Zur Abstimmung: Chatcontrol 1.0 (Regulation (EU) 2021/1232)
Chatcontrol 1.0 war von Anfang an als Übergangslösung gedacht. Die Verordnung erlaubt Messenger-Anbietern, private Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) zu scannen. Doch die Bilanz ist schlecht: Nur wenige Anbieter nutzen die Möglichkeit, unabhängige Prüfungen der eingesetzten Software fehlen, und Studien weisen auf hohe Fehlerquoten hin. In Deutschland sind nur gut 50% der gemeldeten Inhalte tatsächlich verwertbar. Das bedeutet: Massive Eingriffe in die Privatsphäre bei fraglichem Nutzen für den Kinderschutz.
Obwohl Chatcontrol 1.0 bereits im April ausgelaufen ist, versuchen Kommission, Rat und EVP, das Gesetz im Eilverfahren wiederzubeleben. Dabei wird eine künstliche Dringlichkeit erzeugt, während der Rat gleichzeitig jede ernsthafte Verhandlung über eine verpflichtende langfristige Lösung in die Länge zieht. Besonders problematisch ist, dass seitens der EVP öffentlich der Eindruck erweckt wurde, das Vorgehen werde von allen Fraktionen unterstützt. Dieses Vorgehen untergräbt parlamentarische Verfahren und schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für den Umgang mit europäischen Gesetzgebungsprozessen.
Die behauptete Dringlichkeit hält einer Überprüfung nicht stand. Eine kleine Anfrage aus unserer Bundestagsfraktion hat ergeben, dass die Meldezahlen des deutschen Bundeskriminalamts seit dem Auslaufen der Verordnung stabil geblieben sind. Nur rund 36 Prozent der NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children )-Meldungen stammen überhaupt aus privaten Nachrichten; stattdessen betrifft der Großteil öffentliche Inhalte wie Chats von Online-Games (z.B. Roblox, Fortnite) oder Cloud-Dienste. Gleichzeitig zeigen Ermittlungen wie die Europol-Operation „Alice“, dass Erfolge vor allem durch gezielte Polizeiarbeit erzielt werden, nicht durch flächendeckende Scans privater Kommunikation. Der behauptete Notfall ist daher politisch konstruiert und kein sachlicher Grund, ein ineffektives Übergangsinstrument erneut zu beleben.
Eine erneute Belebung von Chatcontrol 1.0 würde den Druck auf den Rat nehmen, endlich ernsthaft über eine dauerhafte verpflichtende Regelung zu verhandeln, die wir ausdrücklich begrüßen. Statt einer verbindlichen, grundrechtskonformen Lösung droht die freiwillige Überwachung durch Plattformen zum Dauerzustand zu werden. Damit verliert das Europäische Parlament seine Verhandlungsmacht und die Chance auf ein wirksames Gesetz, das Kinderschutz und Grundrechte gleichermaßen schützt.
Wird Chatcontrol 1.0 wieder in Kraft treten, gewinnen die großen Technologiekonzerne, weil sie selbst entscheiden können, ob sie etwas unternehmen oder nicht. Die Kinder sind die Leidtragenden. Wir fordern deshalb wirklich wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Dazu gehören:
1. Tatsächliche und umfangreichere Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und eine wirkungsvolle Ausgestaltung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
2. Aufklärung und digitale Bildung, Ausbau digitaler Kinder- und Jugendarbeit
3. Mehr Ressourcen für Kinder- und Jugendschutz (Jugendämter, Kinder- und Jugendhilfe)
4. Konsequente Haftung der Plattformkonzerne bei Verstößen gegen Kinderschutzauflagen (z.B. gemäß Artikel 28 DSA)
5. Die Stärkung sicherer digitaler Räume und eine zügige und konsequente Umsetzung der EU-Kinderschutzrichtlinie
Dafür werden wir uns mit voller Kraft einsetzen.

