Gastbeitrag von Sabine Lösing und Jürgen Wagner für die Junge Welt

Der jüngst vorgestellte EU-Haushaltsentwurf für die Jahre 2021 bis 2027 sieht steigende Ausgaben für Rüstung und militärische Infrastruktur vor. Dazu werden bestehende Regularien geschickt umgangen.

Im März 2018 stellte ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener »Aktionsplan für militärische Mobilität« Probleme im Falle eines Truppen- und Materialtransports innerhalb Europas fest. Im EU-Haushaltsentwurf sind nun eigens Mittel für Investitionen in die Infrastruktur vorgesehen.

Am 2. Mai 2018 legten EU-Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker und Haushaltskommissar Günther Oettinger den Entwurf für den nächsten »Mehrjährigen Finanzrahmen« (MFR) der Europäischen Union vor. Das EU-Budget für die Jahre 2021 bis 2027 soll knapp 1.280 Milliarden Euro und damit trotz ausfallender britischer Beiträge deutlich mehr als im vorherigen Zeitraum (1.087 Mrd.) betragen. Der Entwurf hat es vor allem aus vier Gründen in sich: Erstens sollen die innerhalb der EU verausgabten Mittel für die Agrar- und Sozialpolitik deutlich gekürzt werden. Zweitens wird beabsichtigt, die »Auslandsinstrumente« unter machtpolitischen Gesichtspunkten zu bündeln. Drittens schlägt die Kommission die erstmalige – und eigentlich illegale – Einrichtung eines Budgettitels »Sicherheit und Verteidigung« und damit faktisch eines EU-Rüstungshaushalts vor. Und viertens soll eine »Europäische Friedensfazilität« außerhalb des EU-Budgets eingerichtet werden, um bislang existierende rechtliche Beschränkungen für die Finanzierung militärischer Vorhaben noch weiter zu umgehen.

Machtpolitisch irrelevant

Vor allem aufgrund der teils starken Etatsteigerungen in den außen- bzw. militärpolitischen Bereichen wurde bei den Ausgaben innerhalb der EU der Rotstift angesetzt. Betroffen sind besonders zwei Budgettitel: Gekürzt werden sollen einmal die EU-Agrarhilfen, die durchaus zu Recht immer wieder in die Kritik geraten sind, da sie die bäuerliche Landwirtschaft im globalen Süden hochgradig schädigen. Allerdings dürfte dies kaum die Ursache dafür sein, dass hier Gelder eingespart werden sollen. Bedeutsamer ist wohl, dass diese Ausgaben unter machtpolitischen Gesichtspunkten als relativ nachrangig eingestuft werden. Insgesamt sollen die Gelder in diesem Bereich im Schnitt um fünf Prozent gekürzt werden, was vor allem Frankreich (2014–2020: 54 Mrd. Euro) und Spanien (2014–2020: 34,58 Mrd.) treffen würde. Auch Deutschland (2014–2020: 34,7 Mrd.) müsste mit einer geringeren finanziellen Unterstützung rechnen, im Vergleich zu Größe und Wirtschaftsleitung aber in deutlich kleinerem Umfang.

EU-Kriegsfazilität

Schon lange wird versucht, die Kosten für die Aufrüstung und die Kriege »befreundeter« Drittstaaten sowie die für eigene Militärinterventionen zu »europäisieren«. Wegen der beschriebenen rechtlichen Beschränkungen sind derlei Versuchen aber bislang relativ enge Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund soll nun eine »Europäische Friedensfazilität« eingerichtet werden, die außerhalb des EU-Haushalts angesiedelt sein und damit nicht den Bestimmungen aus Artikel 41(2) unterliegen soll. Angekündigt wurde das Vorhaben von der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini bereits im Dezember 2017: »Ich würde die Schaffung einer neuen Europäischen Friedensfazilität vorschlagen, die gemeinsam mit unseren Mitgliedsländern finanziert und verwaltet wird. Dies würde auch die Planung und Umsetzung unserer Militärmissionen deutlich effizienter gestalten und unsere Partner darin unterstützen, unsere gemeinsamen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu bewältigen.«

Auch hier greift der EU-Haushaltsentwurf die Vorarbeiten auf, indem parallel auch die Planungen für diverse »Nebenhaushalte« veröffentlicht wurden. Demzufolge soll die EFF im Zeitraum 2021 bis 2027 mit 10,5 Milliarden Euro befüllt werden. Geradezu entlarvend ist die – positive – Bewertung des Vorhabens durch das »Deutsche Institut für Entwicklungspolitik« derzufolge Artikel 41(2) »das Selbstverständnis der EU als europäisches Friedensprojekt ausdrückt«, dieses aber immer stärker »mit den Anforderungen an das außenpolitische Engagement der EU kollidiert.« Und weiter: »Die Realität des Engagements in konfliktbetroffenen Ländern schafft dennoch das pragmatische Bedürfnis, Artikel 41(2) im Interesse der Schwächsten zu umgehen. Die vorgeschlagene Europäische Friedensfazilität könnte dieses alte Dilemma lösen, wenn die Idee richtig umgesetzt wird.«

Der vollständige Beitrag und alle Quellen finden sich online bei der Jungen Welt.