Soziale Gerechtigkeit

In der Europäischen Union sind über 140 Millionen Menschen von Armut bedroht – jedes vierte Kind wächst in Unsicherheit auf. Währenddessen häuft eine kleine Minderheit unermesslichen Reichtum an. Diese Ungleichheit ist kein Zufall, sondern Ergebnis einer Politik, die Profite über Menschen stellt. Dem Setzen wir eine klare Haltung entgegen: Reichtum muss umverteilt und der Sozialstaat in ganz Europa gestärkt werden.

Mehr als 100 Millionen Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor und leben trotz Arbeit in Armut. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir fordern existenzsichernde Löhne, starke Tarifbindungen und ein Ende von prekärer Beschäftigung. Unternehmen dürfen sich nicht länger ihrer Verantwortung entziehen – sie müssen gerecht besteuert und an der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme beteiligt werden. Die EU-Mindestlohnrichtlinie war ein Erfolg, doch sie reicht nicht aus. Öffentliche Investitionen in Bildung, Wohnen, Pflege und Gesundheit dürfen nicht länger durch Sparzwänge blockiert werden. Ein solidarisches Europa stellt die Bedürfnisse der Menschen über die Interessen von Konzernen – für ein Leben in Würde für alle.

 

Themen – kurz und knapp

Rund 95 Millionen Menschen in der EU sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen, darunter mehr als 20 Millionen trotz Erwerbsarbeit. Besonders betroffen sind Kinder: Jedes vierte wächst in Armut auf. Gleichzeitig ist die Ungleichheit in der EU gewachsen – die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Denn das Versprechen, dass Europa zusammenwächst, wurde nicht eingelöst. Wirtschaftliche Interessen stehen häufig über sozialen Rechten. Die Folge: steigende Ungleichheit zwischen großen Vermögen und der breiten Bevölkerung. Viele Menschen spüren das im Alltag – sie arbeiten hart, etwa in der Pflege oder im Handel, und können trotzdem kaum ihren Lebensunterhalt sichern, während Konzerne Rekordgewinne erzielen. Ungleichheit gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt, verschärft regionale Unterschiede und untergräbt die Demokratie.

Armut und Ungleichheit sind kein Naturgesetz, sondern Ergebnis politischer Entscheidungen. Deshalb können und müssen sie politisch überwunden werden. Entscheidend ist, dass Einkommen überall in der EU vor Armut schützen. Die Europäische Mindestlohnrichtlinie muss in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und ein europäisches Mindesteinkommen muss verbindlich eingeführt werden. Gleichzeitig zu guten Löhnen braucht es sichere Arbeitsverhältnisse und starke öffentliche Dienstleistungen, damit Menschen gar nicht erst auf Sozialleistungen angewiesen sind. Kindergrundsicherung, Mindestrenten und bezahlbares Wohnen sind zentrale Bausteine, um Armut in allen Lebensphasen zu verhindern.

Um Armut wirksam zu bekämpfen, muss der gesellschaftliche Reichtum gerechter verteilt werden. Wir wollen Gewinne stärker zugunsten von Löhnen verschieben und Beschäftigte ins Zentrum wirtschaftlicher Entscheidungen stellen. Sie schaffen den Reichtum – nicht das Management. Gleichzeitig müssen hohe Vermögen und Unternehmensgewinne stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen, etwa durch Vermögenssteuern, faire Unternehmensbesteuerung und Abgaben auf Übergewinne. Öffentliche Investitionen müssen an klare soziale Bedingungen geknüpft werden: gute Arbeit, Mitbestimmung und gesellschaftlicher Nutzen. Die Daseinsvorsorge darf nicht profitorientiert sein, sondern muss dem Gemeinwohl dienen. Starke Gewerkschaften, Tarifbindung und das Streikrecht sind zentrale Voraussetzungen für faire Löhne und soziale Sicherheit überall in Europa.

