Die Bundesregierung ermöglicht trotz einer Einreisesperre die Einreise von 40.000 Saisonarbeiter*innen, vorrangig zur Spargelernte. Hierzu erklärt Özlem Alev Demirel, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales (EMPL) des Europaparlaments:

„Das Agieren der Bundesregierung ist an Zynismus nicht zu überbieten. Einerseits verhindert sie, dass wenigstens 1.500 Menschen aus den Hotspots in Griechenland in Deutschland Hilfe finden können und begründet dies mit Infektionsschutzgründen in der Corona-Krise. Andererseits können 40.000 Saisonarbeitskräfte nun nach Deutschland einreisen, weil sonst die Spargelernte gefährdet sei. Wie hier wirtschaftliche Interessen durchgesetzt und gleichzeitig Menschenrechte mit Füßen getreten werden, ist unerträglich.“

„Die Arbeitnehmer*innen-Freizügigkeit in der EU wird zudem oftmals für Lohndumping und ein Umgehen arbeitsrechtlicher Bestimmungen missbraucht. Die nun einreisenden Saisonarbeiter*innen müssen daher besonders geschützt werden. Sie kennen oftmals ihre Rechte nicht und sind auch deshalb bei Unternehmen so beliebt. Allein im Jahr 2018 wurden von der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bereich der Erntehilfe bei 617 geprüften Unternehmen 106 Ermittlungsverfahren eingeleitet, also bei 17 Prozent aller Unternehmen. Nicht selten werden die Erntehelfer*innen durch die Nicht-Berücksichtigung geleisteter Arbeitszeiten letztlich sogar unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 9,35 Euro entlohnt.“

„Zu solchen Entwicklungen trägt auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei, die auf der von ihrem Ministerium eingerichteten Webseite ‚daslandhilft.de‘ von ‚individuell zu vereinbarenden‘ Löhnen schrieb und erst nach gewerkschaftlichen Protesten auf den gesetzlichen Mindestlohn, der eine nicht verhandelbare Untergrenze darstellt, hinwies. Auch die Unterbringung von Saisonarbeiter*innen und die Verträge dazu müssen scharf kontrolliert werden. Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle, in denen Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen horrende Beträge für eine unzumutbare Unterbringung abknöpften und damit vermeintlich legal den Mindestlohn drückten. Das darf sich nicht wiederholen.“

„Strikt überprüft werden müssen auch die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzbedingungen in Hinblick auf die Corona-Gefahr. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Saisonarbeiter*innen, die sich infizieren und erkranken, medizinisch versorgt und auch für die Zeit ihrer Erkrankung entlohnt werden. Die Arbeitnehmer*innen-Freizügigkeit in der EU bietet für gut ausgebildete Menschen Vorteile – sie führt aber eben auch zu einem unwürdigen Menschenhandel, der gerade in prekären Arbeitsbereichen anzutreffen ist und entschieden bekämpft werden muss.“