Übergewinnsteuer: Krisengewinne umverteilen
Die Linke im Europaparlament setzt sich für eine Übergewinnsteuer ein, um Krisengewinne oder auch Monopolgewinne umzuverteilen
Übergewinne werden in der öffentlichen Debatte als zusätzliche Gewinne verstanden, die über die normalen Gewinne eines Unternehmens hinausgehen und aus externen unvorhergesehener Ereignissen bzw. Krisen anfallen (z.B. Krieg, Pandemie, Ölpreisinflation). Eine Übergewinnsteuer folgt vor diesem Hintergrund dem Prinzip der Fairness: die Profiteure einer Krise sollen auch stärker an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligt werden („Krisengewinnersteuer“).
Darüber hinaus können Übergewinne auch als zusätzliche Gewinne verstanden werden, die sich Unternehmen durch Marktmacht (Monopole) oder Macht über knappe ortsspezifische Güter (natürliche Rohstoffe, Immobilien, patentgeschützter Güter) aneignen („Rentenökonomie“). Eine Übergewinnsteuer kann dazu dienen, diese Monopolgewinne abzuschöpfen und der Ausuferung wirtschaftlicher Macht entgegenzuwirken („Monopolsteuer“).
Die Linke im Europaparlament hatte bereits 2021 während der Corona-Pandemie eine Übergewinnsteuer für große Konzerne wie Amazon gefordert, die im Rahmen der Gesundheitsnotlage und der Corona-Beschränkungen, massive Krisengewinne einfuhren.
Die Europäische Kommission reagierte jedoch erst 2022 als vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine die Öl- und Gaspreise auf neue historische Rekorde getrieben wurden und die Energiekonzerne unvorstellbare Kriegsgewinne einkassierten. Die Kommission führte den sogenannten „Solidaritätsbeitrag“ ein, der jedoch nur eine relativ geringe einmalige Abgabe für eine begrenzte Anzahl von Energieunternehmen darstellt.
Übergewinne bedeuten, dass Konzerne Krisensituationen oder ihre wirtschaftliche Macht ausnutzen, um sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Wenige profitieren davon und die große Mehrheit muss die Folgen, wie zum Beispiel steigende Preise, tragen. Die Linke will diese Extraprofite an die Allgemeinheit zurückverteilen. Wir fordern daher die Einführung einer EU-weiten Übergewinnsteuer in Höhe von 90 Prozent, die nicht nur für Energiekonzerne, sondern auch für die Übergewinne von Großunternehmen in anderen Bereichen wie den Banken, Technologie oder Lebensmittel gilt. Die Übergewinnsteuer soll rückwirkend eingeführt werden und dauerhaft gelten. Die positiven Erfahrungen anderer Länder wie Spanien und Griechenland bestätigen: Übergewinne können erfolgreich abgeschöpft werden.