Die Abschaffung von Armut in der EU ist finanzierbar. Statt Kürzungen braucht es Investitionen in soziale Sicherheit und eine gerechte Wirtschaftspolitik. Ziel ist ein Europa, in dem alle Menschen in Würde leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

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Kinderarmut in Europa ist kein Naturgesetz – sie ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. In der Europäischen Union wächst fast jedes vierte Kind in Armut oder an ihrer Schwelle auf. Rund 20 Millionen Kinder sind betroffen. Gleichzeitig wächst der Reichtum weniger immer weiter. Diese Ungleichheit ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer Politik, die Vermögen schützt, während sie Armut nur verwaltet.

In vielen EU-Ländern reicht Arbeit längst nicht mehr zum Leben. „Armut trotz Arbeit“ ist zur europäischen Realität geworden. Millionen Eltern verdienen zu wenig, um ihren Kindern ein sicheres und würdiges Aufwachsen zu ermöglichen. So wird soziale Ungleichheit von Generation zu Generation weitergegeben. Wer Kinderarmut bekämpfen will, darf die Armut der Eltern nicht ignorieren. Die Europäische Kindergarantie sollte genau hier ansetzen. Doch bislang bleibt sie hinter ihren Versprechen zurück. Ohne existenzsichernde Löhne und eine gerechte Steuerpolitik bleibt sie Symbolpolitik. Die Entwicklung in der EU zeigt klar: Selbst bei sinkender Arbeitslosigkeit steigt die Armut. Erwerbsarbeit schützt viele Menschen nicht mehr vor sozialer Ausgrenzung – und ihre Kinder auch nicht.

Europa braucht deshalb einen echten Kurswechsel. Eine armutsfeste Kindergrundsicherung muss zum gemeinsamen europäischen Standard werden: mit einem universellen Kindergeld, gezielten Zuschlägen für einkommensarme Familien sowie der Übernahme zentraler Kosten wie Wohnen, Energie und Bildung. Kein Kind darf ausgeschlossen werden, weil seinen Eltern das Geld fehlt. Doch soziale Gerechtigkeit bedeutet mehr als finanzielle Unterstützung. Alle Kinder in Europa müssen Zugang zu guter Bildung, Gesundheitsversorgung und gesellschaftlicher Teilhabe haben – unabhängig vom Wohnort oder Einkommen der Eltern. Gebührenfreie Kitas und Schulen, ein starker öffentlicher Nahverkehr und gut ausgestattete Freizeit- und Kultureinrichtungen sind dafür entscheidend. Um das zu finanzieren, braucht es Mut zur Umverteilung auf europäischer Ebene. Große Vermögen und Konzerngewinne müssen stärker besteuert werden. Ein soziales Europa entsteht nicht von selbst – es muss politisch erkämpft werden.

Kinderarmut ist ein europäischer Skandal. Aber sie ist auch lösbar. Für ein Europa, das Reichtum teilt statt Armut verwaltet – und allen Kindern die gleichen Chancen gibt.

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Gegen Airbnb vorzugehen heißt die Mieten vor Ort zu senken. Wohnungen, die auf Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb angeboten werden, stehen dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Dadurch fehlen Wohnungen, die langfristig vermietet werden können. Damit sich alle wieder die Miete ihrer Wohnung leisten können, setzt sich Die Linke im Europaparlament für eine konsequente Regulierung von Kurzzeitvermietungsplattformen ein.

Wohnen ist Menschenrecht und kein Spekulationsgut. Mehr als 60% aller angemeldeten Wohnungen auf Airbnb verfolgen ein unternehmerisches Ziel. Wir müssen diejenigen regulieren, die mit Wohnraum spekulieren und diejenigen schützen, die lange darin wohnen wollen. Im EU-Parlament haben wir es geschafft ein Gesetz zur Regulierung von Kurzzeitvermietung auf den Weg zu bringen. Airbnb und Co. sind nun dafür verantwortlich, dass alle Angebote auf ihrer Plattform eine gültige Registrierungsnummer von einer lokalen Behörde aufweisen. So erhalten Kommunen eine bessere Kontrolle über Kurzzeitvermietungen und können gegen Nichteinhaltung vorgehen. Im Europaparlament setzen wir uns weiter für eine Wohnungsmarktpolitik für die Menschen ein.

