Arbeitnehmermitbestimmung in Europa wird gestärkt
„Die heutige Abstimmung im Europaparlament ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte in der EU“, sagt der Europaabgeordnete Martin Schirdewan (DIE LINKE.), Schattenberichterstatter der Linksfraktion im Europäischen Parlament zum Gesellschaftsrechtspaket (‚Company Law Package‘). Dieses Gesetzespaket besteht aus zwei Teilen, wovon der erste heute im EP-Rechtsausschuss (JURI) zur Abstimmung stand: Richtlinie zur grenzüberschreitenden Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen. Martin Schirdewan kommentiert:
„Gerade in Bezug auf Arbeitnehmermitbestimmung wird der Vorschlag der Kommission an vielen Stellen verbessert. Während im Vorschlag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur vereinzelt Erwähnung fanden, muss die Belegschaft künftig bei Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland, bei Fusionen und Aufspaltung von Unternehmen informiert, miteinbezogen und angehört werden. Außerdem wurde der Bestandsschutz für die Mitbestimmung auf sechs Jahre festgelegt. Der Umgehung von Arbeitnehmermitbestimmung durch die Auswahl eines Ziellandes mit schlechteren Mitbestimmungsregelungen soll so ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist zwar nur ein kleiner Schritt hin zu einer starken Mitbestimmung in Europa, aber DIE LINKE wird weiter dafür streiten, Gewerkschaften zu stärken und Arbeitnehmerrechte auszubauen.“
„Bei der grenzüberschreitenden Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen nur zum Zwecke der Steuervermeidung, wurde leider kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht. Es gilt daher weiterhin, dass unser Kampf gegen die Steuerflucht von Unternehmen noch längst nicht abgeschlossen ist.“