Neue Regeln für Finanzmärkte
Hochfrequenzhandel mit Handbremse, Positionslimits für Nahrungsmittelspekulanten, mehr Rechte für Verbraucher
Nach langem Hin und Her haben sich das Europäische Parlament, EU-Kommission und Rat als Vertretung der Mitgliedsländer am Abend auf eine gemeinsame Position für die Novelle der Finanzmarktrichtlinie MiFID geeinigt.
„Die neue MiFID ist ein deutlicher Schritt nach vorn – endlich gibt es auf europäischer Ebene Vorschriften, die die Spekulation mit Lebensmitteln und Rohstoffen eindämmen.“ Jürgen Klute, Koordinator für die Linke im Europäischen Parlament, gießt indes auch ein wenig Wasser in den Wein. „Leider konnten wir uns nicht mit der Forderung durchsetzen, dass die Europäische Finanzmarktaufsicht ESMA die genauen Vorschriften für die Handelsbegrenzung setzt. Der Kompromiss sieht vor, dass die 28 europäischen Aufsichtsbehörden die so genannten Positionslimits selbst setzen. Hier hat der Rat als Vertretung der Mitgliedsländer sein ganzes Gewicht in die Waagschale geworfen, um eine einheitliche europäische Regel zu verhindern. Das Ergebnis: die vor vier Jahren ins Leben gerufene ESMA bleibt weitgehend außen vor, es besteht also die Gefahr, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden die ihren Interpretationsspielraum weitgehend ausnutzen und die Spekulation mit Nahrungsmitteln nur halbherzig eingrenzen.“
„Noch erheblich schwieriger wird es, sobald zum Beispiel Paris, London und Frankfurt das gleiche Produkt handeln. Dann müssen sich deutsche, britische und französische Finanzmarktaufsicht auf einheitliche Limits für das jeweilige Produkt einigen.
Trotz aller Zugeständnisse, die wir in den vergangenen Monaten machen mussten, um eine Einigung mit dem Rat zu erreichen: die neuen Kriterien werden künftig das Geschäft mit dem Hunger in der EU deutlich erschweren und die Kontrolle darüber erheblich verbessern.“
Hochfrequenzhandel mit Handbremse
Auch für den Hochfrequenzhandel gibt es neue Vorschriften: Künftig müssen Unternehmen, die sich in der EU an den Hochgeschwindigkeitsgeschäften beteiligen, ihre Rechenoperationen einer Prüfung unterziehen. Beim Hochfrequenzhandel, in dem buchstäblich innerhalb von Millisekunden Finanzmarktprodukte ge- und verkauft werden, treffen komplizierte Computerprogramme die Entscheidungen über Kauf und Verkauf. Diese Programme müssen künftig einen Stresstest durchlaufen, um Marktzusammenbrüche zu verhindern.
„Neben einigen anderen Sicherheitsvorschriften ist damit zwar ein kleiner Schritt getan, aber der volkswirtschaftlich unsinnige, stellenweise gefährliche Hochfrequenzhandel ist damit leider noch lange nicht abgeschafft“ fasst Jürgen Klute zusammen.
Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz war einer der wesentlichen Punkte, an denen das Parlament sich weitgehend gegen den Rat durchgesetzt hat. So wird die Dokumentationspflicht bei Anlageberatungen verbessert, so dass sich zukünftig Beratungsfehler leichter nachvollziehen lassen. Auch wird den Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum gelassen, um provisionsbezogene Beratung zu untersagen und so die Anlageberatung von finanziellen Anreizen für den Berater abzukoppeln. „Wir hoffen auf eine bessere Beratungskultur in der nicht nur das Wohl des Anlageberaters im Vordergrund steht, sondern der Bedarf des Sparers“ so Klute.
Straßburg, 15.1.2014