Schriftliche Anfrage an die EU-Kommission

Da absehbar war, dass eine Einigung zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen erst sehr spät zwischen Europaparlament und Rat zu erwarten war, habe ich am 9. November 2020 gemeinsam mit anderen MdEP eine Anfrage an die EU-Kommission gestellt, wie und ob eine Finanzierungslücke in der EU-Kohäsionspolitik abzuwenden ist.  

 

Die Frage sowie die inzwischen eingetroffene Antwort der Kommissaron für Kohäsion und Strukturreforemen, Elisa Ferreira, dokumentieren wir hier:

Schriftliche Anfrage an die EU-Kommission:

„Angesichts der Schwierigkeiten bei den laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen, bei der Dachverordnung und bei den damit verbundenen spezifischen Finanzierungsverordnungen ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich innerhalb der spezifischen Programme und Projekte, die hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, eine Finanzierungslücke abwenden lässt, selbst wenn die Verhandlungen bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Kommission hat sich bislang geweigert, Übergangsregelungen vorzuschlagen, mit denen eine Fortsetzung der Finanzierung im Rahmen der operationellen Programme für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds über den 31. Dezember 2020 hinaus sichergestellt werden könnte, bis die Verordnungen für die Zeit nach 2020 in Kraft treten. Nach Auffassung der Kommission ist REACT-EU als ein Kriseninstrument gedacht, das die regulären Ausgaben im Rahmen der Kohäsionspolitik nicht ersetzen kann.

1. Welche Schritte unternimmt die Kommission, um eine Finanzierungslücke abzuwenden und eine kontinuierliche und lückenlose reguläre Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik über den 31. Dezember 2020 hinaus sicherzustellen?

2. Hat die Kommission vor, bestimmte Übergangs- und Finanzierungsmaßnahmen einzuführen, um diese Lücke zu schließen und für eine Brückenfinanzierung zu sorgen?

3. Wie wird die Kommission sicherstellen, dass die Endbegünstigten und die Empfänger vor Ort nicht mit einer mehrere Monate andauernden Finanzierungslücke zu kämpfen haben werden?“

 

Antwort im Namen der EU-Kommission vom 18. Dezember 2020:

„Es bedarf einer Anstrengung aller Akteure, um den rechtlichen Rahmen, der auch den nächsten langfristigen EU-Haushalt und das Aufbauinstrument umfasst, sowie die Programme für den Zeitraum 2021-2027 zu verabschieden und eine Finanzierungslücke zu vermeiden. In diesem Stadium des Verfahrens, d. h. nach der vorläufigen Einigung der gesetzgebenden Organe, ist eine unverzügliche förmliche Annahme der Rechtsakte die beste Lösung, um Vorhersehbarkeit zu gewährleisten und Finanzierungslücken zu vermeiden.

Die Kommission arbeitet bereits seit 2019 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an den Programmplanungsdokumenten, damit die Durchführung möglichst rasch beginnen kann, und sie unterstützt die Mitgliedstaaten kontinuierlich, damit die Programme unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens förmlich vorgelegt werden können. Zudem sehen die Rechtsgrundlagen für die kohäsionspolitischen Fonds bei Verzögerungen bei der Annahme eine rückwirkende Förderfähigkeit ab dem 1. Januar 2021 vor.

Den jüngsten Daten bezüglich der Durchführung im derzeitigen Programmplanungszeitraum (Stand November 2020) zufolge müssen in den nächsten Jahren noch 53 % der Gesamtmittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten ausgezahlt werden. Für diese Beträge haben die Mitgliedstaaten noch keine Zahlungsanträge im Rahmen der Programme des Zeitraums 2014-2020 gestellt.

REACT-EU, über das die gesetzgebenden Organe kürzlich eine Einigung erzielt haben, sieht eine Brückenfinanzierung mit Mitteln aus NextGenerationEU vor, die im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme 2014-2020 durchgeführt werden. Neben der Krisenreaktion werden mit diesen zusätzlichen Mitteln Investitionen zur Förderung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft unterstützt. REACT-EU sieht im Jahr 2021 eine erste Vorfinanzierung in Höhe von 11 % vor, um zu verhindern, dass aufgrund mangelnder Liquidität die rasche Bereitstellung der Unterstützung ins Stocken gerät. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, diese zusätzliche Vorfinanzierung in Anspruch zu nehmen, um Vorschusszahlungen an die Begünstigten zu leisten.“

Anfrage und Antwort finden sich auch auf der offiziellen Website des Europaparlaments hier.