Die Jugendgarantie der EU wurde eingeführt, um jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Eintritt in Arbeitslosigkeit ein Angebot für Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung zu sichern. Dieser Anspruch ist politisch ambitioniert, in der Umsetzung jedoch unzureichend. Millionen junge Menschen in Europa finden weiterhin keine stabile Beschäftigung und werden in unsichere, befristete oder schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse gedrängt. Strukturell zeigt sich dabei ein grundlegendes Problem europäischer Arbeitsmarktpolitik: Statt verbindlich in öffentliche, langfristig abgesicherte Beschäftigung zu investieren, setzt die EU weiterhin stark auf Marktlogiken, Flexibilisierung und kurzfristige Vermittlungsmaßnahmen. Die Folgen sind hohe Jugendarbeitslosigkeit in mehreren Mitgliedstaaten sowie eine zunehmende Normalisierung prekärer Erwerbsverläufe.

In der Praxis führt die Jugendgarantie häufig nicht zu nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt, sondern zu Übergangslösungen ohne Perspektive. Unbezahlte Praktika, befristete Projektstellen und Maßnahmen ohne Anschlussbeschäftigung sind keine Ausnahme, sondern fester Bestandteil vieler nationaler Umsetzungen. Damit verfehlt das Instrument sein eigentliches Ziel, stabile berufliche Perspektiven zu schaffen. Aus linker Perspektive ist deshalb eine grundlegende Neuausrichtung erforderlich. Der Schwerpunkt europäischer Beschäftigungspolitik muss auf dem gezielten Ausbau öffentlicher und gesellschaftlich notwendiger Arbeit liegen – insbesondere in den Bereichen Bildung, Pflege, öffentlicher Verkehr, sozialer Wohnungsbau sowie der sozial-ökologischen Transformation. Diese Bereiche sind zentral für die gesellschaftliche Entwicklung, werden jedoch unter den aktuellen Rahmenbedingungen strukturell unterfinanziert.

Nach Einschätzungen von ILO und Eurofound sind mindestens 50 Milliarden Euro notwendig, um die Maßnahmen wirksam umzusetzen. Diese Mittel müssen solidarisch finanziert werden. Eine EU-weite Vermögensteuer auf sehr hohe Vermögen zwischen 2 und 5 Prozent kann hierfür eine zentrale Grundlage bilden und Einnahmen von bis zu 286 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Damit würde die Finanzierung nicht auf Kosten von Beschäftigten oder öffentlichen Leistungen erfolgen, sondern durch eine stärkere Beteiligung sehr wohlhabender Vermögen. Arbeitsrechtliche Mindeststandards müssen EU-weit verbindlich durchgesetzt werden. Unbezahlte Praktika dürfen keinen Platz in europäischen Arbeitsmärkten haben. Jede Form von Arbeit junger Menschen muss fair vergütet und sozial abgesichert sein. Darüber hinaus braucht es eine verbindliche Beteiligung junger Menschen an der Ausgestaltung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Gewerkschaftsjugenden und Jugendorganisationen müssen institutionell in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, statt lediglich konsultativ beteiligt zu sein. Eine wirksame Jugendgarantie darf sich nicht auf Vermittlung beschränken. Sie muss ein einklagbares Recht auf gute, existenzsichernde und perspektivreiche Arbeit für alle jungen Menschen in der Europäischen Union gewährleisten.