EuGH: Deutschland darf Zuwanderer von Hartz IV ausschließen

Euractiv

Das Nachrichtenportal Euractiv schreibt am 11. November 2014:

„Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Dienstag mit einem entsprechenden Urteil das geltende nationale Recht. Das Gericht entschied, dass eine in Leipzig mit ihrem Sohn lebende Rumänin keinen Anspruch auf Sozialhilfe habe. Sie verfüge nicht über ausreichende Mittel zur Existenzsicherung und könne daher kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. In Deutschland war eine Flut von neuen Hartz-IV-Anträgen von EU-Zuwanderern befürchtet worden, wenn der Gerichtshof eine Korrektur der nationalen Regeln gefordert hätte.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wird zitiert: „Die Linkspartei fordert die Politik zum Handeln auf: „Gesetze, die dem Ausbau des Binnenmarktes dienen, werden ‚europäisiert‘. Unbequeme Entscheidungen wie das Recht aller BürgerInnen auf ein Leben in sozialer Sicherheit, die Armut tatsächlich verhindert, bleiben oft mangelhaft“, sagt der EU-Abgeordnete Thomas Händel . „Die EU muss eine soziale Union werden, mit allem, was dazu gehört.“