Insbesondere seit Ende der 1990er Jahre sind die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestrebt, eine gemeinsame europäische Asylpolitik zu entwickeln. Seit 2006 existieren europäische Mindestanforderungen für die Asylsysteme der Mitgliedstaaten. Mitte 2013 wurde eine Reform der bestehenden Rechtsakte beschlossen. Das sogenannte Gemeinsame Europäische Asylsystem besteht aus einigen Richtlinien und Verordnungen, darunter die Dublin-III-Verordnung sowie die Richtlinien über Aufnahmebedingungen, über den Flüchtlingsstatus und über Asylverfahren. Dazu gehört auch die Datenbank EURODAC, in der die Fingerabdrücke aller AsylantragstellerInnen gespeichert werden.

Nachdem die Zahl der Asylanträge in der EU bis 2010 kontinuierlich zurückgegangen ist, lässt sich in den vergangenen Jahren wieder ein Zuwachs verzeichnen. Laut Statistiken der EU-Kommission wurden im Jahr 2006 in den 27 Staaten 181.770 Asylanträge registriert, das waren 50 Prozent weniger als im Jahr 2002. Seitdem haben die Zahlen völlig unabhängig von europäischen Abschottungsbemühungen wieder das alte Niveau erreicht, mit knapp 336.000 Anträgen 2012. Die Gründe für den Anstieg in den vergangenen Jahren sind die Umbrüche in Nordafrika, der Bürgerkrieg in Syrien und die weiterhin problematische Lage in Afghanistan.

Für Asylsuchende wird es immer schwieriger, überhaupt Zugang zum Hoheitsgebiet der EU zu erlangen. Tausende Flüchtlinge sterben jährlich allein im Mittelmeer bei dem Versuch, in der Europäischen Union um Schutz und Aufnahme zu bitten. Wem es trotzdem gelingt, die Mauer um die EU zu durchbrechen, dem drohen meist Gefängnishaft, Abschiebung und jahrelange Einreisesperren.

Europa darf keine „Festung“ sein, die Menschen in Not abweist. Die Europaabgeordneten der LINKEN wollen ein offenes und demokratisches Europa. Deshalb setzen wir uns für eine gemeinschaftliche Asyl- und Flüchtlingspolitik ein, die die Menschrechte uneingeschränkt einhält. Wer aufgrund seines politischen Engagements oder aufgrund seiner nationalen Zugehörigkeit, seiner Religion, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung flieht, muss in einem offenen Europa Schutz und Aufnahme finden. Dazu gehört auch die Anerkennung geschlechtsspezifischer sowie nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund und der besondere Schutz geflüchteter Kinder. Die Gewährung von Asyl darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob Menschen aus so genannten sicheren Drittstaaten in die EU kommen.

Wir lehnen die reguläre Inhaftierung von Asylsuchenden prinzipiell ab ebenso wie die Abschiebehaft. Flüchtlingsaufnahmelager mit menschenunwürdigen Bedingungen müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir treten für eine Stärkung der Rechte der Menschen ein, die in die EU-Mitgliedstaaten fliehen. Allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern muss ein transparentes Verfahren unter Wahrung aller grundlegenden Rechte, einschließlich anwaltlicher Unterstützung und Verdolmetschung, garantiert werden.

Ein wichtiger Schritt ist die Abschaffung des bisherigen Dublin-Systems, nach dem für einen Asylantrag der Mitgliedstaat zuständig ist, über den der oder die AntragstellerIn eingereist ist. Damit wird die Verantwortung für Flüchtlinge, die nach Europa wollen, völlig unverhältnismäßig auf die südlichen und östlichen EU-Länder abgewälzt. Eine vernünftige europäische Asylpolitik muss daher auch mit Fairness innerhalb der EU anfangen.

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