserstoff setzen, als auf ein herrkömmliches Freihandelsabkommen, das den eigentlichen Aufgabenstellungen unserer Zeit nicht gerecht wird.

Leider wird Erfolg von Handelspolitik bislang am Wachstum des Bruttosozialproduktes in Europa, am Ausbau der Exportwirtschaft und an der Steigerung der Profite großer Unternehmen gemessen.

Doch Profitgier ist ein schlechter Ratgeber. Wenige werden sehr reich, während über 800 Millionen Menschen hungern. Über zwei Milliarden Menschen leiden an Mangelernährung. Das Klima auf der Erde verschlechtert sich dramatisch schnell. Immer mehr Tiere und Pflanzen sind vom Aussterben bedroht. Wir müssen jetzt handeln! Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben dafür gemeinsam 17 Ziele vereinbart, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen, um unser Überleben auf dem Planeten nachhaltig zu sichern.

Wir fordern, dass der Beitrag zum Erreichen der UNO-Nachhaltigkeitsziele der neue Maßstab für den Erfolg von Politik wird. Die Ziele wurden nicht nur für Entwicklungsländer formuliert, sondern auch für Europa beschlossen. Die bisherige europäische Handelspolitik beschleunigt eine Entwicklung der Wirtschaft in eine Richtung, die durch ihren Rohstoffverbrauch für den Planeten untragbar ist und soziale Ungleichheit wachsen lässt. Wir wollen einen konsequenten Kurswechsel. Die alte Freihandelslogik muss durch moderne Kooperationsabkommen mit wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen ersetzt werden. Die Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltigkeit soll die Profitgier als übergeordnetes Ziel ablösen.

Eine interaktive Karte zu den EU-Handelsverträgen finden Sie hier

Karte FairHandelnPDF-Datei

EU-Kommission Freihandel Handelspolitik Internationaler Handel Türkei Wirtschaft

Die Linke im Europaparlament setzte sich für eine sozialgerechte Inflationsbekämpfung ein, die die zugrundeliegenden Verteilungskonflikte klar benennt!

Die gegenwärtige Inflation und die damit verbundene Krise der Lebenshaltungskosten hat verschiedene Ursachen, die jedoch in ihrer Gesamtheit als Krise der Globalisierung bezeichnet werden können. Der wohl wichtigste Faktor ist die Energiekrise, die unter anderem auf eine verfehlte Politik der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, ein verfehltes Energiemarktdesign und ungezügelte Finanzspekulationen zurückzuführen ist. Der häufig verwendete Begriff „Gierflation“ weist jedoch auf einen weiteren wichtigen Inflationstreiber hin: In einigen Wirtschaftsbereichen können Unternehmen aufgrund ihrer Marktmacht die Preise über die Kostensteigerungen hinaustreiben. Wie in einer Veröffentlichung des Internationalen Währungsfonds von 2023 erklärt, sind „steigende Unternehmensgewinne für fast die Hälfte des Anstiegs der Inflation in Europa in den letzten zwei Jahren verantwortlich, da die Unternehmen ihre Preise stärker anhoben als die Kosten für importierte Energie“.

In Deutschland ist eine derartige Gierflation vor allem in den Wirtschaftsbereichen Baugewerbe, Landwirtschaft, Handel, Logistik und Gastgewerbe zu verzeichnen. Die Gewinne in Sektoren mit geringer Inflation sind zwischen 2021 und 2022 (nominal) um 34 Milliarden € gestiegen, die der inflationsintensiven Sektoren dagegen um 94 Milliarden. Die Sektoren mit hoher Inflation verbuchten also (nominal) einen um 60 Milliarden € höheren Gewinnanstieg als alle anderen Sektoren, obwohl diese Sektoren nur ein Viertel der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung produzieren.

Die steigenden Einnahmen kommen jedoch nicht den Lohnempfänger:innen zugute, sondern in erster Linie als Gewinnsteigerungen den Eigentümer:innen der Unternehmen. Insgesamt müssen die Arbeitnehmer:innen in Deutschland zwischen 2020 und 2022 durch die dramatischen Preissteigerungen sogar starke Reallohnverluste hinnehmen. Große Teile der Bevölkerung in Deutschland werden also ärmer. Inflation ist also ein Verteilungskonflikt, der derzeit von mächtigen Konzernen ausgetragen wird.

Die derzeitige Strategie der Inflationsbekämpfung über die Zinspolitik der Zentralbank (und voraussichtlich über Ausgabenkürzungen des Staates) geht an den Ursachen vorbei und ist sozial und ökologisch schädlich. Eine undifferenzierte Politik allgemeiner Zinserhöhungen kann weder das Problem der Energiekrise noch das der Marktmacht lösen. Zinserhöhungen sind sogar kontraproduktiv, weil sie notwendige Investitionen in erneuerbare Energien und in eine kohlenstofffreie Industrie erschweren. Zudem bremsen sie das Wirtschaftswachstum und verschlechtern die Beschäftigungsaussichten. Das wiederum schwächt die Verhandlungsposition der Beschäftigten und fördert letztlich die Umverteilung von unten nach oben.

Die Linke im Europäischen Parlament setzt sich dagegen für eine sozial gerechte Inflationsbekämpfung ein, die differenziert an den tatsächlichen Ursachen ansetzt, nach Wirtschaftssektoren unterscheidet und die Interessen der abhängig Beschäftigten verteidigt. Die Verantwortung dafür kann nicht auf die Zentralbank verlagert werden, sondern liegt in erster Linie bei der Regierung.

Wir fordern eine permanente Übergewinnsteuer für alle relevanten Wirtschaftsbereiche, um der Gierflation die Triebkraft zu nehmen. Die Löhne müssen durch eine Lohnindexierung wie in Belgien an die Inflation gekoppelt werden, um Armut trotz Arbeit zu bekämpfen. Die Spekulation mit Rohstoffen muss eingedämmt werden. Übermäßige Preissteigerungen können wir durch spezifische Preiskontrollen, wie wir sie aus der Miet-, Energie- und Arzneimittelpolitik kennen, begrenzen.

Darüber hinaus fordern wir eine grundlegende Reform des Wettbewerbsrechts in der EU, um konsequent gegen Marktmacht und unfaire Preisgestaltung vorgehen zu können. Die EU-Wettbewerbspolitik ist derzeit zu tolerant, wenn nicht sogar unterstützend gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen und fragwürdiger Preissetzung. Die EU-Wettbewerbspolitik muss sich stärker darauf konzentrieren, die Marktmacht von Konzernen durch Entflechtung zu brechen, anstatt darauf zu hoffen, dass Konzerne ihr Verhalten durch Bußgelder oder ähnliches ändern. Zudem leidet das Wettbewerbsrecht an einem verengten technokratischen Tunnelblick, der andere wichtige gesellschaftliche Ziele wie das Recht auf angemessene Ernährung vernachlässigt.

Gierflation Inflation Martin Schirdewan Multinationale Konzerne Profite. Energie Übergewinnsteuer Verteilungsgerechtigkeit

Europäische und nordamerikanische Staaten haben in mehr als 2.000 Fällen Druck auf die Regierungen hauptsächlich von Entwicklungsländern ausgeübt, um sie zur Unterzeichnung von Abkommen zum Schutz von Investoreninteressen zu zwingen. Diese Verträge verpflichten zur Anerkennung von Sondergerichten für Investorenklagen, kurz ISDS (Investor-to-State-Dispute-Settlement). Mit dem Beitritt zur Energiecharta verpflichtete sich auch die Europäische Union zur Anerkennung des darin enthaltenen ISDS-Klagemechanismus.

