Nachsendeaufträge beim Kontowechsel: Effektivere Instrumente, um Bankkunden zu stärken!
Jürgen Klute präsentiert seinen Berichtsentwurf zur Konten-Richtlinie
Die Arbeit des EU-Parlaments an der Girokonten-Richtlinie nimmt konkrete Züge an: Sieben Wochen nach Vorlage der Kommissions-Initiative legte Berichterstatter Jürgen Klute heute seinen Entwurf für eine Parlamentspositionierung vor.
Ziel der Richtlinie, so der Berichterstatter, müsse es sein, Bankkunden effektiv zu stärken: „Der Ausschluss von 56 Millionen Bürgern vom Zugang zu modernen Zahlungsdiensten ist nicht hinnehmbar. Es ist wichtig und begrüßenswert, dass die Kommission durchsetzen will, dass die Vorteile des Binnenmarktes auch beim Verbraucher am Bankschalter und Geldautomaten ankommen. Der Ansatz der Kommssion, hierzu gleich zwei Hebel auf einmal anzusetzen – erstens, durch die Erhöhung des Wettbewerbs im Endverbrauchergeschäft und ergänzt durch gesetzliche Mindeststandards – ist ein sinnvoller und gangbarer Weg.“
„Mein Berichtsentwurf unterstützt die Ziele der Kommission, die Vergleichbarkeit und Transparenz von Gebühren zu erleichtern, ein effektives Zugangsrecht zu grundlegenden Zahlungsdiensten durchzusetzen sowie Kontenwechsel zu vereinfachen. Wir brauchen einen funktionierenden und zugleich fairen Wettbewerb zwischen Anbietern von Girokonten“, so Klute.
Klute erläutert die wichtigsten Änderungsvorschläge seines Berichts: „Girokonten sind ein sensibles Produkt, derzeit schrecken viele Bürger davor zurück, ihre Bank zu wechseln, um ein für sie passenderes Modell zu wählen. Der von der Kommission vorgesehene Kontenwechsel-Service ist ein wichtiger Schritt. Restunsicherheiten bleiben jedoch, wenn Dritte – Arbeitgeber, Vermieter, Telekommunikationsanbieter – nicht schnell genug auf den Kontenwechsel reagieren. Die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben deshalb ein automatisiertes Umleitungssystem für Zahlungen eingerichtet, das Verbraucher, die ihren Anbieter wechseln, nutzen können: Während eines Jahres werden alle Zahlungsein- und Ausgänge automatisch auf das neue Konto umgeleitet. Das Risiko und der Zeitaufwand, der normalerweise mit Kontenwechsel verbunden ist wird so spürbar reduziert. Die EU sollte die Mitgliedsstaaten verpflichten, vergleichbare Systeme einzurichten.“
Auch beim Stichwort Gebühren-Transparenz und Zugangsrecht fordert Klute Nachbesserungen: „Es ist unverständlich, wie Girokonten für alle durchgesetzt werden sollen, wenn in einigen Ländern nur ein Anbieter verpflichtet werden soll, kontolose oder einkommensschwache Verbraucher zu betreuen. In ländlichen Gebieten kann das nicht funktionieren, es verstößte auch gegen das Prinzip eines fairen Wettbewerbs. Das Parlament hat hier bereits im vergangenen Jahr eine klare Position eingenommen, die die Grundlage für die Verhandlungen mit den Regierungen bilden wird. Ein letzter wichtiger Punkt, um Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen von Bürgern in Banken zu stärken betrifft die Gebühreninformation. Mein Berichtsentwurf sieht vor, dass ihre Kunden vollständig über Gebühren und Zinsen informieren sollen, die bei der Benutzung eines Kontos anfallen können. Das entspricht dem gängigen Prinzip der Preiskennzeichnung.“
Der Berichtsentwurf wird am 8./9. Juli im Wirtschaftsausschuss debattiert. Änderungsanträge können bis zum 2. September eingereicht werden. Die Abstimmung ist für den 30. September angesetzt. Das Verhandlungsteam des Wirtschaftsausschusses besteht aus Werner Langen (Konservative), Olle Ludvigsson (Sozialdemokraten), Phillipe de Backer (Liberale), Syed Kamall (Rechtskonservative) und Sven Giegold (Grüne).
Brüssel, 25.6.2013