Datenbanken über rassische oder ethnische Herkunft in der EU

Plenarrede

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Ich stelle einfach die Frage: Wie ist es bestellt um Antidiskriminierung und Gleichbehandlung von Roma in Europa? Wenn jetzt davon zu hören ist, dass Datenbanken – und ich meine, diese Datenbanken sind als solches verboten – unter ethnischen Gesichtspunkten über Roma durch die französische Gendarmerie, aber auch durch andere Länder angelegt werden, und zwar gewissermaßen prophylaktisch, dann läuft doch das Fass über! Sowohl in Frankreich als auch in der EU sind Datenbanken, die personenbezogene Daten über rassische und ethnische Herkunft von Personen a priori sammeln, schlicht verboten, und zwar wegen der hohen Missbrauchsgefahr, wegen der Gefahr der Diskriminierung. Und nur unter ganz bestimmten – zweckbestimmten – Voraussetzungen, die Nichtdiskriminierung berücksichtigen, kann überhaupt Datenerfassung auf diesem Feld erfolgen. Roma dürfen nicht kriminalisiert werden, und das ist doch der entscheidende Punkt. Ethnisch motivierte Datenbanken als Straftatenprophylaxe sind rechtswidrig. Roma dürfen nicht wegen ihrer Lebensweise Gegenstand spezieller Datensammlungen werden, und wir erwarten, dass die Kommission, dass Sie, Frau Reding, jeder Form von ethnischen und rassischen Datenerfassungen eine Absage erteilen und sich stark machen dafür, dass das in den Ländern auch tatsächlich abgestellt wird.

Ich will ehrlich sagen: Ich frage mich mehr und mehr, was außer reden, reden, reden geschieht tatsächlich in diesem Parlament und im Rahmen der EU, und was haben wir tatsächlich zur Verbesserung der Lage von Roma in Europa praktisch erreicht, außer reden, reden, reden. Betrachten wir die Datenerfassungen, dann stellen wir fest, dass Roma zu Sündenböcken geworden sind und zur Verschiebemasse in vielen Mitgliedstaaten der EU. Sie werden abgeschoben in den Kosovo, da verletzt Frankreich monatelang EU-Verträge, der Antidiskriminierungsgrundsatz wird verletzt – und die Kommission gibt sich zufrieden, und das sehe ich etwas anders als meine Vorrednerin, mit dem Versprechen der französischen Regierung, bis Anfang 2011 die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie zu regeln. Dazu gehört der Anständigkeit halber aber auch, zu sagen, es muss in Frankreich einen Abschiebestopp für Roma geben und, was auch wichtig ist, die unrechtmäßig abgeschobenen Roma sollten eine erleichterte Rückkehr nach Frankreich erhalten.

Im Zusammenhang mit den Datenbanken will ich Sie fragen: Welche gesicherten Informationen haben Sie, welche Initiativen ergreifen Sie, wenn es diese Datenbanken in der Weise auch tatsächlich gibt, und wird ein Vertragsverletzungsverfahren in solchen Fällen von Ihnen, Frau Reding, eingeleitet werden?