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Der Druck auf die Verlängerung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa ist kontinuierlich gestiegen und erlebt aktuell eine Offensive der Arbeitgeberlobby. Es wird regelmäßig ins Feld geführt, dass angeblich nur die Ausweitung der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit in der Lage sei, die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten, die dann - quasi automatisch - zu mehr und sichereren Arbeitsplätzen führen würde. Diese Diskussion findet nicht nur in Deutschland, sondern auch auf der Europäischen Ebene statt.

Der Rahmen für die gesetzlichen Arbeitszeiten ist auf europäischer Ebene in Form einer Europäischen Richtlinie geregelt. Diese europäische Arbeitszeit-Richtlinie (AZRL) wurde in Deutschland in Form des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt. Sie regelt u.a. die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit einschließlich Überstunden, tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, Jahresurlaub, Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus und der entsprechenden Bezugszeiträume und eine Reihe von Ausnahmen.

Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie steht auf der europäischen Tagesordnung. Die Anhörung der europäischen Gewerkschaften und der europäischen Arbeitgeberverbände durch die Europäische Kommission verlief aufgrund der unvereinbaren Positionen ergebnislos. Insbesondere in den Fragen der Erhöhung der Maximalarbeitszeiten, über das individuell vereinbarte Überschreitung der Höchstarbeitszeiten (opt-out), die Flexibilisierung von Ausgleichszeiträumen und Bewertung von Arbeitsverhältnissen (es sollen nicht mehr einzelne Arbeitnehmer:innen mit ihrer Gesamtarbeitszeit, sondern jedes Arbeitsverhältnis einzeln bewertet werden) sind die Positionen unvereinbar. Auch bei den Arbeitszeiten ist das Credo der Kommission offensichtlich: „Hauptsache Arbeit, gleich zu welchen Bedingungen“. Von „Guter Arbeit“, dringend nötiger Begrenzung der Höchstarbeitszeiten oder gar Arbeitszeitverkürzung keine Spur.

Die Frage der Arbeitszeit ist eine Priorität der linken Delegation im Europäischen Parlament und auch der Fraktion The Left. Wir setzen uns ein für menschwürdige und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten. Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer darf nicht wirtschaftlichen oder finanziellen Erwägungen untergeordnet werden. Dazu gehört zwingend der Schutz vor langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten. Um das grenzüberschreitende Arbeitszeit-Dumping zu verhindern, sind klare und eindeutige Mindest- und Höchststandards festzuschreiben. Das opt-out muss dringend fallen. Zum einen widerspricht es dem Grundsatz der Gleichbehandlung innerhalb der EU, und zum anderen ist es nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes. Die Arbeitszeit muss auch für außergewöhnliche Fälle strikt auf 48 Stunden begrenzt werden. Ein zeitlich nahe liegender Ausgleich auf maximal 40 Stunden Regelarbeitszeit muss verbindlich festgeschrieben werden. Die Ausgleichsruhezeiten müssen sofort nach einer Periode von normalem Dienst und anschließender Bereitschaftszeit gewährt werden. Weiter muss gelten: Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit. Neue Kategorien von "inaktiver" Arbeitszeit zwischen aktiver Arbeit und Zeiten, in denen keine Arbeit anfällt, sind Umgehungstatbestände, die die Bedingungen für die Betroffenen wieder erheblich verschlechtern würden. Jede geleistete Arbeitszeit muss künftig zwingend dokumentiert und kontrolliert werden, um die rechtliche Durchsetzung der AZRL zu stärken. Dazu sind Investitionen in die Gewerbeaufsicht erforderlich.

