Angriff der EU auf Tarifverträge, Mindestlöhne und Rentensysteme

Heute hat sich die Europäische Kommission zur „Achtung einzelstaatlicher Lohnfindungs- und Rentenberechnungsmechanismen“ im Europäischen Parlament in Straßburg erklärt.

Dazu Thomas Händel, Mitglied des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales im Europäischen Parlament (MdEP,DIE LINKE):

„Die Umsetzung dieser Vorstellungen hat gravierende Folgen: Direkte Eingriff in nationale Lohnpolitiken, Kürzungen bei Mindestlöhnen und Pensionen sowie die Schaffung flexibelster Arbeitsmärkte. Das lehnen wir als DIE LINKE im Europäischen Parlament ab. Um hochverschuldete EU-Mitgliedsstaaten vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren, sind Rettungsprogramme aufgelegt worden. Um sie zu bezahlen, sind den Menschen brutale Sparprogramme aufgezwungen worden, während die Verursacher ungeschoren davon kommen sollen. Jetzt wird von einigen Regierungschefs auch noch Eingriffe in die nationalen Lohnpolitiken verlangt.“

Zu den Ideen eines geeinten Europas gehöre auch die Angleichung der Lebensverhältnisse und das Ziel einer wirklich sozialen Marktwirtschaft. Allerdings sei dies bisher als gemeinsamer Wohlstand verstanden worden und nicht als Wettbewerb der Löhne und sozialen Sicherung nach unten. Die Lohnpolitik, so Händel, sei Angelegenheit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner. Die Verhandlungen der Löhne zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften werde in Deutschland und anderen Staaten durch die Tarifautonomie geschützt. Auf europäischer Ebene werde dies in Form des Sozialen Dialoges anerkannt. Unter dem Deckmantel der wirtschaftlichen Hilfe, werde hier in einen Bereich eingegriffen, der ausdrücklich aus den Kompetenzen der EU ausgeschlossen sei.

Thomas Händel: „Statt die Staaten mit den Maastricht-Kriterien fast zu erdrosseln, müssten diese durch einen Beschäftigungs- und Wachstumspakt ersetzt werden, um öffentliche Investitionen zu erhöhen und die Binnennachfrage anzukurbeln!“. Bei der geplanten Vertragsänderung müsse auch die vom Europäischen Gewerkschaftsbund geforderte „Soziale Fortschrittsklausel“ eingefügt werden, welche das Recht auf Tarifverträge und auf Streik Vorrang vor den „Grundfreiheiten“ des Binnenmarkts einräume.