Europäische Nachbarschaftspolitik
Die Linke im Europaparlament fordert eine Modernisierung fordert eine Modernisierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse.
Erinnern wir uns: die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde im Zusammenhang mit der letzten großen EU-Erweiterungswelle im Jahr 2004 entwickelt und richtet sich an 16 Staaten, die eine gemeinsame Land- oder Seegrenze mit der Europäischen Union haben. Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine zählen zu der geostrategisch in Konkurrenz und Rivalität zur Russischen Föderation konzipierten östlichen Nachbarschaft. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die besetzten palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien werden in der sogenannten südlichen Partnerschaft zusammengefasst. Im Rahmen der Nachbarschaftspolitik wird diesen EU Nachbarn eine privilegierte Partnerschaft angeboten, die auf einem Bekenntnis der Staaten zu gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung, nachhaltiger Entwicklung und den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhen soll.
Das Ziel der ENP besteht aus der Sicht der EU darin, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den an die EU unmittelbar angrenzenden Ländern zu stärken und zugleich neue Trennungslinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn zu vermeiden. Mit der ENP sollte ursprünglich ein Ring sogenannter befreundeter Staaten geschaffen werden, denen man zwar selbst keine eigene Beitrittsperspektive eröffnen will, mit denen man aber eine enge, friedliche und kooperative Beziehung pflegt. Die konkrete Ausgestaltung der Beziehungen basierte konzeptionell auf einer indirekten Ausweitung des europäischen Rechts- und Regelraums auf die betreffenden Staaten unter Verwendung der auch im Innern der EU zum Einsatz kommenden politischen und institutionellen Strategien. Dieser auch als Export des Acquis Communitaire bezeichneter Politikansatz stützt sich auf die Instrumente des politischen Dialogs, einer in Gestalt von Aktionsplänen verabredeten konkreten politischen und wirtschaftlichen Reformagenda sowie einer an präzise Konditionalitäten gebundenen finanziellen Unterstützung ab und er erfährt in Gestalt von Assoziierungsabkommen (AA) oder Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und sogenannten vertieften Freihandelsabkommen eine vertragsrechtliche Absicherung.
Die Aktionspläne sollten die Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten der beteiligten Länder hin zu demokratischen und sozial gerechten Gesellschaften widerspiegeln, haben aber rückblickend ihre Wirkung deutlich verfehlt. Gerade gesellschaftlichen Umbrüche im arabischen Raum haben die große Kluft zwischen formalem Anspruch und Realpolitik der EU im Bereich der ENP verdeutlicht. Vor diesem Hintergrund erfolgte 2011 eine gewisse Neuausrichtung der ENP. Zielgruppen der ENP sollten neben den Regierungen auch verstärkt Akteure der Zivilgesellschaft sein und die Reformpläne gezielter auf die Besonderheiten der ENP-Länder ausgerichtet werden. Zur Absicherung der EU-Interessen wurde aber zugleich der Mechanismus der Konditionalisierung deutlich verschärft („Mehr für Mehr“).
Die Europaabgeordneten der LINKEN lehnten damals die geostrategische Ausrichtung der östlichen Partnerschaft gegen die Russische Föderation ab und plädierten für die Entwicklung einer realen Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation. In den Partnerländer der ENP sollten letztlich die Bevölkerungen dieser Länder das Recht haben, über grundlegende außenpolitische Fragen wie z.B. die Ausgestaltung der Beziehungen zur EU entscheiden können. Nicht zuletzt hätte die Europäische Union einen intensiven Beitrag zur friedlichen Beilegung offener bzw. so genannter „eingefrorener“ Konflikte in ihrer Nachbarschaft leisten sollen, den weiteren Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen in betreffende Konfliktregionen unterbinden und konkrete Abrüstungsinitiativen und vertrauensbildende Maßnahmen initiieren bzw. unterstützen müssen.
Mit dem Befehl zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die russische Regierung eine völlig veränderte Situation geschaffen. Der schwelende Konflikt ist nun scharf. Besonders in den östlichen Mitgliedstaaten der EU ist die Erinnerung an alte Bedrohungsängste wieder wach. Die Solidarisierung mit den Angegriffenen schafft eine Bereitschaft zu neuen Beitrittsszenarios, nachdem es noch bei der Juncker-EU-Kommission hieß: „Keine neuen Mitgliedstaaten!“. Neun Staaten der Nachbarschaft haben inzwischen Kandidatenstatus. In Europaparlament und Rat und EU-Kommission wächst der Wille, die ENP von einem Mitgliedschaftsersatz in ein Instrument zur Mitgliedschaftsvorbereitung umzuwandeln.
Aus Sicht der Europaabgeordneten der Linken ist insbesondere für die Ukraine die wichtigste Beitrittsvoraussetzung der Frieden. EU-Kommission und alle, die einen Hebel dafür in den Händen halten, sollten daher alles unternehmen, um die Optionen für einen Frieden zu bereiten. Die Widerherstellung des Friedens und die Suche nach Wegen zur Versöhnung sollte sowohl in der östlichen Nachbarschaft, als auch in der ebenfalls von einem fürchterlichen Krieg getroffenen südlichen Partnerschaft das primäre Interesse der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sein.
Wenn die ENP in einen Beitrittsprozess münden soll, ist die weitere Voraussetzung dafür der Wille der jeweiligen Bevölkerung von Beitrittsstaaten, als auch die Bereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten, sich durch Vertragsveränderungen beitrittsfähig zu machen. Die LINKE fordert die Einberufung eines Verfassungskonvents um diese und andere notwendige Vertragsänderungen zur Errichtung einer sozialen und nachhaltigen Europäischen Union auszuhandeln.