TAXE: Hausaufgaben machen, Steueroasen austrocknen
„Keine faulen Kompromisse mehr: Wer die Allgemeinheit um Milliarden prellt und das Steuerkartell schützt, muss zur Verantwortung gezogen werden. Die Kommission sollte bei der Unternehmensbesteuerung endlich liefern“, erklärt der Europaabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE.) zur konstituierenden Sitzung des zweiten Sonderausschusses für Steuervorbescheide und Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE2) im Europäischen Parlament (EP). Im Anschluss der Sitzung beginnen die Koordinatoren der EP-Fraktionen Beratungen zum Arbeitsprogramm des Ausschusses für die nächsten sechs Monate. Dies kommentiert der Koordinator der Linksfraktion im TAXE-Ausschuss weiter:
„Die Linksfraktion fordert seit jeher echte Aufklärung über die EU-Steueroasen. Dazu muss der Ausschuss Kommissionspräsident Juncker erneut hören und ihn mit den Widersprüchen bei seinem ersten Auftritt vor TAXE konfrontieren, die auch vom Parlament im ersten TAXE-Bericht benannt wurden. Auch Eurogruppenchef Dijsselbloem muss antanzen. Beide haben die Regulierung von Patentboxen blockiert. Zumal die Niederlande im neuen Jahr die Ratspräsidentschaft stellen.
TAXE muss nun entschlossen für vollen Dokumentenzugang kämpfen. Die unzumutbaren Zustände in Leseräumen müssen beendet werden. Sie sind schlimmer als bei dem Zugang zu Verhandlungstexten des Freihandelsabkommens TTIP. Ohne Transparenz gibt es keine Steuergerechtigkeit. Diese werden wir notfalls mit unserer anstehenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erstreiten.“
De Masi abschließend: „Die Kommission muss endlich liefern, um Konzerne dort zu besteuern, wo sie wirtschaftlich aktiv sind. Die Gewinne von Konzernen müssen auf EU Ebene ermittelt und nach realer wirtschaftlicher Aktivität auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden (Konsolidierung). Eine einheitliche Steuerbasis ohne Konsolidierung und Mindeststeuern (GKB), wird den ruinösen Steuerwettbewerb weiter anzuheizen. Auch Zins- und Lizenzgebühren müssen endlich einer Mindestbesteuerung unterworfen werden. Der Rechtsdienst des Europäischen Rates hat die Vereinbarkeit einer solchen Maßnahme mit EU Recht kürzlich bestätigt.“