EURACTIV-Gastbeitrag: EU attackiert Mitbestimmung in Unternehmen
Gastbeitrag für EURACTIV von Fabio De Masi und Alexander Ulrich (MdB)
Gastbeitrag von Fabio De Masi und Alexander Ulrich. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern droht Ungemach aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof könnte heute das deutsche Mitbestimmungsgesetz für unvereinbar mit dem Europarecht erklären – und es im schlimmsten Fall außer Kraft setzen.
Kläger ist ein Kleinaktionär des Touristik-Konzerns TUI. Konrad Erzberger könnte gelingen, woran die deutschen Arbeitgeber in einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einst scheiterten: die Entsorgung der Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland. Es geht aber nicht nur um Deutschland, sondern um 18 weitere EU-Staaten, in denen Beschäftigte Vertreter in Aufsichts- und Verwaltungsräte entsenden können.
Beim Fall Erzberger wird verhandelt, ob eine Diskriminierung von Arbeitnehmern bei ausländischen Konzerntöchtern vorliegt, weil nur die inländischen Arbeitnehmer die Vertretung im Aufsichtsrat wählen können. Sollte sich diese Argumentation durchsetzen, handelt es sich um einen dramatischen Präzedenzfall. Jede Gesetzgebung zugunsten von Beschäftigten, die an der Landesgrenze Halt macht, ließe sich somit unter Verweis auf die Binnenmarktfreiheiten beseitigen. Man beachte ferner, dass nicht etwa TUI-Angestellte im EU-Ausland geklagt haben, sondern dass die Klage von einem inländischen Aktionär geführt wird.
Ließe sich der Konflikt nicht schlichtweg beheben, indem eben die deutschen Mitbestimmungsgesetze auf die Beschäftigten von ausländischen Konzernteilen ausgeweitet werden? Das wäre rechtlich höchst problematisch: Deutschland kann im Ausland kein Recht durchsetzen und somit auch keine freien und fairen Wahlen garantieren. Zumal das vorlegende Berliner Kammergericht bereits ausgeschlossen hat, das Mitbestimmungsgesetz durch eine Auslegung zu retten, die eine EU-weite Ausdehnung der Wahlen vorsieht. Würde auch der Bundesgerichtshof dieser Auffassung folgen, wären Konzerne mit Beschäftigten im EU-Ausland verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter aus den Aufsichtsräten zu entfernen. Offenkundig entspräche das mehr den Interessen des Managements und von Aktionären als jenen der TUI-Beschäftigten im EU-Ausland.
Schon die Vorlage durch das Berliner Kammergericht erschien hanebüchen. Noch skandalöser aber ist die Eingabe der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), in der sie sich auf die Seite der Kläger schlägt. Nicht einmal die deutschen Arbeitgeberverbände würden die nötige Phantasie aufbringen, um wie die Kommission über Kunstgriffe die Mitbestimmung als rechtswidrig abzutun. Entsprechend irritiert reagierten die Verbände auf den Vorstoß der Kommission.
Es ist dennoch unangebracht, die Eingabe der Kommission als unbedeutend abzutun. Im Gegenteil: In einer Mehrheit der Vorabentscheidungsverfahren folgte der EuGH den Eingaben der Kommission. Die Kommission ist daher dringend aufgefordert, ihre Stellungnahme in der von Deutschland beantragten mündlichen Anhörung am 24. Januar zu revidieren. Der EuGH ist aufgefordert, die Klage abzuweisen.
Darüber hinaus brauchen wir endlich Maßnahmen gegen die Überdehnung der Grundfreiheiten und des Wettbewerbsrechtes gegenüber den Prinzipien einer sozialen Demokratie. Ein erster Schritt wäre die Verankerung einer sozialen Fortschrittsklausel in den EU-Verträgen, die soziale Grundrechte und auch die Tarifautonomie vor den „Freiheiten“ des Binnenmarktes und dem Europäischen Richterecht schützt. Sollte das Europarecht vom EuGH bemüht werden, um weit in nationale Rechtsordnungen einzugreifen, müssen die demokratischen Verfassungen in den Mitgliedsstaaten geschützt werden. Die Rechtsprechung des EuGH wäre dann nicht mehr rundweg in Deutschland anzuerkennen.
MdEP Fabio De Masi (Die Linke) ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments.
MdB Alexander Ulrich ist Obmann der Linksfraktion im Ausschuss für die Angelegenheiten der EU des Bundestages.
Der Artikel erschien bei EURACTIV und kann online hier abgerufen werden.