Der Zugang zu sauberem, sicherem Wasser ist ein Grundrecht, kein Privileg.  In ganz Europa stehen Flüsse, Seen, Grundwasser und Trinkwasserquellen unter zunehmendem Druck durch industrielle Verschmutzung, Agrarchemikalien und sogenannte Ewigkeitschemikalien wie PFAS.  Für Die Linke im Europaparlament bedeutet Wasserschutz den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Ökosysteme und künftiger Generationen. Die EU hat wichtige Schritte zum Schutz unserer Gewässer unternommen, doch diese reichen noch nicht aus.

Der Gewässerschutz in der EU stützt sich auf eine Reihe zentraler Rechtsrahmen. Die Wasserrahmenrichtlinie bildet die Grundlage für den Schutz aller Gewässer in der EU – sowohl Oberflächengewässer als auch Grundwasser – mit dem Ziel, einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen.  Die Grundwasserrichtlinie konzentriert sich auf die Vermeidung und Begrenzung der Verschmutzung des Grundwassers, einer wichtigen Trinkwasserquelle in ganz Europa.  Die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen legt verbindliche Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Oberflächengewässern fest.  Zusammen bilden diese Rechtsvorschriften das Rückgrat der EU-Wasserpolitik und legen fest, wie Schadstoffe überwacht, begrenzt und schrittweise reduziert werden.

Der Trinkwasserschutz in der EU wird durch die Trinkwasserrichtlinie geregelt, die sicherstellen soll, dass das Wasser aus dem Wasserhahn sicher ist. Die Richtlinie enthält EU-weit verbindliche Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser. PFAS werden als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, da sie in der Umwelt nicht abgebaut werden. Sie reichern sich in Wasser, Boden, Lebensmitteln, Wildtieren und im menschlichen Körper an und verursachen langfristige Risiken für die Gesundheit und die Ökosysteme.  Seit 2026 stufen die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen PFAS als prioritäre Stoffe in Grund- und Oberflächengewässern ein, was bedeutet, dass es sich um regulierte Stoffe mit verbindlichen gesetzlichen Grenzwerten und Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten handelt. Die Linke im Europaparlament hält die derzeitigen Grenzwerte in der Trinkwasserrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen jedoch für viel zu schwach, um die menschliche Gesundheit angemessen zu schützen.  Die Chemikalienstrategie der EU für Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2020 legt zwar das Ziel fest, PFAS schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen, sofern ihre Verwendung nicht als gesellschaftlich unverzichtbar gilt, und gleichzeitig sicherere Alternativen zu fördern. Die Umsetzung dieses Ziels verläuft jedoch viel zu langsam und uneinheitlich, sodass PFAS weiterhin weit verbreitet sind und unzureichende Fortschritte in Richtung eines kohärenten Ausstiegs zu verzeichnen sind.

Die Linke im Europaparlament unterstützt zwar die allgemeine Ausrichtung der EU-Wasser- und Chemikalienpolitik, kämpft aber gegen weiterhin gravierende strukturelle Schwächen.  Die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe, einschließlich PFAS im Trinkwasser und in der Gewässerschutzgesetzgebung, sind oft nicht streng genug, um einen echten Schutz der Gesundheit und der Ökosysteme zu gewährleisten.  Ein weiteres großes Problem ist der fragmentierte Ansatz bei der Chemikalienregulierung. PFAS werden nicht als Gruppe, sondern oft noch immer Substanz für Substanz reguliert, was es ermöglicht, verbotene Chemikalien durch ähnliche Verbindungen mit vergleichbaren Risiken zu ersetzen, wodurch der systemische Charakter der PFAS-Kontamination nicht berücksichtigt wird.

Die Linke im Europaparlament fordert einen klaren Kurswechsel in der EU-Wasser- und Chemikalienpolitik, der auf Vorsorge, öffentlicher Gesundheit und Umweltgerechtigkeit basiert. Dies bedeutet einen vollständigen Ausstieg aus PFAS bei allen nicht wesentlichen Verwendungen, ohne Schlupflöcher oder weitreichende Ausnahmen.  Sichere und ungiftige Alternativen müssen unverzüglich entwickelt und in allen Sektoren eingeführt werden. Zudem sind dringend strengere Schutzstandards erforderlich. Die gesetzlichen Grenzwerte für PFAS und andere gefährliche Stoffe im Trinkwasser und in Gewässern müssen im Einklang mit unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Vorsorgeprinzip deutlich gesenkt werden.

Das Verursacherprinzip muss uneingeschränkt durchgesetzt werden. Unternehmen, die für Kontaminationen verantwortlich sind, müssen die gesamten Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung tragen, anstatt diese Lasten auf die Öffentlichkeit oder künftige Generationen abzuwälzen.

Wir betonen außerdem: Wasser ist keine Ware. Es ist ein öffentliches Gut und ein Menschenrecht. Die Kommerzialisierung und Privatisierung der Wasserversorgung müssen abgelehnt werden, und der universelle Zugang zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser muss in der gesamten EU gewährleistet werden.