Die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit fordert Lösungen, die möglichst viele Menschen in Beschäftigung halten bzw. bringen können: maximal 40 Stunden Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitverkürzung, kurze Vollzeit mit auskömmlichen Entgelten und voller sozialer Absicherung. Grundsätzlich unterstützen wir die Gewerkschaften in ihrem Kampf für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung einer 30-Stunden-Woche mit vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. Das schafft Spielräume, sowohl gleichberechtigt am Erwerbsleben teilzunehmen als auch Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeiten zu gleichen Teilen schultern zu können.

Menschenwürdige und gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten sind ein wesentlicher Teil des Konzepts „Gute Arbeit“ – unbefristete und armutsfeste Arbeit, von der man eigenständig und ohne Transferleistungen leben kann, bei der die Beschäftigten mitreden und mit -gestalten können, mit nachhaltigem Arbeits- und Gesundheitsschutz, mit sozialer Sicherheit und ohne Diskriminierung. Dieses alternative Leitbild für die Europäische Beschäftigungspolitik ist ein klarer Gegenkurs gegen die neoliberale Parole „Hauptsache Arbeit – gleich zu welchen Bedingungen“ und der Doktrin dem Wettbewerb alles unterzuordnen. Allein ist dieser Kampf nicht zu gewinnen – es kommt auch auf die breite Unterstützung der Gewerkschaften und der politischen und sozialen Bewegungen an.

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Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und auf vollständige gesellschaftliche Teilhabe. Grundlage dafür ist unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention. Doch noch immer schließen fehlende Aufzüge, kaputte Rampen, nicht barrierefreie Bahnhöfe oder unzugängliche Wohnungen viele Menschen täglich aus. Das ist nicht hinnehmbar. Barrierefreiheit darf kein Luxus oder freiwillige Zusatzleistung sein, sondern muss überall konsequent umgesetzt werden. Egal ob in der Kommune, im Land oder in Europa.

Wir wollen Städte, Gemeinden und den öffentlichen Nahverkehr so gestalten, dass alle Menschen unabhängig von körperlichen Einschränkungen mobil sein können. Busse und Bahnen müssen vollständig barrierefrei, zuverlässig und bezahlbar werden. Öffentliche Gebäude, Schulen, Universitäten, Arztpraxen und Kulturangebote müssen für alle zugänglich sein. Wer Mobilität dem Markt überlässt, schließt Menschen mit Behinderungen aus. Deshalb verstehen wir Barrierefreiheit nicht als „Extra“, sondern als zentrale Voraussetzung sozialer Gerechtigkeit und echter Gleichstellung.

Menschen mit Einschränkungen dürfen nicht an Bürokratie, hohen Kosten oder mangelnder Unterstützung scheitern. Hilfsmittel, persönliche Assistenz und barrierefreier Wohnraum müssen ausreichend finanziert und für alle verfügbar sein. Politik und Gesellschaft tragen die Verantwortung, Hindernisse abzubauen und echte Bewegungsfreiheit für alle Menschen zu schaffen. Barrierefreiheit scheitert oft nicht am technischen Fortschritt, sondern am politischen Willen. Deshalb braucht es eine klare öffentliche Verantwortung, die konsequent in Infrastruktur, Mobilität und Inklusion investiert. Eine solidarische Gesellschaft erkennt Vielfalt nicht als Problem, sondern als Selbstverständlichkeit. Wir kämpfen für echte Inklusion, gleiche Rechte und ein Europa, in dem alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können.

Barrierefreiheit Behindertenrechte EU

Die Jugendgarantie der EU wurde eingeführt, um jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Eintritt in Arbeitslosigkeit ein Angebot für Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung zu sichern. Dieser Anspruch ist politisch ambitioniert, in der Umsetzung jedoch unzureichend. Millionen junge Menschen in Europa finden weiterhin keine stabile Beschäftigung und werden in unsichere, befristete oder schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse gedrängt. Strukturell zeigt sich dabei ein grundlegendes Problem europäischer Arbeitsmarktpolitik: Statt verbindlich in öffentliche, langfristig abgesicherte Beschäftigung zu investieren, setzt die EU weiterhin stark auf Marktlogiken, Flexibilisierung und kurzfristige Vermittlungsmaßnahmen. Die Folgen sind hohe Jugendarbeitslosigkeit in mehreren Mitgliedstaaten sowie eine zunehmende Normalisierung prekärer Erwerbsverläufe.

