Zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina
Entschließungsantrag der GUE/NGL Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina
(2014/2723(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen von 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten,
– unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 194 (1948) und die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 242 (1967), 252 (1968), 338 (1972), 476 (1980), 478 (1980) und 1860 (2009),
– unter Hinweis auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 9. Juli 2004 zu den rechtlichen Folgen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 2013, 14. Mai 2012, 23. Mai und 18. Juli 2011 und 8. Dezember 2009 zum Friedensprozess im Nahen Osten,
– unter Hinweis auf die Berichte der EU-Missionsleiter vom Januar 2012 über Ostjerusalem, vom Juli 2011 über die Gebiete der Zone C und die Errichtung eines palästinensischen Staates und vom April 2011 über die gewalttätigen Übergriffe von Siedlern sowie die diesbezügliche Aufzeichnung der EU-Missionsleiter vom Februar 2012 über die gewalttätigen Übergriffe von Siedlern,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Israel am 7. Juli 2014 eine Militäroffensive gegen Gaza unter dem Namen „Protective Edge“ (Operation Schutzrand) begonnen hat, die bis zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 180 Palästinensern, darunter mindestens 30 Kindern, das Leben gekostet (Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge sind 77 % der Todesopfer Zivilpersonen) und mehr als 1250 Verletzte gefordert hat; in der Erwägung, dass 17 000 Flüchtlinge aus Beit Lahiya und Attara in den Unterkünften des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) Zuflucht gesucht haben, nachdem Israel angesichts eines bevorstehenden großflächigen Bombenangriffs zur Evakuierung des nördlichen Gazastreifens aufgerufen hatte; in der Erwägung, dass mehr als 1300 Gebäude, darunter Privathäuser, Krankenhäuser und Schulen, von israelischen Raketen und Bomben, die sowohl aus der Luft als auch von See aus abgefeuert wurden, getroffen wurden; unter Hinweis darauf, dass im Rahmen dieser Militäroffensiven Drohnen eingesetzt wurden;
B. in der Erwägung, dass Ägypten im Anschluss an das Ministertreffen der Arabischen Liga vom 14. Juli 2014 in Kairo zu einer Waffenruhe aufrief, die am 15. Juli 2014 um 6.30 Uhr beginnen sollte; in der Erwägung, dass Israel zuvor vom Generalsekretär der Vereinten Nationen nachdrücklich aufgefordert worden war, Pläne für eine Bodenoffensive fallen zu lassen und dass die palästinensischen Behörden beim IGH Klage gegen Israel erhoben haben;
C. in der Erwägung, dass dies nach den Operationen „Cast Lead“ (Gegossenes Blei) 2008–2009 und „Pillar of Defence“ (Säule der Verteidigung) vom November 2012 bereits die dritte vergleichbare Militäroffensive ist und rund 3000 Palästinensern das Leben kostete, hunderte von Verletzten forderte, große materielle Zerstörung verursachte und somit zu einer humanitären Katastrophe führte;
D. in der Erwägung, dass Israel die Spannungen insbesondere nach der Entführung und anschließenden Ermordung dreier Jugendlicher aus Israel im besetzten Westjordanland in der Nähe der Stadt Hebron (Mitte Juni 2014) verschärfte und dass dies nicht länger als Anlass für die Angriffe auf Gaza genommen wird, sondern vielmehr die Raketenangriffe auf Israel, die als Antwort auf die während der Suche nach den drei Jugendlichen im Westjordanland von Israel ausgeübte Gewalt ausgeführt wurden; in der Erwägung, dass ein palästinensischer Jugendlicher aus Ost-Jerusalem offensichtlich als Vergeltungsmaßnahme entführt, gefoltert und lebendig verbrannt wurde; in der Erwägung, dass während des gleichen Zeitraums hunderte von Palästinensern verhaftet, zahlreiche Häuser geplündert und viele Häuser zerstört wurden;
E. in der Erwägung, dass nach Schätzungen Israels 1000 Raketen aus dem Gazastreifen abgefeuert und die meisten davon vom israelischen Raketenabwehrsystem „Iron Dome“ (Eiserne Kuppel) abgefangen wurden, sodass der Materialschaden auf ein Minimum reduziert werden konnte;
F. in der Erwägung, dass diese Ereignisse auf die Bekanntmachung der Einigung zwischen den palästinensischen Parteien, eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden, um die seit 2007 bestehende Teilung zu überwinden, folgten und dies eine der im Rahmen der Friedensverhandlungen, die im vergangenen Jahr unter Leitung der Vereinigten Staaten geführt wurden, festgelegten Bedingungen ist; in der Erwägung, dass der israelische Premierminister der Bekanntgabe mit größter Ablehnung entgegnete; in der Erwägung, dass Israel das vorangegangene Waffenstillstandsabkommen nicht einhielt;
