Die Ironie der Notfälle
Die EU und die Mitgliedsstaaten erfinden gerne und leichtfertig »Notfälle«, um die Abschottung ihrer Grenzen zu rechtfertigen
Notfälle sind außergewöhnliche Situationen, in denen dringend Hilfe benötigt wird. Doch nicht jeder Notfall ist wirklich ein Notfall. Oftmals greifen einige Politiker vorschnell auf diesen Begriff zurück. Die wahren Notsituationen bleiben dann im Verborgenen. Nachdem im Januar die Tunesier Ben Ali gestürzt hatten und sich später der bewaffnete Aufstand in Libyen formierte, kamen urplötzlich wieder die Menschen mit kleinen Booten über das Mittelmeer nach Europa, vorzugsweise nach Italien und Malta. Da war er wieder, der Notfall.
Tatsächlich wurde in den Hauptstädten Europas geglaubt, das »Flüchtlingsproblem « bereits 2008 wenn schon nicht gelöst, dann doch entscheidend zurückgedrängt zu haben.
Ein Teil der Lorbeeren ging dafür an die europäische Grenzschutzagentur Frontex, die seit 2006 bei der Abwehr der Flüchtlinge im Mittelmeerraum mithalf. Den größeren Effekt auf die Fluchtrouten nach Europa hatten jedoch Abkommen wie das sogenannte italienisch-libysche
Freundschaftsabkommen, mit dem die Staaten Nordafrikas fortan bereits die Abreise nach Europa verhindern sollten. Mit dem Zusammenbruch der Regimes in Tunesien und Libyen wurden solche Abkommen aber praktisch obsolet. Und da kamen sie nun wieder, die Flüchtlinge aus Afrika.
Die italienische Regierung, zu jenem Zeitpunkt noch unter Berlusconi, weigerte sich zunächst, auf die Flüchtlinge überhaupt zu reagieren. Noch nicht einmal das seit 2009
geschlossene Auffanglager auf Lampedusa wurde wiedereröffnet. So blieben die ersten Tunesier im März und April mittel- und obdachlos auf der winzigen Insel sitzen, bis es zu Spannungen zwischen Flüchtlingen und Einheimischen kam und die Lage zu eskalieren drohte. Als wir im Mai 2011 die Auffanglager auf der Insel besuchten, trafen wir Menschen von
überall her, Männer und Frauen, alte und junge. Der rechtsextreme Innenminister Maroni und Berlusconi schrien: »Notfall!« Der Notfall war wohlgemerkt nicht die prekäre Lage auf Lampedusa, sondern die durch Ignoranz erzeugte Überforderung der italienischen Behörden.
Sie forderten einen Frontex-Einsatz und bekamen ihn schlussendlich auch. Frontex sollte bereits auf hoher See die Boote abhalten. Es muss dazu gesagt werden, dass
das Mandat eines solchen Einsatzes unmöglich pauschal auf Abwehr der Boote lauten kann. Legal ist nur, wenn Frontex die Menschen erst einmal an Land bringt.
Noch bevor im Mai 2011 Italien mit der tunesischen Übergangsregierung ein geheimes Rücknahmeabkommen abschließen konnte, musste eine Lösung für die bis zehntausend
Tunesier bereits in Italien gefunden werden. So stellten ihnen die italienischen Behörden kurzerhand befristete Aufenthaltstitel aus, in der Hoffnung, die Menschen würden einfach irgendwo in Europa verschwinden. Die Rechnung wurde allerdings ohne die Rechtsregierung
Sarkozys gemacht, die kurzerhand wieder Grenzkontrollen an der Grenze zu Italien durchführte. Tunesier sollten wieder zurück nach Italien geschickt werden. Dieser Eklat hatte eine gesamteuropäische Debatte um die Zukunft des Schengenraumes zur Folge. Diskutiert wurde die kurzfristige Wiedereinführung von Grenzkontrollen als »Notfallmaßnahme « für den »Notfall«, dass ein Mitgliedsstaat seine Grenze nicht hermetisch abriegeln könnte. Die dafür zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström legte kurz darauf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vor, der tatsächlich einen solchen Notfallmechanismus vorsieht. Das ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was die Innenminister der Mitgliedsstaaten oder viele Mitglieder des Europaparlaments wollten, entsprechend haben die Beratungen über den Vorschlag im Europaparlament kaum begonnen.
Angesichts der Lage auf Lampedusa und der Aussicht, dass die Fluchtbewegungen nach Europa nicht abrissen, forderte DIE LINKE. im Europaparlament die Anwendung der Notfall-Richtlinie für temporären Schutz. Diese wurde im Nachgang des Kosovokriegs geschaffen und
regelt für den Fall eines »massenhaften Zustroms« von Flüchtlingen, wie diese auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden können. Dazu bedarf es lediglich eines Beschlusses des
Ministerrats. Die Richtlinie ist bis heute kein einziges Mal angewendet worden.
Als der italienischen Regierung klar wurde, dass von den anderen EUMitgliedsstaaten kaum Hilfe beim Abweisen der Flüchtlinge zu erwarten war, hat sie den »Notfall Lampedusa
« damit »gelöst«, dass die Insel zum »unsicheren Hafen« erklärt wurde. Fortan durften keine aus Seenot geretteten Boote auf die Insel gebracht werden. Wenn ein Fischer somit vor der Küste Lampedusas auf ein manövrierunfähiges Flüchtlingsboot trifft, könnte er es fortan nicht mehr in den Inselhafen schleppen. Stattdessen müsste er die knapp 100 km nach Sizilien weiterfahren. Man muss dazu wissen, dass im Mittelmeer seit Beginn der Revolte in Tunesien selbst nach konservativen Schätzungen mindestens 2.000 Menschen bei der Überfahrt ertrunken sind.
Lampedusa ist aber bei Weitem nicht der einzige Brennpunkt in Europa. Weiterhin überqueren viele Menschen die türkisch-griechische Grenze. Die Landgrenze zwischen der Türkei und Griechenland bildet bis auf ein relativ kurzes Stück der Fluss Evros, in dem ebenfalls viele Menschen im Jahr ertrinken. Dort, wo man trockenen Fußes nach Griechenland gelangen könnte, beginnt derzeit der Bau eines tiefen Grabens, um die unkontrollierten Grenzübertritte zu unterbinden. Die Situation in griechischen Flüchtlingslagern, die man eher Gefängnisse nennen sollte, ist desolat und die Behandlung der Menschen noch schlechter als in Italien. Dennoch finden viele Abschiebungen aus EU-Staaten gemäß dem Dublin-System nach Griechenland statt. Nach dem Dublin-System werden Asylsuchende in den Staat abgeschoben,
in dem sie zuerst europäischen Boden betraten. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verurteilte deswegen im Januar 2011 Griechenland wegen seines Umgangs mit den Asylantragstellern und Belgien wegen der Abschiebungen dorthin. Um einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen, stoppte die Bundesrepublik daraufhin alle Abschiebungen nach Griechenland.
Im Dezember 2011 urteilte dann der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass Asylbewerber nicht in einen anderen Mitgliedsstaat abgeschoben werden dürfen, wenn
ihnen dort menschenunwürdige Zustände drohen. Es ist allseits anerkannt, dass das Dublin-System die Zuständigkeit für Asylbewerber völlig einseitig regelt. Für Fälle wie das griechische Asylsystem bräuchte Europa dringend eine verbindliche Regelung. Diese Regelung wird seit
mehreren Jahren als »Notfallregelung« in Europaparlament und Rat diskutiert, scheitert bisher aber am Widerstand der Innenminister im Rat. Der Notfall, der hier gemeint ist, ist, dass das Asylsystem eines Mitgliedsstaates nicht mehr funktioniert und man Menschen daher
nicht dorthin abschieben kann. Ein letzter Notfall: Seit den Visaerleichterungen
für die Westbalkanstaaten im Jahr 2010 kam es zunächst zu einem Anstieg der Asylbewerber
aus diesen Ländern, vornehmlich aus Serbien. Die betroffenen Menschen sind vor allem Roma, die dort zwar nicht politisch verfolgt werden, aber fraglos als Ärmste der Armen unter vielfältigen Diskriminierungen zu leiden haben. Prompt ging das Wort um von einem Missbrauch der Visafreiheit. Die Diskussion mündete schließlich wieder in einen europäischen Gesetzesvorschlag: Geplant sind Änderungen am europäischen Visakodex. Vorgesehen
ist die Einführung eines »Schutzmechanismus«, der die Visafreiheit für bestimmte Staatsbürger wieder einschränken soll, wenn Grenzwerte an gestellten Asylanträgen überschritten werden. Notfall gefällig?
EU-Migrationspolitik – unsere Forderungen!
1. Die Einrichtung eines Netzes von offenen Empfangszentren für Flüchtlinge entlang der Außengrenzen der EU, damit skandalöse Zustände wie zum Beispiel in Griechenland verhindert werden.
2. Bewegungs- und Reisefreiheit für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge in der ganzen EU.
3. Die Abschaffung des bisherigen Dublin-Systems. Stattdessen wird ein System benötigt, das Asylbewerber in der EU entsprechend den Wünschen der betroffenen und der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten verteilt.
4. Eine Asylpolitik, die den Namen auch verdient hat, muss die Menschenrechte und die Bedürfnisse schutzbedürftiger Menschen in den Vordergrund stellen.