Umbrella Agreement: Zu wenig für den Schutz der Grundrechte

Soeben stimmte der Innenausschuss des Europaparlaments (LIBE) über das sogenannte ‘Umbrella Agreement’ ab. Mit diesem Abkommen soll der transatlantische, personenbezogene Datenverkehr zwischen den USA und der Europäischen Union auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Anders als beim sogenannten ‘Safe Harbour Abkommen’ bzw. dessen Nachfolger, ‘Privacy Shield’, das den (kommerziellen) Datenverkehr zwischen und mit Unternehmen regelt, soll das ‘Umbrella Agreement’ den Datentausch zwischen Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung regeln.

Der EP-Innenausschuss stimmte dem Bericht mit 41 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Die Abgeordneten der EP-Linksfraktion GUE/NGL lehnten den Bericht und damit das gesamte Abkommen in seiner vorgeschlagenen Form ab. Dazu Cornelia Ernst, Schattenberichterstatterin für die Linksfraktion und Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im EP:

 

“Das Zustandekommen dieses Abkommens ähnelt jenen Hinterzimmerverhandlungen der derzeit diskutierten Freihandelsabkommen CETA und TTIP. Das Europaparlament wurde bis kurz vor Schluss mal wieder nicht einbezogen: Dem Innenausschuss ließ man gerade mal etwas mehr als vier Wochen Zeit, um das Abkommen und den Bericht zu bewerten, vermutlich wollte sich die Kommission einfach nur schnell eine pro forma Zustimmung abholen. Diese haben wir als Linksfraktion verwehrt.”

“Mit dem Umbrella Agreement sollen rechtliche Standards gesetzt werden, die den Schutz personenbezogener Daten beim Austausch zwischen Behörden der USA und der EU (-Mitgliedstaaten) zum Zwecke der Strafverfolgung wahren. Es gibt zwar Rechtsschutzregelungen für die EU-BürgerInnen, aber deren Einklagbarkeit ist zu bezweifeln. Was fehlt, sind angemessene und einklagbare Schutz-Garantien: klare, eindeutige Definitionen; strenge, schlupflochfreie Auflagen; unabhängige Kontrollinstanzen mit entsprechenden Kompetenzen.“

„Wir kritisieren außerdem, dass dieses Abkommen, trotz anderslautender Aussagen seitens der Kommission, als eine Angemessenheitsentscheidung dienen könnte, die auf den anderen Datenaustausch mit den USA Anwendung findet und eine Verringerung des Datenschutzstandards darstellen würde. Zwar gibt es auch Verbesserungen, wie zum Beispiel eine prinzipielle Klagemöglichkeit für EU-BürgerInnen. Jedoch für die Millionen Nicht-EU-BürgerInnen in der EU gibt es keine Rechtsgarantien. Das widerspricht dem Geist der EU-Verträge und stellt eine Diskriminierung dieser Menschen dar.“

“Die Kommission wäre besser beraten, für jeglichen Standard, den es in Fragen des transatlantischen Datenaustauschs setzen beziehungsweise mitgestalten möchte, auf das Urteil des EuGHs zum EU-Kanada Fluggastdaten-Abkommen zu warten (PNR), denn diesem Urteil werden die Datenschutzstandards in jedem internationalen Abkommen der EU entsprechen müssen. Die im Umbrella Agreement vorgesehenen Datenschutz-Garantien dürften dem des Schrems-Urteils des EuGHs zuwider laufen und mit den EU-Grundrechten kollidieren. Mehr als drei Jahre nach den Enthüllungen durch Edward Snowden ist das vorgeschlagene Abkommen einfach nicht ausreichend und wenig Vertrauen erweckend in Bezug auf die Wahrung der Grundrechte der Menschen in der EU.“