Durch die Konkurrenz im EU-Binnenmarkt wurde über Jahre Lohndumping befeuert und prekäre Beschäftigung ausgeweitet. Jeder neunte Beschäftigte, 20,5 Millionen Menschen in der EU sind „arm trotz Arbeit“. Die Linke im EP, ebenso wie fast alle Gewerkschaften aus den EU-Mitgliedsstaaten haben sich auch deshalb viele Jahren für eine EU-Mindestlohnrichtlinie stark gemacht. Denn in fast allen Mitgliedstaaten der EU, die bereits einen gesetzlichen Mindestlohn haben, reicht auch dieser nicht zum Leben. Die beschlossene Richtlinie trägt eine eindeutige Linke Handschrift. Sie muss bis Ende 2024 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Wichtigster Teil der EU-Richtlinie, der zu einer Erhöhung der Löhne führen wird:
Klar definierte Untergrenze als Richtwert

Der Mindestlohn eines Landes sollte mindestens 60 Prozent des nationalen Bruttomedianlohns bzw. 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns betragen. Dies ist die offizielle Definition eines Lohns oberhalb der Armutsschwelle. Auch wenn dies nur ein Richtwert und kein MUSS ist, stärkt die Richtlinie damit massiv die Forderung nach einem Mindestlohn der demnach in der BRD bei 14€ aktuell liegen müsste.

Stärkung der Gewerkschaften/ Tarifbindung/ Aktionspläne

Wenn die Tarifbindung in einem EU-Staat unter 80 Prozent liegt, muss die Regierung einen Aktionsplan aufstellen, damit mehr Arbeitnehmer*innen von Tarifverträgen profitieren können. Nach wie vor gilt: dort wo Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind, sind die Löhne und Arbeitsbedingungen besser!

Die Richtlinie enthält auch einen Verweis auf reale Kosten für elementare Güter und Dienstleistungen wie Miete, Strom, Nahrungsmitteln. Zwar ist das kein verbindliches Kriterium, aber als Verweis sehr wichtig hinsichtlich der aktuellen Preissteigerungen.

Arbeit muss vor Armut schützen. Durch eine Anhebung der Mindestlöhne werden die Sicherungssysteme (Aufstocker*innen, Wohnungsgeld, Renten) entlastet.

Das (Schein-) Argument, die EU würde mit der Richtlinie ihre Kompetenzen überschreiten, stimmt nicht, da die Untergrenze oberhalb der Armutsschwelle ein Richtwert ist und in jenen Mitgliedstaaten, wo ausschließlich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände den Mindestlohn aushandeln, wird keine andere Regelung vorgegeben. Im Gegenteil, durch die Aktionspläne werden die Gewerkschaften massiv gestärkt.