EP-Untersuchungsrecht: Ziehen wir vor den Europäischen Gerichtshof
Der Rat der EU und die Europäische Kommission hindern das Europäische Parlament weiterhin daran, sein in Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbrieftes Untersuchungsrecht wahrzunehmen. „Es ist nichts weniger als ein institutioneller Skandal, dass das Parlament seines Untersuchungsrechts beraubt wird und den von den europäischen Bürger*innen direkt gewählten Abgeordneten eine der wichtigsten Befugnisse des modernen Parlamentarismus vorenthalten wird“, so Helmut Scholz, Europaabgeordneter der LINKEN und Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO).
Helmut Scholz in der gestrigen Debatte über den Legislativvorschlag zum Untersuchungsrecht des Europaparlaments: „Ich sage es Ihnen gleich vorweg: Ich bin dafür, dass wir als Parlament nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Wir müssen unser Recht offensichtlich einklagen. Nach meiner Rechtsauffassung sind wir sogar dazu verpflichtet, denn wir sind das Parlament der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und es ist deren Recht, dass sie ein starkes Parlament haben, dass seine Befugnisse voll wahrnehmen kann.“
„Die EU-Kommission hat Einwände gegen die Übermittlung sämtlicher Dokumente erhoben, besonders aber auch gegen die Tatsache, dass Beamte und Beamtinnen in ihrer Aussage an die Wahrheit gebunden sein sollen. Zudem sind Rat und Kommission dagegen, dass das Europäische Parlament im Rahmen einer Untersuchung auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats Nachforschungen betreiben oder Sanktionen gegen diejenigen verhängen kann, die der Vorladung vor den Untersuchungsausschuss nicht Folge leisten.“
„Wie sehr wäre das Untersuchungsrecht gestärkt, wenn der Ausschuss Sanktionen gegen diejenigen verhängen könnte, die der Vorladung des Europäischen Parlaments nicht Folge leisten? Wir fordern vom Rat, der Ratspräsidentschaft endlich ein klares Mandat für Verhandlungen zu erteilen“, betonte Helmut Scholz.
Hintergrund
Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode wurden die Vorschläge zum Recht des Europaparlaments auf Untersuchungsausschüsse mit weitreichenden Befugnissen an Rat und Kommission übermittelt. Trotz zahlreicher Konsultationen, Modifizierungen an dem Papier sowie Stellungnahmen des Juristischen Dienstes des Parlaments kam es noch immer nicht zu einer Einigung. Der federführende Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) schlägt angesichts der Blockade nun unter anderem einen förmlichen institutionellen Protest im Wege eines Schreibens an den Präsidenten des Europäischen Parlaments vor, um die politische Führungsebene auf die Bedenken des Parlaments im Zusammenhang mit der fehlenden Einhaltung des Grundsatzes der interinstitutionellen Zusammenarbeit seitens des Rates und der Kommission hinzuweisen. Zudem soll ein Ersuchen an den Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments gerichtet werden, der prüfen soll, ob im Zusammenhang mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der EU-Organe beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden kann.