EuGH Urteil: Deutschland darf Rumänin soziale Existenzsicherung verweigern
Der EuGH hat heute entschieden, dass Deutschland einer in Deutschland lebenden Rumänin Hartz-VI-Leistungen verweigern darf. DIE LINKE. im Europaparlament kritisiert das Urteil.
Thomas Händel (DIE LINKE), Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: „Der EuGH kann natürlich nur auf der Grundlage europäischer Politik und der Verträge Recht sprechen. So gesehen ist alles in Butter. Nichtsdestotrotz spiegelt sich hier die Inkonsequenz europäischer Politik wieder: Gesetze, die dem Ausbau des Binnenmarktes dienen, werden „europäisiert“. Unbequeme Entscheidungen wie das Recht aller BürgerInnen auf ein Leben in sozialer Sicherheit, die Armut tatsächlich verhindert, bleiben oft mangelhaft. Die EU muss eine soziale Union werden, mit allem, was dazu gehört.
Individuelle Freiheit für alle Menschen kann es ohne soziale Sicherheit und Teilhabe nicht geben. Soziale Grundrechte werden erst dann Wirklichkeit, wenn sie durch verbindliche soziale Mindeststandards jedem Menschen individuell einklagbar garantiert werden. Armut, Ausbeutung und der rechtspopulistischen Hetze gegen angebliche „Sozialtouristen“ wird damit ein Ende bereitet.“
Gabi Zimmer, Vorsitzende der Linksfraktion GUE/NGL im Europarlament und stellvertretendes Mitglied im Beschäftigungsausschuss: „Sozialleistungen werden gezahlt, weil Menschen in Armut leben und diese dringend brauchen. Ob EU-Staaten allerdings rechtlich verpflichtet sind zu zahlen, steht auf einem anderen Blatt, wie das EuGH-Urteil zeigt. Soziale Gerechtigkeit kann nicht von Gerichten erreicht werden, sondern hier ist die Politik verantwortlich.“
„Konservative und Sozialdemokraten setzen seit Jahren eine marktradikale EU-Wirtschaftspolitik durch, die die EU spaltet und Arme ärmer und Reiche reicher macht. Gleichzeitig blockieren sie eine Sozialunion mit sozialen Mindeststandards in allen EU-Staaten, die Menschen davor bewahren würde, vor Armut in ihrem Land fliehen zu müssen. Diese politische Herausforderung kann nicht Gerichten übertragen werden.“
„Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB II, Kap 2, §7) verweigert Einwanderern strikt, sie während der Arbeitssuche finanziell zu unterstützen. Das ist das eigentliche Problem. Wer einen Binnenmarkt will, muss auch Ja zu Integration und Mobilität der Bürger sagen. Ich bedaure, dass die Bundesregierung nicht die Stärke hat, das Sozialrecht den heutigen Entwicklungen anzupassen.“