Diese Praxis hat es Anwaltskanzleien ermöglicht, Schadenersatz einzuklagen, wenn die erwarteten Profite von Investoren durch neue Regulierungen, etwa strengere Umweltgesetze, geschmälert wurden. Dies hat zu einer milliardenschweren Klageindustrie im Zeitalter der Globalisierung geführt, die oft fortschrittliche Gesetze allein durch die Androhung von Klagen behindert.

Die Europäische Union hat separate Investorenschutzabkommen mit Kanada (im Rahmen von CETA) und mit Singapur abgeschlossen, und auch das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA, dessen Verhandlungen vorläufig ausgesetzt wurden, sollte ursprünglich ISDS beinhalten. Die beiden erstgenannten Abkommen wurden bereits im Rat und dem Europaparlament ratifiziert, die Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten läuft noch. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Widerstands gegen ISDS in Europa wurde in den beiden neueren Abkommen eine überarbeitete Form von Sondergerichten vereinbart, das sogenannte ICS (Investment Court System/Investitionsgerichtshof). Während dieses neue System unabhängige Richter und eine höhere Transparenz in Schiedsverfahren bieten soll, wurde die Logik beibehalten, dass ausländische Investoren bei enttäuschter Profiterwartung vor einem Sondertribunal auf Schadensersatz klagen können.

Nun arbeitet die EU-Kommission an der Schaffung des Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC), einer neuen Institution, die durch einheitliche Regeln die Unparteilichkeit der Schiedsrichter und die Qualität der Schiedsverfahren verbessern soll.

Die Abgeordneten der Linken im Europaparlament lehnen ISDS geschlossen ab. Sie haben bei allen damit verbundenen Abkommen und Begleitgesetzen gegen ISDS gestimmt. Sie setzen sich dafür ein, dass ausländische Investoren kein Sonderklagerecht erhalten und dass Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet bleibt, und argumentieren, dass der normale Rechtsweg durch ordentliche Gerichte auch Investoren zu genügen hat. Alle nationalen Gesetzessysteme regeln Entschädigungsansprüche. Im Konfliktfall zwischen Konzern und öffentlichem Interesse ist immer eine Abwägung der Rechtsgüter notwendig. Für diese Aufgabe sind unsere Richter*innen ausgebildet. Die Investment-Anwälte in den Sondertribunalen können das nicht.

Darüber hinaus lehnen die Europaabgeordneten der Linken auch ICS ab, da es sich um das alte ISDS-Prinzip unter einem neuen Namen handelt. Auch der Multilaterale Investitionsgerichtshof (MIC) würde in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form nur dasselbe Prinzip fortführen.

Handelspolitik Helmut Scholz ISDS

Die EU-Kommission versagt bei der Eindämmung der Jugenderwerbslosigkeit. Zwei Jahre nach Corona beträgt die Jugenderwerbslosenquote in der EU fast 15% (Stand: Jan. 24). Das ist mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Erwerbstätigen. In Spanien und Portugal sind es 28,6% bzw. 23,3%. Deshalb wurde die europäische Jugendgarantie 2020 verstärkt. Mit ihr sollen erwerbslose Jugendliche bis 29 Jahren unterstützt werden, um im Arbeitsmarkt besser Fuß zu fassen. Die Maßnahmen werden aus Mitteln des NextGenerationEU-Programms teilfinanziert.

Die Linke im EP hat klare Forderungen. Um die Jugenderwerbslosigkeit in Europa zu bekämpfen, müssen gute Jobs geschaffen werden, wo sie gebraucht werden: Bildung, Pflege, Bus-, Bahn- und Schienenproduktion, erneuerbare Energien. Auch der öffentliche Beschäftigungssektor muss ausgebaut werden. Damit kann direkt Einfluss genommen werden auf die Unterstützung besonders benachteiligter Gruppen von Jugendlichen. Unbezahlte Praktika müssen EU-weit verboten werden. Wir fordern für Praktika einheitliche Qualitätskriterien und verbindliche Vergütungsgrundsätze.

Die Gewerkschaftsjugend und andere Jugendverbände müssen einbezogen werden, damit junge Menschen mitentscheiden können, wenn Maßnahmen für sie entwickelt werden. Die EU-Gelder für die Jugendgarantie müssen auf mindestens 50 Mrd. Euro erhöht werden (statt bislang 22 Mrd. Euro). Die Mittelvergabe muss durch Kontrollen und Monitoring sicherstellen, dass keine prekären und ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse in den EU-Ländern subventioniert werden.

Manche Unternehmen missbrauchen die Jugendgarantie für prekäre Arbeitsverhältnisse. Praktikant*innen werden als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Wir wollen, dass unbezahlte Praktika verboten werden. Die Jugendgarantie muss finanziell besser ausgestattet werden, um überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsverbünde zu fördern. ILO und Eurofound veranschlagen dafür mind. 50 Mrd. Euro. Das Geld wollen wir über eine EU-weite Vermögensteuer (2-5%) aufbringen. Sie würde Einnahmen von bis zu 286 Milliarden Euro jährlich ermöglichen.

Beschäftigungspolitik Jugendarbeitslosigkeit Jugendgarantie Özlem Demirel Praktikum Sozialpolitik

In der EU lebt fast jedes vierte Kind am Rande der Armut. Betroffen sind etwa 20 Millionen Kinder. Auch in Deutschland ist jedes fünfte Kind von Armut bedroht. Gleichzeitig haben die zwei reichsten Familien (die Aldi-Erben und Klaus Michael Kühne) mehr Vermögen als die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen.

Die „Europäische Kindergarantie“ von 2021 wollte den Kreislauf von Armut und sozialer Ausgrenzung über Generationen hinweg zu durchbrechen. Gelungen ist das nicht. Dass Kinderarmut mit der Einkommensarmut der Eltern zusammenhängt, kam nicht in den Blick.

Die EU-Armutsquote stieg bis 2022 auf 16,8%, obwohl die Erwerbslosenquote auf 6,4% zurückging. Das liegt an Niedriglohnsektor und prekärer Beschäftigung. Mehr Menschen sind arm trotz Arbeit. Das betrifft auch die Kinder.

Die Linke im EP hat eine klare Position: Kinderarmut in Europa ist skandalös und muss beendet werden! Dafür wollen wir Reiche und Konzerne gerecht besteuern (u.a. mit Vermögensteuer). Eine wirkliche „Kindergarantie“ – wie die EU es nennt – muss sicher vor Armut schützen.

Wir fordern eine armutsfeste Kindergrundsicherung. Sie besteht aus :

  1. Kindergeld für alle Kinder;
  2. Kinder aus armen Familien bekommen einen Zuschlag;
  3. Kind-bezogene Wohn- u. Heizkosten und
  4. einmalige Bedarfe (z.B. Klassenfahrten, besondere Feste) werden bezahlt.

Auch soziale Dienste und Strukturen für Kinder müssen verbessert werden. Wir wollen kostenfreien ÖPNV, gebührenfreie Bildung, Kinder- u. Jugendfreizeit-Einrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken etc. ausbauen, damit gesellschaftliche Teilhabe für alle unabhängig vom Einkommen ermöglicht werden.

Deutschland ist dabei leider kein gutes Vorbild. Die Kindergrundsicherung in Deutschland wird von SPD und Grünen als „Erfolgsprojekt“ in Europa hervorgehoben. Doch in der Realität ist sie am Geiz der FDP gescheitert und SPD und Grüne haben ihr Wahlversprechen gebrochen. Sozialverbände kritisieren sie als „mutloses Konzept“ (Kinderschutzbund). Mit nur 2,4 Mrd. Euro kann Kinderarmut nicht bekämpft werden. Denn gegen Armut hilft Geld. Was die Ampelregierung vorgelegt hat, ist eine Verwaltungsreform durch Bündelung von bestehenden Leistungen beim neuen „Familienservice“ der Bundesagentur für Arbeit. Dafür sind 2024 rund 100 Mio. Euro als „Vorbereitung“ vorgesehen. Dagegen werden 15,6 Mrd. Euro in Militär und Rüstung gesteckt.

Armut Armutsbekämpfung Grundsicherung Kinderarmut Özlem Demirel Sozialpolitik

Die EU-Struktur- und Regionalpolitik, in der Fachsprache Kohäsionspolitik genannt, ist das wichtigste solidarische Instrument der EU zur Angleichung und Verbesserung der Lebensbedingungen überall in der EU. Sie soll als langfristige stratehische Investitionspolitik im Zusammenwirken der europäischen, der nationalen, regionalen und kommunalen Ebenen zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen.

  • Für DIE LINKE. im EP bleiben diese Ziele der Kohäsionspolitik als Verfassungsziele der EU auch weiterhin Priorität.
  • Die Mittel für wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion dürfen auch in Zukunft nicht gekürzt oder für sachfremde Vorhaben umgewidmet werden. Noch immer sind EU-Fördermittel in mehreren Mitgliedstaaten die Hauptquelle öffentlicher Investitionen. Jeder gekürzte Euro fehlt bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, beim Strukturwandel, bei der Digitalisierung und ist damit ein Schritt zu weniger Solidarität und zu mehr Ungleichheit. Angesichts anhaltender Entwicklungsunterschiede, wachsender Herausforderungen, aber auch Erwartungen der Bürger*innen und Bürger wäre stattdessen eine Aufstockung der Mittel erforderlich.
  • Den Trend, Strukturfondsmittel immer häufiger als Notfallreserve für akute Krisenbewältigung einzusetzen, wollen wir beenden und fordern stattdessen, den langfristigen, strategischen Charakter der Kohäsionspolitik zu erhalten und zusätzlich eine Art Notfallfonds einzurichten.
  • Jegliche Verwendung von Kohäsionsgeldern für Rüstungsproduktion, militärische Infrastruktur sowie fossile Energieinfrastruktur lehnen wir konsequent ab.
  • Die Europäische Schuldenbremse auch in Form des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts gehört abgeschafft, damit öffentliche Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen und gegebenenfalls die entsprechende Schuldenaufnahme dafür möglich bleiben.
  • Wir wollen eine klare Ausrichtung auf öffentliche Daseinsvorsorge und die Ziele des Pariser Klimaabkommens und die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Es geht um die Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen heute und in künftigen Generationen sowie den Schutz des Planeten Erde: Bekämpfung von Hunger, Armut und sozialer Ausgrenzung, gute Gesundheit, Bildung, sauberes Wasser und Energie für alle, Geschlechtergerechtigkeit, gute Arbeit, Ausbildung, Klimaschutz einschließlich nachhaltiger Konsum, Wirtschaft, Industrie und Entwicklung sowie friedliches, inklusives und kooperatives Zusammenleben.
  • Im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation sollen die Struturfonds noch verstärkt eine sozial gerechte europäische Energiewende unterstützen. Wir befürworten das Ziel der Netto-Null-Emissionen-Wirtschaft bis spätestens 2050, eine Prüfung aller Vorhaben im Rahmen der Strukturfonds auf Klimaschutzkriterien („Climate-Proofing“), bevor Gelder ausgezahlt werden und die Forderung, einen Mindestanteil der Fördermittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu reservieren.
  • Die ländliche Entwicklung gehört unter das Dach der Kohäsionspolitik.
  • Die Rolle der Regionen, Städte, Kommunen und der Zivilgesellschaft bei der vor-Ort-Umsetzung EU-weit vereinbarter gemeinsamer Ziele muss gestärkt werden. Eine Renationalisierung und Zentralisierung schadet dem europäischen Gedanken.

Weiterlesen:

Alle Beiträge, Reden von Martina Michels zur EU-Regionalpolitik.

Wir unterstützen die Allianz für die Kohäsionspolitik

Detaillierte Informationen auf der Seite des Europaparlaments hier.

EU-Haushalt Kohäsionspolitik

Immer wieder liest und hört man vom legendären Brüsseler Lobbyismus. Abertausende sollen in Brüssel unterwegs sein, die Zahlen schwanken zwischen 15.000 und 30.000 InteressenvertreterInnen, die an den Wirkungsstätten der europäische Institutionen Kommission, Rat und Parlament die Sichtweise ihrer Auftraggeber in Gesetzgebungsprozesse einbringen sollen.

Als Lobbyisten gelten sowohl Unternehmens- und Verbandsvertreter von Industrie und Gewerbe, von Finanzinstitutionen und digitalen Weltkonzernen. Bei Konservativen und Liberalen gelten aber auch die Gewerkschaften aller 28 Mitgliedstaaten plus europäische Dachverbände sowie hunderte kleine NGOs, die die unterschiedlichsten Interessen vertreten, vom Umweltverein bis zur Interessenvertretung der iranischen Exil-Opposition als «Lobbyisten». Diese sind allerdings den Wirtschafts- und Finanzlobbyisten nicht nur zahlenmäßig weit unterlegen. Gegen deren finanzielle Möglichkeiten zu Kampagnen, der Finanzierung von Studien bis hin zu «Zuwendungen» haben dann bessere Argumente oft keine Chance.

Nun ist die Vertretung von Interessen grundsätzlich legitim. Schließlich können weder Abgeordnete noch Beamte der Kommission oder gar die Kommissare selbst immer bei Gesetzesvorschlägen jeden Aspekt angemessen berücksichtigen. Meist ist nicht immer transparent, was diese Lobbygruppen in Brüssel so treiben. Zwar hat das Europäische Parlament mittlerweile ein verpflichtendes Lobby-Register, schon bei der Kommission ist die Eintragung in selbiges aber nur noch freiwillig. Auch werden längst nicht alle Lobbyisten erfasst, Anwälte und ihre Kanzleien zum Beispiel vertreten oft die Interessen wirtschaftlich mächtiger Unternehmen, brauchen sich aber nicht registrieren zu lassen. Auch wird bei der Registrierung nur der Name der Organisation oder des Lobbyisten erfasst, nicht jedoch was er in der Institution tut.

Die Aktivitäten vor allem der wirtschaftlichen Lobbygruppen nehmen in Brüssel und Strasbourg oft seltsame Züge an. So werden im Vorfeld von Haushaltberatungen schonmal riesige Freiflächen im Europäischen Parlament (EP) an EADS zur Selbstdarstellung vergeben, natürlich ohne darauf hinzuweisen, dass dies einer der grössten Rüstungskonzerne Europas ist. Oder es werden am Rande einer “Informationsveranstaltung” eines Energiekonzern zu den Vor- und Nachteilen von Kernenergie in Zusammenarbeit mit einem Abgeordneten ordentlich Champus und Häppchen aufgefahren, um die Teilnehmenden Entscheider aus der Politik die eigenen Wünsche zur Politikgestaltung am Stehtisch zu soufflieren.

Hoch problematisch ist jener Lobbyismus, den man nicht auf den ersten Blick sieht oder als solchen erkennt. Da wären zum einen die unzähligen Expertengruppen, die die Kommission bei Gesetzgebungsvorschlägen beraten sollen. Dort beruft die Komission, oder besser die jeweilige zuständige General-Direktion, also das Ministerium, Fachleute aus Wirtschaft, Gewerkschaften und NGOs. Selten jedoch ausgeglichen: Viel öfter sitzen acht Wirtschaftsvertretern ein Gewerkschafter, ein Vertreter eines Umweltverbandes oder einer Verbraucherschutz-Organisation gegenüber. Wie das Beratungsergebnis gegenüber der Kommission dann aussieht kann sich jeder lebhaft vorstellen.

Noch wichtiger ist jener verdeckte Lobbyismus, der entsteht, wenn VertreterInnen aus der Wirtschaft oder mächtiger Lobbygruppen plötzlich einen Direktoren-Posten in einem der Ministerien erhalten, ehemalige hohe Beamte der Kommission Berater Vorstände großer Konzerne mit dem Aufgabenbereich “Politik und Gesellschaft” werden.

Deshalb streitet DIE LINKE. im EP gegen diesen «Drehtüreffekt» und für ein umfassendes verpflichtendes Lobby-Register mit Angabe von Ort, Zeit und Grund eines Treffens in allen Institutionen, transparente und ausgeglichen besetzte Expertengruppen und angemessene Karenzzeiten bei Wechseln von Wirtschaftsvertretern in den europäischen öffentlichen Dienst und umgekehrt.

DIE LINKE Energiepolitik Finanzmarktpolitik Lobbyismus Rüstungsindustrie Wirtschaft

Durch die Konkurrenz im EU-Binnenmarkt wurde über Jahre Lohndumping befeuert und prekäre Beschäftigung ausgeweitet. Jeder neunte Beschäftigte, 20,5 Millionen Menschen in der EU sind „arm trotz Arbeit“. Die Linke im EP, ebenso wie fast alle Gewerkschaften aus den EU-Mitgliedsstaaten haben sich auch deshalb viele Jahren für eine EU-Mindestlohnrichtlinie stark gemacht. Denn in fast allen Mitgliedstaaten der EU, die bereits einen gesetzlichen Mindestlohn haben, reicht auch dieser nicht zum Leben. Die beschlossene Richtlinie trägt eine eindeutige Linke Handschrift. Sie muss bis Ende 2024 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Wichtigster Teil der EU-Richtlinie, der zu einer Erhöhung der Löhne führen wird:
Klar definierte Untergrenze als Richtwert

Der Mindestlohn eines Landes sollte mindestens 60 Prozent des nationalen Bruttomedianlohns bzw. 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns betragen. Dies ist die offizielle Definition eines Lohns oberhalb der Armutsschwelle. Auch wenn dies nur ein Richtwert und kein MUSS ist, stärkt die Richtlinie damit massiv die Forderung nach einem Mindestlohn der demnach in der BRD bei 14€ aktuell liegen müsste.

Stärkung der Gewerkschaften/ Tarifbindung/ Aktionspläne

Wenn die Tarifbindung in einem EU-Staat unter 80 Prozent liegt, muss die Regierung einen Aktionsplan aufstellen, damit mehr Arbeitnehmer*innen von Tarifverträgen profitieren können. Nach wie vor gilt: dort wo Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind, sind die Löhne und Arbeitsbedingungen besser!

Die Richtlinie enthält auch einen Verweis auf reale Kosten für elementare Güter und Dienstleistungen wie Miete, Strom, Nahrungsmitteln. Zwar ist das kein verbindliches Kriterium, aber als Verweis sehr wichtig hinsichtlich der aktuellen Preissteigerungen.

Arbeit muss vor Armut schützen. Durch eine Anhebung der Mindestlöhne werden die Sicherungssysteme (Aufstocker*innen, Wohnungsgeld, Renten) entlastet.

Das (Schein-) Argument, die EU würde mit der Richtlinie ihre Kompetenzen überschreiten, stimmt nicht, da die Untergrenze oberhalb der Armutsschwelle ein Richtwert ist und in jenen Mitgliedstaaten, wo ausschließlich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände den Mindestlohn aushandeln, wird keine andere Regelung vorgegeben. Im Gegenteil, durch die Aktionspläne werden die Gewerkschaften massiv gestärkt.

Armut EU Lohnpolitik Mindesteinkommen Mindestlohn Mindestlohnrichtlinie Özlem Demirel Rentenpolitik Sozialpolitik

Die Linke im Europaparlament ist überzeugt, dass die öffentliche Meinung in der Europäischen Union das Mercosur-Freihandelsabkommen mehrheitlich ablehnt. Demokraten und Demokratinnen sollten das endlich anerkennen.

Der Hauptgrund ist die gnadenlose Abholzung des Regenwaldes in Brasilien. Bolsonaro und die skrupellosen Profiteure hinter ihm begingen vor unseren Augen ein Verbrechen am für den Klimaschutz so wichtigen Amazonasregenwald. Dort lebende Menschen wurden gezielt vertrieben oder getötet. Wer dagegen in Brasilien protestiert, lebt gefährlich. Bolsonaro war definitiv kein vertrauenswürdiger Vertragspartner. Er würde jedes Umweltschutzversprechen unterschreiben, um es schon am ersten Tag nach Inkrafttreten eines Vertrages wieder zu brechen. Mit diesem Mann konnte und kann es kein Handelsabkommen geben. Es war enorm wichtig, dass der linke Präsident Lula die Wahlen 2022 gegen den Faschisten Bolsonaro gewonnen hat, doch war es knapp. Lula hat trotz schwieriger Mehrheitsverhältnisse in den Lagern in Regierung und Parlament inzwischen erfolgreiche Programme zur Rettung des Regenwaldes und zum Schutz der indigenen Bevölkerung auf den Weg gebracht. Doch schon 2026 sind wieder Präsidentschaftswahlen in dem politisch tief gespaltenen Land und Bolsonaro ist gerade erst nach Brasilien zurückgekehrt, um zumindest als Königsmacher agieren zu können.  In Argentinien ist mit Javier Milei bereits ein marktradikaler Führer einer ultrarechten Parteienkoalition zum Präsidenten gewählt worden und zerlegt dort den Sozialstaat. Er hat das Umweltministerium abgeschafft, ein Staatssekretär kümmert sich um die weitere Abwicklung der Aufgaben. Er leugnet den Klimawandel und lehnt jegliche Umweltagenda ab. Stattdessen soll der Lithiumabbau ausgebaut werden, was durch die in Argentinien eingesetzte Verdunstungsmethode zu enormen Verlusten in den Wasserreserven der ganzen Region führt. Die Nachfrage aus Europa und China wird immer größer.

Dennoch halten EU-Kommission und die Ampel-Regierung in Berlin am Ziel fest, das bereits ausgehandelte Abkommen EU-Mercosur zum Abschluss zu bringen. Die Aussicht auf gesteigerte Exporte in die EU und die erhöhte Nachfrage aus China wirkten als Brandbeschleuniger für die Waldbrände im Amazonasgebiet. Für Soja und Viehzucht werden immer riesigere Flächen gerodet. Auch die Savannenlandschaften werden erschlossen und die dort lebenden Kleinbauern vertrieben oder in moderner Sklaverei für lediglich ein Dach über dem Kopf als Landarbeiter eingesetzt. Wir dürfen uns in der EU nicht durch ein Abkommen zu Mittätern machen. Wir müssen vielmehr dazu übergehen, das Geschäftsmodell zu ändern und den Import von Gütern aus den gerodeten Regionen dauerhaft unterbinden. Notwendig ist obendrein das dringliche Verbot einer Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden nach Brasilien, bei deren Ausbringung dort Arbeitskräfte und Natur vergiftet werden, um die Produktion für Europa zu steigern.

Statt blinder Marktöffnung brauchen wir vor allem ein Kooperationsabkommen mit den Anrainerstaaten des Amazonaswaldes zum Schutz des Regenwaldes und der dort lebenden Bevölkerung. Daran müssen wir uns mit viel Geld aktiv beteiligen. Das wäre eine sinnvolle Investition in die Zukunft unseres Planeten.

So würden Kommission, Rat und Parlament ein Zeichen setzen, dass die Versprechen in der neuen Handelsstrategie von Transformation zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit und zur Verpflichtung auf die UN-Nachhaltigkeitsziele ehrlich gemeint sind.

Handelspolitik Klimaschutz MERCOSUR Regenwald

Die Abgeordneten der Linken setzen sich im Europäischen Parlament konsequent für eine friedliche Lösung der Konflikte im Nahen Osten ein. Unsere Prämissen sind das Existenzrecht Israels genauso wie das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenserinnen und Palästinenser. Wir sind der Auffassung, dass eine friedliche Zwei-Staaten-Lösung in den Grenzen von 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt Palästinas, ein souveränes, sicheres Israel an der Seite eines souveränen, sicheren Palästinas, einschließlich der Möglichkeit einvernehmlichen Gebietsaustauschs auf Grundlage der UN-Resolutionen trotz aller Rückschläge und Fehlentwicklungen eine vernünftige und aussichtsreiche Zielstellung ist. Die von Diskriminierung, Förderung illegaler Siedlungen, Annexion, Unterdrückung von Meinungsfreiheit geprägte Politik der israelischen teilweise rechtsextremen Regierungen der vergangenen Jahre haben Rassismus, Siedlergewalt und gegenseitigem Misstrauen Vorschub geleistet. Die Radikalisierung der Hamas und wenig demokratische Governance auch der Palästinensischen Autonomiebehörde erschwerten auf dieser Seite konstruktive Zusammenarbeit. Im gemeinsamen Prozess um die Zukunft der Region aber müssen Israelis und Palästinenser*innen gleichberechtigt beteiligt und die Zivilgesellschaften auf beiden Seiten bereit und engagiert sein. Wir stehen deshalb solidarisch an der Seite aller demokratischen Kräfte, die für Frieden und ein Leben in Würde, Freiheit und Sicherheit für alle einstehen.

Die brutalen Massaker der Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, die schlimmsten Angriffe auf Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust, erschüttern uns zutiefst und sind durch nichts zu rechtfertigen. Der Staat Israel hat das Recht und die Pflicht, seine Bevölkerung vor Terrorismus zu schützen und die Geiseln zu befreien.

Der seit den Terroranschlägen von Israel ausgetragene Krieg im Gazastreifen verursacht unerträgliches Leid für die Zivilbevölkerung, zehntausende Tote und die völlige Zerstörung der Infrastruktur im Gazastreifen. Er geht weit über völkerrechtliche, aber vor allem menschlich vertretbare Normen hinaus. Die Linke hat von Anfang an vor dieser Eskalation gewarnt, die unbedingte Freilassung aller Geiseln und verstärkte humanitäre Hilfe seitens der EU gefordert.

Die dringende Notwendigkeit, diesen Krieg sofort zu beenden und auf lange Sicht den Israel-Palästina-Konflikt zu lösen, ist nur Teil des Konfliktlösungsprozesses für die Region, aber ein wichtiger. Es braucht eine politische Alternative zum Weg des Extremismus und des Krieges. Es braucht einen Horizont der Hoffnung, der Sicherheit und des Friedens für beide Völker und letztlich für alle Völker im Nahen Osten.

Sicherheit gibt es nur als kollektive Sicherheit. Das muss Zielstellung der EU-Außenpolitik auch im Nahen Osten sein. Jeder Schritt in Richtung Frieden bringt mehr Sicherheit. Deshalb haben wir einen raschen Waffenstillstand in Gaza gefordert, ebenso wie größte Zurückhaltung aller beteiligten Parteien im akuten Konfliktfall zwischen Iran und Israel. Eine Eskalation, möglicherweis sogar eine nukleare, dieses ebenfalls langanhaltenden Konflikts hätte weit über die Region hinaus schlimme Folgen. Auch hier gilt: eine regionale Sicherheits- und Friedensarchitektur müssen wir als EU unterstützen und befördern. Die sogenannte „Abraham Accords“ zwischen Israel und einigen wenigen arabischen Staaten greifen dafür viel zu kurz, sind auf einige bilaterale wirtschaftliche und militärischen Interessen verkürzt und sind haben die Zivilgesellschaften überhaupt nicht eingebunden.

Die Europäische Union ist gut beraten, ihr politisches Gewicht geeint in die Waagschale zu werfen. Sie hat diesen Hebel, weil sie mit allen wichtigen Akteuren in der Region vor allem wirtschaftlich stark verbunden ist, in allen entsprechenden Abkommen aber auch Menschenrechtsklauseln enthalten sind.  Militärische Geschäfte mit verschiedenen Konfliktpartner hingegen tragen kaum dazu bei, deren Auseinandersetzungen zu beruhigen.

Weltweit haben in den vergangenen Jahren antisemitische Vorfälle zugenommen, auch in Deutschland. Die Linke ist der Auffassung, dass die EU und die Bundesregierung in der Verantwortung stehen, dass sich Jüdinnen und Juden in Europa sicher und als integraler Teil unserer Gesellschaft fühlen können. Das Gleiche gilt natürlich für alle anderen Bevölkerungs- und Religionsgruppen.

Frieden Iran Israel Nahostkonflikt Palästina

Plattformen wie Uber und Lieferando beuten ihre Angestellten gnadenlos aus. Beinahe alle von ihnen sind als Scheinselbstständige angestellte. Deshalb stehen ihnen in der Regel kein bezahlten Krankheits- und Urlaubstage oder Elternzeit zu. Schätzungen gehen davon aus, dass 5,5 Millionen Arbeiter:innen in der EU unrechtmäßig wie Selbstständige behandelt werden. In der Richtlinie zum Schutz der Rechte von Plattformarbeitskräften kämpft Die Linke im EP für faire Löhne, bezahltem Urlaub, Bezahlung im Krankheitsfall, Elternzeit, Betriebsräte und starke Gewerkschaften.