G. in der Erwägung, dass die letzte Runde der Friedensverhandlungen, die vor einem Jahr begonnen haben, ohne Erfolg geblieben ist;
H. in der Erwägung, dass in der Sitzung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der EU vom 16. Dezember 2013 Folgendes erklärt wurde: „Die EU warnt vor Aktionen, die die Verhandlungen untergraben könnten. Vor diesem Hintergrund bedauert die EU die fortgesetzte Ausdehnung der Siedlungen seitens Israel, die gegen das Völkerrecht verstoßen und ein Hindernis für den Frieden darstellen. Der Rat bekundet außerdem seine tiefe Besorgnis angesichts der Aufwiegelung, der gewalttätigen Zwischenfälle in den besetzten Gebieten, der Zerstörung von Häusern und der sich verschlechternden humanitären Lage in Gaza. Die EU ist äußerst besorgt über Aktionen, die den Status quo der heiligen Stätten, auch in Jerusalem, untergraben. Die Europäische Union wird die Lage und ihre Weiterungen aufmerksam verfolgen und entsprechend handeln“;
I. in der Erwägung, dass die EU am 19. Juli 2013 Leitlinien zur Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzierungsinstrumente ab 2014 (2013/C 205/05) herausgegeben hat;
J. in der Erwägung, dass Israel das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004 zu den rechtlichen Folgen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten weiterhin missachtet;
1. kritisiert mit Nachdruck die israelische Militäroffensive gegen Gaza und fordert ihr sofortiges Ende;
2. fordert das sofortige Ende der Raketenangriffe auf Israel;
3. spricht den Familien der zahlreichen palästinensischen Opfer und den Familien der drei israelischen Jugendlichen sein Mitgefühl aus;
4. unterstützt die Anstrengungen zur Erzielung einer Vereinbarung über eine unverzügliche, dauerhafte und uneingeschränkt zu achtende Waffenruhe, die durch einen von der Internationalen Gesellschaft zu schaffenden Mechanismus, einschließlich einer friedenssichernden Mission der Vereinten Nationen und des Endes der Besatzung, sichergestellt werden soll; vertritt die Auffassung, dass dies dem Töten und dem Leid der palästinensischen Bevölkerung, die seit 2007 im Gazastreifen in einer Enklave lebt, ein Ende bereiten sollte; fordert das sofortige Ende der Besetzung Gazas und den unmittelbaren Zugang zu humanitärer Hilfe, insbesondere um die dringenden medizinischen Bedürfnisse zu erfüllen;
5. verurteilt die von Israel verfolgte Politik der kollektiven Bestrafung der palästinensischen Bevölkerung und fordert des Ende der Straflosigkeit Israels im Zusammenhang mit den fortwährenden schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte;
6. bekräftigt seine Unterstützung für die Anerkennung eines lebensfähigen, unabhängigen und zusammenhängenden palästinensischen Staates innerhalb der Grenzen von 1967, der Ostjerusalem als Hauptstadt hat und friedlich Seite an Seite mit Israel existiert;
7. fordert die Regierungen sämtlicher EU-Mitgliedstaaten auf, die Leitlinien vom 19. Juli 2013 umzusetzen, sowie das Verbot der Einfuhr von israelischen Erzeugnissen, die in den illegalen israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten hergestellt werden, in die EU;
8. ist der Ansicht, dass es höchste Zeit ist, dass die EU Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel umsetzt und das Abkommen einfriert, solange Israel weiterhin gegen die Menschenrechte verstößt;
9. befürwortet die Bemühungen der Palästinenser, eine nationale Einheit zu schaffen, entschieden;
10. weitet seine Unterstützung auf die israelischen Parteien, politischen Bewegungen und Menschen, die sich gegen die von Israel ausgeübte Gewalt stellen, aus und fordert eine friedliche Lösung; ist besonders besorgt über die weiteren Einschränkungen der Redefreiheit in Israel; nimmt zur Kenntnis, dass am Abend des 12. Juli 2014 in Tel Aviv eine Friedenskundgebung gegen die derzeitigen Militäroffensiven ohne Eingriff oder Verhaftungen durch die israelische Polizei angegriffen wurde und dabei eine Person verletzt wurde und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste;
11. befürwortet die Forderung des palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas nach internationalem Schutz für Palästina;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem Präsidenten der palästinensischen Autonomiebehörde, dem palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung und der Knesset zu übermitteln.