Rechte der Menschen in Großbritannien, der EU und Nordirlandwerden nur im Austrittsabkommen geschützt

Aus dem Protokoll:

Gabriele Zimmer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion:
– Herr Präsident, sehr geehrter Herr Juncker, sehr geehrter Herr Barnier! Sie werden sicher im Laufe der letzten Monate registriert haben, dass meine Fraktion sehr intensiv versucht hat, sich in die Diskussion der Erarbeitung von Parlamentspositionen zur Begleitung der Brexit-Verhandlungen einzubringen. Wir haben das vor allem deshalb getan, weil uns am allerwichtigsten ist, dass die Rechte von Menschen sowohl in Großbritannien, aber eben auch innerhalb der EU und natürlich vor allem auch in Nordirland bei den Verhandlungen nicht unter die Räder kommen und eben auch nicht als Verhandlungsmasse von irgendeiner Seite missbraucht werden können. Was diese Fragen betrifft, sind wir schon ein ganzes Stück weitergekommen. Wir können es nicht mehr mit den ersten Ausgangspunkten vergleichen. 

Wir werden aber auch weiter darauf achten, dass insbesondere die Aufenthaltsrechte und das Recht auf Freizügigkeit für die Bürger des Vereinigten Königreichs innerhalb der EU beachtet werden müssen. Wir sollten auch darüber nachdenken, weil zum Beispiel in dem Vorschlag, der für den Entwurf eines Scheidungsabkommens unterbreitet worden ist, Einschränkungen enthalten sind, insbesondere was das Recht von UK-Bürgern in Mitgliedstaaten betrifft, Leistungen für Unternehmen anderer Mitgliedstaaten anbieten zu können. Offensichtlich ist das ja etwas, was relativ kurzfristig auch mit hineingekommen ist. Wir werden auch weiter darauf bestehen, dass die Rechte der Bürger in Nordirland gewahrt werden. Hier geht es nicht einfach nur um Rechte, die einfach mal so dahingesagt werden, sondern hier geht es wirklich um alle existierenden internationalen Abkommen, denen wir uns verpflichtet hatten und in denen demokratische Rechte, soziale Rechte und Menschenrechte definiert worden sind. 

Eins ist klar: Diese Rechte werden nur im Austrittsabkommen geschützt, nirgendwo anders. Dafür brauchen wir dieses Austrittsabkommen, und deshalb werden wir auch immer wieder auf dieses Austrittsabkommen hinarbeiten und uns hier auch mit einbringen. Wenn es darum geht, ein Mandat für die zukünftigen Beziehungen auszuhandeln, tangiert das natürlich auch die Vorstellungen der politischen Parteien, der politischen Kräfte von der Zukunft Europas, von der Zukunft der EU. Deshalb haben wir selbstverständlich als Fraktion eine ganze Reihe von Problemsichten und lehnen auch bestimmte Zugänge ab, wie sie auch hier in unserer Resolution vorgeschlagen worden sind. Sie beziehen sich insbesondere auf die Vorschläge zu Ziffer 21, 22, 23, 24, die Gestaltung der außenpolitischen Beziehungen und die Gestaltung der Sicherheitsbeziehungen dieser Zusammenarbeit. Wir werden dazu auch entsprechende Änderungsanträge stellen. Trotzdem haben wir entschieden, dass wir die Resolution mit unterzeichnen, weil sie –wie ich vorhin gesagt habe – wichtig ist für die Fortsetzung des Kampfes um die Rechte von Menschen, von Bürgern und Bürgerinnen in den Bereichen in der gesamten bisherigen EU, aber auch in den Bereichen beziehungsweise Regionen und Ländern, die durch den Brexit selber mit entstehen.

Wir möchten auch noch darauf aufmerksam machen, dass die Arbeitnehmerinnenrechte noch stärker geschützt werden müssen, und zwar die Rechte von eingewanderten Arbeitnehmerinnen. Es geht uns auch um die Frage von Grenzgängern. Auch hier müssen wir nochmal nachlegen, hier gibt es noch einen Bedarf, hier haben wir noch einiges zu tun. In diesem Zusammenhang möchte ich signalisieren, dass wir die Arbeit unserer Fraktion kritisch, aber eben solidarisch bezüglich der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern fortsetzen werden.

Strasbourg, 13. 03.2018