Gegen Kürzungen bei der Regionalförderung, Schuldenbremsenzwang und Renditegerantien für Privatinvestitionen

Martina Michels in der Plenardebatte zur Verordnung über die EU-Strukturfonds 2021-2027

Frau Kommissarin, Kolleginnen und Kollegen,

Bei allem Lobenswerten und der gebotenen Kompromissbereitschaft, der wir uns immer aktiv angeschlossen haben, möchte ich dennoch zwei Punkte ganz klar benennen, die für uns nicht hinnehmbar sind:

Erstens: Die EU-Strukturfonds eignen sich nicht als Straf- und Zwangsinstrument zur Einhaltung von Schuldenbremsen.

Sie sollen öffentliche Investitionen fördern, nicht abwürgen oder gar strafen.  Deshalb gehört die makroökonomische Konditionierung abgeschafft! So, wie dieses Haus das auch mehrfach gefordert hat.

Es gibt überhaupt keinen Grund, in vorauseilendem Gehorsam vor Rat und Kommission einzuknicken!

Zweitens: Die Übertragungsmöglichkeit von Geldern aus den Regionalfonds an den InvestEU ist ein grober Fehler und widerspricht den Zielen der Kohäsionspolitik, nämlich der Angleichung der Lebensverhältnisse.

Die Begrenzung der übertragbaren Mittel auf 2,5 Prozent der Strukturfondsmittel ist inkonsequent.

Es ist absurd, von den immer weniger werdenden Kohäsionsmitteln auch noch Mittel für den aufgeblähten InvestEU abzuzweigen!

 

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