CBAM – der CO2-Grenzausgleichszahlungsmechanismus der EU

CBAM ergänzt das Emissionshandelssystem der EU. Die Linke im Europaparlament steht dem System des Emissionshandels (ETS) in der EU kritisch gegenüber. ETS war bislang wenig wirksam. Ausgerechnet die am meisten CO2 ausstoßende energieintensive Industrie erhält noch weitere Jahre kostenlose Ausstoßmengen, während Privathaushalte künftig durch die Einbeziehung von Wärme und Verkehr in das ETS stark belastet werden. Es fehlt die benötigte öffentliche finanzielle Unterstützung, damit wir durch Nutzung von Alternativen die Klimaziele erreichen können.

Mit Energieversorgung aus öffentlicher Hand werden bezahlbare und sozial gestaffelte Preise möglich. Wir kämpfen für eine Versorgung mit Strom und Wärme, nicht in der Hand von Konzernen, sondern von Bürger*innen, von Kommunen und Genossenschaften. Wir wollen ihre Erzeugung und Verteilung so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig organisieren. Der Energiebinnenmarkt der EU leitet Strom und Gas durch ganz Europa und vermarktet sie über Börsen. Wir wollen dagegen Strom aus dem Stadtwerk, den kommunalen Solar- oder Windkraftanlagen.

Auch viele mittelständische Unternehmen kritisieren den Emissionshandel und die daraus entstehenden höheren Produktionskosten am Wirtschaftsstandort Europa. Sie befürchten eine Abwanderung von Produktion in Länder mit geringeren Energiekosten. Die EU-Kommission antwortet auf diese Sorgen mit CBAM. Statt die Energiekosten in der EU durch eine Neuorganisation des Strommarktes zu senken, gezielte Förderung von Alternativen anzubieten und Reinvestition der Übergewinne von Stromkonzernen in ein verbessertes Stromnetz für die Dezentralisierung der Produktion einzuleiten, versucht die EU-Kommission mit der Einführung einer Grenzabgabe eine Angleichung nach oben von Preisen für bestimmte Produkte auf dem EU-Markt. Sollte es auf diesem Weg tatsächlich gelingen, Produktionsstandorte in aller Welt anzuregen, ihren CO2 Ausstoß zu verringern, fände Die Linke das natürlich gut. Solange Emissionshandelssysteme in der EU und anderen Staaten wie zum Beispiel China zur Anwendung kommen, macht CBAM etwas strukturell Falsches besser.

Als Teil des Green Deals ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (engl. kurz CBAM) ein Instrument zur Bekämpfung der Klimakrise und zielt auf die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens ab. Der Grundgedanke ist, dass zur Herstellung von Produkten eine bestimmte Menge CO2 aufgewendet wird. Mit CBAM hat die EU eine Möglichkeit entwickelt, ihre Ziele zur klimafreundlichen Produktion auch außerhalb der eigenen Grenzen anzuwenden, indem auf CO2 intensive Güter, die aus dem Ausland importiert werden, eine CO2-Abgabe gezahlt werden muss, die den Preis für die gleichen Güter zwischen EU und nicht-EU Produzenten angleicht.  Damit wird einerseits die Benachteiligung von Produzenten innerhalb der EU verhindert – diese müssen sich an striktere Umweltstandards halten – und andererseits wird Nicht-EU-Ländern ein stärkerer Anreiz geboten, ihre Produktion umweltfreundlicher zu gestalten. Auch soll dadurch das Abwandern CO2-intensiver Industrie in Drittländer verhindert werden (Stichwort Verlagerung von CO₂-Emissionen oder engl. carbon leakage), weil es durch CBAM keine finanziellen Anreize gibt.

CBAM basiert auf dem EU-Emissionshandelssystem, in dem europäische Firmen CO2-Zertifikate für ihre Produktion erwerben müssen. Um ein im Ausland produziertes Gut zu importieren muss nach der Anwendung von CBAM ebenfalls ein Zertifikat erworben werden – so als wäre es innerhalb der EU produziert worden. Sollte bereits eine CO2-Abgabe in dem exportierenden Land gezahlt worden sein, muss nur noch die Differenz zu dem EU-Zertifikat beglichen werden. Für Länder mit gleichen Standards entfallen alle zusätzlichen Kosten.

Zu Beginn umfasst CBAM nur Aluminium, Düngemittel, Eisen, Elektrizität, Stahl und Zement. Hierbei handelt es sich um Güter, bei deren Produktion besonders viel CO2 ausgestoßen wird. Prinzipiell sollen bis 2030 alle dem EU Emissionshandel unterliegenden Produkte auch unter CBAM fallen.

Leider wurde das Instrument während der Verhandlungen zwischen Rat und Europaparlament durch den Rat abgeschwächt. Indirekte Emissionen werden erst ab 2030 miteinbezogen, auch wenn noch unklar ist wie genau. Es gibt keine verbindliche Unterstützung für am wenigsten entwickelte Ländern. Generell ist eine Ergänzung des EU-Emissionshandelssystem durch einen Grenzausgleichsmechanismus zu befürworten, aber die konkrete Ausgestaltung hat Chancen verpasst. So wird potentiell grüner Protektionismus den am wenigsten entwickelten Ländern nicht helfen. Anstatt das eingenommene Geld zur Unterstützung grünerer Produktionswege in diesen auszugeben, macht die EU nichts dergleichen, sondern hofft auf eigene Vorteile am Markt.