Gastbeitrag von Cornelia Ernst für EurActiv Deutschland

„Vor 27 Jahren unterzeichneten zwölf EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, einen völkerrechtlichen Vertrag, der regeln sollte, welcher EU-Staat in welchem Fall für die Prüfung eines gestellten Asylantrages zuständig ist. Benannt wurde das Übereinkommen nach dem Ort seiner Unterzeichnung, Dublin.

Die vereinbarten Regelungen traten 1997 in Kraft und seither ist jener EU-Mitgliedstaat für die Überprüfung und Annahme eines Asylantrages zuständig, bei dem der Ersteintritt auf EU-Gebiet erfolgte. Für die Mitglieder in Nordwesteuropa war das eine praktische Lösung. Denn damit wurde die der Löwenanteil der Verantwortung einigen wenigen Staaten an den EU-Außengrenzen zugewiesen. Länder wie Deutschland, Polen oder Österreich hingegen, waren fein raus.

Systematische Anti-Solidarität

Um der Dublin-Regelung diesen faulen Zahn zu ziehen, arbeiteten wir im EP-Innenausschuss (LIBE) gemeinsam mit der Sozialdemokratie und den Grünen einen Reformtext aus, der nicht weiter auf der Abschottung Nordwesteuropas beruhen sollte. Nach monatelangen und zähen Auseinandersetzungen mit den anderen Fraktionen bekam unser Text die nötige Mehrheit und wir konnten die Kernaussage der bisherigen Dublin-Regelungen streichen, das Prinzip des Ersteintritts.

Ohne ein funktionierendes Asylsystem auf EU-Ebene, das auf Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten beruht, lässt sich an die menschlichen und politischen Herausforderungen, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf uns zukommen werden, gar nicht erst denken. Mit unserem Reformtext haben wir als Europäisches Parlament einen essentiellen Vorschlag gemacht, wie das katastrophal gescheiterte bisherige System grundlegend zu verändern wäre. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, endlich ihre Blockadehaltung aufgeben, zu einer gemeinsamen Position zu finden und mit uns in Verhandlungen zu treten. Die Menschen warten bereits viel zu lange.“

Der vollständige Beitrag kann auf der Seite von EurActiv.de online abgerufen werden.