Terrorismus bekämpfen – Grundrechte wahren
Am Vorabend des zweiten Jahrestages der furchtbaren Terror-Anschläge von Brüssel, erklärt Cornelia Ernst, innenpolitische Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament und Koordinatorin der EP-Linkfraktion GUE/NGL für den Ausschuss zu Terrorismusbekämpfung (TERR):
„Nicht nur heute und morgen sind unsere Gedanken und Solidarität bei den Angehörigen und den Opfern dieser schrecklichen Taten vom 22. März 2016. Wir haben die Tage und Emotionen alle noch vor Augen, niemandem sollte solches Leid widerfahren müssen, nirgendwo. Meine Solidarität gilt all denen, die an jenem Dienstagmorgen körperliche und seelische Verletzungen erfahren haben, die ihre Leben für immer veränderten. Ich fühle mit allen, die durch dieses Verbrechen einen Menschen verloren haben, der ihnen nahestand, die ihren Partner oder Partnerin, Mutter, Vater, Bruder oder Schwester, Freund oder Freundin verloren haben. Wir verurteilen solche grausamen Anschläge ohne Wenn und Aber. Niemand hat das Recht, wahllos unschuldige Menschen zu ermorden. Kein Zweck kann dies rechtfertigen.“
„Zentrale und wichtigste Aufgabe der Politik muss es sein, den Opfern und Angehörigen alle Betreuung und Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen, und zwar proaktiv, Opfer dürfen nicht zu Bittsteller*innen gemacht werden. Noch immer müssen zu viele Hürden überwunden werden, damit sie angemessenen Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung erhalten. Solange brutale Anschläge wie in Brüssel oder Berlin den Menschen noch gut im Gedächtnis sind, sollten wir die Gelegenheit nutzen, um der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den Opfern gerecht zu werden.“
„Opfer und individuelle Schicksale dürfen jedoch nicht dazu missbraucht werden, die eigene politische Agenda voranzutreiben. Terrorismus wird nicht damit verhindert, indem wir unsere persönlichen Freiheiten vorauseilend selbst beschneiden. Quer durch die EU erleben wir heute, wie anti-Terror-Gesetzgebung kontinuierlich ausgeweitet wird. Dabei werden bewährte Rechtsgrundsätze blindlings über Bord geworfen, ohne dass die Wirksamkeit neuer Maßnahmen belegt werden kann. Das Leitmotiv einer Demokratie muss jedoch sein: Der verdachtslose Grundrechtseingriff bei einigen, ist ein verdachtsloser Grundrechtseingriff bei allen.“