Um Bürgerinnen und Bürgern ein allgemein hohes Datenschutzniveau garantieren und Schlupflöcher verhindern zu können, müssen auch alle EU-Organe den neuen Datenschutzbestimmungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. So die Position des Europaparlaments und die Überzeugung der Berichterstatterin. Dennoch ist es in den bisherigen Trilog-Verhandlungen nicht gelungen, mit den Verhandlungsführer*innen des Rates der Mitgliedstaaten einen Kompromiss zu erzielen. Cornelia Ernst, Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im EP, ist bei diesen Verhandlungen die zuständige Unterhändlerin für das Europaparlament. Nach dem gestrigen (Dienstag) Treffen mit Vertreter*innen des Rats, kommentiert Cornelia Ernst den Stand der Dinge:

„Mit dieser Verordnung wollen wir einen einheitlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union schaffen. Um das bestmögliche Datenschutzniveau für Bürger*innen zu erreichen, müssen unsere Vorschriften mit denen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) übereinstimmen, die ab dem 25. Mai 2018 von allen Regierungen und Unternehmen in der EU angewendet wird.“

„Wenn diese neuen EU-Vorschriften in Kraft treten, müssen die Vorgaben der mehr als 40 EU-Agenturen diesem neuen Schutzniveau entsprechen. Doch weigert sich der Rat bisher, jene Agenturen, die in der Strafverfolgung aktiv sind – beispielsweise Eurojust oder Europol – einem neuen Datenschutzniveau zu unterwerfen. Doch müssen insbesondere die Datenschutzregeln der Strafverfolgung so gestaltet sein, dass sie mit den Vorschriften, die die Polizei in der gesamten EU anwendet, vereinbar werden. Deshalb bestehen wir als Parlament darauf, auch die Agenturen ausnahmslos unter diese Verordnung fallen zu lassen. Wenn man jedoch den Wünschen des Rates folgt und die Strafverfolgungsagenturen ausschließt, droht der Schutz personenbezogener Daten untergraben zu werden, weil es durch unterschiedliche Schutzvorkehrungen zu Schlupflöchern kommen wird. Nicht zuletzt würde durch solch einen Ausschluss auch der Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten, Europol und Frontex behindert.“

„Ich bedauere, dass der Rat nicht bereit ist, den Standpunkt des Parlaments zu erörtern. Alle unsere Vorschläge, um eine Einigung zu erzielen, wurden unter Berufung auf Zeitdruck und technische Details abgelehnt. Bei der Gesetzgebung ist es immer besser, Qualität gegenüber Geschwindigkeit zu bevorzugen. Das Europäische Parlament hat sein Möglichstes getan, um Lösungen zu finden, doch vermissen wir nach wie vor konstruktive Vorschläge von Seiten des Rates. Wir hoffen aufrichtig, dass es möglich sein wird, mit dem künftigen Vorsitz der bulgarischen Ratspräsidentschaft einen raschen und realisierbaren Kompromiss zu erzielen, damit die neuen Vorschriften so schnell wie möglich in Kraft treten können.“

 

Hintergrund:

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat das Verhandlungsmandat am 12. Oktober 2017 mit einer breiten Mehrheit angenommen.

Die aktuellen Bestimmungen zum Datenschutz in den EU-Organen entstammen einer sechzehn Jahre alten Verordnung aus dem Jahr 2001. Mit dem neuen Gesetz sollen diese bestehenden Vorschriften aktualisiert und an die strengeren Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten.