Im Parlament

[media-credit id=2 align=“alignnone“ width=“2048″] Die Linke im Europäischen Parlament: Özlem Alev Demirel, Cornelia Ernst, Martina Michels, Martin Schirdewan und Helmut Scholz [/media-credit]

Özlem Alev Demirel, Cornelia Ernst, Martina Michels, Martin Schirdewan und Helmut Scholz

Europa geht anders: sozial, friedlich, demokratisch.

DIE LINKE. im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament (auch Europaparlament oder EU-Parlament) mit Sitzen in Brüssel und seinem Hauptsitz in Straßburg, ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen Europawahlen von den Bürger*innen der EU gewählt. Deutschland entsendet 96 Abgeordnete (2009 noch 99 Abgeordnete). Seit 2014 gilt in Deutschland keine Sperrklausel mehr, sodass jetzt auch zahlreiche kleinere Parteien mit jeweils einem/einer oder zwei Abgeordneten vertreten sind.

DIE LINKE. hat bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 5,5% der Stimmen auf sich vereinigt und ist in dieser 9. Legislaturperiode mit drei Frauen und zwei Männern vertreten: Özlem Alev Demirel, Cornelia Ernst, Martina Michels, Martin Schirdewan und Helmut Scholz.Grundlage der Arbeit der Linken im Europäischen Parlament ist die EP-Linksfraktion GUE/NGL und das verabschiedete Europawahlprogramm.

Gemeinsam für einen Neustart der Europäischen Union!
Die GUE/NGL Fraktion

Die Abgeordneten bilden Fraktionen. Sie verbinden sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung. Die Europaabgeordneten der LINKEN gehören der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (GUE/NGL) an. Martin Schirdewan ist seit Juli 2019 Ko-Vorsitzender der Fraktion und teilt sich sein Amt mit der Französin Manon Aubry.

Das etwas sperrige Kürzel GUE/NGL steht übrigens für den französischen Namen „Gauche Unitaire Européenne“ und die englische Bezeichnung „Nordic Green Left“. In ihr haben sich 41 Europaabgeordnete averteilt auf 19 Delegationen aus 14 europäischen Mitgliedstaaten zusammengeschlossen.

Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.

Der Standpunkt der Fraktion wird durch Absprache innerhalb der Fraktion festgelegt, wobei kein Mitglied zu einer bestimmten Stimmabgabe verpflichtet werden kann.

Auf den Internetseiten der GUE/NGL-Fraktion finden sich weitere Informationen!

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