Umbrella Agreement: Grundrechte stehen weiter im Regen
Nachdem der Innenausschuss des Europaparlaments (LIBE) letzten Donnerstag dem Abkommen zum Datenaustausch zwischen Behörden der EU und Behörden der USA bei nur vier Gegenstimmen seine Zustimmung aussprach, lehnte es das Plenum des Europaparlaments heute auch ab, dieses sogenannte Umbrella Agreement stattdessen erst einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen. Die EP-Linksfraktion GUE/NGL lehnte das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl im Innenausschuss als auch im Plenum ab. Dazu Cornelia Ernst, Schattenberichterstatterin der Linksfraktion und Sprecherin der Delegation DIE LINKE im Europarlament:
„Innerhalb nur einer Woche wurde nun also ein neuerliches Abkommen durchgepeitscht, bevor wir es ausführlich im Parlament diskutieren konnten. Zwar gab es gestern eine kurze Aussprache im Plenum doch kommt der gesamte Prozess mit seinen knapp sieben Wochen eher einer Überrumpelung des Parlaments denn eines verantwortungsvollen Umgangs mit einem so sensiblen Thema gleich.“
„Wir brachten im Innenausschuss einen Antrag ein, den Bericht abzulehnen und im Plenum den Antrag, das Abkommen erst dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. In beiden Fällen waren wir in der absoluten Minderheit (41 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen bzw. 481 zu 75 Stimmen bei 88 Enthaltungen). Was spricht dagegen, die Bestandteile des Umbrella Agreements einem Gericht vorzulegen? Ziel war in erster Linie wohl ein schneller Abschluss, nicht ein hieb- und stichfestes Abkommen.“
„Aus unserer Sicht entspricht das Abkommen nicht den Anforderungen der EU-Grundrechte-Charta, weil es nicht das nötige Maß an Schutz personenbezogener Daten vorsieht. In Bezug auf die Kernbestimmungen (zum Beispiel Einschränkung des Verwendungszwecks, Eingrenzung der Weiterübermittlung) sind die Formulierungen zu vage gehalten. Außerdem ist eine universelle Klagemöglichkeit bei Missbrauch nicht ausreichend gegeben. Es ist im Gegenteil eine Diskriminierung all jener Personen vorgesehen, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen.“
„Außerdem werden die im US-Privacy Act vorgesehenen Ausnahmen in Bezug auf Datenbanken zur Strafverfolgung weiterhin in Kraft bleiben, da weder die EU-Kommission noch die Vereinigten Staaten von Amerika formell bestätigt haben, diese Hintertüren tatsächlich aufzuheben. Allein deshalb ist jede vermeintliche Einklagbarkeit ohne jedweden praktischen Effekt. Darüber hinaus entspricht die US-Datenschutzbehörde nicht den Vorgaben des EuGHs, da sie weder vollständig unabhängig ist, noch über geeignete Kompetenzen der Intervention verfügt.“
„Wir kritisieren zusätzlich, dass dieses Abkommen, trotz anderslautender Aussagen seitens der Kommission als eine Angemessenheitsentscheidung dienen könnte, die auf den anderen Datenaustausch mit den USA Anwendung finden und eine Verringerung des Datenschutzstandards darstellen würde.
Die Kommission wäre besser beraten, für jeglichen Standard, den sie in Fragen des transatlantischen Datenaustauschs setzen beziehungsweise mitgestalten möchte, auf das Urteil des EuGHs zum EU-Kanada Fluggastdaten-Abkommen zu warten (PNR). Denn diesem Urteil werden die Datenschutzstandards in jedem internationalen Abkommen der EU entsprechen müssen. Die im Umbrella Agreement vorgesehenen Datenschutz-Garantien dürften dem des Schrems-Urteils des EuGHs zuwider laufen und mit den EU-Grundrechten kollidieren. Mehr als drei Jahre nach den Enthüllungen durch Edward Snowden ist das vorgeschlagene Abkommen einfach nicht ausreichend und wenig Vertrauen erweckend in Bezug auf die Wahrung der Grundrechte der Menschen in der EU.“
Hintergrund:
Auf Initiative des Europaparlaments erteilte der Rat der Europäischen Union am 3. Dezember 2010 der EU-Kommission das Mandat, mit den USA in Verhandlungen über ein Abkommen zu gehen, das den Schutz personenbezogener Daten festschreibt, wenn sie zur Rechtsdurchsetzung, polizeilicher Zusammenarbeit und juristischer Kooperation über den Atlantik übermittelt werden. Am 28. März 2011 eröffnete die Kommission die Verhandlungen mit dem US-Justizministerium. Der heute abgestimmte Text wurde dem Europaparlament mit der Anfrage um Zustimmung am 12. September diesen Jahres vorgelegt.