In der Praxis führt die Jugendgarantie häufig nicht zu nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt, sondern zu Übergangslösungen ohne Perspektive. Unbezahlte Praktika, befristete Projektstellen und Maßnahmen ohne Anschlussbeschäftigung sind keine Ausnahme, sondern fester Bestandteil vieler nationaler Umsetzungen. Damit verfehlt das Instrument sein eigentliches Ziel, stabile berufliche Perspektiven zu schaffen. Aus linker Perspektive ist deshalb eine grundlegende Neuausrichtung erforderlich. Der Schwerpunkt europäischer Beschäftigungspolitik muss auf dem gezielten Ausbau öffentlicher und gesellschaftlich notwendiger Arbeit liegen – insbesondere in den Bereichen Bildung, Pflege, öffentlicher Verkehr, sozialer Wohnungsbau sowie der sozial-ökologischen Transformation. Diese Bereiche sind zentral für die gesellschaftliche Entwicklung, werden jedoch unter den aktuellen Rahmenbedingungen strukturell unterfinanziert.

Nach Einschätzungen von ILO und Eurofound sind mindestens 50 Milliarden Euro notwendig, um die Maßnahmen wirksam umzusetzen. Diese Mittel müssen solidarisch finanziert werden. Eine EU-weite Vermögensteuer auf sehr hohe Vermögen zwischen 2 und 5 Prozent kann hierfür eine zentrale Grundlage bilden und Einnahmen von bis zu 286 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Damit würde die Finanzierung nicht auf Kosten von Beschäftigten oder öffentlichen Leistungen erfolgen, sondern durch eine stärkere Beteiligung sehr wohlhabender Vermögen. Arbeitsrechtliche Mindeststandards müssen EU-weit verbindlich durchgesetzt werden. Unbezahlte Praktika dürfen keinen Platz in europäischen Arbeitsmärkten haben. Jede Form von Arbeit junger Menschen muss fair vergütet und sozial abgesichert sein. Darüber hinaus braucht es eine verbindliche Beteiligung junger Menschen an der Ausgestaltung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Gewerkschaftsjugenden und Jugendorganisationen müssen institutionell in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, statt lediglich konsultativ beteiligt zu sein. Eine wirksame Jugendgarantie darf sich nicht auf Vermittlung beschränken. Sie muss ein einklagbares Recht auf gute, existenzsichernde und perspektivreiche Arbeit für alle jungen Menschen in der Europäischen Union gewährleisten.

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Der Zugang zu sauberem, sicherem Wasser ist ein Grundrecht, kein Privileg.  In ganz Europa stehen Flüsse, Seen, Grundwasser und Trinkwasserquellen unter zunehmendem Druck durch industrielle Verschmutzung, Agrarchemikalien und sogenannte Ewigkeitschemikalien wie PFAS.  Für Die Linke im Europaparlament bedeutet Wasserschutz den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Ökosysteme und künftiger Generationen. Die EU hat wichtige Schritte zum Schutz unserer Gewässer unternommen, doch diese reichen noch nicht aus.

Der Gewässerschutz in der EU stützt sich auf eine Reihe zentraler Rechtsrahmen. Die Wasserrahmenrichtlinie bildet die Grundlage für den Schutz aller Gewässer in der EU – sowohl Oberflächengewässer als auch Grundwasser – mit dem Ziel, einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen.  Die Grundwasserrichtlinie konzentriert sich auf die Vermeidung und Begrenzung der Verschmutzung des Grundwassers, einer wichtigen Trinkwasserquelle in ganz Europa.  Die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen legt verbindliche Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Oberflächengewässern fest.  Zusammen bilden diese Rechtsvorschriften das Rückgrat der EU-Wasserpolitik und legen fest, wie Schadstoffe überwacht, begrenzt und schrittweise reduziert werden.

