Der Tod bleibt ein gutes Geschäft
Heute erschien der neue SIPRI-Bericht (Stockholm International Peace Research Institute) zu den weltweiten Militärausgaben im Jahr 2017. Dazu erklärt Sabine Lösing, Koordinatorin der EP-Linksfraktion GUE/NGL im Auswärtigen Ausschuss (AFET) und im Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlaments:
„Heute veröffentlichte das Stockholmer Friedensforschungsinstitut (SIPRI) seine Daten zur Entwicklung des weltweiten Waffenhandels im Zeitraum zwischen 2013-2017. Hierbei zeigt sich, dass die Konflikte im Nahen Osten für die Rüstungsindustrie in den letzten fünf Jahren ein gutes Geschäft waren. Insgesamt stieg der Großwaffenverkauf um 10 Prozent. Ein Drittel der Gesamtexporte ging in den Nahen Osten, womit diese Länder ihre Importe im Vergleich zum Zeitraum 2008-2012 mehr als verdoppelten. Die deutsche Rüstungsindustrie sticht hier als unrühmlicher Profiteur der Lage im Nahen Osten hervor. Sie steigerte ihre Exporte in die Region um 109 Prozent und profitierte somit im besonderen Maße von der anhaltenden Gewalt, die sie mit befeuert und die täglich das Leben unzähliger Menschen fordert. Auch in den letzten Monaten genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte in die Region, beispielsweise im Wert von 285 Millionen Euro nach Ägypten. Das Geschäft mit dem Tod geht also weiter.“
Sabine Lösing ergänzend: „Besonders beunruhigend ist, dass mit Deutschland (Platz 4) und Frankreich (Platz 3) gleich zwei der fünf größten weltweiten Waffenexporteure EU-Staaten sind. Mit dem ‚Gemeinsamen Standpunkt zu Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern‘ verfügt die EU über ein rechtlich bindendes Instrument, dass die Richtlinien für Waffenexporte aus EU-Staaten reguliert. Laut Kriterium 2 darf nicht in Länder, in denen die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts nicht garantiert ist, geliefert werden. Kriterium 4 schließt den Export in Krisengebiete faktisch aus. Der SIPRI-Bericht zeigt auf, dass die deutsch-französische Exportpraxis im eklatanten Widerspruch zum Unionsrecht steht und hier geltendes Recht mit Füßen getreten wird.“