Für eine Sozialunion ohne Wenn und Aber

Thomas Händel zum EuGH-Urteil: Anspruch auf Sozialhilfe ortsunabhängig und EU-weit

„Arbeitssuchende EU-Bürger müssen Anspruch auf Sozialhilfe haben, egal, in welchem EU-Land sie leben, egal, wo sie die Hilfe beantragen“, so kommentiert Thomas Händel (DIE LINKE.), Vorsitzender des Beschäftigungs- und Sozialausschusses im Europäischen Parlament in Brüssel, das aktuelle EuGH-Urteil.

In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag die Position Deutschlands bestätigt. Ein Mitgliedsstaat braucht einer Arbeitslosen aus einem anderen EU-Staat kein Hartz IV zu bezahlen, selbst, wenn die Frau zuletzt gearbeitet hat.

In vorliegendem Fall war eine Frau aus Bosnien nach Deutschland eingereist, hatte einen Schweden geheiratet und so eine EU-Staatsbürgerschaft erworben. Nach der Trennung kehrte sie mit ihren drei Kindern nach Berlin zurück und arbeitete in mehreren Kurzzeitjobs. Weil sie insgesamt nicht länger als ein Jahr beschäftigt war, stellte das Sozialamt die Leistungen nach sechs Monaten ein. Dagegen klagte die Frau.

Thomas Händel: „Die Wirtschafts- und Währungsunion muss zur Sozialunion werden, Europa muss ein Europa der Bürgerinnen und Bürger sein, nicht nur ein Europa der Wirtschaft und des Geldes.“