Im Parlament
Am 9. Juni 2024 wurden für
DIE LINKE. im Europaparlament wiedergewählt:
Özlem Alev Demirel und Martin Schirdewan
und neu: Carola Rackete (parteilos).
Vorübergehender Hinweis: Auf der Startseite der Homepage und im Seitenaufbau sind derzeit auch noch unsere Abgeordneten der 9. Legislatur – neben Özlem Demirel und Martin Schirdewan – Cornelia Ernst, Martina Michels und Helmut Scholz zu präsent, die nicht wieder zur Wahl angetreten sind. Wir aktualisieren im laufenden Betrieb und werden demnächst aktualisiert auftreten,
Europa geht anders: sozial, friedlich, demokratisch.
DIE LINKE. im Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament (auch Europaparlament oder EU-Parlament) mit Sitzen in Brüssel und seinem Hauptsitz in Straßburg, ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre von den Bürger*innen der EU gewählt. Seit 2014 gilt in Deutschland keine Sperrklausel mehr.
DIE LINKE. hat bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 nur 2,7 % der Stimmen auf sich vereinigt und ist in dieser 10. Legislaturperiode mit Özlem Alev Demirel, Carola Rackete (parteilos) und Martin Schirdewan vertreten. Grundlage der Arbeit der Linken im Europäischen Parlament ist die Zusammenarbeit inerhalb der EP-Linksfraktion The Left und das verabschiedete Europawahlprogramm: Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für Haltung. Zeit für Frieden.
Die Fraktion The Left
Die Abgeordneten bilden Fraktionen. Sie verbinden sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Überzeugung. Die Europaabgeordneten der LINKEN gehören der Konföderalen Fraktion TheLeft an, die aus 19 Parteien kommen. Martin Schirdewan ist seit Juli 2019 Ko-Vorsitzender der Fraktion und teilt sich sein Amt mit der Französin Manon Aubry. Am 3. Juli 2024 wurden beide Abgeordnete erneut die Fraktionsvorsitzenden der neuen Fraktion in der 10. Legislaturperiode, Martin wird das Amt 2,5 Jahre fortführen.
Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.