Gabi Zimmer, Fraktionsvorsitzende der europäischen Linken GUE/NGL, zur möglichen Einschränkung der Bürgerrechte und der Entmachtung des Verfassungsgerichts in Ungarn:

„Sollte die konservative Mehrheit im ungarischen Parlament unter Premierminister Orbán die geplanten Verfassungsänderungen umsetzen, wäre das ein weiterer Schritt in Richtung Autokratie. Wenn ein Verfassungsgericht den Inhalt von Gesetzen nicht mehr auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen kann, ist die Gewaltenteilung nicht mehr gewährleistet. Die Verletzung der ‚Würde der Nation‘ als Strafverfolgungsgrund ist ein politisches Instrument, um die Freiheit der Meinungsäußerung einzuschränken. Obdachlose per Verfassung von öffentlichen Plätzen zu verbannen und strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, wäre ein Verstoß gegen das Menschenrecht. Wenn Wahlwerbung nur noch in staatlich kontrollierten Medien stattfinden darf, birgt das die Gefahr der politischen Wettbewerbsverzerrung.

Wir beobachten seit Jahren mit großer Sorge den Kurs der Regierung Orbán. Der EU-Vertrag sagt in Artikel 2: ‚Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.‘ Die Zukunft der EU wird wesentlich davon abhängen, ob diese Prinzipien auf nationaler und auf gemeinschaftlicher Ebene durchgesetzt werden.“  

Strasbourg, 11. März 2013