Heimlich, still und schnell: Die neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung
Heute nahm eine Mehrheit rechts der Mitte die neue EU-Richtlinie zur Terrorismus-Bekämpfung im EP-Innenausschuss (LIBE) an. Eingebracht wurde der Entwurf für einen neuen Rahmenbeschluss am 2. Dezember als Reaktion auf die November-Anschläge von Paris und zur Erneuerung der bisherigen Fassung von 2002. Vorgesehen war die Abstimmung bereits für Juni, wurde jedoch unter anderem auf Grund des britischen EU-Referendums immer weiter verschoben.
Die Richtlinie wurde in weniger als sechs Monaten, ohne Folgenabschätzung durch die Kommission und entgegen der weitreichenden Bedenken der Zivilgesellschaft, der Linksfraktion und der Grünen, stetig vorangetrieben. Das EP wird mit diesem Text bereits jetzt in Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission gehen, bevor sich erst im Anschluss auch das gesamte Plenum mit den Annahmen und Bestimmungen des Textes auseinandersetzt. Dazu Cornelia Ernst, netzpolitische Sprecherin der Delegation DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
„Mit der Richtlinie möchte die EU auf die potentielle Bedrohung durch terroristische Kämpfer aus Drittstaaten und auch innerhalb der EU vorgehen. So weit, so gut.
Doch die letztliche Umsetzung dieses hehren Ziels entbehrt einmal mehr jedweder Rücksichtnahme auf die Rechtmäßigkeit und die Grundrechte der Einzelnen. Anstatt erst einmal zu evaluieren, welche Instrumente wir denn bereits zur Hand und welchen Nutzen diese bisher gebracht haben, möchten die EU-Kommission und die Berichterstatterin des Textes ein zusätzliches und besonders weitmaschiges Schleppnetz für persönliche Daten auswerfen. Aus „Zeitgründen“ wurde sogar auf eine Folgenabschätzung verzichtet – es musste eben ganz schnell gehen. Dieser Ansatz wird jedoch nur zu noch mehr Beifang personenbezogener Daten führen und die eigentliche Terrorismus-Bekämpfung keineswegs effizienter machen.“
„So werden beispielsweise von nun an Auslandsreisen per se unter dem Verdacht stehen, terroristischen Motiven zu dienen, was mit der Richtlinie wiederum unter Strafe gestellt werden soll. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht vernünftig, doch braucht es diesen Straftatbestand de facto nicht, da die betreffende Person vor Antritt der Reise bereits auffällig geworden sein muss und wir das mit bisherigen Instrumenten auch hätten feststellen können. Eine potentielle Kriminalisierung bestimmter Reisen ist absolut nicht notwendig. Doch soll nun bereits eine Intention unter Strafe stehen und Handlungen werden zumindest theoretisch unter Strafe gestellt, die unter geltender Rechtssetzung keiner Straftat entsprechen, da sie eben nicht verübt wurden. Mit anderen Worten: Der Text schreibt Gesinnungsstraftaten fest und damit verlassen wir den Bereich des anerkannten Strafrechts.“
„Ähnlich verhält es sich bei der Definition von „Terrorismus“ und „radikalisierten Personen“: Es gibt keine trennscharfen Definitionen dieser Begriffe, im Gegenteil können die vagen Formulierungen auf jedwedes regierungskritische Verhalten innerhalb und außerhalb der EU umgedeutet werden, seien es kritische Proteste der Zivilgesellschaft, die Occupy Bewegung, Umstürze von Diktaturen oder schlicht die „radikale Linke“ (radical left). Das widerspricht der EU-Grundrechtecharta, dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.“
„Diese Richtlinie ist ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg in Richtung eines Präventionsstaates, der die eigentliche Handlung nicht mehr voraussetzt, um eine Strafe auszusprechen. Wir als Linksfraktion werden uns weiterhin für eine Terrorismusbekämpfung einsetzen, die verhältnismäßig, rechtmäßig und vor allem sinnvoll ist: Wir sprechen uns aus für Investitionen in umfangreiche Sozialprogramme und Betreuungsmaßnahmen für Betroffene und deren Familien, alles andere ist nur halbherzige Terrorismusbekämpfung und stößt die Negativspirale nur weiter an. Nicht mit uns,“ so die Europaabgeordnete abschließend.