Keinerlei zwingende Notwendigkeit für Fingerabdrücke
Cornelia Ernst zu Fingerabdrücken und andern Sicherheitsplänen für Personaldokumenten
Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern ausgestellt werden (Aussprache)
Cornelia Ernst, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. –
„Herr Präsident! Diese Verordnung gehört mit Ausnahme der Gender-Regelung, die ich auch ausdrücklich begrüße, tatsächlich zu den Instrumenten mit dem Label „Was die Menschheit nicht braucht“. Um Terroristen und anderen Kriminellen beim Fälschen von Pässen und Identitäten beizukommen, sollen nun biometrische Fingerabdrücke verpflichtend auf die Personalausweise; in einem Fall schon von Kindern ab sechs, in allen anderen von Kindern ab zwölf Jahren. Nur für die älteren Semester ab sechzig ist es so, dass sie mildernde Umstände bekommen, indem deren ID cards länger gelten sollen nach dem Prinzip „Vertrau deinen Kindern nicht, aber den Alten schon“.
Und nun zu den Fingerabdrücken. Die Folgenabschätzung der Kommission hat keinerlei zwingende Notwendigkeit für das generelle Nehmen von Fingerabdrücken aufgezeigt. Das Zweite ist: Fingerabdrücke können gehackt und nachgebildet werden, wie der Chaos Computer Club schon 2008 nachgewiesen hat. Passwörter für den PC – um mal ein anderes Beispiel zu nehmen – kann man ändern, Fingerabdrücke ab einem bestimmten Alter eben nicht. Sind sie einmal geklaut, dann ist das nicht korrigierbar.
Und das Dritte: Fingerabdrücke ab zwölf lehnen wir ab, schon weil diese Kinder nicht mal strafmündig sind. Wenn nun die ID cards und die Fingerabdrücke auf den ID cards auch für andere Zwecke unter EU- oder mitgliedschaftlichem Recht genutzt werden können, dann wird irgendwann der Weg natürlich frei für biometrische Datenbanken auf den verschiedenen Ebenen.
Fazit: Bei dieser Verordnung gibt es wirklich nur einen Gewinner, einen echten Gewinner, das ist die Gilde der ID-Fälscher; die werden jetzt aufleben. Dazu herzlichen Glückwunsch!“
(Quelle: Plenarprotokol, 3. April 2019)