CBAM: Der CO2-Grenzausgleichszahlungsmechanismus der EU
Der CO₂-Grenzausgleichszahlungsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ergänzt das Emissionshandelssystem der EU. Die Linke im Europaparlament steht dem System des Emissionshandels (ETS) in der EU kritisch gegenüber. ETS war bislang wenig wirksam. Ausgerechnet die am meisten CO₂ ausstoßende energieintensive Industrie erhält noch bis 2034 kostenlose Ausstoßmengen, während Privathaushalte künftig durch die Einbeziehung von Wärme und Verkehr in das ETS stark belastet werden. Es fehlt die benötigte öffentliche finanzielle Unterstützung, damit wir durch Nutzung von Alternativen die Klimaziele erreichen können.
Auch viele mittelständische Unternehmen kritisieren den Emissionshandel und die daraus entstehenden höheren Produktionskosten am Wirtschaftsstandort Europa. Sie befürchten eine Abwanderung von Produktion in Länder mit geringeren Energiekosten. Die EU-Kommission antwortet auf diese Sorgen mit CBAM. Statt die Energiekosten in der EU durch eine Neuorganisation des Strommarktes zu senken, gezielte Förderung von Alternativen anzubieten und Reinvestition der Übergewinne von Stromkonzernen in ein verbessertes Stromnetz für die Dezentralisierung der Produktion einzuleiten, versucht die EU-Kommission mit der Einführung des CO₂-Grenzausgleichszahlungsmechanismus eine Angleichung nach oben von Preisen für bestimmte Produkte auf dem EU-Markt. Sollte es auf diesem Weg tatsächlich gelingen, Produktionsstandorte in aller Welt anzuregen, ihren CO₂ Ausstoß zu verringern, fände Die Linke im Europaparlament das natürlich gut. Solange Emissionshandelssysteme in der EU und anderen Staaten wie zum Beispiel China zur Anwendung kommen, macht CBAM etwas strukturell Falsches besser.
CBAM basiert auf dem EU-Emissionshandelssystem, in dem europäische Firmen CO₂-Zertifikate für ihre Produktion erwerben müssen. Um ein im Ausland produziertes Gut zu importieren muss im Zuge von CBAM ebenfalls ein Zertifikat erworben werden – so als wäre es innerhalb der EU produziert worden. Sollte bereits eine CO₂-Abgabe in dem exportierenden Land gezahlt worden sein, muss nur noch die Differenz zu dem EU-Zertifikat beglichen werden. Für Länder mit gleichen Standards entfallen alle zusätzlichen Kosten. Damit wird einerseits die Benachteiligung von Produzenten innerhalb der EU verhindert – diese müssen sich an striktere Umweltstandards halten – und andererseits wird Nicht-EU-Ländern ein stärkerer Anreiz geboten, ihre Produktion umweltfreundlicher zu gestalten. Auch soll dadurch das Abwandern CO₂-intensiver Industrie in Drittländer verhindert werden (Stichwort Verlagerung von CO₂-Emissionen oder engl. carbon leakage).
Im Jahr 2025 überarbeitete die EU CBAM im Rahmen ihres „Omnibus I“-Vereinfachungspakets mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern. Die Reform führte eine Freigrenze von rund 50 Tonnen pro Jahr ein, unterhalb der Importeure weitgehend von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen sind. Außerdem beinhaltet die Reform vereinfachte Meldevorschriften, die sich stärker auf Standardwerte stützen, und gestraffte Anforderungen an die Einhaltung und Überprüfung. Diese Maßnahmen sollen zwar den Verwaltungsaufwand verringern und die Anwendung des Systems vereinfachen, geben jedoch auch Anlass zur Sorge, dass Ausnahmen und Vereinfachungen Schlupflöcher schaffen, die Aufsicht schwächen und die Transparenz in globalen Lieferketten verringern könnten.
Die Linke im Europaparlament kritisiert außerdem, dass es keine verbindliche Unterstützung für am wenigsten entwickelte Länder gibt. So wird potentiell grüner Protektionismus den am wenigsten entwickelten Ländern nicht beim Umstieg auf CO₂-neutrale Technologien helfen. Anstatt das eingenommene Geld zur Unterstützung grünerer Produktionswege in diesen auszugeben, fließen die Erlöse einfach in das EU-Budget, ohne dem Klimaschutz zugutezukommen.