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Warum endet Klimaschutz immer, wenn es um Großkonzerne und MultimillionärInnen geht? Das sind doch ausgerechnet, diejenigen, die am meisten die Umwelt verschmutzen und den größten CO2-Fußabdruck haben. Die bleiben bei allen Maßnahmen außen vor, fahren weiterhin mit ihren Yachten, fliegen in ihren Privatjets zum Frühstück und brausen ohne Tempolimit auf den Autobahnen. Die Mehrheit der Bevölkerung, die wenig CO2-Ausstoß verursacht, soll dafür zahlen, dass die Reichen ihre Lebensweise nicht ändern wollen und Konzerne sich weigern, klimafreundlich zu produzieren. Unser Klima kann sich die Reichen nicht leisten.

Noch nie sind so viele Privatjets gestartet wie im Jahr 2022. Oft für kürzeste Strecken, aber mit maximaler Belastung für das Klima. Ganze 508-mal wurde die Strecke von Hamburg nach Sylt, 50 Minuten, im Jahr 2022 geflogen. Diese Strecke verbraucht geschätzt 2,88 Tonnen CO2 pro Strecke; mit dem Zug könnte man dafür zweimal den Erdball umrunden. Die Strecke Hamburg - Sylt wird besonders oft geflogen, weil Sylt eben auch ein beliebter Ausflugsort von Prominenten und von Superreichen ist. Allein in Deutschland verbrauchen 134 Milliardärinnen und Milliardäre mehr als die Hälfte aller Emissionen pro Jahr. Wir können uns die Reichen und ihren obsoleten Lebensstil einfach nicht mehr leisten. Deswegen fordert Die Linke im EP ein Verbot von Privatjets. Linienflüge und öffentlicher Nahverkehr müssen reichen.

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Immer mehr Menschen können die Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Die EU ringt nach Antworten und der Strommarkt muss reformiert werden. Die Linke im Europaparlament sagt klar: Energie ist keine Ware, die Profite einbringt und wettbewerbsfähig sein muss. Energie muss öffentliches Gut sein, das für alle unabhängig vom Einkommen verfügbar ist. Zentrale Bestandteile des Energiesektors gehören vergesellschaftet. Außerdem kämpft Die Linke im EP für eine europaweite Aussetzung von Strom- und Gassperren, die Abschaffung von Merit Order und für eine umfassende Übergewinnsteuer aller Energieunternehmen. Über 54 Millionen Europäer:innen sind von Energiearmut betroffen, ihnen muss beim Bezahlen der Rechnung geholfen werden.

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DIE LINKE. im Europäischen Parlament verurteilt Putins Krieg und fordert diplomatisches Engagement für einen Frieden.

Auch DIE LINKE. im Europäischen Parlament hat es in der Vergangenheit versäumt, die Situation in Russland in ihrer Komplexität zu analysieren und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Außenpolitik eines Staates ist nicht von ihrem inneren Bezugssystem zu trennen. DIE LINKE. im Europäischen Parlament hat seit vielen Jahren den Zustand der Demokratie und die Verletzung grundsätzlicher Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten kritisiert. Die Fixierung auf die Kritik an der EU und der NATO hatte uns jedoch blind gemacht für die Gefahren, die sich aus dem völkischen Nationalismus, dem Anspruch auf eine Weltmachtrolle und der Beteiligung Russlands an Kriegen und Konflikten in unter anderem Georgien, Tschetschenien, Syrien und Mali ergeben.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament verurteilt Putins Krieg als das, was er ist: eine Aggression gegen ein Nachbarland und eine eklatante Verletzung des als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Völkerrechts. Wir fordern, dass die Verantwortlichen für diesen Krieg zur Rechenschaft gezogen werden, dass alle Kriegsverbrechen geahndet werden und dass alle zur Verfügung stehenden Instrumente der internationalen Gerichtsbarkeit dafür angewandt werden. Wir fordern die russische Regierung auf, unverzüglich die Eskalation des Krieges zu beenden, das heißt zunächst

  • die Kampfhandlungen sofort einzustellen, einem Waffenstillstand zuzustimmen, sich als ersten Schritt auf die Positionen vor dem 24. Februar 2022 zurückzuziehen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren;
  • die Unabhängigkeit und die Unverletzlichkeit der international anerkannten Grenzen der Ukraine und aller Nachbarländer zu respektieren;
  • auf die Androhung und Anwendung von Kernwaffen sowie ihre Stationierung in Drittstaaten zu verzichten;
  • Verpflichtungen zum Wiederaufbau der Ukraine zu übernehmen.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament findet angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Sanktionen sinnvoll, die die Machtbasis von Putin schwächen: die russische Rüstungsindustrie, den militärisch-industriellen Komplex in Russland, die Auslandsvermögen der Millionäre und Milliardäre. Um die Auslandsvermögen angreifen zu können, wäre ein Vermögensregister sinnvoll. Das würde transparent machen, wer welche Vermögen, darunter auch Immobilien, Yachten, etc., in Deutschland und in der EU hat.

Die Zustimmung zu solchen Sanktionen hält uns jedoch nicht davon ab, jene von der EU verhängten Sanktionen, die darauf abzielen, Russland insgesamt finanziell und wirtschaftlich weiter zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskrieges zu beschränken, wegen ihrer Erfolglosigkeit kritisch zu betrachten. Eine Wirksamkeit dieser Sanktionen ist bisher nicht zu erkennen. DIE LINKE. im Europäischen Parlament bedauert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich einer Diskussion über die Effizienz der Sanktionen vollständig entziehen und einer Bestrafungslogik folgend immer weiter an der Sanktionsspirale drehen.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ging mit zunehmender Repression gegen Andersdenkende in Russland einher. Friedliche Antikriegsproteste wurden gewaltsam aufgelöst, und wer sich offen gegen den Krieg aussprach, musste mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Es wurden neue Gesetze eingeführt, um Proteste und Aktivitäten von NGOs und zivilgesellschaftlichen Aktivist*innen zu beschneiden. Die Standards für faire Gerichtsverfahren wurden häufig verletzt. Neue Gesetze führten zu einer noch stärkeren Stigmatisierung und Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGTBI+). DIE LINKE. im Europäischen Parlament verfolgt diese Entwicklung mit großer Sorge und hat sie in zahlreichen Resolutionen verurteilt. Wir fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, jenen Menschen, die das Russland Putins verlassen wollen, Asyl zu gewähren. Das gilt insbesondere auch für Kriegsdienstverweigerer. Fast 680.000 Russinnen und Russen leben in der EU, davon etwa 238.000 in Deutschland. Sie dürfen nicht pauschal für die Verbrechen des Putinschen Regimes verantwortlich gemacht werden, sondern müssen individuell mit Respekt behandelt werden. Wir kritisieren die sich häufenden Fälle der Diskreditierung der russischen Kultur und Sprache.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament befürwortet eine kritische Analyse der Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland während der Jahrzehnte seit dem Zerfall der Sowjetunion. Jedoch nicht, um Russlands Verantwortung für den Krieg in Frage zu stellen oder kleinzureden, sondern als Investition in die Zukunft. Russland bleibt unser Nachbar. Wenn der Krieg eines Tages beendet sein wird, müssen Vertrauen und normale gutnachbarschaftliche Beziehungen wiederaufgebaut werden. Daher ist eine Analyse unter anderem auch der Fehler im Umgang mit Russland unverzichtbar.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament bewertet die Aktivitäten zum Aufbau politischer und militärischer europäischer Allianzen gegen Russland als problematisch. Die militärische Konfrontation und die Aufrüstung auf beiden Seiten eskalieren die Gefahr eines großen Krieges, der die Zerstörung unseres Kontinents zur Folge haben würde. Wir sind besorgt angesichts einer politischen und medialen Atmosphäre, die Russland einseitig als ein verbrecherisches und feindliches Land behandelt und jegliche Option für eine positive Entwicklung der Beziehungen zwischen Russland und den anderen Staaten Europas infrage stellt.

