Minderheitenschutz
Der Anerkennung von nationalen Minderheiten fällt nicht in den Kompetenzbereich der EU. Die Anerkennung einer Minderheit als nationale Minderheit kann nur im einzelnen Mitgliedstaat erfolgen. Aber auch wenn eine Minderheit (wie z.B. Roma) in einem bestimmten Mitgliedstaat nicht als nationale Minderheit anerkannt ist, so ist der Mitgliedstaat trotzdem verpflichtet, die Antidiskriminierungsrichtlinie umzusetzen und den Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten.
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