Das bißchen Haushalt – muss dringend überarbeitet werden

EU-Kommission fordert ein bißchen mehr Geld, um viele zusätzliche Herausforderungen angehen zu können

Mit den am 20. Juni von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlägen zur Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens soll durch kleinere Aufstockungen in einer begrenzten Zahl prioritärer Bereiche und Umschichtungen von Mitteln innerhalb des Haushalts sichergestellt werden, dass der Haushaltsplan der EU weiter seine wichtigsten Aufgaben erfüllen kann. 

Der REGI-Ausschuss diskutierte diese Vorschläge in einer ersten Aussprache mit der EU-Kommission am 27. Juni und auch mit dem Berichterstatter des Europaparlaments für den Jahreshaushalt 2024. 

Martina Michels gab für die Linksfraktion im REGI eine erste Einschätzung ab:  Diese Haushaltserhöhung (66 Mrd. EUR + 33 Mrd. EUR neue Kreditaufnahme) entspricht nicht dem Bedarf, der aus Sicht unserer Fraktion in wichtigen Bereichen besteht, wie Kohäsion, Landwirtschaft, Fischerei, Bildung +, Gesundheit, Forschung usw.  Hilfen für die Ukraine sind zweifellos wichtig. Ob vorgesehene Spielraum im EU-Budget allerdings ausreicht, ist fraglich. Über die genaue Ausgestaltung der Wiederaufbauhilfe ist noch zu diskutieren. Eine zentrale Forderung unsererseits ist, dass neben den angekündigten Reformen u. a. im Bereich Rechtsstaatlichkeit auch eine Art Partnerschaftsprinzip verankert wird, damit die Menschen in den Regionen und Kommunen von Anfang an mit darüber entscheiden, wie der Wiederaufbau ihrer Heimat aussehen soll.

 Das neue Migrationspaket haben wir scharf kritisiert. Diese Migrationspolitik mit doppelten Standards und höheren Mauern ist nichts, was aus unserer Sicht stärker finanziert werden sollte.

Die Aufstockungen im Bereich Nachbarschaftshilfe, Katastrophenhilfe und Flexibilitätsreserve sind sicher richtig.  

Der Rückfall von der Idee eines Souveränitätsfonds zu STEP mit Umschichtungen aus anderen wichtigen Programmen und einem minimalen Haushaltszuwachs ist offensicht nicht der erhoffte große Wurf, den ein Souveränitätsfonds hätte bringen sollen.

Hinsichtlich der Eigenmittel gibt es nichts wirklich Innovatives. Nach der Interinstitutionellen Vereinbarung soll die Kommission sowieso bis Juni 2024 einen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer und einen finanziellen Beitrag im Zusammenhang mit dem Unternehmenssektor oder eine neue gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vorlegen. Warum hier wieder nur gekleckert wird, ist nicht einzusehen.

Kernelemente des Kommissionsvorschlags

  • eine – Finanzhilfen, Darlehen und Garantien umfassende – neu zu schaffende Fazilität für die Ukraine mit einer Gesamtkapazität von 50 Mrd. EUR im Zeitraum 2024-2027 zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs der Ukraine sowie für ihren Wiederaufbau und ihre Modernisierung auf ihrem Weg in die EU. Erstmals sind davon ein Drittel (17 Mrd. EUR) Zuschüsse, der Rest (33 Mrd. EUR) Kredite.
  •  eine Aufstockung des EU-Haushalts zur Bewältigung der inneren und äußeren Dimensionen der Migration und Krisen, zur Deckung des Bedarfs aufgrund der globalen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und zur Stärkung der Partnerschaften mit Drittländern in Höhe von 15 Mrd. EUR.
  • eine Plattform für strategische Technologien für Europa STEP (Strategic Technologies for Europe Platform, siehe extra briefing) zur Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU bei kritischen Technologien in den Bereichen Digitalisierung, Deep Technology, saubere Technologien und Biotechnologie.  Für einen schnellen und wirksamen Einsatz vor Ort baut diese Plattform auf bestehenden Instrumenten wie InvestEU, dem Innovationsfonds, dem Europäischen Innovationsrat (EIC) sowie dem Europäischen Verteidigungsfonds auf, stockt diese um 10 Mrd. EUR auf, führt aber auch neue Flexibilitäten und Anreize für kohäsionspolitische Finanzierungen und die Aufbau- und Resilienzfazilität ein.
  • ein Mechanismus zur Deckung der aufgrund des Zinsanstiegs höheren Kosten zur Finanzierung der Rückzahlungen der über NextGenerationEU gemeinsam aufgenommenen Kredite (EURi) i. H. v. zusätzlichen 18,9 Mrd. EUR.
  • 1,9 Mrd. EUR werden benötigt, um zusätzliche Verwaltungsaufgaben abzudecken und Inflationsausgleich zu ermöglichen.
  • Angesichts der Tatsache, dass aktuell, anderthalb Jahre nach Beginn der MFR-Laufzeit, bereits alle Reserven im EU-Haushalt erschöpft sind, sollen schließlich noch zusätzliche 3 Mrd. EUR in die Flexibilitätsreserve eingestellt werden.

Vorschlag für neue Eigenmittel

Im Zusammenhang mit der MFR-Überarbeitung schlägt die Kommission auch ein kleines Eigenmittelpaket vor. Es beinhaltet: 1. Eine neue temporäre Eigenmittelquelle auf der Grundlage von statistischen Unternehmensgewinnen. 2. Eine Anpassung der Eigenmittelvorschläge auf Basis des Emissionshandelssystems (ETS) und 3. Eine Anpassung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).