Aus unserer Sicht sind Diplomatie und Dialog unverzichtbare Instrumente in den Beziehungen zwischen Staaten und Gesellschaften. Auch wenn es in den Beziehungen wenig Übereinstimmungen gibt, ist es wichtig, einander zuzuhören, kritische Positionen deutlich zu machen und gegenseitiges Verständnis zu entwickeln. Seit 2014, dem Jahr der Annexion der Krim durch Russland, hat das Europäische Parlament jegliche Beziehungen mit dem russischen Parlament unterbrochen. Dies hat zum gegenseitigen Misstrauen, zu Fehleinschätzungen und zur Konfrontation beigetragen. Daher setzen wir uns für die Wiederaufnahme des Dialogs auf parlamentarischer Ebene, sowie des Dialogs zwischen den Zivilgesellschaften ein, sobald dies wieder möglich ist.

Der Krieg Russlands, eines Mitglieds des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, gegen die Ukraine hat die Erosion des nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Systems der internationalen Beziehungen dramatisch beschleunigt. DIE LINKE. im Europäischen Parlament kritisiert, dass die Reaktion der EU auf die in vielen Regionen der Welt stattfindende Diskussion über die Entwicklung eines neuen Systems darauf ausgerichtet ist, die Dominanz des „kollektiven Westens“ abzusichern. Wir lehnen die Bildung neuer Machtblöcke und Definition von Einflusssphären ab. Wir sind überzeugt, dass Frieden, Stabilität und Entwicklung im 21. Jahrhundert nur erreichbar sind, wenn Europa mit anderen Akteure wie China, Brasilien, Indien, Indonesien, Nigeria und Südafrika und anderen Regionalinstitutionen wie der Afrikanischen Union zusammenarbeitet, um Kriege und Konflikte zu beenden. Gemeinsam könnten wir auch erfolgreich auf eine Beendigung des Krieges gegen die Ukraine drängen. Wir befürworten für die Zukunft eine stärkere Rolle einer reformierten UNO.

-> siehe auch: Verhältnis Russische Föderation - Ukraine, Krim: siehe Ukraine.

A-Z Russische FöderationPDF-Datei

Frieden Helmut Scholz internationale Beziehungen Krieg NATO Russland Ukraine

In Organisation OACPS formierte sich eine Gruppe von 79 Ländern in Afrika, der Karibik und im Pazifik. Sie eint die Erfahrung, von heutigen Mitgliedstaaten der EU als Kolonien ausgebeutet worden zu sein. 

Das Samoa-Abkommen zwischen EU und OACPS beinhaltet Vereinbarungen im Bereich der Handels- und Entwicklungspolitik und soll durch eine enge Zusammenarbeit mit direkter Unterstützung die politische und wirtschaftliche Lage der OACP-Staaten verbessern. Seine Vorgängerabkommen (Lomé- und Cotounou-Abkommen) waren aus der Zielstellung der Kolonialmächte entstanden, auch der Unabhängigkeit insbesondere der afrikanischen Staaten in den 60er Jahren die Lieferketen von Rohstoffen für die europäische Industrie weiter abzusichern. Ökonomischen Interessen in Europa setzten die kolonialen Dominanzverhältnisse der Vergangenheit fort, die die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen verhindern.

Gegenüber dieser Zeit ist das Samoa-Abkommen ein Fortschritt. Sein Text betont Nachhaltigkeit und Stärkung der Resilienz, aber auch Menschenrechte, Demokratie, gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit und sozialen Fortschritt. Das Abkommen enthält auch Zielstellungen zum Ausbau der Handelsbeziehungen. Wie sich das in der Praxis auswirkt, wird vom nächsten Europaparlament zu begleiten sein. Der Linke Europaabgeordnete Helmut Scholz war Berichterstatter für die Anforderungen des Parlaments an die zukünftigen Handels- und Investitionsbeziehungen der EU mit Afrika und hat hier klare Maßstäbe festgezurrt. Handel und Investitionen sollen künftig vor allem die Verbesserung der Situation in den Partnerländern der EU zum Ziel haben. Das beinhaltet Ernährungssouveränität, den Aufbau nachhaltiger Industrieproduktion, die Verbesserung der Infrastrukutur für den intraregionalen Handel.

Denn bislang setzte die EU hauptsächlich auf die so genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (englisch kurz: EPAs). Diese Abkommen sind neoliberale Freihandelsabkommen, die vor allem vorteilhaft für die EU sind. Deren Ziel es ist, Exportzölle schrittweise abzubauen. So minimiert die EU vor allem die Kosten in Europa ansässiger Konzerne für Rohstoffe aus den AKP-Staaten, insbesondere aus Afrika, während den AKP- Staaten das wertvolle Potential ihrer Rohstoffe verwehrt bleibt. Es gibt nur wenig Technologien zur weiteren Verarbeitung von Rohstoffen, deshalb ist die Wirtschaft afrikanischer Länder vor allem vom Rohstoffexport geprägt und geradezu abhängig.

Ein weiteres Entwicklungshindernis sind die hohen EU-Subventionen vor allem für die die Landwirtschaft. Die weitaus günstiger produzierten Produkte aus Europa machen den afrikanischen Produzenten auch innerhalb Afrikas Konkurrenz. Produkte, die in Europa keine Abnehmer finden (wie Hühnerflügel, Tomaten) werden in den AKP-Staaten zu Niedrigstpreisen verkauft. Das macht die heimischen Märkte und Bauern gezielt kaputt.

Das Samoa-Abkommen soll nun dazu beitragen, die selbstbestimmte soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten, die Bekämpfung von Armut und Hunger, die Herstellung von Ernährungssouveränität sowie den Schutz der natürlichen Ressourcen in den Mittelpunkt der Zusammenarbeit zu stellen.

