Offener Brief zum Besuch des israelischen Premierministers beim Außenministerrat in Brüssel

Inoffizielle Übersetzung. Französisches Original in der Anlage als pdf-Datei.

Offener Brief von 67 Mitgliedern des Europaparlaments, darunter 41 von der Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken GUE/NGL (dabei Gabi Zimmer, Martina Michels & Helmut Scholz von DIE LINKE. im Europaparlament), aber auch von Socialists and Democrats Group in the European Parliament, der European Greens & der ALDE Party – Liberals and Democrats for Europe haben jetzt einen offenen Brief an die Außenminister*innen der EU geschrieben.

 

„Der israelische Premierminister Benjamin #Netanjahu wird voraussichtlich am 11. Dezember an einem Treffen der Außenminister*innen der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Wir, die unterzeichnenden Mitglieder des Europäischen Parlaments, möchten an einige Resolutionen unseres Parlaments aus den Jahren 2012, 2015 und 2017 erinnern, die den Staat Israel auffordert, sich an das Völkerrecht zu halten. Wir hoffen, dass die Außenminister*innen und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik den israelischen Premierminister daran erinnern werden, dass Israels Haltung gegenüber Palästina gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Israel verstößt.

Im Folgenden die Elemente dieser Entschließungen, deren Anwendung wir fordern:

In seiner Entschließung von 2012 fordert das Europäische Parlament:

– ein Ende der Administrativhaft ohne formelle Anklage oder Gerichtsverfahren gegen Palästinenser*innen durch die israelischen Behörden und fordert stattdessen Zugang zu einem fairen Prozess für alle palästinensischen Häftlinge sowie die Freilassung palästinensischer politischer Gefangener unter besonderer Berücksichtigung von Mitgliedern des Palästinensischen Legislativrats, einschließlich Marwan Barghouti, sowie von Häftlingen unter Administrativhaft;

– bekräftigt, dass keine Änderung der Grenzen von 1967, einschließlich Jerusalems, außer den von beiden Parteien vereinbarten Grenzen von der Europäischen Union anerkannt wird;

– betont, wie wichtig es ist, die palästinensische Bevölkerung und ihre Rechte in den [unter voller israelischer Kontrolle sich befindenden C-Gebieten [in der Westbank] und in Ost-Jerusalem zu schützen, was für die Aufrechterhaltung der Lebensfähigkeit der Zwei-Staaten-Lösung unerlässlich ist;

– fordert den Schutz der Beduinengemeinschaften der Westbank und der Negev [innerhalb Israels] sowie die uneingeschränkte Achtung ihrer Rechte durch die israelischen Behörden und verurteilt jegliche Verstöße (z. B. Hauszerstörungen, Zwangsumsiedlungen, Beschränkungen des öffentlichen Dienstes);

– fordert die israelische Regierung und die israelischen Behörden auf, ihren Verpflichtungen aus dem Humanitären Völkerrecht nachzukommen, insbesondere indem sie ein sofortiges Ende von Hauszerstörungen, Vertreibungen und Zwangsumsiedlungen von Palästinenser*innen gewährleisten, palästinensische Planungs- und Bauaktivitäten erleichtern und palästinensische Entwicklungsprojekte durchführen; Erleichterung des Zugangs und der Mobilität der palästinensischen Zivilbevölkerung; Erleichterung des Zugangs der Palästinenser*innen zu den landwirtschaftlichen und weidenden Standorten; Gewährleistung einer gerechten Wasserverteilung, die den Bedürfnissen der palästinensischen Bevölkerung entspricht; Verbesserung des Zugangs der palästinensischen Bevölkerung zu angemessenen sozialen Diensten und Hilfe in den Bereichen Bildung und öffentliche Gesundheit und Erleichterung der humanitären Einsätze in den C-Gebieten und in Ostjerusalem.

In seiner Entschließung von 2015 bekräftigt das Europäische Parlament:

– es wiederholt seine Forderung nach einem Ende der Abriegelung des Gazastreifens und nach dem dringenden Wiederaufbau und der Sanierung des Gebiets;

– fordert, dass alle Bürger Israels gleiche Rechte genießen;

– verurteilt die fortgesetzte Ausweitung der israelischen Siedlungen, die gegen das Humanitäre Völkerrecht verstoßen, palästinensische Ressentiments schüren und die Lebensfähigkeit und die Aussichten der Zweistaatenlösung untergraben, und fordert die israelischen Behörden auf, ihre Siedlungspolitik unverzüglich einzustellen und umzukehren;

– begrüßt das Engagement der EU – im Sinne einer Differenzierung zwischen Israel [in seinen anerkannten Grenzen von 1967]einerseits und seinen Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten – sicherzustellen, dass alle Abkommen zwischen der EU und Israel unmissverständlich und ausdrücklich auf ihre Unanwendbarkeit auf die 1967 von Israel besetzten Gebiete hinweisen, wie wiederholt in den Schlussfolgerungen des Rats für Auswärtige Angelegenheiten vom 20. Juli 2015 festgelegt; ist zutiefst besorgt über die Zunahme der Siedlergewalt im Westjordanland;

– fordert die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik nachdrücklich auf, sich für die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des unabhängigen Untersuchungsausschusses der Vereinten Nationen zum Gaza-Konflikt 2014 einzusetzen, einschließlich der Empfehlung, die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs aktiv zu unterstützen; begrüßt das einstimmige Votum der EU-Mitgliedstaaten, die Teil des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen sind, zugunsten seiner Entschließung vom 3. Juli 2015 zum Thema „Gewährleistung von Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit für alle Verletzungen des internationalen Rechts in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalems“.

In seiner Resolution von 2017 stellt das Europäische Parlament fest:

– dass Siedlungen nach internationalem Recht illegal sind, die jüngsten Beschlüsse zur Schaffung einer neuen Siedlung tief im Westjordanland, die Ausschreibung von fast 2000 Siedlungseinheiten und die Deklarierung von weiterem Tiefland das Westjordanland als „Staatseigentum“ die Aussichten auf eine lebensfähige Zwei-Staaten-Lösung weiter unterminiert; es verurteilt die Fortsetzung der Siedlungspolitik und fordert die israelischen Behörden auf, diese unverzüglich einzustellen und umzukehren;

– fordert, dass im Einklang mit dem Bericht des Nahost-Quartetts die Zerstörung palästinensischer Häuser und EU-finanzierter Strukturen und Projekte, die Zwangsevakuierung palästinensischer Familien und die Beschlagnahme palästinensischen Eigentums in der Westbank beendet wird;

– weist darauf hin, dass die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts und von internationalen Menschenrechtsnormen durch Staaten und nichtstaatliche Akteure, einschließlich der Rechenschaftspflicht für ihre Maßnahmen, ein Eckpfeiler für Frieden und Sicherheit in der Region ist;

Auf der Grundlage dieser vom Europäischen Parlament angenommenen Entschließungen fordern wir, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die unser Mandat von den Völkern der Europäischen Union wahrnehmen, die Anwendung dieser Resolutionen und des Völkerrechts. Dies sind Voraussetzungen für die Fortsetzung der Assoziierungsabkommen und der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Israel.“

 

 

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