Der Trinkwasserschutz in der EU wird durch die Trinkwasserrichtlinie geregelt, die sicherstellen soll, dass das Wasser aus dem Wasserhahn sicher ist. Die Richtlinie enthält EU-weit verbindliche Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser. PFAS werden als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, da sie in der Umwelt nicht abgebaut werden. Sie reichern sich in Wasser, Boden, Lebensmitteln, Wildtieren und im menschlichen Körper an und verursachen langfristige Risiken für die Gesundheit und die Ökosysteme.  Seit 2026 stufen die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen PFAS als prioritäre Stoffe in Grund- und Oberflächengewässern ein, was bedeutet, dass es sich um regulierte Stoffe mit verbindlichen gesetzlichen Grenzwerten und Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten handelt. Die Linke im Europaparlament hält die derzeitigen Grenzwerte in der Trinkwasserrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen jedoch für viel zu schwach, um die menschliche Gesundheit angemessen zu schützen.  Die Chemikalienstrategie der EU für Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2020 legt zwar das Ziel fest, PFAS schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen, sofern ihre Verwendung nicht als gesellschaftlich unverzichtbar gilt, und gleichzeitig sicherere Alternativen zu fördern. Die Umsetzung dieses Ziels verläuft jedoch viel zu langsam und uneinheitlich, sodass PFAS weiterhin weit verbreitet sind und unzureichende Fortschritte in Richtung eines kohärenten Ausstiegs zu verzeichnen sind.

Die Linke im Europaparlament unterstützt zwar die allgemeine Ausrichtung der EU-Wasser- und Chemikalienpolitik, kämpft aber gegen weiterhin gravierende strukturelle Schwächen.  Die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe, einschließlich PFAS im Trinkwasser und in der Gewässerschutzgesetzgebung, sind oft nicht streng genug, um einen echten Schutz der Gesundheit und der Ökosysteme zu gewährleisten.  Ein weiteres großes Problem ist der fragmentierte Ansatz bei der Chemikalienregulierung. PFAS werden nicht als Gruppe, sondern oft noch immer Substanz für Substanz reguliert, was es ermöglicht, verbotene Chemikalien durch ähnliche Verbindungen mit vergleichbaren Risiken zu ersetzen, wodurch der systemische Charakter der PFAS-Kontamination nicht berücksichtigt wird.

Die Linke im Europaparlament fordert einen klaren Kurswechsel in der EU-Wasser- und Chemikalienpolitik, der auf Vorsorge, öffentlicher Gesundheit und Umweltgerechtigkeit basiert. Dies bedeutet einen vollständigen Ausstieg aus PFAS bei allen nicht wesentlichen Verwendungen, ohne Schlupflöcher oder weitreichende Ausnahmen.  Sichere und ungiftige Alternativen müssen unverzüglich entwickelt und in allen Sektoren eingeführt werden. Zudem sind dringend strengere Schutzstandards erforderlich. Die gesetzlichen Grenzwerte für PFAS und andere gefährliche Stoffe im Trinkwasser und in Gewässern müssen im Einklang mit unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip deutlich gesenkt werden.

Das Verursacherprinzip muss uneingeschränkt durchgesetzt werden. Unternehmen, die für Kontaminationen verantwortlich sind, müssen die gesamten Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung tragen, anstatt diese Lasten auf die Öffentlichkeit oder künftige Generationen abzuwälzen.

Wir betonen außerdem: Wasser ist keine Ware. Es ist ein öffentliches Gut und ein Menschenrecht. Die Kommerzialisierung und Privatisierung der Wasserversorgung müssen abgelehnt werden, und der universelle Zugang zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser muss in der gesamten EU gewährleistet werden.

Martin Schirdewan Recht auf Wasser Wasser Wassermangel

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