Afrika Handel

Die Linke im EP fordert, dass allen Tieren ein artgerechtes Leben ermöglicht wird. Wir stehen für einen grundlegenden Wandel des Zusammenlebens von Menschen und Tieren. Wir wollen Tiere nicht als Dinge verstanden wissen und nicht als Mittel zum Profit. Mehrere erfolgreiche europäische Bürger*inneninitiativen zeigen: Die europäische Bevölkerung will endlich echten Tierschutz. Tiere sind fühlende Wesen, und so müssen wir sie auch behandeln. Aus diesem Grund setzen wir und für eine tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Haustieren und den artgerechten Umgang mit Wildtieren ein. Haltungsformen müssen an die Tiere angepasst und quälerische Praktiken verboten werden. Die Europaabgeordneten von Die Linke setzen sich für verbindliche Tierschutzvorschriften auf EU-Ebene ein. Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission nun endlich neue Gesetzesvorschläge für den Tiertransport vorgelegt hat. Gemeinsam mit den beiden Tierschutzparteien aus den Niederlanden und Deutschland, die in den letzten 10 Jahren in der Linksfraktion im Europaparlament eine Heimat gefunden hatten, haben wir lange für ein Ende des unnötigen und schlimmen Leidens von Tieren während des Transports gekämpft. Die Vorschläge der EU-Kommission gehen allerdings nicht weit genug.

Die Belange des Tierschutzes müssen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens ausreichend berücksichtigt werden. Wir wollen, dass Tierschutz EU-Gemeinschaftsziel wird. Das ist wichtig, damit arme Kommunen Fördergelder bekommen können. In einer zukünftigen europäischen Verfassung sollen die Rechte von Tieren verankert werden. Die Linke im EP unterstützt die Unterstützung der Einführung einer Tierschutzverbandsklage.

Die Linke im EP fordert ein Umdenken der Konsumentinnen und Konsumenten in bezug auf Lebensmittelproduktion. Massentierhaltung und "Hauptsache billig" führen nicht nur regelmäßig zu medial kurzzeitig intensiven Lebensmittelskandalen, sondern zerstören dauerhaft den Planeten. Wichtig ist, Druck auf die mächtige Lebensmittelindustrie und ihre Lobby auszuüben um gegen Massentierhaltung konsequent vorzugehen. Wir brauchen höhere Standards ohne Schlupflöcher, mehr Transparenz in der Tierindustrie sowie unabhängige Kontrollen durch entsprechendes Personal und Videodokumentation in Schlachthöfen.

Die Linke im EP fordert die Ablösung von Tierversuchen, sei es in der wissenschaftlichen Forschung, der medizinischen Ausbildung oder in der Produktentwicklung. Tierversuche sind nicht alternativlos und dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden. Um dies zu erreichen, muss die tierversuchsfreie Forschung stärker unterstützt werden. Unternehmen sollen die Öffentlichkeit ausreichend über laufende Tierversuche informieren und Genehmigungsverfahren verschärft werden.

Der Handel mit Tieren (insbesondere im Internet) muss streng reguliert werden. Wilderei und illegaler Wildtierhandel müssen bekämpft werden. Wir wollen ein Verbot der Herstellung und ein Importverbot von Pelzen. Wir haben deshalb die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative "Pelzfreies Europa" unterstützt. Es ist ärgerlich, dass die EU-Kommission nun zunächst bis März 2025 und die Ergebnisse eines rechtlichen Gutachtens warten will, bevor sie ihre Handlungspläne vorstellt.

Der Schutz von Tieren ist in keiner marktwirtschaftlichen Rechnung aufgelistet. Deshalb fordern wir, dass das Wohl von Tieren nicht mehr wirtschaftlichen Interessen untergeordnet ist, sei es in der Landwirtschafts-, in der Handels- oder in der Umweltpolitik.

Bürgerinitiative Tierschutz

Die Linke im Europaparlament setzt sich für eine Übergewinnsteuer ein, um Krisengewinne oder auch Monopolgewinne umzuverteilen

Übergewinne werden in der öffentlichen Debatte als zusätzliche Gewinne verstanden, die über die normalen Gewinne eines Unternehmens hinausgehen und aus externen unvorhergesehener Ereignissen bzw. Krisen anfallen (z.B. Krieg, Pandemie, Ölpreisinflation). Eine Übergewinnsteuer folgt vor diesem Hintergrund dem Prinzip der Fairness: die Profiteure einer Krise sollen auch stärker an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligt werden („Krisengewinnersteuer“).

Darüber hinaus können Übergewinne auch als zusätzliche Gewinne verstanden werden, die sich Unternehmen durch Marktmacht (Monopole) oder Macht über knappe ortsspezifische Güter (natürliche Rohstoffe, Immobilien, patentgeschützter Güter) aneignen („Rentenökonomie“). Eine Übergewinnsteuer kann dazu dienen, diese Monopolgewinne abzuschöpfen und der Ausuferung wirtschaftlicher Macht entgegenzuwirken („Monopolsteuer“).

Die Linke im Europaparlament hatte bereits 2021 während der Corona-Pandemie eine Übergewinnsteuer für große Konzerne wie Amazon gefordert, die im Rahmen der Gesundheitsnotlage und der Corona-Beschränkungen, massive Krisengewinne einfuhren.

Die Europäische Kommission reagierte jedoch erst 2022 als vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine die Öl- und Gaspreise auf neue historische Rekorde getrieben wurden und die Energiekonzerne unvorstellbare Kriegsgewinne einkassierten. Die Kommission führte den sogenannten „Solidaritätsbeitrag“ ein, der jedoch nur eine relativ geringe einmalige Abgabe für eine begrenzte Anzahl von Energieunternehmen darstellt.

Übergewinne bedeuten, dass Konzerne Krisensituationen oder ihre wirtschaftliche Macht ausnutzen, um sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Wenige profitieren davon und die große Mehrheit muss die Folgen, wie zum Beispiel steigende Preise, tragen. Die Linke will diese Extraprofite an die Allgemeinheit zurückverteilen. Wir fordern daher die Einführung einer EU-weiten Übergewinnsteuer in Höhe von 90 Prozent, die nicht nur für Energiekonzerne, sondern auch für die Übergewinne von Großunternehmen in anderen Bereichen wie den Banken, Technologie oder Lebensmittel gilt. Die Übergewinnsteuer soll rückwirkend eingeführt werden und dauerhaft gelten. Die positiven Erfahrungen anderer Länder wie Spanien und Griechenland bestätigen: Übergewinne können erfolgreich abgeschöpft werden.

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Quer durch Europa herrschen Dürren und Wasserknappheit: Kommunen müssen Wasser sparen, Schwimmbäder müssen schließen. Doch den Konzernen wird das Wasser spottbillig hinterhergeschmissen. Coca-Cola muss zum Beispiel für sein Werk in Lüneburg nur 0,18 pro Kubikmeter zahlen. Privatpersonen zahlen im Vergleich siebenmal so viel. Die Linke im EP will das ändern.

Wir brauchen eine solidarische Wasserversorgung, die zuerst an die Menschen denkt, nicht an milliardenschwere Großkonzerne. Dafür müssen die europäischen Wasserentgelte einheitlich geregelt werden. Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmen und Einrichtungen, die zur öffentlichen Daseinsvorsorge beitragen, sollten nichts bezahlen müssen. Großunternehmen wie Coca-Cola oder Tesla, deren Produktion auf Profite abziele, sollten dementsprechend höhere Entgelte für die Förderung von Grundwasser zahlen müssen. Eine europaweite Wasserpreispolitik, die solidarisch aufgeteilt sei, stärkt den europäischen Zusammenhalt.

Martin Schirdewan Recht auf Wasser Wasser Wassermangel