Alles beim alten!
Zur Stellungnahme der Europäischen Kommission zu „right-to-water“
Der Zugang zu sauberem Wasser ist ein Grundrecht – sollte man meinen.
Rund zwei Millionen Menschen in der Europäischen Union haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Und zwei Milliarden Menschen weltweit wird dieses Grundbedürfnis verwehrt.
Auf den Versuch der EU-Kommission per Konzessionsrichtlinie privaten „Investoren“ den zur Wasserversorgung zu erleichtern, reagierte die europaweite Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht!« u.a. mit der Forderung die Versorgung mit Trinkwasser und sanitären Grundleistungen im europäischen Recht zu garantieren. Und sie war mit über 1,6 Millionen gültigen Unterschriften aus 25 europäischen Ländern außerordentlich erfolgreich.
Unterstützt durch den parlamentarischem Widerstand insbesondere der Linken nahm EU-Kommissar Michel Barnier schließlich die öffentliche Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie aus – vorerst, steht zu befürchten.
Nun hat die Kommission ihre Stellungnahme zu den Forderungen der europäischen Bürgerinitiative abgegeben. Sie klingt zunächst positiv. Bei genauerer Betrachtung aber bleibt alles beim alten.
Der Forderung, allen Menschen in Europa eine Versorgung mit Wasser und sanitären Mindeststandards zu garantieren stimmte sie nicht zu. Die Kommission erkenne zwar den Zugang zu sauberem Wasser als ein Menschenrecht an, europäisches Recht solle das aber nicht werden. Damit werden auch Sanktionen gegen EU-Staaten, die dieses Recht nicht gewährleisten, ausgeschlossen.
Auch einer EU-weiten Schranke für die Privatisierung von Wasserbetrieben erteilte sie eine klare Absage. Die Forderung „die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen … nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen“ und die Wasserversorgung von der Liberalisierungsagenda auszuschließen, teilt sie nicht. Die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe seien nur dann nicht anwendbar, wenn lokale Behörden die betreffenden Dienstleistungen selbst, im Rahmen eines Joint-Venture oder durch ein verbundenes Unternehmen erbringe. »In der EU liegt die Entscheidung über die optimale Verwaltung von Wasserdienstleitungen fest in den Händen der Behörden in den Mitgliedsstaaten«.
Dies müssen wir als deutlichen Auftrag gegen die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und für weitere Rekomunalisierung verstehen. Höchste Wachsamkeit ist angebracht, ob die Haltung der Kommission auch bei den Verhandlungen über das europäisch/amerikanische Freihandelsabkommen TTIP Bestand hat, bei dem die öffentlichen Dienstleistungen auf der Verhandlungsliste stehen. Im Rahmen dieser Verhandlungen wolle die Kommission lediglich darauf hinwirken, dass auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffene Entscheidungen »respektiert und angemessen gesichert« werden.
Glaubwürdig ist das wohl kaum. Mit Beteiligung der EU-Kommission wird über die Troika derzeit in Griechenland die Privatisierung des Wasserversorgung massiv betrieben.
Perfide Ankündigungspolitik und unverbindlicher Schönsprech auf EU-Ebene einerseits – und knallharte Privatisierungspolitik und das Schaffen von erzwungenen Fakten andererseits sind die zwei Seiten ein und der selben Interessenpolitik.
Die Begehrlichkeiten von Hedgefonds und Spekulanten werden lediglich verschleiert. Tagtäglich werden weltweit Finanztransaktionen in Höhe von über 13.000 Milliarden US-Dollar getätigt, immer auf der Suche nach möglichst profitablen wie sicheren Anlageformen. Nicht einmal 1,5 Prozent davon dienen der Realwirtschaft oder dem Handel.
Der Druck wird immens bleiben. Nicht nur bei der Privatisierung der Wasserversorgung – bei der gesamten Öffentlichen Daseinsvorsorge. Verschuldeten Kommunen oder Ländern ihre Gesundheitseinrichtung, Gemeindeversorgungsbetriebe, gemeinnützigen Wohnungsbauten usw. zum Schnäppchenpreis abzujagen, wird massiv und für lange Zeit auf der Tagesordnung bleiben.
Dagegen hilft nur weiterer und vor allem stärkerer außerparlamentarischer und parlamentarischer Widerstand.