Europäisches Lieferkettengesetz
Die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD), die 2024 in Kraft trat, war nie perfekt. Von Anfang an enthielt sie erhebliche Kompromisse, eng gefasste Definitionen und bedeutende Lücken, die ihr transformatives Potenzial einschränkten. Dennoch stellte sie einen potenziell historischen Wandel dar: Zum ersten Mal legte das EU-Recht verbindliche Verpflichtungen für große Unternehmen fest, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zu erkennen, zu verhindern und zu beheben.
Entscheidend ist, dass die Richtlinie eigentlich schrittweise in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollte, wobei die vollständigen Nachweispflichten erst später in diesem Jahrzehnt in Kraft treten sollten. Noch bevor dieser Prozess jedoch richtig beginnen konnte, wurde die CSDDD durch das „Omnibus-Vereinfachungspaket“ von 2026 grundlegend geschwächt. Unter dem Deckmantel von „Bürokratieabbau“ und der Steigerung der „Wettbewerbsfähigkeit“ wurden zentrale Säulen der Richtlinie zurückgenommen: Ihr Anwendungsbereich wurde drastisch eingeschränkt, die Schwellenwerte für betroffene Unternehmen deutlich angehoben und die Durchsetzungsmechanismen geschwächt.
Diese sogenannte „Vereinfachung“ ist keine technische Anpassung, sondern eine politische Entscheidung, die darauf abzielt, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen präventiv auszuhöhlen, noch bevor eine sinnvolle Umsetzung überhaupt begonnen hat. Was als Mindeststandard für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln gedacht war, wurde auf einen weitgehend symbolischen Rahmen reduziert.
Diese Entwicklung spiegelt einen allgemeinen Trend in der EU-Politik wider: Die Forderungen der Unternehmenslobby und kurzfristige Wettbewerbsargumente werden gegenüber den Rechten der Arbeitnehmer, der betroffenen Gemeinschaften und der Ökosysteme priorisiert. Anstatt die Sorgfaltspflichten zu verschärfen, tendiert die EU dazu, diese zu verwässern und auf freiwillige Ansätze zu setzen.
Die Linke im Europaparlament setzt sich konsequent für verbindliche, durchsetzbare Regeln für globale Lieferketten ein. Anstatt Standards zu untergraben, muss die EU diese stärken: ihren Anwendungsbereich erweitern, Schlupflöcher schließen, eine wirksame zivilrechtliche Haftung einführen und sicherstellen, dass Unternehmen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden können. Echte Nachhaltigkeitspolitik bedeutet, Mensch und Umwelt zu schützen – und nicht, unternehmerische Verantwortung als „Bürokratie“ umzudefinieren, die es abzubauen gilt.

