Neuer Flyer der LINKEN im Europäischen Parlament

WASSER ist ein Menschenrecht.

Die Menschen sind in Sorge um ihre Versorgung mit Wasser.  

Zehntausende E-Mails und Briefe erreichten uns dazu von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Stadtverwaltungen, Gemeinderäten, Land- und Bundestagsabgeordneten und Ministerien. Die Privatisierung der Wasserversorgung wird rundheraus abgelehnt. Sie wollen, das Wasser Allgemeingut bleibt. Wir auch!   Anlass ist eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe, die aktuell im Europaparlament diskutiert wird. Die EU-Kommission will erstmals die Vergabe von Konzessionen durch die Öffentliche Hand regeln. Ein einheitlicher Rechtsrahmen sei nötig, Korruption solle bekämpft werden, so die Kommission.    Tatsächlich wird aber insbesondere der lebenswichtige Rohstoff Wasser zum Handelsobjekt auf den so genannten Märkten. Wasser sei eine Ware wie jede andere, meinte die Kommission bereits 2009. Die Konzessions-Richtlinie würde allerdings auch weitere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge betreffen.      

 

Was steht auf dem Spiel?

Immerhin: diese Richtlinie erzwingt nicht automatisch die Privatisierung der Wasserversorgung. Jede Ebene der öffentlichen Hand entscheidet zunächst selbst, ob sie Konzessionen vergibt oder öffentliche Güter und Dienstleistungen selbst bereitstellt. Soweit die Theorie.  

Länder oder Kommunen vergaben schon bisher Konzessionen. Vor dem Hintergrund knapper Kassen hat die Vergabe von Konzessionen an Wasser- und Stadtwerke, für die Abfallbeseitigung, Fernheizung, den Betrieb von städtischen Krankenhäusern und Hallenbädern und vielem mehr erheblich zugenommen – kein Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge blieb bisher davon verschont.    Sollte diese neue Richtlinie – wie derzeit vorliegend – nun in Kraft treten, würde die Entscheidungsfreiheit der Kommunen noch weiter eingeschränkt. Sie müssten zukünftig bei der Vergabe von Konzessionen ab einer Umsatzhöhe von 8 Millionen Euro diese europaweit ausschreiben. Nur wenn die Dienstleistung zu mehr als 80 % für die Kommune erbracht wird und der Versorgungsbetrieb im kommunalen Haushalt konsolidiert wird, würde die Ausschreibungspflicht entfallen. Die vorgesehenen Ausnahmen sind juristisch sehr kompliziert und nur schwer zu erfüllen. Die Absicht ist offenkundig: der „Markt“ soll für große Konzerne geöffnet werden, das Öffentliche weiter zurückgedrängt werden.   Diese Richtlinie erhöht damit den Druck zur europaweiten Ausschreibung von Konzessionen erheblich. Zwar könnten sich auch städtische Unternehmen um eine Konzession bewerben, allerdings nicht mit den Möglichkeiten, die großen, europa- und weltweit tätigen privaten Konzernen zur Verfügung stehen.   Soziale Kriterien oder gar eine Tariftreue-Klausel soll die Richtlinie – entgegen unserer Forderungen – nicht vorschreiben. Den Preis zahlen also am Ende Arbeitnehmer durch Arbeitsplatzabbau und Druck auf die Löhne, die Bürger dagegen durch explodierende Wasserpreise und die Kommunen durch den Verlust der Kontrolle über wichtige Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge.  

Die GUE/NGL fordert deshalb, alle Bestrebungen zur Privatisierung von Wasser zu stoppen. Wettbewerb ist das falsche Instrument für Güter der öffentlichen Daseinsvorsorge.    

Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Ware. Es muss für alle Menschen zugänglich und bezahlbar sein. Noch immer haben circa 2 Millionen Menschen in Europa keine angemessene Trink- und Abwasserversorgung. Weltweit besitzen 800 Millionen Menschen keinen Zugang zu Wasser und über 2 Milliarden haben keinen Zugang zum Abwassersystem.  

Im Frühjahr 2013 wird das Plenum des Europäischen Parlamentes über diese Richtlinie abstimmen. Noch kann diese Richtlinie verhindert werden.  Entgegen unserer Forderung nach Transparenz im Verfahren sollen nun zunächst mit dem Rat Details der Richtlinie hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden. Wir bleiben dabei: alle Abgeordneten des Europäischen Parlamentes sind aufgefordert, den Willen der Bürger zu respektieren und gegen den Richtlinienentwurf zu stimmen.    

Die GUE/NGL unterstützt Rekommunalisierungsvorhaben und fördert die erfolgreiche europaweite Kampagne www.right2water.eu. Diese europäische Bürgerinitiative tritt für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung ein. Sie fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszunehmen.        

Unsere Arbeit im Europäischen Parlament

Parlamentarische Arbeit

Die Fraktion der Vereinten Europäischen Linken ist die oppositionelle Kraft im Europaparlament für Frieden, sozial-ökologische Nachhaltigkeit und Solidarität. Sie verteidigt Arbeitnehmerrechte, setzt sich für europaweite soziale Mindeststandards ein (z. B. durch eine verbindliche Mindestlohnrichtlinie), kämpft für eine Begrenzung und drastische Verkürzung von (Höchst-)Arbeitszeiten, Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei Massenentlassungen und Betriebsverlagerungen und die Erhaltung und den Ausbau sozialer Sicherungssysteme. Wir entwerfen parlamentarische Berichte und Anfragen, melden uns in Ausschuss-Sitzungen und Plenarsitzungen zu Wort, und veranstalten Debatten und Seminare.  

Soziale Kräfte bündeln

Stärkung der Arbeitnehmerrechte heißt auch, den ArbeitnehmerInnen eine Stimme zu geben: bei Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten, Renten, Löhnen etc. Die GUE/NGL befürwortet eine enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, NGOs, und sozialen Bewegungen. Für ein europäisches Sozialmodell müssen wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam mobilisieren.    

Weitere Informationen: Dossier zum Thema

 

 

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