Heute nahm der Ausschuss für Regionale Entwicklung des Europaparlaments (REGI) mit großer Mehrheit seine Stellungnahme zu den Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen an.

 

Martina Michels begrüßte die deutliche Positionierung hinsichtlich der Bedeutung öffentlicher Daseinsvorsorge, des Rechts der öffentlichen Hand zur Rechtsetzung sowie der Forderung nach größerer Transparenz und Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften:

„Aus linker Sicht gibt es vier Kernpunkte in dieser Stellungnahme, für die wir von linker Seite erfolgreich gekämpft haben:

  • Universeller Zugang zu Dienstleistungen, deren Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit und gleiche Behandlung in allen Städten und Regionen dürfen nicht eingeschränkt werden. Negative Auswirkungen vor allem auf Dienste mit besonderer Bedeutung – wie z. B. den Wassersektor – will der Ausschuss ebenfalls nicht akzeptieren.
  • Die Garantie des Rechts der Städte und Gemeinden, die Erbringung von bereits existierenden wie auch neuen, z. B. digitalen Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu regulieren, sind dem Ausschuss besonders wichtig. Lokale und regionale Gebietskörperschaften müssen das uneingeschränkte Recht behalten, Maßnahmen einzuführen, beizubehalten oder aufzuheben, die mit Auftragsvergabe, Organisation, Finanzierung und Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zu tun haben.
  • Die Ziele der EU-Kohäsionspolitik, also die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und die Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen, sollen als Leitlinien in den Verhandlungen hochgehalten werden.
  • Die Auffassungen der Städte und Gemeinden sollten in den Verhandlungen über TiSA eine entscheidende Rolle spielen.“

Martina Michels weiter: „Leider sind eine Reihe wichtiger Forderungen von unserer Seite sowie auch von der grünen Berichterstatterin dank einer mitte-rechts Koalition im Ausschuss unter den Tisch gefallen,“ so Michels weiter.

Zu Letzteren gehört die klar erkennbare und ausdrückliche Erwähnung der Ablehnung von Klauseln, die die oben genannten Forderungen gefährden könnten. Ebenso gab es keine Mehrheit für die Herausnahme nicht nur der audiovisuellen, sondern auch der kulturellen Dienstleistungen. Viele Formulierungen sind im Ergebnis der Kompromissverhandlungen viel zurückhaltender als noch im Originaltext, sowie auch in der Stellungnahme, die dem Ausschuss der Regionen (AdR) zur Annahme vorliegt (ECON-VI/003).

Die Stellungnahme des REGI-Ausschusses wird nun dem federführenden Ausschuss für internationalen Handel übermittelt. Dieser soll die Positionierungen der verschiedenen Fachausschüsse in seinen Berichtsentwurf für das Plenum des Europaparlaments einbeziehen. Die Abstimmung im Plenum wird im Januar 2016 erwartet.