Debatte am 2. Oktober 2017 im Industrieausschuss des Europaparlaments zum Europäischen Verteidigungsfonds

Gestern Abend debattierten Mitglieder des Industrieausschuss und Mitglieder des Sicherheits- und Verteidigungsausschuss die Vorschläge der europäischen Kommission zur Einrichtung des europäischen Verteidigungsfonds. Ab 2020 sollen dafür 500 Millionen EUR aus dem EU-Budget für Rüstungsforschung, und eine Milliarde EUR für  die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung von Verteidigungsgütern aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden.

Dazu Cornelia Ernst, stellvertretendes Mitglied im Industrieausschuss für die Delegation DIE LINKE. im Europaparlament:

„Es ist unglaublich, mit welcher Lockerheit über die Militarisierung der EU gesprochen wird. Dies wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen! Aber bei dem vorgeschlagenen Verteidigungsfonds geht es um Aufrüstung, um die finanzielle Untersetzung des militärisch-industriellen Komplexes, mit EU-Mitteln! Woher sollen die Gelder kommen? Sie werden höchstwahrscheinlich dann bei der Connecting Europe Facility herausgenommen, bei den so wichtigen europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds, und bei der Forschungspolitik! Und durch den Brexit wird der EU-Haushalt noch zusätzlich schrumpfen. Wir brauchen keine Militarisierung, wir brauchen eine Re-Industrialisierung der Mitgliedstaaten im Süden der EU – und zwar durch öffentliche Investitionsprogramme, staatseigene und kommunale Betriebe und Innovationsprogramme!“

Rede von Cornelia Ernst am 2. Oktober 2017 im Industrieausschuss:

https://www.youtube.com/watch?v=lGjyLdrmyUA&feature=youtu.be

 

Sabine Lösing, stellvertretende Vorsitzende im Sicherheits- und Verteidigungsausschuss für die Delegation DIE LINKE. im Europaparlament hinterfragte die Legalität des EU-Verteidigungsforschungsprogramms (EDIDP):

„Der Kommissionsvorschlag ist unseres Erachtens nach schlicht illegal. Die Kommission erklärt einfach, es handele sich hier um Maßnahmen, die primär der Wettbewerbsförderung dienen. Allerdings ist es eben nicht so, dass die Kommission Maßnahmen nach Gutdünken auf jede x-beliebige Kompetenzgrundlage stellen kann, wie sie gerade Lust hat. Das hat jedenfalls der Europäische Gerichtshof im Juni 2016 so beurteilt. Tatsächlich geht es bei dem EDIDP-Vorschlag doch eindeutig darum, die militärische Schlagkraft der EU auszubauen. Maßnahmen hierzu können gemäß Artikel 41(2) des EU-Vertrages nicht aus dem EU-Haushalt bestritten werden. Mit solchen Taschenspielertricks an Ressourcen für den Ausbau des EU-Militärapparates gelangen zu wollen ist ein Unding.“

 

Aus dem Urteil Europäischer Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 / Rechtssache C 263/14, 14. Juni 2016: »Ergibt die Prüfung eines Unionsrechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert.«

Rede von Sabine Lösing am 2. Oktober 2017 im Industrieausschuss:

https://www.youtube.com/watch?v=1i-nQpU5cr8&feature=youtu.be

 

 

Straßburg, 3. Oktober 2017

 

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Cornelia.ernst@ep.europa.eu

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Büroleiterin bei Cornelia Ernst (MdEP)

Manuela.kropp@ep.europa.eu