Kanada-PNR: EuGH-Generalanwalt pfeift Überwachungsaktionismus zurück
Heute verkündete der Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, seine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit des Fluggastdatenabkommens mit Kanada. 2014 verwies das EP die Kanada-PNR-Regelung mit einem Prüfungsauftrag an den EuGH. Ähnlich wie bei dem Verhältnis zwischen TTIP und CETA stellen die Bestrebungen mit Kanada eine Blaupause für die Phantasien von kooperativer Aushöhlung der Privatsphäre zwischen den USA, der EU und Kanada dar. Folgt der EuGH den Empfehlungen Mengozzis (wovon sich ausgehen lässt), kann das Abkommen nicht in Kraft treten. Die heutige Abfuhr des Generalanwalts kann deshalb als Präzedenzfall für die Abkommen mit den USA, mit Australien und für das innereuropäische EU-PNR gesehen werden. Dazu Cornelia Ernst, Sprecherin der Delegation DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss des Europaparlaments, LIBE:
„Ich begrüße und teile diese Einschätzung des Generalanwalts sehr! Wie zu erwarten war, erteilt der Generalanwalt der Vereinbarung zum Austausch der Daten von Flugreisenden zwischen der EU und Kanada eine Abfuhr, mit deutlichem Verweis auf die Unvereinbarkeit mit EU-Grundrechten. Jetzt haben wir das auch von höchster Stelle bestätigt und vielleicht überlegen sich das die betreffenden BefürworterInnen in ihrem Überwachungs-Aktionismus das nächste Mal etwas früher, dann hätten wir uns dieses jahrelange Prozedere sparen und über wirklich Wichtiges reden können: Nämlich gute, durchdachte Politik und sinnvolle Maßnahmen in der Terrorismus-Prävention, die ja wie so häufig auch bei den PNR-Bestrebungen als Vorwand für die Einführung herhalten muss.“
In Hinblick auf die bestehenden und anstehenden weiteren Abkommen zur Fluggastdatenspeicherung ergänzt Cornelia Ernst:
„Die Überwachungsbefürworter sollten nun endlich ihren hysterischen Ansatz überdenken und Vorschläge unter vollständiger Einhaltung und Wahrung der Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen einbringen. Die PNR-Regelungen stellen nur einen weiteren Mosaikstein für die Durchleuchtung und Rasterung der Bürgerinnen und Bürger dar – gänzlich ohne nachweisbaren Nutzen für die Terrorismusbekämpfung. Wir waren stets dagegen und werden unseren Widerstand gegen die ausstehenden Abkommen auf Grundlage des zu erwartenden EuGH Urteils auch weiter verstärken – nun sollte doch unbestreitbar sein, dass die Abkommen mit den USA und mit Australien rechtlich genauso wenig zu halten sind, wie das angedachte EU-PNR!“