EuGH: Solidaritätsverweigerung ist nicht rechtens
Heute Morgen wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage von Ungarn und der Slowakei ab. Die Regierungen der beiden Staaten hatten gegen die Verpflichtung, Flüchtlinge anteilsmäßig aufzunehmen, Klage eingereicht. Die Richter stellten mit ihrem Urteil heute jedoch klar, dass die Aufnahmequoten europäischem Recht entsprechen und einzuhalten sind. Jetzt werden sich auch die Blockade-Staaten an einer solidarischen Bewältigung der humanitären Krise beteiligen müssen. Dazu Cornelia Ernst, migrationspolitische Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament:
„Nun haben wir es auch von höchster richterlicher Stelle bestätigt: Die Regierungen in Ungarn und der Slowakei können sich nicht weiter hinter ihren rassistischen Standpunkten verstecken, Solidarität ist Pflicht, von Rechts wegen. Damit machen die Richter auch noch einmal klar, dass europäische Flüchtlingspolitik mehr sein kann als Grenzschutz und FRONTEX. Darauf gilt es jetzt aufzubauen, daher fordere ich Kommission und Rat auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und endlich den Weg frei zu machen für eine grundlegend neue Flüchtlingspolitik der EU.“