EU-Grundrechte-Charta: Grundrechte sichern – und ausbauen!

Der Europaabgeordnete Helmut Scholz würdigt die Grundrechte-Charta der EU als Instrument, um zentrale Rechte der Menschen in der Europäischen Union zu schützen und zu fördern. „Die Grundrechtecharta ist ein wichtiger Leitfaden, muss aber in Bezug auf die Herausforderungen eines sozialen und friedlichen Europas weiterentwickelt werden,“ sagte der LINKE-Politiker, der unter anderem im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) sitzt, am Mittwoch anlässlich des zehnten Jahrestages des Inkrafttretens des Lissabon-Vertrags und der Charta der Grundrechte.

Der Abgeordnete weiter: „Die EU gründet sich auf den unteilbaren und universellen Werten der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich diesen Werten verpflichtet. Obgleich in diesem Bereich beispielsweise mit der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und neuen Vorschriften zum Schutz von Whistleblower*innen gerade in jüngster Zeit wichtige Schritte gegangen wurden, bleibt bei Demokratisierung und Transparenz von Entscheidungsprozessen und insbesondere bei der Errichtung eines sozialen Europas noch viel zu tun.“

„Dies ist gerade angesichts des bevorstehenden Brexits offensichtlich. Es ist eine Lehre aus dem Nein der Mehrheit der britischen Bürger*innen zur EU, dass eine Europäische Union, deren konkrete Politik von den Menschen als Bedrohung ihrer sozialen Situation, ihrer Jobs und ihres gewohnten Lebensalltags wahrgenommen wird und auf Kürzungspolitik setzt, keine Zustimmung findet. Verbindliche Sozialstandards, angemessene Mindestlöhne, die Schaffung einer europäischen Sozialpolitik, die diesen Namen auch verdient, und nicht zuletzt die Einbeziehung der Bürger*innen in Entscheidungen sind wichtige Schritte, um die Menschen wieder für Europa zu gewinnen. Eine konsequente Einhaltung von Grundrechten, wie sie in der Charta rechtsverbindlich festgeschrieben sind, ist unabdingbar. An der Schwelle zum neuen Jahrzehnt können die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei aber nicht stehenbleiben. Auch ein hohes Umweltschutzniveau muss in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.“

Charta der Grundrechte